Gebühren für grenzüberschreitende Banküberweisungen: Was ]gar nicht so] Neues (und [doch] Nettes)
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Sep 11, 2003

Auf dem frz. Forum hat mir Sylvain darauf aufmerksam gemacht, dass alle es schon wissen...
Falls einige (wie ich!)unter euch nicht bei der Sache sind...


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Europäische Verordnung zur Angleichung der Gebühren für grenzüberschreitende Banküber-weisungen in Euro an die Gebühren für den Inlandszahlungsverkehr

DN: IP/03/901 Date: 26/06/2003



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Auf dem frz. Forum hat mir Sylvain darauf aufmerksam gemacht, dass alle es schon wissen...
Falls einige (wie ich!)unter euch nicht bei der Sache sind...


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Europäische Verordnung zur Angleichung der Gebühren für grenzüberschreitende Banküber-weisungen in Euro an die Gebühren für den Inlandszahlungsverkehr

DN: IP/03/901 Date: 26/06/2003



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IP/03/901

Brüssel, 26. Juni 2003

Europäische Verordnung zur Angleichung der Gebühren für grenzüberschreitende Banküber-weisungen in Euro an die Gebühren für den Inlandszahlungsverkehr

Ab dem 1. Juli 2003 werden auf Euro lautende grenzüberschreitende Banküberweisungen innerhalb der Union wie entsprechende Zahlungsvorgänge innerhalb der Mitgliedstaaten behandelt. Für den Bankkunden wird dies eine große Ersparnis bedeuten. Das Inkrafttreten dieser Maßnahme ist auf die Verordnung Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro zurückzuführen, wonach für Zahlungsvorgänge im Inland und für entsprechende grenzüberschreitende Zahlungen die gleichen Gebühren zu erheben sind. Seit Juli 2002 ist diese Bestimmung für Zahlungen mit Zahlungskarten und Barabhebungen an Geldausgabeautomaten in Kraft (s. IP/02/941 und MEMO/02/154) ; ab dem 1. Juli wird sie auch auf Überweisungen Anwendung finden. In den letzten Jahren wurden für eine Überweisung von 100 EUR durchschnittlich Gebühren in Höhe von 24 EUR erhoben (s. IP/01/1293 und MEMO/01/294). Weiterreichende Informationen zu der Verordnung finden Sie unter der Rubrik « Häufig gestellte Fragen » MEMO/03/140.

Der Präsident der Kommission, Romano Prodi, begrüßt die derzeitige Entwicklung: « Wir wollen mit dieser Verordnung erreichen, dass die Vorteile der einheitlichen Währung allen Bürgern zugute kommen. Seit Juli 2002 können die Europäer im gesamten Eurogebiet zu den in ihrem Land geltenden Konditionen Geld per Karte abheben und ihre Einkäufe bargeldlos bezahlen. Ab dem 1. Juli werden sie auch auf Euro lautende Beträge in andere Länder überweisen können, ohne dass der zu überweisende Betrag aufgrund exzessiver Gebühren an Wert verliert. Mit der Schaffung des einheitlichen Raums für den Zahlungsverkehr gewinnt das « Europa im Alltag der Bürger » an Fahrt.

Frits Bolkestein, das für den Binnenmarkt zuständige Mitglied der Kommission, äußerte sich folgendermaßen: « Diese Bestimmung der Verordnung ist für das Funktionieren des Binnenmarktes von grundlegender Bedeutung. Für jede Ware oder Dienstleistung, die eine Grenze überschreitet, überschreitet eine Zahlung die gleiche Grenze in umgekehrter Richtung. Ist die grenzüberschreitende bargeldlose Zahlung mit zusätzlichen Kosten verbunden, beeinträchtigt dies das Funktionieren des Binnenmarktes. In der Vergangenheit haben die hohen Gebühren für grenzüberschreitende Banküberweisungen die Freizügigkeit in Europa stark behindert.»

Betroffene Zahlungsvorgänge

Der Grundsatz der Gleichbehandlung von inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gilt für Überweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12.500 EUR die auf dem Hoheitsgebiet zwischen zwei auf Euro lautenden Konten vorgenommen werden.

Um in den Genuss dieser Bestimmung zu kommen, muss der Bankkunde seiner Bank die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) des Empfängers und die Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) der Bank mitteilen.

Ab dem 1. Juli müssen die IBAN des Kontoinhabers und die BIC seiner Bank auf allen Bankauszügen angegeben sein. Das gleiche gilt für Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäfte tätigen: Sie müssen auf der Rechnung ihre IBAN und die BIC ihrer Bank angeben.

Der vollständige Wortlaut der Verordnung kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/finances/payment/area/index.htm



[Edited at 2003-09-11 15:07]
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Ralf Lemster
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Trotzdem danke! Sep 11, 2003

Hallo Hélène,
das erklärt die doch eher verhaltene Reaktion, nicht wahr?

Trotzdem: danke für die Mühe - der gute Gedanke zählt!

Viele Grüße, Ralf


 
OlafK
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Ich habe trotzdem noch eine Frage Sep 12, 2003

"Grenzüberschreitende Überweisungen, die auf Euro lauten, innerhalb der Union..."
Bezieht sich das auch auf Länder, die nicht zur Eurozone gehören und gilt das dann für beide Richtungen? Meine britische Bank hat mir zwar IBAN und BIC mitgeteilt, aber ich traue dem Braten noch nicht.


 
Ralf Lemster
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UK gehört dazu Sep 12, 2003

Hallo Olaf,
"Grenzüberschreitende Überweisungen, die auf Euro lauten, innerhalb der Union..."
Bezieht sich das auch auf Länder, die nicht zur Eurozone gehören und gilt das dann für beide Richtungen?

Großbritannien fällt definitiv unter die Regelung, ABER...

Meine britische Bank hat mir zwar IBAN und BIC mitgeteilt, aber ich traue dem Braten noch nicht.

...das ist bei britischen Banken aus mehreren Gründen berechtigt: Zum einen haben die Mitarbeiter in den meisten Bankstellen noch keine Ahnung, was eine IBAN ist und warum man einen Kugelschreiber (BIC...) braucht. Außerdem gilt die Direktive für Euro-Zahlungen, und der Vergleichsmaßstab sind die Gebühren für vergleichbare Inlandszahlungen. Frag' mal nach der Gebühr für eine Euro-Inlandszahlung in Großbritannien...

Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten, dass ich seit dem 1. Juli keine Gebühren mehr für Zahlungen nach UK entrichten muss.

Gruß Ralf


 
OlafK
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Danke Ralf Sep 13, 2003

Letztes Jahr habe ich für eine Euro-Überweisung nach Deutschland noch 15 GBP bezahlt. Aber ich werde sowieso meistens in die umgekehrte Richtung überweisen.

 
xxx xxx
xxx xxx
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Bist Du sicher? Sep 14, 2003

Ralf, bist Du sicher, daß Du hier nicht nur Glück hast, daß Deine Bank die Regelung noch nicht verstanden hat?

Ralf Lemster wrote:
Großbritannien fällt definitiv unter die Regelung, ABER...
...
Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten, dass ich seit dem 1. Juli keine Gebühren mehr für Zahlungen nach UK entrichten muss.


Ich nehme an, in GB lauten die Konten noch nicht auf Euro, oder ist mir da etwas entgangen?


Der Grundsatz der Gleichbehandlung von inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gilt für Überweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12.500 EUR die auf dem Hoheitsgebiet zwischen zwei auf Euro lautenden Konten vorgenommen werden.


Schön wäre es ja, wenn ich an das Geld auf meinem englischen Konto leichter herankäme.

Gruß, Diane

[Edited at 2003-09-14 06:35]


 
Ralf Lemster
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Das funktioniert nur mit Eurokonten in GB Sep 14, 2003

Moin Diane,

Ralf, bist Du sicher, daß Du hier nicht nur Glück hast, daß Deine Bank die Regelung noch nicht verstanden hat?

Ich weiß nicht, ob du den Online-Service der Postbank für Auslandszahlungsaufträge kennst - bei Eingabe einer Eurozahlung (bis 12.500 EUR, mit IBAN&BIC) wird sogar eine spezielle Meldung ausgegeben, dass die Gebührenregelung "wegen Eurozahlung" nicht greift. Ich gehe daher davon aus, dass sie die Regelung sehr gut verstanden haben - wie die meisten größeren deutschen Kreditinstitute.

Ich nehme an, in GB lauten die Konten noch nicht auf Euro, oder ist mir da etwas entgangen?

Nicht generell; es ist aber durchaus möglich, ein Eurokonto zu eröffnen. Der grundsätzliche Unterschied liegt aber darin, dass Eurokonten dort kein Standard sind. In den meisten Euro-Ländern bedeutet die Vergleichbarkeit mit einer entsprechenden Inlandsüberweisung = null Gebühren. Wenn eine britische Bank für Inlandsüberweisungen zwischen zwei Eurokonten Gebühren berechnet, darf sie die gleichen Gebühren bei einer grenzüberschreitenden Eurozahlung (gleiche Spezifikationen wie oben) berechnen.

Gruß Ralf

PS Danke an Harry für den Hinweis, dass der größte Teil meines Beitrags nicht angezeigt wurde!

[Edited at 2003-09-14 11:19]


 


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