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Kunde zahlt nicht... Rechtschutzversicherung übernimmt keine Gerichtskosten
Thread poster: Elodie Bonnafous
Elodie Bonnafous
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JA UND NEIN Apr 11, 2008

Hallo Harry,

ja, im Grunde hast du recht. Beim ersten Mal bin ich auch selber schuld, weil ich mich darauf verlassen habe, was er gesagt hat, obwohl in den Vertragsbedingungen schwarz auf weiß das Gegenteil stand.

Das 2. mal aber nicht, ich habe ihm gesagt, dass ich eine Versicherung brauche, um abgesichert zu sein, falls Kunden nicht zahlen, und er hat mir dafür eine Berufsrechtschutzversicherung verkauft. In den Vertragsbedingungen steht nichts, was dieses widerprec
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Hallo Harry,

ja, im Grunde hast du recht. Beim ersten Mal bin ich auch selber schuld, weil ich mich darauf verlassen habe, was er gesagt hat, obwohl in den Vertragsbedingungen schwarz auf weiß das Gegenteil stand.

Das 2. mal aber nicht, ich habe ihm gesagt, dass ich eine Versicherung brauche, um abgesichert zu sein, falls Kunden nicht zahlen, und er hat mir dafür eine Berufsrechtschutzversicherung verkauft. In den Vertragsbedingungen steht nichts, was dieses widerprechen oder bestätigen könnte, und wenn mein Versicherungsmakler mir sagt, dass sie solche Fälle abdeckt, bleibt mir nichts anders übrig, als mich darauf zu verlassen.

Im Endeffekt sehe ich die Sache so: ich bin der Laie, und verlasse mich auf den Fachmann. Er muss doch wissen, was er verkauft. Und ja, obwohl es in den Vertragsbedingungen anders stand und ich es hätte sehen sollen, ist der Fachmann dafür zuständig, den Laien richtig zu beraten, und ich finde, wenn mein Versicherungsmakler mir sagt, dass ich (beim ersten mal, als er mich falsch beraten hat) die Krankenversicherung im Januar wechsel soll und trotzdem von der alten KV noch eine Beitragserstattung zurück bekomme, weil ich ein Jahr lang nichts eingereicht habe, dann mache ich das. Leider aber stand in den Vertragsbedingungen der alten KV, daß sie mir die Erstattung nur dann auszahlen, wenn ich im Juni oder später im Kalenderjahr die Versicherung kündige. Ich hätte es sehen sollen, aber erst recht der Fachmann hätte wissen müssen, dass es solche Klauseln gibt, und nachschauen müssen, ob dies bei mir der Fall ist.

Wozu gibt es sonst Berater und Fachleute?

Bei Übersetzungen ist es doch dass selbe: auch wenn der Kunde nicht in der Lage ist, meine Übersetzung zu beurteilen, muss ich trotzdem für meine Übersetzungen gerade stehen!

[Bearbeitet am 2008-04-11 17:36]
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Harry Bornemann
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Vorsicht vor dem Kleingedruckten Apr 11, 2008

Hallo Elodie,
Elodie Bonnafous wrote:
Wozu gibt es sonst Berater und Fachleute?

Das sind Verkaufsberater, die lernen in erste Linie, wie man die Verträge verkauft - für's Abschmettern von Forderungen sind dann die internen Juristen zuständig, die ein vollständiges Studium haben und nicht nur 2 Jahre Lehre als Versicherungsberater.

Generell braucht die Versicherung nur das zu bezahlen, wovon ausdrücklich in den Vertragsbedingungen (oder gar in den viel umfangreicheren AGB) steht, dass sie es bezahlt, und was nirgends als ausgeschlossene Ausnahme aufgeführt ist.
(Deshalb lohnt es sich, bis zu 20 Seiten Kleingedrucktes zu lesen.)

Wenn du deine Rechtschutzversicherung also früher abgeschlossen hast als der aktuelle Streit angefangen hat, muss sie (vermutlich) deine Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten vorstrecken. (Deshalb hätte es auch keinen Sinn, wenn du das Mahnverfahren selbst durchführen würdest.)

Bezüglich der langen Laufzeit hast du aber vielleicht Glück: alle paar Jahre führen die Versicherungen eine "Beitragsanpassung" (= Erhöhung) durch, und dann bekommst du ein Sonderkündigungsrecht. (So bin ich meine letzte Rechtschutzversicherung los geworden.)
Bei Übersetzungen ist es doch dasselbe: auch wenn der Kunde nicht in der Lage ist, meine Übersetzung zu beurteilen, muss ich trotzdem für meine Übersetzungen gerade stehen!

So wie du für deine Übersetzungen geradestehen musst, muss die Versicherung auch nur für das geradestehen, was sie dir Schwarz auf Weiß versprochen hat.
Im Prinzip könntest du dir jetzt also auch so etwas "Kleingedrucktes" anschaffen (erstaunlicherweise sind die meisten AGB aber in ganz normaler Schriftgröße) und hoffen, dass es keiner liest, aber ob das für deine Kunden und Projekte sinnvoll wäre, kannst du nur selbst beurteilen.

Viel Glück,
Harry


 
Elodie Bonnafous
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Nein, eben nicht! Apr 11, 2008

[quote]Harry Bornemann wrote:

Wenn du deine Rechtschutzversicherung also früher abgeschlossen hast als der aktuelle Streit angefangen hat, muss sie (vermutlich) deine Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten vorstrecken.


Nein, genau sowas übernimmt eine Rechtschutzversicherung NICHT !!!
Und mir wurde gestern von meiner sowie von 2 weiteren großen Versicherungsgesellschaften gesichert, daß sowas von keiner Rechtschutzversicherung übernommen wird!
Diese kommen nicht für Kosten auf, die durch Vertragsrelevanten Streitigkeiten, bzw. wegen Streitigkeiten über offenen Forderungen entstehen. Für diese Streitigkeiten, die durch den Zahlungsausfall von zahlungsunwilligen bzw. -unfähigen Kunden entstehen, sind die Kreditversicherungen zuständig. Hinterher ist man schlauer!

[Bearbeitet am 2008-04-11 19:37]


 
Harry Bornemann
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Aha Apr 11, 2008

Elodie Bonnafous wrote:

Harry Bornemann wrote:

Wenn du deine Rechtschutzversicherung also früher abgeschlossen hast als der aktuelle Streit angefangen hat, muss sie (vermutlich) deine Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten vorstrecken.


Nein, genau sowas übernimmt eine Rechtschutzversicherung NICHT !!!
Und mir wurde gestern von meiner sowie von 2 weiteren großen Versicherungsgesellschaften gesichert, daß sowas von keiner Rechtschutzversicherung übernommen wird!
Diese kommen nicht für Kosten auf, die durch Vertragsrelevanten Streitigkeiten, bzw. wegen Streitigkeiten über offenen Forderungen entstehen. Für diese Streitigkeiten, die durch den Zahlungsausfall von zahlungsunwilligen bzw. -unfähigen Kunden entstehen, sind die Kreditversicherungen zuständig. Hinterher ist man schlauer!

Danke für den Hinweis. Jetzt weiß ich endlich, was der Unterschied zwischen einer Berufsrechtschutzversicherung und einer Privatrechtschutzversicherung ist.

Und zu deinem Versicherungsberater: ich bezweifle nicht, dass er die Versicherung nützlicher dargestellt hat als sie ist, aber im Zweifel hast du die Beweislast dafür.

Also am besten liest man sich die Versicherungs-Vertragstexte und -AGB ganz genau durch, leuchtet alles an, was vom Schutz ausgeschlossen ist, und dann weiß man, womit man wirklich rechnen muss.

[Edited at 2008-04-11 20:19]


 
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