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Thread poster: Annett Hieber
Vergleich/Erfahrung unterschiedlicher Übersetzerprüfungen

Ansgar Knirim  Identity Verified
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BDÜ Nov 29, 2009


Annett Hieber wrote:

Aber ich glaube, der BDÜ akzeptiert diesen Abschluss nicht, oder?



Doch.

Siehe hier:

http://bdue.de/de/040404.php

Viele Grüße,

Ansgar

[Bearbeitet am 2009-11-29 19:55 GMT]


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Annett Hieber  Identity Verified
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Vielen Dank! Dec 2, 2009

Ich möchte mich nochmals für all die informativen Beiträge bedanken - vor allem bei Ansgar und Kevin!

Dadurch konnte ich mich umfassend informieren und werde nun eine zielgerichtete Entscheidung treffen können.

Ich bin sicher, dass auch viele andere hier von diesen Infos profitieren werden!

Annett


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Paul Skidmore  Identity Verified
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DipTrans nicht wertlos Dec 2, 2009

Wie Ansgar schon schrieb - auch in meinem Fall hat mein DipTrans die Aufnahme in die BDÜ ermöglicht.

Ohne die anderen Prüfungen zu kennen, ich finde, dass ein Vorteil bei Dip Trans darin liegt, dass die Prüfung immer nur für eine Sprachrichtung abgelegt wird.

Für mich als englischer Muttersprachler hat es keinen Sinn, eine Prüfung abzulegen, in der ich sowohl in der Richtung Englisch > Deutsch und Deutsch > Englisch geprüft werde.

Ich arbeite ausschliesslich in der Richtung Deutsch > Englisch und daher wollte ich eine Prüfung, die genau diese Fähigkeit feststellt.

Viele Grüße aus Berlin

Paul

[Edited at 2009-12-02 15:59 GMT]


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KSL Berlin  Identity Verified
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DipTrans nützlich in Deutschland? Kommt auf die Ziele an Dec 2, 2009


Paul Skidmore wrote:
Ich arbeite ausschliesslich in der Richtung Deutsch > Englisch und daher wollte ich eine Prüfung, die genau diese Fähigkeit feststellt.


So mache ich auch, aber da es für mich aus betrieblichen Gründen notwendig war, eine gerichtliche Ermächtigung zu beantragen, war eine anerkannte, bidirektionale Qualifikation notwendig. Falls Annett so etwas wünscht, kommt sie mit dem DipTrans nicht weiter.

Aber die Aufnahme in die BDÜ ist schon was, so kommt man wenigstens an billigere Versicherung. Das habe ich vorher nicht gewußt, und ich finde es gut.


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Richard Delaney
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MA in Legal Translation Dec 4, 2009


Annett Hieber wrote:


sivara wrote:

Ich würde a) oder c) empfehlen. Die Prüfung in Nürtingen habe ich mir selbst angesehen, hat mich persönlich nicht überzeugt.
Ich arbeite schon seit Jahren als Rechtsübersetzerin (bin deutsche und englische Juristin mit einschlägiger Berufserfahrung) und ich studiere gerade noch an der City University in London den MA in Legal Translation. Allerdings rein aus Interesse, denn ich habe so viele Kunden, dass ich auf diesen Titel an sich verzichten könnte. Das ist ein Fernkurs und geht über 2 Jahre. An sich sehr zu empfehlen, auch wenn man kein Jurist ist. Auch wenn mich der lange Jurateil, ehrlich gesagt, langweilt.
Die anderen Teilnehmer bekommen die notwendigen Kenntnisse in deutschem und englischem Recht vermittelt und werden zum Selbststudium angeregt.


Hallo Sivara,

danke für den Hinweis. Ich habe hier schon öfter darüber gelesen, hört sich auch recht interessant an, v.a. da man als Nicht-Jurist das entsprechende Wissen vermittelt bekommt.

Weiß jemand, ob dieser Abschluss auch zur Vereidigung akzeptiert wird? Und beim BDUE?

Annett



Hallo Annett,

Ich unterrichte Teile des MA in Legal Translation.

Zu Deinen Fragen: Die Vereidigungsvoraussetzungen sind je nach Bundesland verschieden, insofern sollte man sich bei dem jeweiligen Bundesland erkundigen, was genau an Voraussetzungen gefordert wird. Wenn ein einschlaegiges Uebersetzerstudium ausreicht, muesste der MA in Legal Translation dank gegenseitiger Anerkennung von Universitaetsabschluessen dementsprechend genuegen.

Was den BDUE betrifft, so arbeiten wir noch daran- da der Kurs noch relativ neu ist (der erste Jahrgang hat im September letzten Jahres angefangen) ist die Anerkennung durch den BDUE noch nicht automatisch gewaehrleistet.

Allerdings kann man den Aufnahmekriterien die Ansgar weiter oben verlinkt hat folgendes entnehmen:
"Bewerber, die an einer ausländischen Hochschule eine Prüfung abgelegt haben, die der Abschlussprüfung als Dolmetscher und/oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule gleichwertig ist. "

Ich arbeite momentan daran, die Frage ob unser Kurs als Zulassungsvoraussetzung vom akzeptiert wird mit dem BDUE zu klarifizieren.

Unserer Studiengang ist ein postgraduate MA und insofern unserer Ansicht nach nicht nur gleichwertig, sondern hat hoehere Ansprueche als der Abschluss eines Erststudiums.


Solltest Du noch Fragen zu diesem Kurs haben, kannst Du mir auch gerne direkt eine E-mail schicken.

Gruss,

Richard


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Gabriele Kursawe  Identity Verified
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Akademische Fachübersetzerprüfung wird nicht mehr angeboten Dec 6, 2009

Hallo Annett,

wie ich inzwischen erfahren habe, wird die Fachübersetzerprüfung an der staatlichen Hochschule Nürtingen-Geislingen gar nicht mehr angeboten. Schade.

Viele Grüße
Gabi


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Annett Hieber  Identity Verified
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Bist du sicher? Dec 7, 2009


Gabriele Kursawe wrote:

Hallo Annett,

wie ich inzwischen erfahren habe, wird die Fachübersetzerprüfung an der staatlichen Hochschule Nürtingen-Geislingen gar nicht mehr angeboten. Schade.

Viele Grüße
Gabi



Hallo Gabi,

das ist jetzt aber was ganz Neues? Bist du sicher? Darf ich fragen, woher du diese Info hast? Muss ja ganz neu sein - und wenn es tatsächlich so ist, dann wird das wohl auch Gründe haben?

Wäre schön, wenn du uns darüber mehr bzw. genauere Infos geben könntest. Vielen Dank.

Annett

[Edited at 2009-12-07 14:16 GMT]


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Gabriele Kursawe  Identity Verified
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Fachübersetzerprüfung Dec 13, 2009

Hallo Annett,

ich möchte hier nicht über die Entscheidungsgründe anderer Instanzen spekulieren.

Du kannst aber jederzeit telefonisch oder per E-Mail einfach mal bei Herrn Senator Reinold Skrabal ( http://www.reinoldskrabal.de ) nachfragen, dem bisherigen Koordinator und Ansprechpartner für diese Prüfung.

Viele Grüße
Gabi


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Susanna & Christian Popescu
Germany
Local time: 12:50
Member (2004)
Romanian to German
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Kann man das irgendwo nachlesen? Feb 8, 2010


KSL Berlin wrote:

Bezüglich Beeidigung sind die Anforderungen je nach Bundesland unterschiedlich, aber seit der Gesetzesänderung vom 12.12.2008 sind beglaubigte/bestätigte Übersetzungen aus allen Bundesländern gleich gestellt.


Gibt es eine zuverlässige Quelle (Link?), wo diese Gesetzesänderung nachgelesen werden kann?

Danke im Voraus
Christian


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