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Frage: Grossschreibung bei Titeln
Thread poster: Premier Focus
Premier Focus
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May 6, 2003

Guten Morgen!



Ich würde gerne wissen, was Ihr meint wie es sich bei Titeln mit der Grossschreibung verhält. Habe in letzter Zeit viele rechtliche Übersetzungen gesehen, bei denen durchweg in den Titeln Grossschreibung verwendet wird. Hier einige Beispiele:



\"Ansatz Bei Vorauszahlung Aller Darlehenszertifikate oder Verzug der Darlehenstransaktion\"



oder



\"Ansatz von Beträgen, die Im Hinblick auf die Unbrauchba
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Guten Morgen!



Ich würde gerne wissen, was Ihr meint wie es sich bei Titeln mit der Grossschreibung verhält. Habe in letzter Zeit viele rechtliche Übersetzungen gesehen, bei denen durchweg in den Titeln Grossschreibung verwendet wird. Hier einige Beispiele:



\"Ansatz Bei Vorauszahlung Aller Darlehenszertifikate oder Verzug der Darlehenstransaktion\"



oder



\"Ansatz von Beträgen, die Im Hinblick auf die Unbrauchbarerklärung oder den Verlust, etc. Eingegangen Sind\"



oder



\"Ansatz von Mietzahlungen, Vorauszahlungen auf Weniger als Alle Darlehenszertifikate\"



Im Englischen wird diese Grossschreibung öfters in Vereinbarungen u.s.w. verwendet (Beispiel: \"Application of Amounts Received With Respect to Condemnation or Loss, Etc.\"), wobei ich der Meinung bin, dass dies im Deutschen nicht der Fall ist. Vielleicht liege ich hier nicht richtig, aber beim Suchen im Internet habe ich keine Bestimmung diesbezüglich finden können. Sicherlich muss bei einem deutschen Titel das erste Wort immer grossgeschrieben werden, aber ich denke mir, dass der Rest des Titels kleingeschrieben werden sollte. Ausgenommen hiervon sind die Begriffe, die in der Vereinbarung grossgeschrieben werden sollen, wie z.B. die \"Rechtsbegründenden Dokumente\" oder ähnliche Begriffe, die am Anfang der Vereinbarung extra gross geschrieben wurden, damit man diese immer mit der Begriffserklärung am Anfang in Verbindung bringt.



Über Eure Meinung würde ich mich freuen!



Kerstin
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Maureen Holm, J.D., LL.M.
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Grossschreibung May 6, 2003

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On 2003-05-06 15:53, Kerstin wrote:

Guten Morgen!



Ich würde gerne wissen, was Ihr meint wie es sich bei Titeln mit der Grossschreibung verhält. Habe in letzter Zeit viele rechtliche Übersetzungen gesehen, bei denen durchweg in den Titeln Grossschreibung verwendet wird. Hier einige Beispiele:



\"Ansatz Bei Vorauszahlung Aller Darlehenszertifikate oder Verzug der Darlehenstransaktion... See more
Quote:


On 2003-05-06 15:53, Kerstin wrote:

Guten Morgen!



Ich würde gerne wissen, was Ihr meint wie es sich bei Titeln mit der Grossschreibung verhält. Habe in letzter Zeit viele rechtliche Übersetzungen gesehen, bei denen durchweg in den Titeln Grossschreibung verwendet wird. Hier einige Beispiele:



\"Ansatz Bei Vorauszahlung Aller Darlehenszertifikate oder Verzug der Darlehenstransaktion\"



oder



\"Ansatz von Beträgen, die Im Hinblick auf die Unbrauchbarerklärung oder den Verlust, etc. Eingegangen Sind\"



oder



\"Ansatz von Mietzahlungen, Vorauszahlungen auf Weniger als Alle Darlehenszertifikate\"



Im Englischen wird diese Grossschreibung öfters in Vereinbarungen u.s.w. verwendet (Beispiel: \"Application of Amounts Received With Respect to Condemnation or Loss, Etc.\"), wobei ich der Meinung bin, dass dies im Deutschen nicht der Fall ist. Vielleicht liege ich hier nicht richtig, aber beim Suchen im Internet habe ich keine Bestimmung diesbezüglich finden können. Sicherlich muss bei einem deutschen Titel das erste Wort immer grossgeschrieben werden, aber ich denke mir, dass der Rest des Titels kleingeschrieben werden sollte. Ausgenommen hiervon sind die Begriffe, die in der Vereinbarung grossgeschrieben werden sollen, wie z.B. die \"Rechtsbegründenden Dokumente\" oder ähnliche Begriffe, die am Anfang der Vereinbarung extra gross geschrieben wurden, damit man diese immer mit der Begriffserklärung am Anfang in Verbindung bringt.



Über Eure Meinung würde ich mich freuen!



Kerstin





Mir fällt in letzter Zeit auf, dass manche in USA alle, aber wirklich alle Titelwörter grossschreiben [z.B. \"Essay On The Way To Bring Happiness To The World\"]. Bringt mich zum Haare \'rausreissen. Also, vielleicht kein zuverlässlicher Anhaltspunkt.

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xxx xxx
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Lösung: Nur Großbuchstaben May 7, 2003

Zunächst einmal bin ich völlig Deiner Meinung, daß in Titeln nur das erste Wort und dann nur die Substantive + Namen groß geschrieben werden dürfen. Alles andere würde mir seltsam vorkommen, und wenn ich so etwas in einer Übersetzung aus dem Englischen sähe, würde ich gleich meinen, der Übersetzer hätte wieder mal nicht ausreichend vom Ausgangstext Abstand genommen. Selbst wenn sich diese \'Marotte\' aber aus dem angelsächsischen auf den deutschen Sprachraum ausbreitet, würde ich al... See more
Zunächst einmal bin ich völlig Deiner Meinung, daß in Titeln nur das erste Wort und dann nur die Substantive + Namen groß geschrieben werden dürfen. Alles andere würde mir seltsam vorkommen, und wenn ich so etwas in einer Übersetzung aus dem Englischen sähe, würde ich gleich meinen, der Übersetzer hätte wieder mal nicht ausreichend vom Ausgangstext Abstand genommen. Selbst wenn sich diese \'Marotte\' aber aus dem angelsächsischen auf den deutschen Sprachraum ausbreitet, würde ich als Übersetzerin mich eher sprachkonservativ verhalten.



Hingegen verdienen Titel natürlich auch eine besondere Kennzeichnung(, wenn sie nicht zitiert werden; da sollten die Anführungszeichen im Deutschen und vielleicht Kursivschrift als Hervorhebung ausreichen\") und diese würde ich durch eine Formatierung zum Ausdruck bringen, z.B. größerer Font und Fettdruck. Da wird man sich in der Übersetzung sicher an die Vorgaben des Originals halten können, sofern dort die Überschrift auch mit solchen Mitteln hervorgehoben ist.



Wollte man weitere Hervorhebungen machen und außerdem das Großbuchstaben-Problem umgehen, dann kann man ja auch alles in Großbuchstaben setzen. Ich habe in letzter Zeit juristische Schriftstücke aus dem Französischen übersetzt, in denen die Titel ohnehin alle mit durchgehenden Großbuchstaben markiert werden. Ich denke, im Deutschen wäre das auf alle Fälle weniger ungewöhnlich als die Großschreibung aller Anfangsbuchstaben.







Diane
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Heinrich Pesch
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Was sagt der Duden? May 7, 2003

Hat der Duden Sonderregeln für Titel? Glaube ich nicht, also bleibt die Hervorhebung durch satztechnische Mittel: Fettdruck, Zeichenhöhe usw.

Alles in Großbuchstaben gefällt mir gar nicht, schlecht lesbar und eine Unsitte, die sich von Psychopaten ausgebreitet hat. Alles in Groß schreiben ist Symptom einer geistigen Erkrankung.


 
Guenther Danzer
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Muss Ich Jetzt Auf Die Couch? May 7, 2003





Nein, ich bin ganz Eurer Meinung und finde es abartig, ob nun im Englischen oder im Deutschen.



 
Klaus Herrmann
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Auszeichnungen verwenden May 7, 2003

Alle Worte mit großem Anfangsbuchstaben zu schreiben, wäre wohl ein massiver Eingriff in (und Verstoß gegen) die Rechtschreibung. Eine vollständige Großschreibung wäre auch keine gute Lösung, da ganze Sätze in Versalien sehr schlecht zu lesen sind.



Teil-inhaltlich kann ich mich daher Heinrich Pesch anschließen: zur Hervorhebung von Worten sollten Auszeichnungen wie fett oder kursiv verwendet werden. allerdings habe ich erhebliche zweifel, dass man geistige gesundhe
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Alle Worte mit großem Anfangsbuchstaben zu schreiben, wäre wohl ein massiver Eingriff in (und Verstoß gegen) die Rechtschreibung. Eine vollständige Großschreibung wäre auch keine gute Lösung, da ganze Sätze in Versalien sehr schlecht zu lesen sind.



Teil-inhaltlich kann ich mich daher Heinrich Pesch anschließen: zur Hervorhebung von Worten sollten Auszeichnungen wie fett oder kursiv verwendet werden. allerdings habe ich erhebliche zweifel, dass man geistige gesundheit als vermeidung von großbuchstaben definieren kann. aber für den fall, dass das so ist...
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Steffen Walter
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Zwei Anmerkungen May 7, 2003

1. Ich stimme Maureen zu, dass die Unart \"alle Anfangsbuchstaben groß\" ein US/GB-Phänomen ist, das anscheinend gerade in den deutschen Sprachraum importiert wird. In den USA und GB wird dieses Thema allerdings ebenfalls sehr kritisch gesehen - viele reagieren geradezu allergisch auf diese Entwicklung -> \"es ist zum *Haareausraufen*\".



2. Ich schließe mich Diane und Klaus an: Hinsichtlich ungerechtfertigter Großschreibung seeehr konservativ verhalten (nur erstes Wort i
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1. Ich stimme Maureen zu, dass die Unart \"alle Anfangsbuchstaben groß\" ein US/GB-Phänomen ist, das anscheinend gerade in den deutschen Sprachraum importiert wird. In den USA und GB wird dieses Thema allerdings ebenfalls sehr kritisch gesehen - viele reagieren geradezu allergisch auf diese Entwicklung -> \"es ist zum *Haareausraufen*\".



2. Ich schließe mich Diane und Klaus an: Hinsichtlich ungerechtfertigter Großschreibung seeehr konservativ verhalten (nur erstes Wort in Überschrift, Satzanfang, Substantive und Titel groß) und fett/kursiv o.a. Modi zur Hervorhebung verwenden. Mal ganz abgesehen davon, dass die Großschreibung aller Anfangsbuchstaben meinem Empfinden nach extrem aufdringlich und fast schon marktschreierisch wirkt.



Viele Grüße

Steffen

[ This Message was edited by: Steffen Walter on 2003-05-07 11:25]
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Premier Focus
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Grossgeschriebenen Begriffe May 7, 2003

Noch als Nachtrag... Hier die Klausel, die ich immer öfter in deutschen Verträgen sehe:



\"Sofern hier nicht anderweitig definiert, haben die hier verwendeten, großgeschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in Artikel I dieser Vereinbarung zugeordnet wurde.\"



Bei diesen grossgeschriebenen Begriffen kann es sich jedoch um mehrere Wörter handeln. Es handelt sich hier nicht nur um den einzelnen Begriff \"Vermieter\" oder \"Darlehensgeber\", was ich
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Noch als Nachtrag... Hier die Klausel, die ich immer öfter in deutschen Verträgen sehe:



\"Sofern hier nicht anderweitig definiert, haben die hier verwendeten, großgeschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in Artikel I dieser Vereinbarung zugeordnet wurde.\"



Bei diesen grossgeschriebenen Begriffen kann es sich jedoch um mehrere Wörter handeln. Es handelt sich hier nicht nur um den einzelnen Begriff \"Vermieter\" oder \"Darlehensgeber\", was ich ja noch verstehen könnte, sondern um Begriffe wie z.B. \"Ausgeschlossenes Eigentum\" oder \"Gleich und Anteilsmäßig Gesicherte Darlehenszertifikate\". Diese Begriffe werden dann im ganzen Vertrag durchweg gross geschrieben und da stolpert doch wohl ein jeder beim Lesen drüber. Es sieht einfach auch nicht richtig aus, wenn Ihr wisst was ich meine.



Hier fragt man sich nun, ob man den Kunden darauf hinweisen soll, dass dies wirklich im Deutschen nicht alltäglich ist und vorschlagen soll diese Begriffe anderweitig hervorzuheben, so wie dies von Euch bereits vorgeschlagen wurde. Die o.g. Klausel müsste dann natürlich geändert werden...
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Steffen Walter
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Kunden darauf hinweisen May 8, 2003

Quote:


Hier fragt man sich nun, ob man den Kunden darauf hinweisen soll, dass dies wirklich im Deutschen nicht alltäglich ist und vorschlagen soll diese Begriffe anderweitig hervorzuheben, so wie dies von Euch bereits vorgeschlagen wurde. Die o.g. Klausel müsste dann natürlich geändert werden...





Ich würde den Kunden in jedem Fall darauf hinweisen - mit dem Argument, dass die durchgehende Großschre... See more
Quote:


Hier fragt man sich nun, ob man den Kunden darauf hinweisen soll, dass dies wirklich im Deutschen nicht alltäglich ist und vorschlagen soll diese Begriffe anderweitig hervorzuheben, so wie dies von Euch bereits vorgeschlagen wurde. Die o.g. Klausel müsste dann natürlich geändert werden...





Ich würde den Kunden in jedem Fall darauf hinweisen - mit dem Argument, dass die durchgehende Großschreibung absolut nicht den deutschen Schreib- und Lesekonventionen entspricht und deshalb andere Mittel zur Hervorhebung einzusetzen sind.



Viele Grüße

Steffen

[ This Message was edited by: Steffen Walter on 2003-05-08 12:49] ▲ Collapse


 
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Defined Terms May 9, 2003

Quote:


On 2003-05-07 17:17, Kerstin wrote:

Noch als Nachtrag... Hier die Klausel, die ich immer öfter in deutschen Verträgen sehe:



\"Sofern hier nicht anderweitig definiert, haben die hier verwendeten, großgeschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in Artikel I dieser Vereinbarung zugeordnet wurde.\"



Bei diesen grossgeschriebenen Begriffen kann es sich jedoch um mehrere Wörter hand... See more
Quote:


On 2003-05-07 17:17, Kerstin wrote:

Noch als Nachtrag... Hier die Klausel, die ich immer öfter in deutschen Verträgen sehe:



\"Sofern hier nicht anderweitig definiert, haben die hier verwendeten, großgeschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in Artikel I dieser Vereinbarung zugeordnet wurde.\"



Bei diesen grossgeschriebenen Begriffen kann es sich jedoch um mehrere Wörter handeln. Es handelt sich hier nicht nur um den einzelnen Begriff \"Vermieter\" oder \"Darlehensgeber\", was ich ja noch verstehen könnte, sondern um Begriffe wie z.B. \"Ausgeschlossenes Eigentum\" oder \"Gleich und Anteilsmäßig Gesicherte Darlehenszertifikate\". Diese Begriffe werden dann im ganzen Vertrag durchweg gross geschrieben und da stolpert doch wohl ein jeder beim Lesen drüber. Es sieht einfach auch nicht richtig aus, wenn Ihr wisst was ich meine.



Hier fragt man sich nun, ob man den Kunden darauf hinweisen soll, dass dies wirklich im Deutschen nicht alltäglich ist und vorschlagen soll diese Begriffe anderweitig hervorzuheben, so wie dies von Euch bereits vorgeschlagen wurde. Die o.g. Klausel müsste dann natürlich geändert werden...





Im englischen praktisch und sinnvoll, im deutschen würde ich Kursiv zustimmen.

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Heinrich Pesch
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Vorsicht bei Agenturen mit Versalien May 18, 2003

Vielleicht nur Zufall: wenn ich mir die Kunden ansehe, die faul oder gar nicht zahlen, schreiben die durchweg Ihre Kontaktinformationen (Firmenname und Anschrift) ganz in Versalien. Also ein Zeichen von Unzuverlässigkeit (!?). Und in Leserbriefredaktionen weiß man, wenn einer in Versalien schreibt: fixe Idee!

 
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Man muss ja nicht alles aus dem englischsprachigen Raum ins Deutsche übernehmen Jun 26, 2003

Hallo Kerstin,

Ich bin einverstanden mit Diane:

-den Titel in Blockschrift zu schreiben
-oder in Kursivschrift

Ich finde es irgendwie abartig, wenn im Deutschen sowas steht:

"Ansatz Bei Vorauszahlung Aller Darlehenszertifikate oder Verzug der Darlehenstransaktion"

oder

"Ansatz von Beträgen, die Im Hinblick auf die Unbrauchbarerklärung oder den Verlust, etc. Eingegangen Sind"

oder

"Ans
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Hallo Kerstin,

Ich bin einverstanden mit Diane:

-den Titel in Blockschrift zu schreiben
-oder in Kursivschrift

Ich finde es irgendwie abartig, wenn im Deutschen sowas steht:

"Ansatz Bei Vorauszahlung Aller Darlehenszertifikate oder Verzug der Darlehenstransaktion"

oder

"Ansatz von Beträgen, die Im Hinblick auf die Unbrauchbarerklärung oder den Verlust, etc. Eingegangen Sind"

oder

"Ansatz von Mietzahlungen, Vorauszahlungen auf Weniger als Alle Darlehenszertifikate"

Das ist nicht üblich und entspricht keiner deutschen Regel.

Gruß,
Kerstin
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Frage: Grossschreibung bei Titeln






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