Urheberrecht an Übersetzungen
Thread poster: conny
conny
conny  Identity Verified
Germany
Local time: 05:45
English to German
+ ...
Jun 26, 2003

Liebe Kollegen,
kennt Ihr Euch mit dem Urheberrechtschutz bei Übersetzungen aus? Ich habe Ende 2000 für eine Softwarefirma in großem Umfang Dateien übersetzt. Ein Teil wurde bezahlt, der zweite Teil nicht. Die Firma meldete Insolvenz an, ein Insolvenzverwalter übernahm, dann Forderungsanmeldung meiner offenen Rechnungen. Jetzt lese ich, das er die Programme der 1. Firma an eine Nachfolgefirma verkauft hat. Diese vertreibt ihre Programme (unter ähnlichem Namen wie Firma 1) auch in En
... See more
Liebe Kollegen,
kennt Ihr Euch mit dem Urheberrechtschutz bei Übersetzungen aus? Ich habe Ende 2000 für eine Softwarefirma in großem Umfang Dateien übersetzt. Ein Teil wurde bezahlt, der zweite Teil nicht. Die Firma meldete Insolvenz an, ein Insolvenzverwalter übernahm, dann Forderungsanmeldung meiner offenen Rechnungen. Jetzt lese ich, das er die Programme der 1. Firma an eine Nachfolgefirma verkauft hat. Diese vertreibt ihre Programme (unter ähnlichem Namen wie Firma 1) auch in Englisch und ich gehe davon aus, dass meine unbezahlten Dateien sich darunter befinden. Der Insolvenzverwalter meint jetzt sinngemäß, dass - selbst wenn meine Übersetzung Bestandteil der verkauften Software gewesen ist - ich keine Rechte daran hätte. Wörtlich: "Es liegen keine Anhaltspunkte für einen Urheberrechtsschutz Ihrer Arbeiten vor. Eine Urheberrechtsverletzung ist nicht erkennbar." Es sei keine Vereinbarung getroffen worden, dass die Gemeinschuldnerin erst nach Bezahlung zur Nutzung berechtigt gewesen sein sollte. - Ich denke, es ist Bestandteil kaufmännischen Handelns, dass vor der vollständigen Bezahlung keine Eigentumsrechte an dem Produkt Übersetzung beim Kunden entstehen. Liege ich falsch? Soll man dem Kunden in Zukunft erst abverlangen, zu bezahlen, ehe er eine Übersetzung verwenden darf? Das erscheint mir ziemlich realitätsfremd, gerade unter heutigen Bedingungen, wo alles meist schnell gehen muß.
Was kann ich noch tun?
Collapse


 
Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
Mexico
Local time: 21:45
English to German
+ ...
Eigentlich hast du Recht.. Jun 27, 2003

..aber ein bisschen strittig ist es schon.
Folgender Artikel bezieht sich auf das Urheberrecht im Internet allgemein, lässt sich aber auch gut auf Übersetzungen übertragen:
Urheberrecht im Internet
Verzicht auf Urheberrechte durch Angebot im Internet?
Immer wieder wird von Web-Usern die Ansicht vertreten, die Anbieter von Inhalten hätten allein durch ihr Angebot im Internet auf ihre Urheberrechte daran verzichtet, weil sie ja wüßten, daß im Internet alles h
... See more
..aber ein bisschen strittig ist es schon.
Folgender Artikel bezieht sich auf das Urheberrecht im Internet allgemein, lässt sich aber auch gut auf Übersetzungen übertragen:
Urheberrecht im Internet
Verzicht auf Urheberrechte durch Angebot im Internet?
Immer wieder wird von Web-Usern die Ansicht vertreten, die Anbieter von Inhalten hätten allein durch ihr Angebot im Internet auf ihre Urheberrechte daran verzichtet, weil sie ja wüßten, daß im Internet alles heruntergeladen und beliebig genutzt würde. Diese Ansicht ist unzutreffend.

Dem UrhG ist der Gedanke des Verzichts auf Urheber- und Verwertungsrechte fremd. Schon die Übertragbarkeit des Urheberrechts im Kern (Urheberpersönlichkeitsrechte, §§ 12 - 14 UrhG) ist gemäß § 29 UrhG ausdrücklich ausgeschlossen; für das Folgerecht und den Beteiligungsanspruch ist das zusätzlich in §§ 26 und 36 UrhG geregelt. Übertragbar und damit verzichtbar sind höchstens die Verwertungsrechte in Form von Nutzungsrechten an Lizenznehmer. Die Übertragung setzt allerdings einen Vertrag, d. h. eine Willenserklärung des Urhebers voraus (vgl. § 37 UrhG). In der juristischen Literatur wird allerdings diskutiert, ob eine als "Verzicht" bezeichnete Erklärung eines Urhebers jedenfalls einen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen bei Verletzung seiner Rechte bedeuten kann.

Demnach bedürfte es für den Verzicht, der in jedem Fall ein Rechtsgeschäft darstellt, wohl einer ausdrücklichen Erklärung. Ein Verzicht durch ein schlüssiges Handeln - konkludent durch Einstellen in das Internet - ist angesichts der strikten Bindung der gesamten Rechte an den Urheber nicht denkbar. Es bedürfte daher auf den Web-Seiten einer ausdrücklichen Verzichtserklärung.

http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/1997/78.htm

Das UrhG selbst ist am schönsten hier zu lesen:
http://www.urhg.de/

Kurz gesagt würde ich dem Insolvenzverwalter mit §37(1) UrhG antworten:

§ 37 - Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht am Werk ein, so verbleibt ihm im Zweifel das Recht der Einwilligung zur Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung des Werkes.

Viel Erfolg,
Harry

[Edited at 2003-06-27 07:08]
Collapse


 
Joachim Koehler
Joachim Koehler  Identity Verified
Switzerland
Local time: 05:45
German to English
+ ...
Urheberrecht Jun 27, 2003

Hallo,

Alle diese Dinge koennen auf der Webseite von WIPO (World Intellectual Property Organization) nachgelesen werden. Die meisten Staaten haben diese Direktiven anerkannt und in die jeweilige Landesgesetzgebung uebernommen.

Viele Gruesse aus Frankreich

Joachim
ETC LTD


 
Endre Both
Endre Both  Identity Verified
Germany
Local time: 05:45
English to German
Eigentumsvorbehalt? Jun 28, 2003

Hallo Conny,

hätte nicht ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden müssen (die Übersetzung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum), um Ansprüche an der Übersetzung zu erhalten? Nicht umsonst ist diese Klausel (zumindest bei Sachen) sehr verbreitet.

Im Rückschluss: wenn das nicht vereinbart wird, geht das Eigentum an der Übersetzung auf den Kunden über (der sie somit auch veräußern kann). Du hast nur Anspruch auf Bezahlung, nicht auf Rüc
... See more
Hallo Conny,

hätte nicht ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden müssen (die Übersetzung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum), um Ansprüche an der Übersetzung zu erhalten? Nicht umsonst ist diese Klausel (zumindest bei Sachen) sehr verbreitet.

Im Rückschluss: wenn das nicht vereinbart wird, geht das Eigentum an der Übersetzung auf den Kunden über (der sie somit auch veräußern kann). Du hast nur Anspruch auf Bezahlung, nicht auf Rückgabe (bzw. Nichtverwendung) bei Nichtzahlung.

Ich bin natürlich alles andere als ein Experte. Allerdings sehe ich, dass ich mir langsam Allgemeine Geschäftsbedingungen zulegen sollte.

Ob das Urheberrecht hier greift, würde ich übrigens bezweifeln, denn dies müsste m.E. auch wieder vorher vereinbart werden. Aber vielleicht irre ich mich auch, und das Urheberrecht greift von Haus aus, und es ist der AUSSCHLUSS, der gegebenenfalls vereinbart werden muss... Fragen über Fragen.

Tut mir leid, wenn jetzt alles noch unklarer ist.

Schöne Grüße
Endre
EB Communications
Collapse


 
conny
conny  Identity Verified
Germany
Local time: 05:45
English to German
+ ...
TOPIC STARTER
Eigentumsvorbehalt ist in AGB enthalten Jun 28, 2003

[quote]Endre Both wrote:

Hallo Conny,

hätte nicht ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden müssen (die Übersetzung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum), um Ansprüche an der Übersetzung zu erhalten?

Der Eigentumsvorbehalt ist in den AGB enthalten. Die Frage ist nur, ob man die bei jeder Auftragsannahme auch mitschickt oder wenigstens auf deren Gültigkeit verweist. (In Zukunft bin ich zumindest bei größeren Aufträgen gewarnt).
Beim Urheberrecht bin ich mir nicht sicher, ob der Übersetzer das Urheberrecht an der Übersetzung behält, wenn dies nicht ausgeschlossen wurde. Mir bleibt nur, mich bei einem Fachanwalt zu erkundigen und das werde ich dann alsbald tun.

Danke für alle Mitteilungen


 


There is no moderator assigned specifically to this forum.
To report site rules violations or get help, please contact site staff »


Urheberrecht an Übersetzungen






Wordfast Pro
Translation Memory Software for Any Platform

Exclusive discount for ProZ.com users! Save over 13% when purchasing Wordfast Pro through ProZ.com. Wordfast is the world's #1 provider of platform-independent Translation Memory software. Consistently ranked the most user-friendly and highest value

Buy now! »
CafeTran Espresso
You've never met a CAT tool this clever!

Translate faster & easier, using a sophisticated CAT tool built by a translator / developer. Accept jobs from clients who use Trados, MemoQ, Wordfast & major CAT tools. Download and start using CafeTran Espresso -- for free

Buy now! »