Fragen zur Tätigkeit als vereidigter Übesetzer
Thread poster: Antje Lücke
Antje Lücke
Antje Lücke  Identity Verified
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Feb 23, 2009

Hallo,

derzeit trage ich mich mit dem Gedanken, mich vereidigen zu lassen. Hierbei stellt sich mir die Frage: Was bekommt man als vereidigter Übesetzer alles zu übersetzen? Zeugnisse und Urkunden, das ist klar. Was noch? Unterlagen vom Gericht, nehme ich an. Wie gestalten sie sich? Gerichtsurteile? Anlagen zu Klageschriften? Beweisstücke? Sind es sehr Jura-lastige Texte? Bevor ich mich vereidigen lasse, möchte ich gerne wissen, ob ich dieser Art von Arbeit überhaupt gewachsen w
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Hallo,

derzeit trage ich mich mit dem Gedanken, mich vereidigen zu lassen. Hierbei stellt sich mir die Frage: Was bekommt man als vereidigter Übesetzer alles zu übersetzen? Zeugnisse und Urkunden, das ist klar. Was noch? Unterlagen vom Gericht, nehme ich an. Wie gestalten sie sich? Gerichtsurteile? Anlagen zu Klageschriften? Beweisstücke? Sind es sehr Jura-lastige Texte? Bevor ich mich vereidigen lasse, möchte ich gerne wissen, ob ich dieser Art von Arbeit überhaupt gewachsen wäre. Ein kurzer Erfahrungsbericht von vereidigten Kollegen wäre mir deshalb sehr hilfreich!

Eine weitere Frage ist: Werde ich nur für die Sprache vereidigt, die ich studiert und für die ich ein Diplom habe? Oder auch für andere Arbeitssprachen, für die kein Diplom vorliegt?

Vielen Dank für eure Infos!
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Ivana Zuppa-Baksa
Ivana Zuppa-Baksa
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In memoriam
Sie müssen über C2 Ebene der Sprache verfügen (EU) Feb 23, 2009

Liebe Antje,

Wenn Sie kein Sprachdiplom besitzen, müssen Sie eine Prüfung machen, und die Ebene C2 - die höchste Ebene der Sprache durch die Prüfung beweisen. So ist hier in Kroatien, aber ich denke, dass auch in anderen Ländern Europas gleich ist. Darüber hinaus muss man in Kroatien sowohl eine Gerichtsprüfung als auch die Prüfung aus der Rechtssprache ablegen. Betr. der Übersetzungen, die ein Gerichtsdolmetscher/eine Gerichtsdolmetscherin übersetzen muss, kann ich folge
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Liebe Antje,

Wenn Sie kein Sprachdiplom besitzen, müssen Sie eine Prüfung machen, und die Ebene C2 - die höchste Ebene der Sprache durch die Prüfung beweisen. So ist hier in Kroatien, aber ich denke, dass auch in anderen Ländern Europas gleich ist. Darüber hinaus muss man in Kroatien sowohl eine Gerichtsprüfung als auch die Prüfung aus der Rechtssprache ablegen. Betr. der Übersetzungen, die ein Gerichtsdolmetscher/eine Gerichtsdolmetscherin übersetzen muss, kann ich folgendes sagen: Es kommen die verschiedensten Arten der Texte vor, sie müssen über eine Menge der Bereiche entsprechende Kenntnisse haben.( Z.B. Polizeiberichte, Gutachten der Sachverständiger aus verschiedenen Bereichen (Medizin, Bauwesen, Verkehr....), Diplome und Zeugnisse verschiedener Schulen und Fakultäten, Patente, Urkunden aller Art, finanzielle Belege usw.)
Ich rate Ihnen, zuerst die entsprechenden Gesetze und andere Finanz- und Rechtsliteratur durchzulesen, dann sie zu übersetzen versuchen, um das entsprechende Vokabular zu beherrschen. Danach empfehle ich Ihnen, Mut zu haben und sich vereidigen lassen!
Und zuletzt, wenn Sie alle Papiere haben, kommt die Feuertaufe, wenn Sie in der Gerichtsverhandlung dolmetschen!

[Edited at 2009-02-23 15:13 GMT]
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Kevin Lossner
Kevin Lossner  Identity Verified
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aktuelle Situation mit Beeidigung Feb 23, 2009

Soweit ich weiß, liegt in Berlin/Brandenburg immer noch kein Gesetz zur Regelung der Beeidigung von Übersetzern und Dolmetschern und es daher seit Januar 2007 keine neuen hier geben darf. Die aktuelle Lage kann man bei der BDÜ hier auf Ku'damm nachfragen.

Übersichten der Regeln für andere Länder gibt es mit ein bißchen Recherche reichlich zu finden. Für die meisten Bundesstaaten muß man dort wohnhaft sein. Du bist in Berlin, nicht wahr?

Diese Problematik habe i
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Soweit ich weiß, liegt in Berlin/Brandenburg immer noch kein Gesetz zur Regelung der Beeidigung von Übersetzern und Dolmetschern und es daher seit Januar 2007 keine neuen hier geben darf. Die aktuelle Lage kann man bei der BDÜ hier auf Ku'damm nachfragen.

Übersichten der Regeln für andere Länder gibt es mit ein bißchen Recherche reichlich zu finden. Für die meisten Bundesstaaten muß man dort wohnhaft sein. Du bist in Berlin, nicht wahr?

Diese Problematik habe ich für mich durch Beeidigung in Bayern gelöst. Dort ist es egal, wo man wohnt. (In 1 oder 2 andere Staaten ist das wohl auch der Fall bzw. Ausnahmen sind möglich.) Allerdings wirst Du mit einem Diplom bei den Bayern nicht weit kommen. Dort wird die staatliche Prüfung verlangt. Die relevanten Regeln sind alle online erläutert.

Falls Du Mitgliederin der BDÜ bist wirst Du unter mein.bdue.de eine Menge Infos zu relevanten Themen für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher finden. Auch Kleinigigkeiten, wie z.B. "Wie soll ich den Papierstapel von 200 Seiten gesetzeskonform zusammenheften und bestempeln?" werden dort ausführlich besprochen.
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wonita (X)
wonita (X)
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Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher Feb 23, 2009

Antje L�cke wrote:
Eine weitere Frage ist: Werde ich nur für die Sprache vereidigt, die ich studiert und für die ich ein Diplom habe? Oder auch für andere Arbeitssprachen, für die kein Diplom vorliegt?


Ein Sprachdiplom nützt für die Vereidigung nicht. Du musst zuerst die staatliche Prüfung für Übersetzer in den sprachenpaaren, in denen du vereidigt werden möchtest, bestehen. Nur dann kannst du dich vom Gericht vereidigen lassen. Sicherlich kann dein Sprachdiplom dir helfen, für die Prüfung zugelassen zu werden.

Die anderen Fragen von dir kann ich leider nicht beantworten, weil ich selber nicht vereidigt bin. Vor 4 Jahren habe ich bei der Prüfstelle in München nachgefragt, nach Auskunft der Zuständigen hatte ich nur schlechte Chance, an der Prüfung teilnehmen zu dürfen, weil ich damals gerade mit der Übersetzng angefangen habe.

Mit deiner Qualifikation sehe ich da kein Problem, dass du für die Prüfung zugelassen wirst.


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Diplom und Erstsprache Feb 23, 2009

Hallo Antje,

ich weiß nicht, ob es heute noch aktuell ist:
In Bayern war ich vor ein paar Jährchen für Italienisch (Erstsprache an der Uni) vereidigt.
Voraussetzung war damals Diplom und Wohnsitz in Bayern. Anlaufstelle war der Justizpalast am Stachus in München. Ob das heute noch gültig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Am besten, du fragst beim BDÜ nach, oder vermutlich gibt es in Berlin auch so etwas wie ein wichtiges Gericht. Mit Recht habe ich allerdings sch
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Hallo Antje,

ich weiß nicht, ob es heute noch aktuell ist:
In Bayern war ich vor ein paar Jährchen für Italienisch (Erstsprache an der Uni) vereidigt.
Voraussetzung war damals Diplom und Wohnsitz in Bayern. Anlaufstelle war der Justizpalast am Stachus in München. Ob das heute noch gültig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Am besten, du fragst beim BDÜ nach, oder vermutlich gibt es in Berlin auch so etwas wie ein wichtiges Gericht. Mit Recht habe ich allerdings schon lange nichts mehr zu tun.

LG Aniello
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Kevin Lossner
Kevin Lossner  Identity Verified
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Beeidigung Feb 23, 2009

Aniello Scognamiglio wrote:
In Bayern war ich vor ein paar Jährchen für Italienisch (Erstsprache an der Uni) vereidigt.
Voraussetzung war damals Diplom und Wohnsitz in Bayern.


Das widerspricht die formale Regelung glaube ich, aber wo Bedarf besteht kann die Präsidentin des LGs wohl Ausnahmen machen. Für Tagalog zum Beispiel - gibt es überhaupt eine staatliche Prüfung dafür?

@Bin Tiede: Bayern ist nicht die Welt, und früher war ein Sprachdiplom durchaus OK in Berlin (glaube ich), in anderen Ländern heute noch. Im Saarland mußte man früher zweisprachig atmen können; inzwischen sind die Anforderungen etwas strenger, aber längst nicht auf dem bayerischen Niveau. Bayern ist Goldstandard, aber das wissen ja alle.


 
Johannes Mueller
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Sprachdiplom Feb 23, 2009

Was genau heisst Sprachdiplom? Wenn man ein Diplom-Übersetzer ist, kann man sich auch, aber nicht nur in Bayern vereidigen lassen- allerdings muss man das Diplom beim Kultusministerium beglaubigen lassen, das heisst, man bezahlt EUR 50 bekommt dann ein Schreiben, in dem schriftlich festgehalten wird, dass man damit den Anforderungen in Bayern entspricht.

Mein Tipp: Rheinland-Pfalz. Das ging bislang immer gut.

Mit einem Studium beispielsweise der Romanistik, Slawistik,
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Was genau heisst Sprachdiplom? Wenn man ein Diplom-Übersetzer ist, kann man sich auch, aber nicht nur in Bayern vereidigen lassen- allerdings muss man das Diplom beim Kultusministerium beglaubigen lassen, das heisst, man bezahlt EUR 50 bekommt dann ein Schreiben, in dem schriftlich festgehalten wird, dass man damit den Anforderungen in Bayern entspricht.

Mein Tipp: Rheinland-Pfalz. Das ging bislang immer gut.

Mit einem Studium beispielsweise der Romanistik, Slawistik, Anglistik wird man um eine Prüfung nicht herumkommen....

Zu Übersetzen gibt es alles- Urkunden, Verträge, Bescheinigungen, aber auch ganz normale Übersetzungen, die der Kunde beglaubigt haben möchte (gilt dann als besonderes Qualitätsmerkmal).

Im Prinzip sind nur die gerichtlichen Dokumente (Urteile etc.) besonders juralastig. Oder anders gesagt: Wenn man zwei oder drei Mal eine Heiratsurkunde übersetzt hat, dann weiss man Bescheid.
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Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Widerspruch? Feb 23, 2009

Kevin Lossner wrote:

@Bin Tiede: Bayern ist nicht die Welt, und früher war ein Sprachdiplom durchaus OK in Berlin (glaube ich), in anderen Ländern heute noch. Im Saarland mußte man früher zweisprachig atmen können; inzwischen sind die Anforderungen etwas strenger, aber längst nicht auf dem bayerischen Niveau. Bayern ist Goldstandard, aber das wissen ja alle.


Kevin, das verstehe ich jetzt nicht. Vielleicht habe ich heute auch nur zu viele Löcher in den Monitor geguckt. Erst sagst du, Bayern sei nicht die Welt (ich sage, es ist eine Welt für sich), dann behauptest du, Bayern sei Goldstandard. Na was denn jetzt?


 
Derek Gill Franßen
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In memoriam
Übersetzen oder Dolmetschen Feb 23, 2009

Ivana Zuppa-Baksa wrote:
nd zuletzt, wenn Sie alle Papiere haben, kommt die Feuertaufe, wenn Sie in der Gerichtsverhandlung dolmetschen![/quote]

Ich dachte, es ginge hier um eine "Vereidigung als Übersetzer".

Kevin Lossner wrote:
Das widerspricht die formale Regelung glaube ich, aber wo Bedarf besteht kann die Präsidentin des LGs wohl Ausnahmen machen.


Jedes Bundesland hat seine eigene (zum Teil unterschiedliche) Regelung. Zum Beispiel: In Schleswig-Holstein führt das Landgericht die Liste der vereeidigten Dolmetscher; es ist aber das Oberlandesgericht, welches die Liste der ermächtigten Übersetzer führt.


 
Kevin Lossner
Kevin Lossner  Identity Verified
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Infolink Feb 23, 2009

Die ADÜ-Link, die ich früher gegeben habe, funktioniert nicht mehr. Hier ist der aktuelle Ländervergleich zu diesem Thema: Sogar Österreich und die Schweiz sind dabei.

http://leanverein.de/i/adunord/archiv/landervergleich-beeidigung-2008-09.pdf

@Derek: die bayerische Regelung meinte ich. Aber vielleicht doch nicht; es gibt das im D
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Die ADÜ-Link, die ich früher gegeben habe, funktioniert nicht mehr. Hier ist der aktuelle Ländervergleich zu diesem Thema: Sogar Österreich und die Schweiz sind dabei.

http://leanverein.de/i/adunord/archiv/landervergleich-beeidigung-2008-09.pdf

@Derek: die bayerische Regelung meinte ich. Aber vielleicht doch nicht; es gibt das im Dokument und von Johannes erwähnte Anerkennungsverfahren.

Und BALD sollen die Beglaubigungen bundesweit gelten, wenn ich die Aussage der BDÜ glauben soll. Angeblich sollte das bereits in Dezember erfolgen, dann ist irgendwas schief gelaufen. "Gut Ding braucht Weil...."
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Antje Lücke
Antje Lücke  Identity Verified
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TOPIC STARTER
OK, damit hat es sich bereits erledigt... Feb 23, 2009

Kevin Lossner wrote:


Soweit ich weiß, liegt in Berlin/Brandenburg immer noch kein Gesetz zur Regelung der Beeidigung von Übersetzern und Dolmetschern und es daher seit Januar 2007 keine neuen hier geben darf.


Mein Wohnsitz ist in Berlin und ich werde jetzt sicher nicht kurzfristig in ein anderes Bundesland gehen und mich dort anmelden, um vereidigt zu werden. Und dann womöglich noch eine Prüfung ablegen, bei der ich nicht weiß, was überhaupt gefragt wird... Ich habe ein Diplom als Französisch-Übersetzerin von der IHK. Übersetzen tue ich aber hauptsächlich aus dem Englischen.

Vielen Dank für eure Antworten.


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Guter Entschluss Feb 23, 2009

Antje L�cke wrote:

Ich habe ein Diplom als Französisch-Übersetzerin von der IHK. Übersetzen tue ich aber hauptsächlich aus dem Englischen.


Ich übersetze auch hauptsächlich Englisch-Deutsch. Deswegen habe ich meine Bestallung (Italienisch) vor langer Zeit weggeworfen Wenn dich aber die Materie "Recht" interessiert, lohnen sich Investitionen langfristig auf jeden Fall, da es ein Bereich ist, in dem man hohe Einkommen erzielen kann. Aber wie gesagt, die Materie muss dir liegen. Ich kenne eine Kollegin, die seit 20 Jahren Patente übersetzt, was absolut nichts für mich wäre.


 
Antje Lücke
Antje Lücke  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Nee... Feb 23, 2009

Jura ist eines der wenigen Dinge, die mich übersetzungstechnisch nicht interessieren und in die ich mich demnach auch nicht einarbeiten werde. Aniello mit deinem letzten Posting hast du im Grunde alles zusammengefasst, was ich wissen wollte. Nö, da stecke ich meine Energie lieber in andere Dinge und bilde mich auf anderen Gebieten fort.

 
Béatrice De March
Béatrice De March  Identity Verified
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Beeidigung in Berlin Feb 23, 2009

Es lohnt sich in der Tat nur, wenn du gern juristische Texte übersetzt: ich mache fast nichts anderes!


Herzliche Grüße

B. De March


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Ehrlich zu sich selbst Feb 23, 2009

Antje L�cke wrote:

Jura ist eines der wenigen Dinge, die mich übersetzungstechnisch nicht interessieren und in die ich mich demnach auch nicht einarbeiten werde. Aniello mit deinem letzten Posting hast du im Grunde alles zusammengefasst, was ich wissen wollte. Nö, da stecke ich meine Energie lieber in andere Dinge und bilde mich auf anderen Gebieten fort.


Geld ist bekanntlich nicht alles, aber alles ist ohne Geld nichts

Viele Übersetzer möchten gerne literarische Übersetzer sein, bis sie sich die Frage beantworten müssen, wovon sie leben sollen. Recht ist ein weites Gebiet, man kann sich sicherlich auf bestimmte Teilgebiete spezialisieren, z. B. Strafrecht oder Scheidungsrecht (boomende Branche), aber man darf keine generelle Abneigung haben.


 


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Fragen zur Tätigkeit als vereidigter Übesetzer






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