Korrekturleserin bezahlen - als Betriebskosten geltend machen?
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Jonas_Je
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Jul 23, 2008

Hallo,

ich habe eine Frage, die das Korrekturlesen betrifft. Ab und an läuft es so, dass ich die Übersetzung eines Kollegen korrigiere und er später meine, sodass sich der Aufwand die Waage hält. Nun ist es aber so, dass sich die Aufträge im Moment etwas häufen, und ich darüber nachdenke, eine bestimmte Person als Korrekturleserin hier und da zu engagieren und einen Stundenlohn zu zahlen.

Meine Frage dazu: Geht das als Freiberufler? Oder handele ich dann schon qu
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Hallo,

ich habe eine Frage, die das Korrekturlesen betrifft. Ab und an läuft es so, dass ich die Übersetzung eines Kollegen korrigiere und er später meine, sodass sich der Aufwand die Waage hält. Nun ist es aber so, dass sich die Aufträge im Moment etwas häufen, und ich darüber nachdenke, eine bestimmte Person als Korrekturleserin hier und da zu engagieren und einen Stundenlohn zu zahlen.

Meine Frage dazu: Geht das als Freiberufler? Oder handele ich dann schon quasi gewerblich, wenn ich jemanden auf diese Weise "beschäftige"? Die zweite Frage, die sich mir in dem Zusammenhang stellt: Wenn das machbar ist, kann ich diese Ausgaben dann in irgendeiner Form als Betriebskosten geltend machen? Wenn nicht, würde ich den Betrag ja praktisch von meinem Nettoeinkommen zahlen.

Gerade bei größeren Aufträgen und höherer Belastung bin ich mehr als froh, wenn ich jemanden habe, der das Korrekturlesen übernehmen kann.

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Wie handhabt ihr das denn?
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Niels Stephan
Niels Stephan  Identity Verified
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Betriebskosten Jul 23, 2008

Ich hatte genau deswegen gerade mit dem Finanzamt telefoniert Die meinten, dass man das natürlich machen kann und das sich dadurch dein Freiberufler-Status nicht ändert. Das sind halt ganz normale Betriebsausgaben.
Er meinte auch, dass ich bei der Steuererklärung direkt anegben solle, an wen (Name, Adresse ) das geld geflossen sei, das würde sonst eh nachgefragt werden.


 
Herbert Fipke
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In jedem Fall geltend machen Jul 23, 2008

Solche Dienstleistungen sind immer abzugsfähig. Die Art und Weise, wie das abzusetzen ist, hängt vom Status der Person ab, die du engagierst.

Ist die Person ebenfalls selbständig, bekommst du einfach eine Rechnung (Höhe egal) von ihr, die du dann zu den Betriebsausgaben buchst wie jede andere Rechnung auch.

Ist es eine Privatperson, kannst du sie nur im Rahmen der Geringbeschäftigung bis 400 Euro bezahlen. Ansonsten verwandelst du dich in einen Unternehmer mit Ange
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Solche Dienstleistungen sind immer abzugsfähig. Die Art und Weise, wie das abzusetzen ist, hängt vom Status der Person ab, die du engagierst.

Ist die Person ebenfalls selbständig, bekommst du einfach eine Rechnung (Höhe egal) von ihr, die du dann zu den Betriebsausgaben buchst wie jede andere Rechnung auch.

Ist es eine Privatperson, kannst du sie nur im Rahmen der Geringbeschäftigung bis 400 Euro bezahlen. Ansonsten verwandelst du dich in einen Unternehmer mit Angestellten. Bei dieser Methode ist zu berücksichtigen, dass du trotzdem Sozialabgaben leisten musst. Das solltest du in deine Kalkulation einbeziehen.

Mein Tipp: Lass solche Sachen ausschließlich von ebenfalls selbständigen KollegInnen machen, dann gibts keinerlei steuerliche Probleme
Gruß
Herbert.

[Bearbeitet am 2008-07-23 21:56]
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Astrid Elke Witte
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Ja, die Kategorie heißt "Fremdleistungen" Jul 23, 2008

Freiberufler brauchen auch manchmal Hilfe von anderen. Ob der Techniker kommt, um den Computer zu reparieren, oder der Handwerker kommt, um einen Arbeitstisch für das Büro zu machen, oder eine Kollegin hilft als Übersetzer oder Korrekturleser, alle werden als "Fremdleistungen" gestuft.

Astrid


 
Jonas_Je
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Studentin als Korrekturleserin Jul 24, 2008

Hallo,

ich danke euch für die schnellen und interessanten Antworten! Um auf Herberts Kommentar zurückzukommen: Ich spiele mit dem Gedanken, eine Studentin alles Korrekturleserin zu beauftragen. Das wäre aus meiner Sicht recht sinnvoll, weil sie es zumindest zeitlich einrichten kann und auch die Ansprüche erfüllt, die ich mit dem Korrekturlesen verbinde (eher die Überprüfung der Vollständigkeit, Tippfehler, Formatierungen etc.). Bei freiberuflichen Kollegen habe ich momentan
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Hallo,

ich danke euch für die schnellen und interessanten Antworten! Um auf Herberts Kommentar zurückzukommen: Ich spiele mit dem Gedanken, eine Studentin alles Korrekturleserin zu beauftragen. Das wäre aus meiner Sicht recht sinnvoll, weil sie es zumindest zeitlich einrichten kann und auch die Ansprüche erfüllt, die ich mit dem Korrekturlesen verbinde (eher die Überprüfung der Vollständigkeit, Tippfehler, Formatierungen etc.). Bei freiberuflichen Kollegen habe ich momentan das Problem, dass sie selbst oft ausgelastet sind und ich dann Schwierigkeiten habe, einen Korrekturleser zu finden.

Eine Beschäftigung bis 400 Euro wäre im Grund in Ordnung, da der monatliche Betrag niedriger ausfallen würde. Aber der Punkt mit den für mich dann anfallenden Sozialabgaben lässt das Ganze dann doch unwahrscheinlicher werden... daran hatte ich zuerst nicht gedacht, obwohl es ja logisch ist.

Ich sehe schon, das Beste wäre es also, einen Freiberufler für diese Tätigkeit zu gewinnen.
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Herbert Fipke
Herbert Fipke  Identity Verified
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Studenten Jul 24, 2008

Jonas_Je wrote:
Ich spiele mit dem Gedanken, eine Studentin alles Korrekturleserin zu beauftragen.


Bei Studenten läuft es m.E. wieder anders, die sind ja bereits versichert. Hier lohnt es, mal den Steuerberater oder das Finanzamt direkt zu fragen, ob und in welcher Höhe Sozialabgaben fällig werden.


 


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