Übersetzungen beglaubigter Abschriften Thread poster: Uwe Kirmse
| Uwe Kirmse Local time: 04:04 Polish to German + ...
Öfter schon hatte ich beglaubigte Abschriften von Zeugnissen, Urkunden usw. zu übersetzen. Ich habe immer einfach Stempel, Unterschrift und Anmerkungen z. B. des Notars mit übersetzt, so dass aus der Übersetzung ersichtlich ist, dass mir die Abschrift vorlag. Jetzt kam aber eine Anfrage, wegen der ich gern eure Meinung hören möchte. (Ich habe auch eine, will sie aber erst einmal nicht äußern.) Ist es zulässig, bei der Übersetzung einer notariell beglaubigten Abschrift so z... See more Öfter schon hatte ich beglaubigte Abschriften von Zeugnissen, Urkunden usw. zu übersetzen. Ich habe immer einfach Stempel, Unterschrift und Anmerkungen z. B. des Notars mit übersetzt, so dass aus der Übersetzung ersichtlich ist, dass mir die Abschrift vorlag. Jetzt kam aber eine Anfrage, wegen der ich gern eure Meinung hören möchte. (Ich habe auch eine, will sie aber erst einmal nicht äußern.) Ist es zulässig, bei der Übersetzung einer notariell beglaubigten Abschrift so zu übersetzen, als hätte mir das Original vorgelegen, d. h. alles wegzulassen, was der Notar dazugeschrieben hat, einschließlich des Wortes "Abschrift"? Das betrifft natürlich Übersetzungen, unter die ich meinen Stempel als beeidigter Übersetzer setze. ▲ Collapse | | | Lydia Molea Germany Local time: 04:04 English to German + ... Ich denke nicht. | Jul 7, 2003 |
Ich weiß zwar nicht, ob es rechtlich gesehen zulässig ist, aber ich würde es nicht tun. Ich handhabe das auch immer so, dass ich das notarielle Zeugs mitübersetze. Schließlich habe ich das Original nunmal nicht gesehen. Ich warte gespannt auf weitere Beiträge... Schöne Grüße Lydia | | |
Lydia Molea-Lanier wrote: Ich weiß zwar nicht, ob es rechtlich gesehen zulässig ist, aber ich würde es nicht tun. Ich handhabe das auch immer so, dass ich das notarielle Zeugs mitübersetze. Schließlich habe ich das Original nunmal nicht gesehen. Ich warte gespannt auf weitere Beiträge... Schöne Grüße Lydia Das sollte doch auch ausreichen, oder nicht? Die beglaubigte Abschrift ist gültig, also sollte auch die beglaubigte Übersetzung der beglaubigten Abschrift genügend Beweiskraft haben (bin noch nicht beeidigt, aber das kommt bald, ich kann ja mal bei der Gelegenheit beim Gericht nachfragen, wie die das so sehen ) Grüße Diane | | | Bis zum letzten Komma... | Jul 7, 2003 |
muss die Urkunde - ob Original oder begl. Abschrift - wie der Ausgangstext aussehen. Die Beglaubigungsformel muss dementsprechend lauten: "Vorstehende Übersetzung der mir im Original/begl.Kopie/Kopie vorgelegten und in .... Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig". Das Schriftbild soll dem Ausgangstext angeglichen werden. Also Stempel, arab. bzw. römische Zahlen, handschriftliche Vermerke, Unterschriften (gfs. "unleserlich". Vom BDÜ gibt es übrigens die "Richtlinien für die... See more muss die Urkunde - ob Original oder begl. Abschrift - wie der Ausgangstext aussehen. Die Beglaubigungsformel muss dementsprechend lauten: "Vorstehende Übersetzung der mir im Original/begl.Kopie/Kopie vorgelegten und in .... Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig". Das Schriftbild soll dem Ausgangstext angeglichen werden. Also Stempel, arab. bzw. römische Zahlen, handschriftliche Vermerke, Unterschriften (gfs. "unleserlich". Vom BDÜ gibt es übrigens die "Richtlinien für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen"(Stand 03/2003). Dort anfragen! Claire ▲ Collapse | |
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Uwe Kirmse Local time: 04:04 Polish to German + ... TOPIC STARTER Danke für eure Meinungen. | Jul 7, 2003 |
Im Prinzip habt ihr mir meine Meinung bestätigt. Ich wollte mich nur mal vergewissern, ob ich das nicht zu verbissen sehe, aber das ist wohl nicht der Fall. | | | FRA-MA Germany Local time: 04:04 English to French + ... Grundsätzlich alles übersetzen | Jul 24, 2003 |
Hallo, es muss grundsätzlich alles übersetzt werden, was auf dem Dokument draufsteht, ansonsten bist du verpflichtet, "Auszugsweise Übersetzung aus der XYZ Sprache" draufzuschreiben und die Auslassungen kenntlich zu machen. Ich kann zudem nur empfehlen, immer eine Kopie des Ausgangstextes mit hinten an die Übersetzung dranzutackern, so sieht der Leser schnell, dass auch alles übersetzt wurde (bzw. bei einer auszugsweisen Übersetzung, was fehlt). Viele Grü�... See more Hallo, es muss grundsätzlich alles übersetzt werden, was auf dem Dokument draufsteht, ansonsten bist du verpflichtet, "Auszugsweise Übersetzung aus der XYZ Sprache" draufzuschreiben und die Auslassungen kenntlich zu machen. Ich kann zudem nur empfehlen, immer eine Kopie des Ausgangstextes mit hinten an die Übersetzung dranzutackern, so sieht der Leser schnell, dass auch alles übersetzt wurde (bzw. bei einer auszugsweisen Übersetzung, was fehlt). Viele Grüße Céline ▲ Collapse | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Übersetzungen beglaubigter Abschriften Protemos translation business management system | Create your account in minutes, and start working! 3-month trial for agencies, and free for freelancers!
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