Frage zur Steuererklärung mit US-Kunden
Thread poster: Amaro Piñas Müller (X)
Amaro Piñas Müller (X)
Amaro Piñas Müller (X)
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Apr 13, 2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich beschäftige mich derzeit mit dem leidigen Thema der Steuererklärung. Ich arbeite hauptsächlich festangestellt, habe im vergangenen Jahr aber auch freiberufliche Aufträge in kleinerem Rahmen angenommen.

Unter anderem habe ich für einen Kunden in den USA gearbeitet. Die Rechnungen lauten in USD und das Finanzamt teilte mir damals mit, ich müsse auf den Rechnungen folgenden Satz vermerken: "Die Leistung ist nicht steuerbar nach �
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich beschäftige mich derzeit mit dem leidigen Thema der Steuererklärung. Ich arbeite hauptsächlich festangestellt, habe im vergangenen Jahr aber auch freiberufliche Aufträge in kleinerem Rahmen angenommen.

Unter anderem habe ich für einen Kunden in den USA gearbeitet. Die Rechnungen lauten in USD und das Finanzamt teilte mir damals mit, ich müsse auf den Rechnungen folgenden Satz vermerken: "Die Leistung ist nicht steuerbar nach § 3a Abs. 3 und 4 UstG."

Ich frage mich nun, wie ich für die Steuerklärung mit den Dollarbeträgen umgehen soll. Kann ich einfach die in Euro umgerechneten Beträge auf meinem Bankkonto nehmen und sie dann behandeln wie meine sonstigen Einnahmen in Euro? Oder gilt es in diesem Fall etwas ganz anderes zu beachten.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Viele Grüße
Amaro Piñas Müller
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Alison Schwitzgebel
Alison Schwitzgebel
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Hier geht es um Umsatzsteuer Apr 14, 2008

Hallo!

Diese Einnahmen sind nich steuerbar laut dem Umsatzsteuergesetz. Das heißt, Du musst die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Die Beträge werden dann bezahlt, und Du gibst Sie dann bei der Umsatzsteuererklärung (meine ich - bei mir macht mein Steuerberater immer die Erkklärungen) als umsatzsteuerfreie Beträge an.

Am Jahresende musst Du aber diese Beträge bei der Einkommensteuererklärung ganz normal angeben.

HDH

Alison


 
Yvonne Gerstheimer (X)
Yvonne Gerstheimer (X)  Identity Verified
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Euro Apr 14, 2008

Hallo Amaro,

genau vor der gleichen Frage stand ich auch bei meiner ersten Steuererklärung, aber meine Steuerberaterin konnte mir schnell helfen. Du gibst beim Finanzamt immer nur die Euro-Beträge an, d. h. die ausländische Währung wird immer in Euro umgerechnet. Normalerweise musst Du die Beträge aber auch schon bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" an
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Hallo Amaro,

genau vor der gleichen Frage stand ich auch bei meiner ersten Steuererklärung, aber meine Steuerberaterin konnte mir schnell helfen. Du gibst beim Finanzamt immer nur die Euro-Beträge an, d. h. die ausländische Währung wird immer in Euro umgerechnet. Normalerweise musst Du die Beträge aber auch schon bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" angeben, wenn Du Umsatzsteuer bezahlen musst. Du kannst einfach die in Euro umgerechneten Beträge nehmen, die bei Dir auf dem Konto stehen. Wie Alison schon sagte, diese Beträge zählen nur für die Einkommenssteuer.

Viele Grüße,
Yvonne
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Amaro Piñas Müller (X)
Amaro Piñas Müller (X)
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Einkommenssteuererklärung Apr 14, 2008

Hallo ihr beiden,

danke für die schnellen Antworten. Das hilft mir sehr weiter. Da ich nur in kleinem Rahmen freiberuflich arbeite, ist mein Gewinn nicht so groß, dass ich Umsatzsteuer zahlen müsste. D. h., ich bin von der Umsatzsteuer befreit. Wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe, muss ich bei der Einkommenssteuererklärung einfach nur die Euro-Beträge auf meinem Konto nehmen und diese dann genauso angeben, wie ich es auch mit meinen anderen Einnahmen in Euro mache. Das
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Hallo ihr beiden,

danke für die schnellen Antworten. Das hilft mir sehr weiter. Da ich nur in kleinem Rahmen freiberuflich arbeite, ist mein Gewinn nicht so groß, dass ich Umsatzsteuer zahlen müsste. D. h., ich bin von der Umsatzsteuer befreit. Wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe, muss ich bei der Einkommenssteuererklärung einfach nur die Euro-Beträge auf meinem Konto nehmen und diese dann genauso angeben, wie ich es auch mit meinen anderen Einnahmen in Euro mache. Das hört sich ja leichter an, als ich zunächst gedacht habe.

Nochmals vielen Dank!
Viele Grüße
Amaro
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Jonas_Je
Jonas_Je
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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Umsatz bei ausländischen Agenturen angeben? Apr 15, 2008

Yvonne Gerstheimer wrote:

Du gibst beim Finanzamt immer nur die Euro-Beträge an, d. h. die ausländische Währung wird immer in Euro umgerechnet. Normalerweise musst Du die Beträge aber auch schon bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" angeben, wenn Du Umsatzsteuer bezahlen musst.

Viele Grüße,
Yvonne


Hier habe ich mal einen Ausschnitt zitiert, bei dem ich jetzt doch im Zweifel bin. Ist es tatsächlich so, dass ich bei der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung (bei mir gilt die Kleinunternehmer-Regelung nicht) auch Umsätze angeben muss, bei der die Umsatzsteuer nicht fällig wird? Soll heißen: Wenn mich deutsche Agenturen bezahlen, gebe ich das ganz normal an. Aber wenn nun mal eine Agentur aus Österreich, Frankreich oder von wo auch immer mich bezahlt, wird dafür ja keine Umsatzsteuer fällig. Muss ich den Umsatz dann auf der Voranmeldung trotzdem angeben, und wenn ja, in welchem Feld?

Ich würde mich über eine erhellende Antwort freuen, denn früher oder später wird sich die Frage bei mir sicherlich stellen.


 
Susanne Rosenberg
Susanne Rosenberg  Identity Verified
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Seite 1 unten Apr 15, 2008

Jonas_Je wrote:
Aber wenn nun mal eine Agentur aus Österreich, Frankreich oder von wo auch immer mich bezahlt, wird dafür ja keine Umsatzsteuer fällig. Muss ich den Umsatz dann auf der Voranmeldung trotzdem angeben, und wenn ja, in welchem Feld?


In Zeile 42, "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" - möglicherweise auch "Feld 45" genannt, auf jeden Fall steht direkt davor eine große "45".

HDH - alle Angaben ohne Gewähr

Susanne


 
Amaro Piñas Müller (X)
Amaro Piñas Müller (X)
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TOPIC STARTER
Einkommenssteuererklärung Apr 15, 2008

Mittlerweile hat mir auch jemand im BDÜ-Forum bestätigt, dass für die Einkommenssteuererklärung lediglich die Beträge gelten, die nachher in Euro auf dem Konto stehen.

Viele Grüße
Amaro


 
Jonas_Je
Jonas_Je
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So ist es Apr 15, 2008

Danke, Susanne! Ich habe das mittlerweile noch anderweitig in Erfahrung bringen können. Zeile 42 ist richtig.

 
Christian Köstner (X)
Christian Köstner (X)  Identity Verified
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Auf dem Konto in Euro oder in Dollar? Sep 2, 2012

Hallo,
ich habe gerade diesen Link gefunden, da ich seit kurzem meinen ersten Kunden aus den USA habe.

Die Rechnung wird ja wohl in USD gestellt werden und der Kunde wird in USD bezahlen bzw. überweisen.
Erscheint das Geld auf dem Konto dann in Euro oder in USD?

Gruß Christian


 
Anna Sarah Krämer
Anna Sarah Krämer
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Auf dem deutschen Bankkonto... Sep 2, 2012

...erscheint der Betrag immer in Euro. Zumindest ist das bei mir so. Bei der Information zur entsprechenden Überweisung sind dann Wechselkurs und eventuelle Gebühren angegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Anna Sarah


 


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