"Anschließend erhält der Dienstleister den Registrierbescheid und eine Registernummer sowie das Zeichennutzungsrecht für das Verbandszeichen, welches er in Verbindung mit der erhaltenen Registernummer zur Kennzeichnung seiner Übersetzungsdienstleistung verwenden darf. Alle mit dem DIN EN-Verbandszeichen registrierten Übersetzungsdienstleister können auf der Website von DIN CERTCO tagesaktuell eingesehen werden."
Ich verstehe das so, daß du das Verbandszeichen DIN EN nur dann verwenden darfst, wenn du dich registriert (bzw. zertifiziert) hast.
Beste Grüße
Erik
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KSL Berlin Germany Local time: 05:19 German to English
Kommt wohl darauf an
Nov 26, 2009
Wie und wozu? Um diese Frage zu beantworten würde ich eher bei www.din.de nachschauen. Bei einer Übersetzung zu diesem Thema neulich habe ich gelesen, dass bald (oder schon??) die Selbstdeklaration nicht mehr als Zertifizierung bezeichnet werden darf, um Verwirrung zu vermeiden. Und das ist auch gut so, weil ich einige "Selbstzertifizierte" kenne, die ihre Prozesse doch nicht normkonform (oder überhaupt) dokumentiert haben, weil sie der Meinung waren, "Vieraugenprinzip" bei QA reicht. Da sollte man vielleicht den eigentlichen Text der Norm lesen.
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Jan Lohfert Germany Local time: 05:19 Portuguese to German + ...
DIN EN 15038
Nov 26, 2009
Man kann natürlich sagen, dass man nach dieser EN-Norm arbeitet, wenn dies der Wahrheit entspricht und man diese Norm im Detail kennt.
Grundvoraussetzung dafür ist, dass man ein QM-System hat und das Vier-Augen-Prinzip anwendet. Die Übersetzungen müssen also Korrektur gelesen werden. Auch einige andere Bedingungen müssen erfüllt sein. Einen Sonderdruck dieser Norm gibt es für 20 EUR beim BDÜ.
Sonst gibt es die Registrierung bei DIN CERTCO und die Zertifizierung durch den TÜV SÜD. Beides ist mit Kosten und Aufwand verbunden.
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Ansgar Knirim Germany Local time: 05:19 Member (2007) English to German + ...
Kann Ärger geben
Nov 26, 2009
Wenn man behauptet, nach DIN EN 15038 zertifiziert zu sein, ohne dass dies tasächlich der Fall ist, kann man sich eine Abmahnung einhandeln:
Ich bin nach DIN EN 15038 registrierter Einzelübersetzer.
Nov 27, 2009
Ansgar Knirim wrote:
Aber generell würde ich mich auf die Norm nur beziehen, wenn ich tatsächlich immer, in vollem Umfang und nachweisbar konform mit der Norm arbeite.
Ich bin bei DINCERTCO als Einzelübersetzer nach DIN EN 15038 registriert, hätte das aber wohl kaum tun können, wenn ich mich durch die Registrierung dazu gezwungen fühlen würde, alle Aufträge mit dem vollen Workflow nach DIN EN 15038 abzuwickeln. DINCERTCO hat mir gegenüber nichts dergleichen geäußert oder verlangt, in den Bedingungen für die Registrierung stand es auch nicht. Außerdem bin ich als Einzelübersetzer ja eher Bestandteil dieses Workflow und nicht derjenige, der die Einhaltung des normgerechten Workflow überwacht. Hier dürfte wohl auch der Unterschied zwischen der Registrierung (eher für Einzelübersetzer bestimmt) und der Zertifizierung (eher für Agenturen bestimmt) liegen.
Denkt doch mal über die Folgen nach, die solch ein Zwang hätte! Man müsste alle Aufträge ablehnen, bei denen der Kunde nicht den vollen Workflow bezahlen möchte oder bei denen dafür einfach keine Zeit ist. Das kann sich wohl niemand leisten.
Für mich ist die Registrierung vor allem ein Qualitätssiegel, denn die Norm schreibt als eine der Anforderungen an die fachliche Kompetenz ja „mindestens fünf Jahre dokumentierte professionelle Übersetzungserfahrung“ vor. Bei mir sind's 12,5 Jahre Vollzeit als freiberuflicher Übersetzer.
Herzliche Grüße
René Stranz-Nikitin
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OlafK United Kingdom Local time: 04:19 English to German + ...
Registrierung als Einzelübersetzer
Nov 28, 2009
Ich habe die Anforderungen mal kurz überflogen. Da steht: "Der Übersetzungsdienstleister muss sicherstellen, dass die Übersetzung Korrektur gelesen wird."
Ich biete meistens reine Übersetzung an, außer wenn Korrektorat ausdrücklich verlangt wird. Ich habe also keinerlei Einfluss darauf, was anschließend mit meiner Übersetzung passiert und ob den Anforderungen entsprechend gearbeitet wird.
Wenn ich mich also regsitrieren ließe, würde der Kunde/das Übersetzungsbüro dann nicht mit Recht davon ausgehen, dass das Korrektorat in Preis und Leistung inbegriffen ist?
Ich würde mich ja gern registrieren lassen, aber da sehe ich ein Problem.
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Ansgar Knirim Germany Local time: 05:19 Member (2007) English to German + ...
Registrierung/Zertifizierung
Nov 29, 2009
René Stranz-Nikitin wrote:
Ich bin bei DINCERTCO als Einzelübersetzer nach DIN EN 15038 registriert, hätte das aber wohl kaum tun können, wenn ich mich durch die Registrierung dazu gezwungen fühlen würde, alle Aufträge mit dem vollen Workflow nach DIN EN 15038 abzuwickeln. DINCERTCO hat mir gegenüber nichts dergleichen geäußert oder verlangt, in den Bedingungen für die Registrierung stand es auch nicht. Außerdem bin ich als Einzelübersetzer ja eher Bestandteil dieses Workflow und nicht derjenige, der die Einhaltung des normgerechten Workflow überwacht. Hier dürfte wohl auch der Unterschied zwischen der Registrierung (eher für Einzelübersetzer bestimmt) und der Zertifizierung (eher für Agenturen bestimmt) liegen.
Da muss ich noch mal meinen Senf dazu geben:
- Der Unterschied zwischen Registrierung und Zertifizierung bezieht sich nicht darauf, welche Bestandteile der Normanforderungen man erfüllt/erfüllen kann, sondern darauf, dass die Registrierung auf einer eigenverantwortlichen Erklärung und die Zertifizierung auf einem bzw. mehreren Audits von unabhängigen Prüfern beruht
- "Gezwungen" wird man zu gar nichts, ums Gefühl geht's auch nicht, sondern darum, dass man mit der Bezugnahme auf dei Norm Kunden gegenüber erklärt, dass man die Übersetzungen normkonform abwickelt.
- Man muss keine Aufträge ablehnen, wenn man als DIN-registrierter Übersetzer den Workflow nicht vollständig gewährleistet, aber man muss drauf hinweisen, auf welche Schritte man verzichtet bzw. im Einzelfall sagen, dass man für diesen Auftrag nicht nach DIN EN 15038 arbeitet. Bei der Norm geht es ja vor allem um eins: Transparenz.
Deswegen kann man sich m. E. nicht so gut mit einem DIN-Siegel schmücken und dann hinterher nach Gusto entscheiden, welche Teile der Anforderung man im Einzelfall erfüllen kann/möchte.
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Ansgar Knirim Germany Local time: 05:19 Member (2007) English to German + ...
Yep
Nov 29, 2009
OlafK wrote:
Ich habe die Anforderungen mal kurz überflogen. Da steht: "Der Übersetzungsdienstleister muss sicherstellen, dass die Übersetzung Korrektur gelesen wird."
Ich biete meistens reine Übersetzung an, außer wenn Korrektorat ausdrücklich verlangt wird. Ich habe also keinerlei Einfluss darauf, was anschließend mit meiner Übersetzung passiert und ob den Anforderungen entsprechend gearbeitet wird.
Wenn ich mich also regsitrieren ließe, würde der Kunde/das Übersetzungsbüro dann nicht mit Recht davon ausgehen, dass das Korrektorat in Preis und Leistung inbegriffen ist?
Ich würde mich ja gern registrieren lassen, aber da sehe ich ein Problem.
So sehe ich das auch - aus diesem Grund habe ich auch keine Registrierung.
Die Alternative ist m. E., dass man als registrierter Einzelübersetzer für "Nur-Übersetzungs-Aufträge" ohne Vier-Augen-QS gesondert vereinbart, dass man ausdrücklich nur die Übersetzung liefert. Da ich auch meist für Agenturen mit eigenem QS-Workflow arbeite, verzichte ich lieber darauf - zu viel Aufwand, zu geringer Nutzen.
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Ansgar Knirim Germany Local time: 05:19 Member (2007) English to German + ...
Nochmal zur Ausgangsfrage
Nov 29, 2009
A_Fangrath wrote:
Liebe Kollegen,
darf ich DIN EN auf meiner Webseite plazieren ohne zertifiziert zu sein?
In einer BDÜ-internen Diskussion, auf die ich jetzt erst gestoßen bin, wird die Frage eindeutig beantwortet:
Man darf behaupten, dass man konform mit der DIN EN 15038 arbeitet - das sollte dann aber auch stimmen - das DIN-Zeichen darf man jedoch nur nach Registrierung bzw. Zertifizierung bei der DIN Certco verwenden.
Edit - Vorsichtshalber trotzdem ohne Gewähr!
[Bearbeitet am 2009-11-30 00:09 GMT]
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