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Kunde zahlt nicht... Rechtschutzversicherung übernimmt keine Gerichtskosten
Thread poster: Elodie Bonnafous
Elodie Bonnafous
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Apr 10, 2008

Hallo an Alle,

ich habe nur einen unangenehmen Fall: ein Kunde zahlt eine Rechnung nicht, die schon seit November 2007 fällig ist.

Nach reichlichen Zahlungserinnerungen und 2 Mahnungen habe ich den Fall an meinen Anwalt weitergeleitet. Er wiederum hat ihm 2 Zahlungsaufforderungen geschickt, worauf mein Kunde nicht reagiert hat.

Ich habe nun vor 6 Wochen wieder mit meinem Kunden telefoniert, und er hat klipp und klar gesagt, dass er nicht vor hat zu zahlen.
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Hallo an Alle,

ich habe nur einen unangenehmen Fall: ein Kunde zahlt eine Rechnung nicht, die schon seit November 2007 fällig ist.

Nach reichlichen Zahlungserinnerungen und 2 Mahnungen habe ich den Fall an meinen Anwalt weitergeleitet. Er wiederum hat ihm 2 Zahlungsaufforderungen geschickt, worauf mein Kunde nicht reagiert hat.

Ich habe nun vor 6 Wochen wieder mit meinem Kunden telefoniert, und er hat klipp und klar gesagt, dass er nicht vor hat zu zahlen.

Mein Anwalt empfliehlt mir, vor Gericht zu gehen, weil ich 100 %ig gewinnen werde.
ABER: sollte der Kunde beweisen, dass er nicht zahlungsfähig ist, (obwohl er das ist), MUSS er dann die Rechnung NICHT zahlen, und die anfallenden Gerichtskosten muss dann trotzdem ICH tragen, auch wenn ich gewinne.

Es hat sich gestern herausgestellt, dass meine berufliche Rechtschutzversicherung für solche Fälle NICHT aufkommt. Heute hat mir jemand von der Versicherung sogar gesagt, dass Streitigkeiten wegen offenen Forderungen grundsätzlich von keiner Versicherung übernommen werden, weil das Risiko zu hoch ist.

Ist das Wahr?

Mir geht es also um 2 verschiedene Fragen:

1) speziell in dem Fall von diesem Kunden, was kann ich da noch unternehmen?

2) durch diesen Fall hat sich die 2. Frage ergeben: ich bin von meinem Versicherungsmakler völlig falsch beraten worden, und er hat mir eine Versicherung verkauft, die ich überhaupt nicht gebrauchen kann, und die ich bis 2011 zahlen muss!!!!
Habe ich irgendwie die Möglichkeit, sie trotzdem zu kündigen?
UNd NOCH WICHTIGER: wie kann ich mich versichern, für den Fall, dass ein Kunde nicht zahlt?
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Rox-Edling
Rox-Edling
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Mahnverfahren Apr 10, 2008

Hallo Elodie,

für solche Fälle gibt es in Deutschland ein Mahnverfahren, das auch elektronisch durchgeführt werden kann, z.B. habe ich mit http://www.inkasso-sofort.de/ gute Erfahrungen gemacht. Der Kunde muss (meines Wissens) alle Kosten tragen, ist auf jeden Fall preiswerter als ein Anwalt.

Kompliziert wird es, wenn der Kunde Widerspruch einlegt, dann geht es doch vor Gericht.
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Hallo Elodie,

für solche Fälle gibt es in Deutschland ein Mahnverfahren, das auch elektronisch durchgeführt werden kann, z.B. habe ich mit http://www.inkasso-sofort.de/ gute Erfahrungen gemacht. Der Kunde muss (meines Wissens) alle Kosten tragen, ist auf jeden Fall preiswerter als ein Anwalt.

Kompliziert wird es, wenn der Kunde Widerspruch einlegt, dann geht es doch vor Gericht. Für 200 Euro lohnt das nicht, für +1000 Euro schon.

Ebensowenig wird eine Versicherung das übernehmen. Wegen falscher Beratung wende Dich an die Verbraucherschutzzentrale, es könnte da einen Ausweg geben (den ich aber für unwahrscheinlich halte). Hängt auch davon ab, wann der Vertrag geschlossen wurde (einige Gesetze wurden im letzten Jahr geändert) und ob man etwas nachweisen kann (Zeugen bei Abschluss des Vertrages).

Viele Grüße

Torsten
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Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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Prozesskostenhilfe Apr 10, 2008

Elodie Bonnafous wrote:

1) speziell in dem Fall von diesem Kunden, was kann ich da noch unternehmen?

Wenn du Liquiditätsprobleme hast, kannst du direkt oder über deinen Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Die zahlt dann die Kosten, die auf deiner Seite entstehen, bzw. deine Anwalts- und Gerichtskosten.

- Wenn ein Anwalt mir sagt, dass ich 100%ig gewinnen werden, heißt das nur, dass er vermutet, dass ich im Falle des Gewinnens 100% meiner Forderung bezahlt bekomme, aber es heißt noch lange nicht, dass ich überhaupt gewinne, noch übernimmt er auch nur die geringste Verantwortung für die Richtigkeit seiner Vermutung.


 
Ulrike Kraemer
Ulrike Kraemer
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Creditreform Apr 10, 2008

Gute Beratung und Inkassohilfe gibt's in der Regel auch bei Creditreform:

http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditreform/index.jsp

Die erledigen z.B. das Mahnverfahren und beraten, was möglich ist, falls der nicht zahlungswillige Kunde dem Mahnbescheid widerspricht (was er tun kann, ohne einen Grund angeben zu müssen). Außerdem arbeiten sie (diese Er
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Gute Beratung und Inkassohilfe gibt's in der Regel auch bei Creditreform:

http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditreform/index.jsp

Die erledigen z.B. das Mahnverfahren und beraten, was möglich ist, falls der nicht zahlungswillige Kunde dem Mahnbescheid widerspricht (was er tun kann, ohne einen Grund angeben zu müssen). Außerdem arbeiten sie (diese Erfahrung haben wir zumindest gemacht) mit guten Anwälten zusammen.
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Sybille Brückner
Sybille Brückner  Identity Verified
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Kunde zahlt nicht Apr 10, 2008

Hallo, Elodie

Ruf beim Gericht an und lass dir einen Mahnbescheid schicken. Den füllst du aus (evtl. nochmal beim Gericht zurückfragen, was in welches Feld eingetragen werden muss), wenn dir das nicht klar ist. Dann ans Gericht schicken.

Dem Gericht bezahlst du, wenn ich mich recht erinnere, 23 Euro und dann läuft die Sache.
Ich habe so etwas schon durch. Es hat mich die 23 Euro gekostet (die ja wiederum Betriebsausgaben sind) und mir mein ausstehendes Geld von
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Hallo, Elodie

Ruf beim Gericht an und lass dir einen Mahnbescheid schicken. Den füllst du aus (evtl. nochmal beim Gericht zurückfragen, was in welches Feld eingetragen werden muss), wenn dir das nicht klar ist. Dann ans Gericht schicken.

Dem Gericht bezahlst du, wenn ich mich recht erinnere, 23 Euro und dann läuft die Sache.
Ich habe so etwas schon durch. Es hat mich die 23 Euro gekostet (die ja wiederum Betriebsausgaben sind) und mir mein ausstehendes Geld von ca. 1000 Euro eingebracht.

Es dauerte trotz Einschalten des Gerichtes immer noch 2 Monate (weil es bei Gericht auch nicht grade schnell vorwärts geht).


Viel Erfolg

Sybille

P.S. Alles für den Fall, dass dein Kunde sich in Deutschland befindet. Fürs Ausland sind bestimmt andere Vorgehensweisen erforderlich.
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Erik Freitag
Erik Freitag  Identity Verified
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Online-Mahnantrag Apr 10, 2008

Sybille wrote:

Hallo, Elodie

Ruf beim Gericht an und lass dir einen Mahnbescheid schicken. Den füllst du aus (evtl. nochmal beim Gericht zurückfragen, was in welches Feld eingetragen werden muss), wenn dir das nicht klar ist. Dann ans Gericht schicken.


Das geht heute viel einfacher:

www.online-mahnantrag.de/

Dem Gericht bezahlst du, wenn ich mich recht erinnere, 23 Euro und dann läuft die Sache.
Ich habe so etwas schon durch. Es hat mich die 23 Euro gekostet (die ja wiederum Betriebsausgaben sind) und mir mein ausstehendes Geld von ca. 1000 Euro eingebracht.


Wenn das stimmt, hast Du Dich übers Ohr hauen lassen: Die 23 Euro (der Betrag stimmt) muss der Schuldner mit übernehmen. Wenn Du also nur Deinen Rechnungsbetrag erhalten hast, bist Du zu kurz gekommen.
Der Online-Mahnantrag ist eine feine Sache: Die Gerichtskosten werden automatisch hinzugefügt, und auch Verzugszinsen können automatisch berechnet werden und werden dem Antrag hinzugefügt.

Gruß und viel Erfolg,
Erik


 
shasas
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Kosten des Verfahrens Apr 11, 2008

Zwar ist es richtig, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens im Erfolgsfalle aufgebürdet bekommt, allerdings muss man diese Kosten bei Zahlungsunfähigkeit oder -willigkeit dennoch auslegen.

Im Mahnverfahren selbst laufen da keine großen Beträge auf, ein Vollstreckungsbescheid ist recht preiswert, wenn der Schuldner nicht widerspricht. Sollte es allerdings zur Verhandlung kommen, sind die Gerichtskosten vorzuschießen oder die Verhandlung findet nicht statt.

Und
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Zwar ist es richtig, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens im Erfolgsfalle aufgebürdet bekommt, allerdings muss man diese Kosten bei Zahlungsunfähigkeit oder -willigkeit dennoch auslegen.

Im Mahnverfahren selbst laufen da keine großen Beträge auf, ein Vollstreckungsbescheid ist recht preiswert, wenn der Schuldner nicht widerspricht. Sollte es allerdings zur Verhandlung kommen, sind die Gerichtskosten vorzuschießen oder die Verhandlung findet nicht statt.

Und selbst ein Vollstreckungsbescheid ist zunächst einmal lediglich ein Stück Papier. Schuldner, die von sich aus sagen, nicht zahlen zu wollen, stehen nicht selten zu wenigstens diesem Versprechen.
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Sybille Brückner
Sybille Brückner  Identity Verified
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Ja, Erik Apr 11, 2008

du hast Recht. Mir war der Ablauf nicht mehr so bewußt, weil das schon eine Weile her war.
Ich mußte diese Gebühr erst mal ans Gericht zahlen, damit das Mahnverfahren erst mal "zu laufen" beginnt. Und anschließend wurde sie dem Kunden mit draufgepackt.


Sybille


 
Elodie Bonnafous
Elodie Bonnafous
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Ja, alles richtig Apr 11, 2008

Hallo an alle,

ja, das ist ja alles richtig, da mein Kunde zahlungsfähig ist, aber sich einfach WEIGERT zu zahlen, und schon mir ganz offen gesagt hat, dass er nicht zahlen will, muss ich die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Es handelt sich um eine kleine Übersetzungs- und Fremdsprachenunterrichtagentur, und der Besitzer nennt mir als Grund, dass er selber bei seinen Kunden lange Zahlungsfristen von 7 bis 8 Wochen hat. Na ja, da ich ende November geliefert habe, un
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Hallo an alle,

ja, das ist ja alles richtig, da mein Kunde zahlungsfähig ist, aber sich einfach WEIGERT zu zahlen, und schon mir ganz offen gesagt hat, dass er nicht zahlen will, muss ich die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Es handelt sich um eine kleine Übersetzungs- und Fremdsprachenunterrichtagentur, und der Besitzer nennt mir als Grund, dass er selber bei seinen Kunden lange Zahlungsfristen von 7 bis 8 Wochen hat. Na ja, da ich ende November geliefert habe, und die Zahlungsfrist ende Dezember war, haben auch seine Kunden alle Zeit der Welt gehabt, um zu zahlen. Aber diese Begründung kann ich eigentlich nicht ersnt nehmen, denn kein Übersetzer und keine Agentur in Deutschland hat solche lange Zahlungsfristen (der Endkunde war auch eine Deutsche Firma).

Ausserdem haben seine Vereinbarungen mit seinen Kunden mit mir nichts zu tun, wir hatten nun mal eine Zahlungsfrist von 30 Tagen vereinbart, und die hat er nicht eingehalten.

Der ausstehende Betrag ist 330 euro, ist daher nicht SO wild, aber ich bin mir 100%ig sicher, dass er auch viele andere Übersetzer auf diese Weise ausgebeutet hat.

Und auch wenn ich (sehr wahrscheinlich) vor Gericht gewinne, solange er nicht zahlen will, bzw. es schaft, zu beweisen, dass er nicht zahlen kann (was natürlich nicht stimmt), muss dann ICH die Gerichtskosten tragen!!!

Das war zum Zahlungsausfall von diesem Kunden.

Aber noch ärgerlicher ist es, dass mir für solche Fälle eine völlig falsche Versicherung verkauft wurde. Ich sagte meinem Versicherungsmakler, dass ich eine Versicherung brauche, für den Fall, dass ein Kunde nicht zahlen sollte. Er hat mir eine Berufsrechtschutzversicherung verkauft. Und ich habe mich auf ihn verlassen. Jetzt sagt er, er wusste nicht, dass sie vertragsrelevanten Streitigkeiten bzgl. offenen Forderungen nicht deckt. Er wusste nicht, was er mir verkauft hat? Diese Versicherung läuft schon seit 2 Jahren, und zwar noch bis 2011. Ich muss 5 Jahre lang etwas zahlen, was ich nicht brauche, nur weil mein Versicherungsmackler mich falsch beraten hat! Recht bitter!

Und noch bitterer: gegen zahlungsunwilligen / -unfähigen Kunden bin ich gar nicht abgesichert! Mittlerweile habe ich herausbekommen, dass eine solche Versicherung sich "Kreditversicherung" nennt. Ich werde sie noch in diesem Monat abschliessen.

Hinterher ist man schlauer...

[Bearbeitet am 2008-04-11 12:08]
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Erik Freitag
Erik Freitag  Identity Verified
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Mahnverfahren Apr 11, 2008

Liebe Elodie,

so, wie Du den Fall beschreibst, würde ich Dir auf jeden Fall zur Einleitung eines Mahnverfahrens raten. Nicht zahlen wollen ist eine Sache, aber ob Dein Auftraggeber es deshalb auf ein Mahnverfahren ankommen lässt, an dessen Ende erhebliche Kosten aif ihn zukommen, oder er letztendlich zum "Offenbarungseid" gezwungen wird (eine ziemlich unangenehme Sache), scheint mir fraglich. Selbst wenn er tatsächlich nachweisen könnte, dass er zahlungsunfähig ist, kannst Du m
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Liebe Elodie,

so, wie Du den Fall beschreibst, würde ich Dir auf jeden Fall zur Einleitung eines Mahnverfahrens raten. Nicht zahlen wollen ist eine Sache, aber ob Dein Auftraggeber es deshalb auf ein Mahnverfahren ankommen lässt, an dessen Ende erhebliche Kosten aif ihn zukommen, oder er letztendlich zum "Offenbarungseid" gezwungen wird (eine ziemlich unangenehme Sache), scheint mir fraglich. Selbst wenn er tatsächlich nachweisen könnte, dass er zahlungsunfähig ist, kannst Du mit einem vollstreckbaren Titel noch 30 Jahre an Dein Geld kommen (wenn er also wieder zahlungsfähig wird). Da machen dann auch Zinsen Spaß!
Mahnantrag stellen, dauert 10 Minuten. Dann abwarten und die Mühlen der Justiz mahlen lassen.

Gruß,
Erik
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Rox-Edling
Rox-Edling
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Na dann... Apr 11, 2008

Er hat mir eine Berufsrechtschutzversicherung verkauft. Und ich habe mich auf ihn verlassen. Jetzt sagt er, er wusste nicht, dass sie vertragsrelevanten Streitigkeiten bzgl. offenen Forderungen nicht deckt. Er wusste nicht, was er mir verkauft hat? Diese Versicherung läuft schon seit 2 Jahren, und zwar noch bis 2011. Ich muss 5 Jahre lang etwas zahlen, was ich nicht brauche, nur weil mein Versicherungsmackler mich falsch beraten hat! Recht bitter!


Wenn der Makler "auf Deiner Seite" ist und zugibt, Dich falsch beraten zu haben, dann sollte es doch kein Problem sein, mit dessen Hilfe aus dem Vertrag herauszukommen. Wende Dich wegen der (sehr langen!) Laufzeit und wegen der falschen Beratung an den Verbraucherschutz, den gibt es in jeder Stadt und gegen eine kleine Gebühr helfen die gerne.

Es gibt übrigens Dienstleister, die übernehmen gegen eine Gebühr (von 3%) den kompletten Rechnungsverkehr und zahlen Deine Rechnung nach spätestens 14 Tagen. Du gibst quasi die Forderung an sie ab. Ich mache das aber nicht und bin da sehr skeptisch, weil der "Draht" zum Kunden in fremde Hände gerät, und Auslandskunden werden sie wohl nicht übernehmen. Sei vorsichtig mit dieser Kreditausfallversicherung, ob das so korrekt ist, wage ich zu bezweifeln.

Viele Grüße

Torsten


 
Elodie Bonnafous
Elodie Bonnafous
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TOPIC STARTER
...doch was unternehmen.?..? Apr 11, 2008

Lieber Erik,

danke für deine Ratschläge, ich hatte mir schon gestern den Link angeschaut, den du gepostet hattest.

Langsam ändere ich meine Meinung und denke, dass ich doch was unternehmen, und zwar erstmal einen Mahnantrag stellen werde.

Aber was ist, wenn er Konkurs anmeldet? Danach sind doch alle seine Schulden "gelöscht"! Kann ich dann trotzdem meinen Titel gegen hin bewirken? Und wie soll ich erfahren, dass er dann wieder zahlungsfähig ist?
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Lieber Erik,

danke für deine Ratschläge, ich hatte mir schon gestern den Link angeschaut, den du gepostet hattest.

Langsam ändere ich meine Meinung und denke, dass ich doch was unternehmen, und zwar erstmal einen Mahnantrag stellen werde.

Aber was ist, wenn er Konkurs anmeldet? Danach sind doch alle seine Schulden "gelöscht"! Kann ich dann trotzdem meinen Titel gegen hin bewirken? Und wie soll ich erfahren, dass er dann wieder zahlungsfähig ist?
Ich glaube, ich habe es mit einem professionnellen Betrüger zu tun.

Als ich ihm am Telefon sagte, dass ich die Sache vor Gericht bringe, antwortete er: "Na ja, machen Sie erstmal einen Mahnbescheid, dann sehen wir weiter"

Ziemlich dreist, oder? Und das zeigt doch, dass er sich auskennt und irgendwie schon einen "Plan" hat!
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Erik Freitag
Erik Freitag  Identity Verified
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Anwalt? Apr 11, 2008

Liebe Elodie,

ich habe nur meine absolut laienhafte private Meinung geäußert und kann Dich natürlich nicht juristisch beraten. Warum besprichst Du das nicht mit Deinem Anwalt? Warum hält er ein Mahnverfahren nicht für angebracht?

Gruß,
Erik


 
Elodie Bonnafous
Elodie Bonnafous
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auf solche Kunden kann man verzichten Apr 11, 2008

Hallo Torsten,

wie heißen denn diese Dienstleister? Inkassobüros unternehmen in der Regel ein normales Mahnverfahren.
Daß der "Draht" zum Kunden (zu diesem speziellen Kunden) in fremde Hände gerät, ist mir aber egal, auf solche Kunden kann ich verzichten.

Er hatte mich schon im Sommer 2,5 Monate auf den fälligen Betrag von 2.900 euro warten lassen, und jetzt zahlt er gar nicht mehr... Für diesen Kunden will ich auf keinen Fall wieder arbeiten, und das wü
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Hallo Torsten,

wie heißen denn diese Dienstleister? Inkassobüros unternehmen in der Regel ein normales Mahnverfahren.
Daß der "Draht" zum Kunden (zu diesem speziellen Kunden) in fremde Hände gerät, ist mir aber egal, auf solche Kunden kann ich verzichten.

Er hatte mich schon im Sommer 2,5 Monate auf den fälligen Betrag von 2.900 euro warten lassen, und jetzt zahlt er gar nicht mehr... Für diesen Kunden will ich auf keinen Fall wieder arbeiten, und das wünsche ich auch niemandem.

Das mit dem Versicherungsmakler ist eine recht heikle Sache, es ist ein sehr guter Bekannter, und es ist nun das 2. Mal dass ich wegen seinen Fehlern auf meine Kosten sitze, beide male weil er mich falsch beraten hat. Als ich das erste Mal eine vierstellige Summe wegen ihm verlor (auch falsche Versicherungsberatung), habe ich ihn nur davon informiert, und bloß nichts von ihm verlangt und kein Ärger gemacht. Und nun zum 2. Mal stellt er sich als Opfer, weil niemand von der Versicherung ihm bescheid gesagt hatte... Und ich hasse es, privat Ärger zu machen. Nun passiert das zum 2. mal... Aber das muss ich wohl nun privat klären...

@ Erik :
ja, ich habe nur meine Zweifel und Fragen einfach mit in der Antwort auf deinen Beitrag geschrieben, sie waren nicht speziell an dich gerichtet.
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Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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50%-Schuld Apr 11, 2008

Elodie Bonnafous wrote:
...beide male weil er mich falsch beraten hat.

Und weil du beide Male die Vertragsbedingungen nicht vollständig gelesen hast? Sonst kann es da doch keine Überraschungen geben.


 
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