Freiberufler haften für Mehraufwand beim Kunden
Thread poster: RobinB
RobinB
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Apr 7, 2009

Ein interessantes Urteil des BGH, das alle Übersetzer beachten sollten, die für Kunden in Deutschland arbeiten:

http://www.ftd.de/karriere_management/recht_steuern/:Urteil-der-Woche-Wann-Schadenersatz-f�llig-wird/497584.html

Insbesondere die Abschnitte "Die Folgen" sind u.U. für Übersetzer releva
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Ein interessantes Urteil des BGH, das alle Übersetzer beachten sollten, die für Kunden in Deutschland arbeiten:

http://www.ftd.de/karriere_management/recht_steuern/:Urteil-der-Woche-Wann-Schadenersatz-f�llig-wird/497584.html

Insbesondere die Abschnitte "Die Folgen" sind u.U. für Übersetzer relevant. Damit wären z.B. Übersetzer ersatzpflichtig für Kosten, die beim Kunden entstanden sind, um fehlerhafte Übersetzungen zu korrigieren (wobei der "Schaden" beim Kunden aus dem Mehraufwand besteht).

Dieser Grundsatz betrifft natürlich auch das Verhältnis zwischen Übersetzungsbüros und Endkunden, d.h. er ist nicht nur auf einzelne Freiberufler beschränkt.
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Vermögensschadens-Haftpflicht Apr 7, 2009

Hallo Robin,
danke für den Hinweis! Das ist für mich der Grund, warum ich eine VS-Haftpflicht habe.

LG Ralf


 
danilingua
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VS-Haftpflicht Apr 7, 2009

Ralf Lemster wrote:

Hallo Robin,
danke für den Hinweis! Das ist für mich der Grund, warum ich eine VS-Haftpflicht habe.

LG Ralf


Lieber Ralf,

das ist wichtig, absolute Zustimmung.

Kannst Du eventuell Tipps für den Weg durch den "Tarif-Dschungel" geben?

Grüßle

Dani


 
Ralf Lemster
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Tarif-Dschungel Apr 8, 2009

Morsche Dani,

Kannst Du eventuell Tipps für den Weg durch den "Tarif-Dschungel" geben?

Leider nein - ich hab' meine Police seit gut 15 Jahren. Vielleicht sollte ich mich selbst mal umsehen...

LG Ralf


 
Kevin Lossner
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VS-Haftpflicht Apr 8, 2009

BDÜ hat gute Preise, aber sobald ich diese in Anspruch nehmen konnte, hat meine alte Versicherung die Preise halbiert und die Leistung verdoppelt - und eine zweite Person gedeckt. Davon habe ich gelernt, dass wenn man Druck ausüben kann, die Preise sehr flexibel sind.

 
Laurent KRAULAND (X)
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Gibt es eine Beweispflicht? Apr 8, 2009

RobinB wrote:

Insbesondere die Abschnitte "Die Folgen" sind u.U. für Übersetzer relevant. Damit wären z.B. Übersetzer ersatzpflichtig für Kosten, die beim Kunden entstanden sind, um fehlerhafte Übersetzungen zu korrigieren (wobei der "Schaden" beim Kunden aus dem Mehraufwand besteht).


Das ist hier die Frage, denn jeder kann ja behaupten, es seien in seiner Firma wegen einer fehlerhaften Übersetzung Schäden (sprich: Mehraufwand) entstanden. Im Vorfeld wäre es demzufolge erforderlich, sich über den Begriff "fehlerhafte Übersetzung" objektiv zu einigen...

Laurent K.

[Edited at 2009-04-08 12:40 GMT]


 
Kevin Lossner
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Folgende Informationen sind gerade in einer E-Mail angekommen.... Apr 8, 2009

Die Boss-Assekuranz hat in Zusammenarbeit mit dem BDÜ den "Versicherungsratgeber für Dolmetscher und Übersetzer" herausgegeben. Er ist ein Wegweiser für die wichtigsten beruflichen und privaten Versicherungen - einschließlich der bestehenden Rahmenverträge des BDÜ -, die Mitglieder zu besonders günstigen Konditionen abschließen können.

Versicherungsratgeber für Dolmetscher
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Die Boss-Assekuranz hat in Zusammenarbeit mit dem BDÜ den "Versicherungsratgeber für Dolmetscher und Übersetzer" herausgegeben. Er ist ein Wegweiser für die wichtigsten beruflichen und privaten Versicherungen - einschließlich der bestehenden Rahmenverträge des BDÜ -, die Mitglieder zu besonders günstigen Konditionen abschließen können.

Versicherungsratgeber für Dolmetscher und Übersetzer:
http://www.boss-assekuranz.com/uploads/files/Versicherungsratgeber%20BDUE.pdf
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RobinB
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Stichhaltigkeit des Schadens Apr 8, 2009

ScottishWildCat wrote: Das ist hier die Frage, denn jeder kann ja behaupten, es seien in seiner Firma wegen einer fehlerhaften Übersetzung Schäden (sprich: Mehraufwand) entstanden.


Vermutlich muss der erwiesene Schaden stichfest belegbar sein, z.B. in Form von tatsächlich vorgenommenen Korrekturen (auf Papier oder z.B. in einer Word-Datei im Änderungsmodus), die vor einem ordentlichen Gericht glaubhaft gemacht werden können.

Im Vorfeld wäre es demzufolge erforderlich, sich über den Begriff "fehlerhafte Übersetzung" objektiv zu einigen...


Nicht unbedingt, m.E. Der Übersetzer muss sowieso mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns übersetzen und etwaige Fehler (einschl. z.B. Stil- und Registerfehler) müssen dann ex post für einen Dritten objektiv nachvollziehbar sein.

Falls aber ein Kunde willkürlich entscheidet, ob eine Übersetzung fehlerhaft sei oder nicht, wäre dieser Kunden künftig zu vermeiden, oder?

Robin


 
Laurent KRAULAND (X)
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Diese Frage, weil... Apr 8, 2009

RobinB wrote:

Nicht unbedingt, m.E. Der Übersetzer muss sowieso mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns übersetzen und etwaige Fehler (einschl. z.B. Stil- und Registerfehler) müssen dann ex post für einen Dritten objektiv nachvollziehbar sein.

Falls aber ein Kunde willkürlich entscheidet, ob eine Übersetzung fehlerhaft sei oder nicht, wäre dieser Kunden künftig zu vermeiden, oder?

Robin


in meinen AGB's Folgendes steht:
In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Leistungserbringers nur auf den Gesamtbetrag ohne MwSt. der betreffenden Rechnung.
Der Leistungserbringer kann auf keinen Fall für Beschwerden bezüglich Stilnuancen haftbar gemacht werden.


Daher schlägt z.B. die SFT (Société Française des Traducteurs) vor:
Bei Eintreten eines Streitfalls wird die betreibende Partei die Schiedsstelle der SFT (franz. Übersetzergewerkschaft) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung und einer Kopie per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die andere Partei anrufen. Die Parteien beauftragen die Kommission, eine Schlichtung gemäß der von ihr festgelegten Modalitäten zu versuchen, um einen Vergleich zu erzielen.

was natürlich eine VS-Haftpflicht keineswegs ausschliesst.

Ferner wäre zu bemerken, dass es sich m.E. im am Anfang des Threads beschriebenen Fall eher um (grobe) Fahrlässigkeit handelt (ein Kind hat nichts bei seinem Vater zu tun, wenn dieser als Freiberufler seinen Beruf in den Räumlichkeiten und an den Rechnern eines Kunden ausübt).

Laurent K.

[Edited at 2009-04-08 13:39 GMT]


 
RobinB
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Reines Wunschdenken Apr 8, 2009

ScottishWildCat wrote: in meinen AGB's Folgendes steht:
In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Leistungserbringers nur auf den Gesamtbetrag ohne MwSt. der betreffenden Rechnung.
Der Leistungserbringer kann auf keinen Fall für Beschwerden bezüglich Stilnuancen haftbar gemacht werden.


Obwohl offenbar in der Übersetzungsbranche weit verbreitet hat eine Haftungsbeschränkung auf den Betrag der Leistung überhaupt keine rechtliche Wirkung, da auch z.B. nach BGB eine Haftung für bestimmte Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden kann. Schließlich ist es für die Gerichte zu entscheiden, wo die Grenzen der Haftung des Übersetzers liegen.

Man muss zwischen Stilnuancen und Stilfehlern unterscheiden. Bei einem Konzernanhang, der übersetzt wird, als ob er Werbematerial sei, liegt eindeutig ein Stilfehler vor (ebenso ein Werbeflyer, der wie ein Vertrag übersetzt wird).

Daher schlägt z.B. die SFT (Société Française des Traducteurs) vor:
Bei Eintreten eines Streitfalls wird die betreibende Partei die Schiedsstelle der SFT (franz. Übersetzergewerkschaft) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung und einer Kopie per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die andere Partei anrufen. Die Parteien beauftragen die Kommission, eine Schlichtung gemäß der von ihr festgelegten Modalitäten zu versuchen, um einen Vergleich zu erzielen.


Sehr schön, aber für Kunden in DE (Geltungsbereicht des BGH) nicht relevant.

Ferner wäre zu bemerken, dass es sich m.E. im am Anfang des Threads beschriebenen Fall eher um (grobe) Fahrlässigkeit handelt (ein Kind hat nichts bei seinem Vater zu tun, wenn dieser als Freiberufler seinen Beruf in den Räumlichkeiten und an den Rechnern eines Kunden ausübt).


Bitte nochmals die unteren Abschnitte im Artikel lesen. Es geht hier nicht nur um grobe Fahrlässigkeit - wobei ich persönlich eine fehlerhafte Übersetzung doch als grob fahrlässig bezeichnen würde!

Robin


 
Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
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Im Grunde genommen... Apr 8, 2009

wäre ich dann, und da scheinbar unüberwindbare Unstimmigkeiten bzw. Meinungsverschiedenheiten vorliegen, in näherer Zukunft besser dran, wenn ich von einer Zusammenarbeit mit deutschen Kunden ganz absehen würde! Das potenzielle Risiko (nun denke ich fast auch wie ein Versicherer) liegt mir einfach zu hoch.

Obwohl auf europäischer Ebene der EuGH maßgebend ist...

Laurent K.

[Edited at 2009-04-08 18:07 GMT]


 


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Freiberufler haften für Mehraufwand beim Kunden






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