Auch Probleme mit Anerkennung des Abschlusses von FH Magdeburg-Stendal für Beeidigung?
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Kristina Thiel
Kristina Thiel
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Jul 24, 2003

Hallo,

ich habe an der FH Magdeburg-Stendal in Magdeburg Fachkommunikation studiert und mit dem Abschluss Dipl.-Fachübersetzerin (FH) für die Sprachen Englisch und Spanisch mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Als ich nach meinem Studium nach Augsburg gezogen bin und mich als Übersetzerin am Landgericht München beeidigen lassen wollte, war ich überrascht, wie schwierig das doch ist. Man erkannte mein Studium nicht als gleichwertig mit der Ausbildung zum staatlich geprüften
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Hallo,

ich habe an der FH Magdeburg-Stendal in Magdeburg Fachkommunikation studiert und mit dem Abschluss Dipl.-Fachübersetzerin (FH) für die Sprachen Englisch und Spanisch mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Als ich nach meinem Studium nach Augsburg gezogen bin und mich als Übersetzerin am Landgericht München beeidigen lassen wollte, war ich überrascht, wie schwierig das doch ist. Man erkannte mein Studium nicht als gleichwertig mit der Ausbildung zum staatlich geprüften Übersetzer an!!! Mit eine Begründung hierfür war, dass es an Übersetzungsprüfungen im allgemeinsprachlichen Bereich fehle. Allgemeinsprachliche Übersetzungen wurden bei uns jedoch nur als Voraussetzung für die fachsprachlichen Übersetzungsübungen und -prüfungen angesehen, sodass ich keine DIPLOMprüfung darin vorweisen kann, nur Scheine. Ganz ungläubig, dass mein Abschluss nicht gleichwertig sei, schrieb ich daraufhin ein Schreiben mit meiner Argumentation und der Bitte, diesen negativen Bescheid nochmal zu überdenken. Die Antwort auf dieses Schreiben lautete, dass man meine Qualifikation als Übersetzer nicht in Frage stellen wolle, aber sich in Bayern jeder den Abschlussprüfungen im allgemeinsprachlichen Bereich unterziehen müsse, so auch diejenigen, die nicht in Bayern geschult wurden. Es wurde ein Beiblatt hinzugefügt mit den Fremdspracheninstituten, die in München zum Übersetzer ausbilden.

Ich dachte immer, wenn man in Deutschland studiert, hat man außerhalb Deutschlands gute Chancen. Dass es jedoch innerhalb Deutschlands derartige Probleme hervorruft, einen Abschluss anerkennen zu lassen, der in einem anderen Bundesland erlangt wurde, hatte ich nicht erwartet.

Nun meine Frage in die Runde: Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht? Wenn ja, wie seid ihr dabei vorgegangen?

Vielen Dank!

Viele Grüße

Kristina Bofinger
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T_Herrmann (X)
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Jaja, Deutschland und das "Diplom" Jul 24, 2003

Leider kann ich Dir nur beipflichten was Deutschland und die s.g. Übersetzerdiplome betrifft. Ich will jetzt nicht den Zorn der geschätzten "diplomierten" Kollegen auf mich ziehen, jedoch dürfte es kein Geheimnis sein, das die "Qualität" eines Übersetzers in Deutschland in vielen Fällen nicht an seiner Arbeit und seiner Erfahrung gemessen wird, sondern daran welches Papier er in der Tasche hat. Und das die Bayern da nochmal anderst sind, wen wunderts?

Sein wir doch mal ehrlich
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Leider kann ich Dir nur beipflichten was Deutschland und die s.g. Übersetzerdiplome betrifft. Ich will jetzt nicht den Zorn der geschätzten "diplomierten" Kollegen auf mich ziehen, jedoch dürfte es kein Geheimnis sein, das die "Qualität" eines Übersetzers in Deutschland in vielen Fällen nicht an seiner Arbeit und seiner Erfahrung gemessen wird, sondern daran welches Papier er in der Tasche hat. Und das die Bayern da nochmal anderst sind, wen wunderts?

Sein wir doch mal ehrlich, die Qualitäten die einen wirklich guten Übersetzer ausmachen, sind schwer oder gar nicht in einem Klassenzimmer zu vermitteln. Ich kann Deinen Standpunkt auch wirklich gut nachvollziehen. In meinem Fall lief das so(auch in Bayern): Als Army-brat wurde ich die ersten 20 Jahre meines Lebens im 2-Jahres Rythmus zwischen Deutschland und USA hin und her geschifft. Erzogen wurde ich vollständig bilingual. Sprich war ich in USA ging ich auf die Highschool, war ich in Deutschland wars das Gymnasium. (Meine Deutsche Mutter wollte das so) Als Übersetzer arbeite ich nun seit über 6 Jahren, und als ich wieder nach Deutschland kam, und mich in Sachen gerichtliche Anerkennung, Fähigkeit zu beglaubigen und dergleichen erkundigte, erlebte ich ähnlich Frustrierendes. Jegliche Vorqualifikation, Arbeitserfahrung, etc. wird abgetan, wenn nicht der im jeweiligen Bundesland im Katalog stehende Bildungsweg gegangen wurde. Heck, unsereins kann nichtmal dem BDÜ beitreten.

In Deutschland zählt halt einfach nur Diplom-Diplom-Diplom, und Bayern setzt noch einen drauf, und sagt gleich noch der Rest von Deutschland kann auch nix.

Sprich, was ich kann zählt nix, mach mal drei Jahre Schule dann komm wieder. Wo kämen wir hin wenn jeder denkt er könne beide Sprachen bloss weil er sie seit 30 Jahren jeden Tag anwendet, da könnte ja jeder ohne Diplom kommen. Ich würde einfach versuchen das Ganze nicht all zu ernst, oder gar als "Infragestellung" Deiner Kompetenz betrachten. Immerhin war der gute Mensch der "Keiner saugt wie Electrolux" als "No one sucks like Electrolux" an amerikanischen Werbetafeln prangern lassen wollte auch "Diplomiert und gerichtlich anerkannt" wie man so hört. Und letztlich, soviele Job-Opportunities entgehen einem eigentlich auch nicht ohne.
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Alina Brockelt
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da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht Jul 25, 2003

Als ich mich vor einiger Zeit beim LG Hannover beeidigen lassen wollte, habe ich mich mit meinem Diplom als "staatlich anerkannte Übersetzerin" beworben. Das "Papier" hat aber die Sachbearbeiterin nicht im Geringsten interessiert. Sie bat mich um Referenzen von meinen bisherigen Auftraggebern und andere "Beweise" dafür, dass ich die juristische Sprache gut beherrsche. Abgesehen davon, musste ich beim LG eine Prüfung ablegen. Und erst nach Erfüllung dieser Bedingungen wurde ich beeidigt.
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Als ich mich vor einiger Zeit beim LG Hannover beeidigen lassen wollte, habe ich mich mit meinem Diplom als "staatlich anerkannte Übersetzerin" beworben. Das "Papier" hat aber die Sachbearbeiterin nicht im Geringsten interessiert. Sie bat mich um Referenzen von meinen bisherigen Auftraggebern und andere "Beweise" dafür, dass ich die juristische Sprache gut beherrsche. Abgesehen davon, musste ich beim LG eine Prüfung ablegen. Und erst nach Erfüllung dieser Bedingungen wurde ich beeidigt.
Also, andere (Bundes)Länder, andere Sitten.
Ich wünsche dir viel Erfolg beim Überzeugen der bayerischen Behörden (da lobe ich mir die Niedersächsische Verwaltung!).

Viele Grüße
Alina
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T_Herrmann (X)
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Es gibt halt doch noch positive Überraschungen! Jul 26, 2003

Endlich mal eine Jurisdiktion die das etwas fortschrittlicher und "realitätsnäher" angeht!


Alina Brockelt wrote:

Als ich mich vor einiger Zeit beim LG Hannover beeidigen lassen wollte, habe ich mich mit meinem Diplom als "staatlich anerkannte Übersetzerin" beworben. Das "Papier" hat aber die Sachbearbeiterin nicht im Geringsten interessiert. Sie bat mich um Referenzen von meinen bisherigen Auftraggebern und andere "Beweise" dafür, dass ich die juristische Sprache gut beherrsche. Abgesehen davon, musste ich beim LG eine Prüfung ablegen. Und erst nach Erfüllung dieser Bedingungen wurde ich beeidigt.
Also, andere (Bundes)Länder, andere Sitten.
Ich wünsche dir viel Erfolg beim Überzeugen der bayerischen Behörden (da lobe ich mir die Niedersächsische Verwaltung!).

Viele Grüße
Alina


 
Michaela Müller
Michaela Müller
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Hattest Du doch noch Erfolg? Sep 29, 2003

Hallo Kristina,

Und, hast du es noch einmal versucht? Ich habe auch gerade meine Beeidigung beim LG Kempten beantragt, die meinten, daß mein Diplom, das ich in Zittau gemacht habe, erst vom Kultusministerium anerkannt werden müßte. Mußtest Du Dich auch dorthin wenden und wenn ja, welche Unterlagen hast Du eingereicht? Mich wundert es auch, daß das hier so kompliziert ist und ein Diplom offensichtlich nichts wert sein soll. Im Studium wurde uns erzählt, daß man mit seinem Dipl
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Hallo Kristina,

Und, hast du es noch einmal versucht? Ich habe auch gerade meine Beeidigung beim LG Kempten beantragt, die meinten, daß mein Diplom, das ich in Zittau gemacht habe, erst vom Kultusministerium anerkannt werden müßte. Mußtest Du Dich auch dorthin wenden und wenn ja, welche Unterlagen hast Du eingereicht? Mich wundert es auch, daß das hier so kompliziert ist und ein Diplom offensichtlich nichts wert sein soll. Im Studium wurde uns erzählt, daß man mit seinem Diplom einfach zum Gericht gehen könne, einen gehörigen Beitrag zahlen müsse und schon habe man seine n Stempel!

Es würde mich interessieren, ob du es noch einmal versucht hast und wie die Sache ausgegangen ist (ich gehe davon aus, daß Du nach dem hart erarbeiteten Diplom nicht noch diese tolle staatliche Prüfung ablegen willst).

Viele Grüße,
Michaela
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Kristina Thiel
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TOPIC STARTER
Bisher nicht nochmaliger Antrag auf Anerkennung meines Diploms zwecks Beedigung Sep 29, 2003

Hallo Michaela,

beim Landgericht in München habe ich es bisher nicht noch einmal versucht, da sich meine Situation seid dem letzten Versuch nicht geändert hat und ich davon ausgehe, dass jegliche Argumentationen wie zuvor zurückgewiesen werden. Ich habe Kontakt mit meiner Hochschule aufgenommen und um Rat gebeten. Derzeit bin ich noch unschlüssig, wie ich weiter vorgehen soll. Ich müsste ja, Gott sei Dank, nicht die gesamte staatl. Prüfung ablegen, sondern könnte die entspre
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Hallo Michaela,

beim Landgericht in München habe ich es bisher nicht noch einmal versucht, da sich meine Situation seid dem letzten Versuch nicht geändert hat und ich davon ausgehe, dass jegliche Argumentationen wie zuvor zurückgewiesen werden. Ich habe Kontakt mit meiner Hochschule aufgenommen und um Rat gebeten. Derzeit bin ich noch unschlüssig, wie ich weiter vorgehen soll. Ich müsste ja, Gott sei Dank, nicht die gesamte staatl. Prüfung ablegen, sondern könnte die entsprechenden Fächer, die mir angeblich fehlen, nachholen. Da ich aber langfristig gesehen auf jeden Fall nicht in Bayern bleiben werde, überlege ich, ob ich nicht einfach abwarten soll, bis ich umgezogen bin und es dann noch einmal an dem entsprechenden Landgericht versuche.

Ja, ich musste mich zur Anerkennung des Diploms auch an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus wenden, da mein Diplom ja auch sozusagen für Bayern "ausländisch" ist. Einreichen musste ich einen formlosen Antrag auf Anerkennung meiner Ausbildung in Bayern, einen tabellarischen Lebenslauf, beglaubigte Kopie meines Diploms und einen Nachweis über die einzeln abgelegten Diplomprüfungen und eine Kopie meines Personalausweises, falls inzwischen verheiratet.

Es kommt ganz auf das "Muster und die Zusammensetzung" der Diplomprüfungen an, ob der Antrag dann gewährt wird. Ich hoffe, dass Du mehr Glück haben wirst als ich.

Viele Grüße aus Augsburg

Kristina Bofinger
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Kreske
Kreske

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Erfahrung mit Anerkennung Übersetzer-Diplom FASK Germersheim Aug 27, 2010

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der Anerkennung seine Übersetzer-Diploms aus Rheinland-Pfalz?
Ich möchte mich gern beeidigen lassen, muss dafür aber zunächst mein Diplom anerkennen lassen. Hinzu kommt noch, dass ich als Sachfächer "nur" Medizin und Technik absolviert habe, also im Prinzip nichts im rechtlichen Bereich...
Hat jemand da schonmal Erfolg gehabt?

Danke schonmal,
LG, Kreske


 


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