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"Freiberufliche In-House Übersetzer" = Scheinselbständigkeit?
Thread poster: Michele Johnson
Michele Johnson
Michele Johnson  Identity Verified
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Dec 5, 2003

Wenn das nicht verlockend ist:

http://www.proz.com/job/46965

The best of both worlds: befreit von der lästigen Pflicht, Arbeitsort und -zeit frei bestimmen zu müssen, aber immerhin die tolle Möglichkeit, sämtliche Sozialabgaben selber zu übernehmen! Wer würde schon darauf verzichten wollen?

Bin ich der einzige, dem das komisch vorkommt? Riecht das nicht nach Sc
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Wenn das nicht verlockend ist:

http://www.proz.com/job/46965

The best of both worlds: befreit von der lästigen Pflicht, Arbeitsort und -zeit frei bestimmen zu müssen, aber immerhin die tolle Möglichkeit, sämtliche Sozialabgaben selber zu übernehmen! Wer würde schon darauf verzichten wollen?

Bin ich der einzige, dem das komisch vorkommt? Riecht das nicht nach Scheinselbständigkeit?
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RWSTranslation
RWSTranslation
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Scheinselbständigkeit Dec 5, 2003

Hallo,

ich verstehe nicht so ganz, was unsere Anfrage mit der Scheinselbständigkleit zu tun hat.

Das Document Service Center ist ein Anbieter für die Übersetzung technischer Texte. In diesem Zusammenhang haben wir in Berlin ein Büro mit derzeit ca. 40 Arbeitsplätzen und ab Frühjahr kommenden Jahres mit bis zu 80 Arbeitsplätzen. Leider müssen auch wir auf freiberufliche Übersetzer zurückgreifen, da viele Übersetzer sich nun mal gerade nicht fest anstellen lass
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Hallo,

ich verstehe nicht so ganz, was unsere Anfrage mit der Scheinselbständigkleit zu tun hat.

Das Document Service Center ist ein Anbieter für die Übersetzung technischer Texte. In diesem Zusammenhang haben wir in Berlin ein Büro mit derzeit ca. 40 Arbeitsplätzen und ab Frühjahr kommenden Jahres mit bis zu 80 Arbeitsplätzen. Leider müssen auch wir auf freiberufliche Übersetzer zurückgreifen, da viele Übersetzer sich nun mal gerade nicht fest anstellen lassen wollen. Trotzdem halten wir es für sinnvoll, dass gerade grössere Übersetzungsprojekte in einem Team durchgeführt werden, wobei die Übersetzer gemeinsam arbeiten. Gleichzeitig wissen wir, dass es genügend Übersetzer gibt die so wenig Aufträge haben ("ironisch"), dass sie sich nicht mal den Erwerb einer Lizenz der Trados Workbench erlauben können. Bei uns im Büro besteht dfaher für die Übersetzer die Möglichkeit, auf vorhandenen Hard- und Software (natürlich auch auf Fachwörterbücher) zurückzugreifen. Gleichzeitig verfügen wir über Fachleute aus verschiedenen Bereichen, die es ermöglichen inhaltliche Fragen "vor Ort" zu klären.

Im Gegenzug dazu erleben wir es immer wieder, dass selbständige Übersetzer, die von zu Hause aus dem stillen Kämmerlein heraus übersetzen noch immer die gleichen Fehler machen, die wir ansonsten nur von Berufsanfängern oder Praktikanten kennen.

Unser Büro ist üblicherweise von ca. 8.00 bis ca. 21.00 Uhr geöffnet. Eine Arbeitszeitregelung für die freiberuflichen Übersetzer gibt es selbstverständlich nicht. Sofern der Übersetzer den vereinbarten Liefertermin einhält besteht natürlich auch keine Anwesenheitspflicht.

Die Frage wer die Sozialkosten trägt, ist letztendlich irrelevant, denn bei unseren festangestellten Mitarbeitern haben wir diese Kosten bei der Festlegung des Bruttogehaltes berücksichtigt und wir gehen selbstverständlich davon aus, dass jeder freiberufliche Übersetzer diese Kosten bei der Kalkulation seiner Angebotspreise entsprechend berücksichtigt.

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich hier etwas scharf reagiere, aber ich empfinde den Anfangsbeitrag als wenig konstruktiv.

Für Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Hans

[Edited at 2003-12-05 11:28]
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Denkfehler Dec 5, 2003

Hallo Michele,
ich denke, hier unterliegst du einem grundsätzlichen Denkfehler.

The best of both worlds: befreit von der lästigen Pflicht, Arbeitsort und -zeit frei bestimmen zu müssen, aber immerhin die tolle Möglichkeit, sämtliche Sozialabgaben selber zu übernehmen! Wer würde schon darauf verzichten wollen?

Bin ich der einzige, dem das komisch vorkommt? Riecht das nicht nach Scheinselbständigkeit?


Selbst wenn hier eine Scheinselbstständigkeit gegeben wäre (wovon ich angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen nicht ausgehe), liegen die daraus entstehenden Risiken beim Arbeitgeber - denn der muss im Zweifel SV-Beiträge nachentrichten, mit sehr beschränkten Regressmöglichkeiten. Wo also liegt genau dein Problem?

Dass der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung in die Kalkulation der Sätze für Festanstellung vs. freiberufliche Mitarbeit einfließt, dürfte doch wohl klar sein. Insofern ist die Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile Irre führend.

Gruß Ralf


 
Sabine Nay
Sabine Nay  Identity Verified
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Scheinselbstständigkeit - Kriterien Dec 5, 2003

Michele,

nur zur Information - eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn mindestens drei der fünf folgenden Kriterien erfüllt sind:

1. Die Person beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 630 DM übersteigt;

2. Die Person ist auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig;

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Michele,

nur zur Information - eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn mindestens drei der fünf folgenden Kriterien erfüllt sind:

1. Die Person beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 630 DM übersteigt;

2. Die Person ist auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig;

3. Die entsprechende Tätigkeit wird sowohl beim eigenen Auftraggeber als auch bei vergleichbaren Auftraggebern regelmäßig durch beschäftigte Arbeitnehmer verrichtet;

4. Ihre Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen;

5. Ihre Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die sie für denselben Auftraggeber zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte.


Gruß
Sabine
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Rebecca Holmes
Rebecca Holmes
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Not a bad deal Dec 5, 2003

Freiberufliche in-house Übersetzer zu sein ist kein schlechter Deal!
I got my start this way - working two to three days a week in-house at an agency in Cologne and attending university classes in Bonn/doing work for other customers on the other days. It gave me a reliable source of income and a great source of socialization and feedback while still allowing me to set my own hours and work for other customers. After two years I had built up enough of a customer base to move on to being a
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Freiberufliche in-house Übersetzer zu sein ist kein schlechter Deal!
I got my start this way - working two to three days a week in-house at an agency in Cologne and attending university classes in Bonn/doing work for other customers on the other days. It gave me a reliable source of income and a great source of socialization and feedback while still allowing me to set my own hours and work for other customers. After two years I had built up enough of a customer base to move on to being a full-time at-home freelancer, but if I hadn't had that reliable source of work and income at the beginning, I don't whether the transition would have been as smooth or nearly as successful. I handled my own insurance and taxes back then, but Scheinselbständigkeit was never a problem as I did work for other customers the days I wasn't working in-house.
To anyone considering such a position, especially those just starting out in their career, all I can say is go for it!!!
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Giuliana Buscaglione
Giuliana Buscaglione  Identity Verified
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Jeder für sich Dec 5, 2003

Hallo,

Ich verstehe nicht ganz: Worin liegt das Problem? In der +/- dreistündigen Probeübersetzung? Normalerweise "sprechen" Inhouse-Übersetzer für die Qualität der von einer Agentur geleisteten Dienste. Daher finde ich es völlig normal und sogar berechtigt, daß eine Agentur mindestens versucht, auf eine Nummer sicher zu gehen.

Ich habe selber freiberuflich als interne Übersetzerin gearbeitet (jetzt nicht mehr, aber aus sehr sehr persönlichen Gründen): kein Ma
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Hallo,

Ich verstehe nicht ganz: Worin liegt das Problem? In der +/- dreistündigen Probeübersetzung? Normalerweise "sprechen" Inhouse-Übersetzer für die Qualität der von einer Agentur geleisteten Dienste. Daher finde ich es völlig normal und sogar berechtigt, daß eine Agentur mindestens versucht, auf eine Nummer sicher zu gehen.

Ich habe selber freiberuflich als interne Übersetzerin gearbeitet (jetzt nicht mehr, aber aus sehr sehr persönlichen Gründen): kein Marketing, keine Suche nach weiteren Aufträgen (auf Wunsch immerhin möglich), je nach Umsatz USt-pflichig oder nicht, manche Ausgaben immer noch absetzbar, wenigere laufende Kosten, professionelle Mitarbeit mit anderen Kollegen, eigenen Büroschlüssel (= keine fixen Arbeitszeiten)....

Jeder entscheidet für das Beste für sich allein: Das Angebot mag für manche - je nach persönlichen Zielen oder Bedürfnissen, uninteressant sein, aber einen Haken sehe ich bei bestem Willen darin nicht.

Giuliana
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Marc P (X)
Marc P (X)  Identity Verified
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Scheinselbständigkeit Dec 5, 2003

Hallo Hans,

ich versuche mich möglichst kurz und konstruktiv zu fassen.

Folgendes ist zu beachten: der berüchtigte "Kriterienkatalog" für die Scheinselbständigkeit (siehe Beitrag von Sabine) ist zum 1.1.2003 aufgehoben worden. Eine anscheinend gute Beschreibung der aktuellen Gesetzeslage findet man hier
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Hallo Hans,

ich versuche mich möglichst kurz und konstruktiv zu fassen.

Folgendes ist zu beachten: der berüchtigte "Kriterienkatalog" für die Scheinselbständigkeit (siehe Beitrag von Sabine) ist zum 1.1.2003 aufgehoben worden. Eine anscheinend gute Beschreibung der aktuellen Gesetzeslage findet man hier:

http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r09.html

Auch wenn der frühere Kriterienkatalog nicht mehr angewendet wird, gelten die Grundsätze weiterhin. Die Herbeiführung eines Scheinselbständigkeitsverhältnisses, erst recht gewollt, will ich Dir Hans nicht unterstellen. Als Laie würde ich aber in Eurem Angebot, insbesondere aber auch in Deinen Beträgen hier zum Thema, eine ganze Reihe von Anhaltspunkten dafür sehen. Zum Beispiel:

"In-house" bedeutet für mein Verständnis "in fester Anstellung" .Falls damit "vor Ort" gemeint ist, würde der deutsche Begriff dieses Missverständnis räumen - allerdings schreibst Du selbst, dass die Übersetzer nicht vor Ort arbeiten müssen, was meine Interpretation von "in-house" als "interner Mitarbeiter ohne Vertrag" geradezu bestätigt.

Es wird um Bewerbungen gebeten. Selbständige geben keine Bewerbungen ab, sondern Angebote.

Es ist teilweise nicht von Honorar, sondern von Gehalt die Rede. Gehälter bekommen aber nur Angestellte!

Es wird von "Arbeitsplätzen" gesprochen und auch angedeutet, diese können sowohl von Festangestellten, als auch von Selbständigen belegt werden. Ein selbständiger belegt aber keinen Arbeitsplatz.

Selbständige müssen bekanntlich unternehmerisch auf dem freien Markt tätig sein. Das Angebot richtet sich jedoch ausdrücklich an diejenigen, die dazu nicht in der Lage sind, weil sie entweder nicht über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, oder keine angemessene Grundasstattung besitzen.

Die Arbeitsgeräte werden vom Auftraggeber gestellt. An sich beweist das natürlich überhaupt nichts, verstärkt aber das Gesamtbild.

Der Hinweis auf Fehler, die die Selbständigen sonst begehen würden, erhärtet den Verdacht, dass sie weisungsgebunden sind. Ein Selbständiger dürfte nämlich selbst bestimmen, wie er arbeitet. (Diesen Punkt habe ich in Bezug auf Deine Firma, Hans, übrigens schon mal angesprochen.)

Der Hinweis, es sei irrelevant, wer die Sozialkosten trägt, erweckt den Eindruck, eine eventuelle Scheinselbständigkeit wird ohnehin in Kauf genommen. Von einem Selbständigen selbst darf das aber nicht verlangt werden; dieser hat mit eigenen Nachteilen in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge zu rechnen. Ebenso unsinnig ist es zu behaupten, der Selbständige hätte solche Beträge in seine Kalkulation einbeziehen sollen. Natürlich sollte er das - auf Grund einer echt selbständigen Tätigkeit. Die Kalkulationsgrundlage ändert sich aber, sollte er in die Sozialversicherungspflicht mit eingenommen werden.

Ich schließe mich übrigens Micheles Schlussfolgerung nicht an. Ob es sich um eine gute Möglichkeit für wenig Erfahrene handelt oder um Ausbeutung, hängt natürlich ganz von den Bedingungen ab, die ich überhaupt nicht kenne. Grundsätzlich stimme ich auch mit Rebecca überein, dass man aus einem solchen Arbeitsverhältnis viel lernen kann.

Ich war einmal selbst in einem Kölner Übersetzungsbüro (fest) angestellt (möglicherweise auch derselben wie Rebecca), wechselte in ein Teilzeitarbeitsverhältnis, um mich schrittweise selbständig zu machen, und gelang so, da ich auch als Selbständiger anfangs für das gleiche Büro arbeitete, in die Scheinselbständigkeit. Es passierte aus Versehen; eine "Schuldfrage" gabe es damals nicht zu klären, muss man hier auch nicht unbedingt versuchen.

Mir geht es hier also nicht darum, das Angebot zu beurteilen, sondern auf die Gefahr für die Beteiligten hinzuweisen. Willst Du sie vermeiden, Hans, dann wären an einigen Stellen andere Formulierungen angebracht.

Nicht für Ungut und schöne Grüße,
Marc
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Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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Nicht ganz unberechtigte Sorgen Dec 5, 2003

Wenn eine Scheinselbständigkeit auffliegt, werden die Sozi-Beträge nicht nur vom Arbeitgeber nachgefordert, sondern auch vom Arbeitnehmer. Und das sind nicht die einzigen wirtschaftlichen Gründe, weshalb beide Seiten auf ausgeglichene Verhältnisse achten sollten.

(Schein-)Selbständigkeit kann von Arbeitgebern und -nehmern missbraucht werden - nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegeneinander - u. a. deshalb gibt es Gesetze dagegen und deshalb sind auch deine Sorgen berechti
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Wenn eine Scheinselbständigkeit auffliegt, werden die Sozi-Beträge nicht nur vom Arbeitgeber nachgefordert, sondern auch vom Arbeitnehmer. Und das sind nicht die einzigen wirtschaftlichen Gründe, weshalb beide Seiten auf ausgeglichene Verhältnisse achten sollten.

(Schein-)Selbständigkeit kann von Arbeitgebern und -nehmern missbraucht werden - nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegeneinander - u. a. deshalb gibt es Gesetze dagegen und deshalb sind auch deine Sorgen berechtigt.

Aber in Anbetracht dessen, dass das Angebot von einem altbekannten ProZianer kommt, der obendrein ein hervorragendes BlueBoard-Profil hat, hättest du die Frage etwas vorsichtiger formulieren können..

[Edited at 2003-12-05 13:23]
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Hans G. Liepert
Hans G. Liepert  Identity Verified
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In memoriam
Die Zeit heilt alle Wunder ! Dec 5, 2003

[quote]Harry_B wrote:

(Schein-)Selbständigkeit kann von Arbeitgebern und -nehmern missbraucht werden, deshalb gibt es ja die Gesetze dagegen und deshalb sind auch deine Sorgen berechtigt.

Eigenartig, dass eine solche Diskussion in den meisten Ländern der Welt undenkbar oder völlig unverständlich wäre - aber für sinnlose Gesetze reichts immer. Das ist ein deutsches Wunder. Und in ein paar Monaten gibts ja hoffentlich (sagt Eichel) die Gewerbesteuer für Übersetzer und andere Selbständige. Mal sehen, ob die Gemeinden dann nicht behaupten, wir wären nur Schein-Scheinselbständig und in Wirklichkeit echte Selbständige. Die Argumente der Versicherungsträger für den Zeitpunkt gut aufheben!


 
Klaus Herrmann
Klaus Herrmann  Identity Verified
Germany
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In-House vs. outhouse Dec 5, 2003

Vielleicht hätte man das Missverständnis durch klarere Formulierung vermeiden können, auch wenn's ein schönes Modewort gekostet hätte. Klaus-in-da-house

 
RWSTranslation
RWSTranslation
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Viele Punkte Dec 5, 2003

Hallo,

im folgenden ein paar Antworten:

MarcPrior wrote:
...
ich versuche mich möglichst kurz und konstruktiv zu fassen.


Nichts anderes von Dir gewohnt (keine Ironie!)


Folgendes ist zu beachten: der berüchtigte "Kriterienkatalog" für die Scheinselbständigkeit (siehe Beitrag von Sabine) ist zum 1.1.2003 aufgehoben worden. Eine anscheinend gute Beschreibung der aktuellen Gesetzeslage findet man hier:

http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r09.html


Schaue ich mir noch mal an, war aber auch in der "alten" Fassung für uns kein Problem.


Auch wenn der frühere Kriterienkatalog nicht mehr angewendet wird, gelten die Grundsätze weiterhin.


Gleich als damals dieses Gesetz aktuell wurde haben wir alle damals bei uns aktiven freiberuflichen Mitarbeiter von der BfA checken lassen. Damals gab es eine Regelung nach der durch diese Prüfung folgendes eintrat: Es gilt, dass bis zum Nachweis des Gegenteils, alle freiberuflichen Mitarbeiterverhältnisse in unserer Firma als nicht scheinselbständig gelten. Sofern irgendwann einmal doch eine Scheinselbständigkeit auftreten sollte werden die Sozialbeiträge dann erst ab Feststellung der Scheinselbständigkeit erhoben. Dies gilt für unsere Firma (und natürlich alle anderen Firmen die diese Prüfung haben durchführen lassen).


...Reihe von Anhaltspunkten dafür sehen. Zum Beispiel:

"In-house" bedeutet für mein Verständnis "in fester Anstellung" .Falls damit "vor Ort" gemeint ist, würde der deutsche Begriff dieses Missverständnis räumen - allerdings schreibst Du selbst, dass die Übersetzer nicht vor Ort arbeiten müssen, was meine Interpretation von "in-house" als "interner Mitarbeiter ohne Vertrag" geradezu bestätigt.


In-house bedeutet für uns, dass die von uns beauftragten Übersetzungen in unseren Räumen durchgeführt werden. Z.B. so als wenn ein Klempner mein kaputtes Wasserrohr bei mir zu Hause repariert und nicht das komplette Rohrsystem in seine Werkstatt bringt und mir dann per E-Mail schickt. Selbstverständlich erhalten auch unsere freiberuflichen Mitarbeiter einen Vertrag von uns, in dem u.a. auch Geheimhaltungsverpflichtungen festgelegt werden. Ähnlich wie wir auch Rahmenverträge mit grossen Industrieunternehmen haben.


Es wird um Bewerbungen gebeten. Selbständige geben keine Bewerbungen ab, sondern Angebote.


Sprachlich möglicherweise nicht ganz einwandfrei, aber im Bereich von Auschreibungen auch nicht ganz unüblich. Ich selbst hatte früher eine kleine Hausverwaltung und habe dabei (jetzt nach einigen Jahren immer noch) fast täglich "Bewerbungen" von kleinen oder mittelständischen Handwerksbetrieben im Briefkasten. Zumindest scheint der begriff Bewerbung in diesem Sinne nicht nur auf die Bewerbung für ein festes Angestelltenverhältnis verwendet zu werden. Ausserdem erhalten wir unendliche Mengen von "Bewerbungen" von freiberuflichen Übersetzern per Mail. Die sehen das offenbar auch nicht so genau.


Es ist teilweise nicht von Honorar, sondern von Gehalt die Rede. Gehälter bekommen aber nur Angestellte!


Im Job Posting wird überhaupt nicht über Geld gesprochen (ausser das wir die Probeübersetzung nicht bezahlen (allerdings für unseren Aufwand auch nichts berechnen). In meinem Forumsbeitrag wollte ich nur klarstellen, dass auch bei festangestellten Übersetzern die Sozialbeiträge bei der Gehaltsverhandlung von unserer Seite natürlich einkalkuliert werden. Würden die Sozialbeiträge sinken, könnten wir dementsprechend höhere Brutto-Gehälter zahlen.


Es wird von "Arbeitsplätzen" gesprochen und auch angedeutet, diese können sowohl von Festangestellten, als auch von Selbständigen belegt werden. Ein selbständiger belegt aber keinen Arbeitsplatz.


Mit Verlaub gesagt ist das Wortklauberei. Natürlich belegt auch ein freiberuflicher Übersetzer einen Arbeitsplatz. Der hat genau so einen Stuhl einen Schreibtisch einen Computer, ... wie ein festangestellter Mitarbeiter. Arbeitsplatz meint hier ganz klar den räumlich und sächlich definierten Platz an dem sich ein tätiger Mensch während seiner Tätigkeit aufhält ink. der dort aufgestellten Arbeitsmittel. (Natürlich kann man denn Arbeitsplatz auch im vertragsrechtlichen Sinne verstehen. Dies ist aber definitiv nicht wirklich präzise)


Selbständige müssen bekanntlich unternehmerisch auf dem freien Markt tätig sein. Das Angebot richtet sich jedoch ausdrücklich an diejenigen, die dazu nicht in der Lage sind, weil sie entweder nicht über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, oder keine angemessene Grundasstattung besitzen.


In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, wie ein Kollege aus Indien klar und deutlich gesagt hat, dass man auch ohne TM Systeme wunderbar arbeiten kann. Die in meinen Forums-Posting angeführte Bemerkung war auch eher sarkastisch auf die Übersetzer gemünzt, die ständig behaupten, dass 600 EUR für eine Software so teuer sind, dass sie der Erwerb an den Rande des Ruins treiben würde. Allgemeiner ist es jedoch so, dass wir als grösseres Unternehmen spezielle Ressourcen (z.B. spezielle Fachwörterbücher, DTP Software) eher erwerben können, da wir diese dann häufiger einsetzen und dementsprechend die Kosten auf den Einsatzfall geringer werden. Das ist ein rein kostenorientierter Ansatz.



Die Arbeitsgeräte werden vom Auftraggeber gestellt. An sich beweist das natürlich überhaupt nichts, verstärkt aber das Gesamtbild.


s.o.


Der Hinweis auf Fehler, die die Selbständigen sonst begehen würden, erhärtet den Verdacht, dass sie weisungsgebunden sind. Ein Selbständiger dürfte nämlich selbst bestimmen, wie er arbeitet. (Diesen Punkt habe ich in Bezug auf Deine Firma, Hans, übrigens schon mal angesprochen.)


Das ist in sich nicht richtig. Prinzipiell haben wir alle das Problem, dass Sprache nicht wirklich präzise hinsichtlich der Qualität zu prüfen ist (im Vergleich z.B. zu Schrauben). Jetzt besteht für uns natürlich die Möglichkeit ständig an dieser oder jener Übersetzung rumzunörgeln und jeden kleinen (oder grösseren) Fehler zum Anlasse für Reklamationen zu nehmen. Dies führt für uns aber nicht zu einem befriedigenden Ergebnis. Zum einen macht es den Übersetzern auch keinen Spass wenn immer irgendjemand eine Satz etwas umschreibt. Zum anderen fehlt uns in aller Regel die Zeit für solche Spielchen, geschweige denn das Geld für die bei uns entstehenden Aufwendungen. Dies bedeutet, dass wir unsere Lieferenaten hinsichtlich der Qualität der Übersetzungen fördern (weil es einfach für uns wichtig ist). Gleiches passiert übrigens auch in anderen Industriebereichen (KFZ-Hersteller) wo Qualitätszirkel und Lieferentenentwicklung längst gang ung gebe sind. Im Übrigen liefern heutzutage viele KFZ-Lieferentaten Ihre Teile bis ans Fliessband und bauen teilweise auch noch selbst ein. Sind die dann auch Scheinselbständig (Continental AG, Bosch, ...)?


Der Hinweis, es sei irrelevant, wer die Sozialkosten trägt, erweckt den Eindruck, eine eventuelle Scheinselbständigkeit wird ohnehin in Kauf genommen. Von einem Selbständigen selbst darf das aber nicht verlangt werden; dieser hat mit eigenen Nachteilen in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge zu rechnen. Ebenso unsinnig ist es zu behaupten, der Selbständige hätte solche Beträge in seine Kalkulation einbeziehen sollen. Natürlich sollte er das - auf Grund einer echt selbständigen Tätigkeit. Die Kalkulationsgrundlage ändert sich aber, sollte er in die Sozialversicherungspflicht mit eingenommen werden.


Von einen freiberuflich tätigen Übersetzer wissen wir und erwarten es sogar, dass er weitere Auftraggeber hat. Auch gehen wir davon aus, dass er geeignete Massnahmen trifft um am Markt erfolgreich zu sein. Ein freiberuflicher Mitarbeiter kann nicht zur Annahme eines Aufrags verpflichtet werden. Das merkt man jedes Jahr zu Weihnachten, wenn die "zurückbleibenden" Festangestellten sich mit den "Aber bitte noch vor Weihnachten" Aufträgen rumschlagen dürfen. Natürlich kann nicht abgestritten werden, dass es trotzdem ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis gibt, da wir als durchaus grösserer Einkäufer auf dem Amrkt auftreten. Lehnt ein Übersetzer Aufträge ab, riskiert er, dass wir uns andere Übersetzer suchen (müssen) und er in der Folge weniger Aufträge von uns erhält. Gleiches gilt natürlich genau so für das Verhältnis zwischen uns und unseren Auftraggebern.


Ich schließe mich übrigens Micheles Schlussfolgerung nicht an. Ob es sich um eine gute Möglichkeit für wenig Erfahrene handelt oder um Ausbeutung, hängt natürlich ganz von den Bedingungen ab, die ich überhaupt nicht kenne. Grundsätzlich stimme ich auch mit Rebecca überein, dass man aus einem solchen Arbeitsverhältnis viel lernen kann.


Danke, dass sehe ich genau so. Wir wissen, dass wir kaum in dem Masse qualifizierte Übersetzer finden, wie wir aufgrund steigenden Auftragseingangs benötigen. Aus diesem Grund versuchen wir auch Berufsanfänger bei uns im Büro eine Möglichkeit zum Lernen zu geben. Dieses ist auch für uns mit Aufwand verbunden, hilft uns aber natürlich auch beim Ausbau unserer Kapazitäten. Um dieses überhaupt zu ermöglichen brauchen wir in den jeweiligen Sprachen auch festangestellte Übersetzer, die dann die Betreuung der Berufsanfänger gewährleisten. Wir sind daher durchaus bestrebt Übersetzer fest einzustellen. Die meisten wollen aber nicht (ein klares Indiz dafür das definitv keine Scheinselbständigkeit vorliegt; sonst könten wir uns ja durchsetzen).


Ich war einmal selbst in einem Kölner Übersetzungsbüro (fest) angestellt (möglicherweise auch derselben wie Rebecca), wechselte in ein Teilzeitarbeitsverhältnis, um mich schrittweise selbständig zu machen, und gelang so, da ich auch als Selbständiger anfangs für das gleiche Büro arbeitete, in die Scheinselbständigkeit. Es passierte aus Versehen; eine "Schuldfrage" gabe es damals nicht zu klären, muss man hier auch nicht unbedingt versuchen.


Diese Problematik ist uns bewusst und wird von uns definitv vermieden. Wer bei uns festangestellt ist, kann nicht gleichzeitig als freiberuflicher Übersetzer für uns arbeiten. Da wir bisher kaum Ex-Mitarbeiter haben ist diese Problematik für uns nicht aktuell.


Mir geht es hier also nicht darum, das Angebot zu beurteilen, sondern auf die Gefahr für die Beteiligten hinzuweisen. Willst Du sie vermeiden, Hans, dann wären an einigen Stellen andere Formulierungen angebracht.

Nicht für Ungut und schöne Grüße,
Marc


Ich werde mich bemühen.

Viele Grüße

Hans


 
OlafK
OlafK
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Das Problem ist durchaus Ernst zu nehmen Dec 5, 2003

Auf den vorliegenden Fall will ich nicht eingehen, aber Scheinselbsständigkeit kann zu einer Falle für Freiberufler werden. Die Problematik und Bestimmungen zur Verhinderung von Scheinselbsständigkeit gibt es natürlich auch in anderen Ländern; das ist beileibe keine deutsche Schrulle. Ich denke, es ist in unser aller Interesse, dass derlei gesetzlich geregelt ist.

Kurz nachdem ich mich vor einigen Jahren als Übersetzer selbstständig gemacht hatte, tat ich einen Kunden auf, de
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Auf den vorliegenden Fall will ich nicht eingehen, aber Scheinselbsständigkeit kann zu einer Falle für Freiberufler werden. Die Problematik und Bestimmungen zur Verhinderung von Scheinselbsständigkeit gibt es natürlich auch in anderen Ländern; das ist beileibe keine deutsche Schrulle. Ich denke, es ist in unser aller Interesse, dass derlei gesetzlich geregelt ist.

Kurz nachdem ich mich vor einigen Jahren als Übersetzer selbstständig gemacht hatte, tat ich einen Kunden auf, der mich mit Aufträgen bombardierte. Ich hatte damals kaum andere Aufträge. Der Kunde hat gut gezahlt und ich war meistens Wochen, teilweise Monate im Voraus ausgebucht. Super... Anfragen von anderen musste ich meistens ablehnen, weil ich sowieso schon meistens 60 Stunden die Woche arbeitete.
Irgendwann kam mein Kunde wegen der starken und billigen Konkurrenz in die Bredouille und bat um erhebliche Preisnachlässe, in meinem Fall um 40 Prozent! Das habe ich natürlich abgelehnt und damit das vorläufige Ende unserer bis dahin sehr guten Geschäftsbeziehung herbeigeführt.
Aber mittlerweile herrschte Krise (angeblich wegen 9/11) und ich hatte mit meinen ständigen Ablehnungen selbst Kunden verprellt, die hartnäckig immer wieder nachgefragt hatten. Es war ein ziemlicher Schock, plötzlich nicht mehr jeden Monat einen dicken Scheck zu bekommen. Ich habe einen Sommer mit viel Freizeit aber leider schlechtem Wetter verbracht; dank meiner Rücklagen kein allzu großes Problem, aber es kann einen schon kribbelig machen, wenn nie jemand anruft. So viel zur Scheinselbstständigkeit.
Mittlerweile bin ich wieder gut im Geschäft -- mit einer breiten Kundenbasis und höheren Preisen. Der Nachteil ist wesentlich mehr Papierkram als bei einem oder wenigen Kunden. Außerdem geht sehr viel Zeit für Telefonate drauf.
Übrigens habe ich einen Teil meiner neuen Kontakte direkt oder indirekt Proz zu verdanken, aber sicher nicht der Job Section.
Ich bin mir nicht sicher, ob man andere Kunden wirklich "pflegen" kann, wenn man mehrmals die Woche außer Haus arbeitet.
Aber ob man vom Kunden als Aushilfskraft oder als gleichberechtigter Geschäftspartner behandelt wird, hängt ganz allein von einem selbst ab. Man darf sich nur nicht klein kriegen lassen und muss auch mal nein sagen können.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich hiermit Hans weder kritisieren noch angreifen möchte, aber gute Übersetzer sind rar und möchten hofiert werden. Ein Angebot, dass mit Forderungen gespickt ist, ohne die Vorteile für den Übersetzer deutlich zu machen, halt ich für nicht sehr attraktiv.
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Du meinst etwas Anderes Dec 5, 2003

Hallo Olaf,
OlafK wrote:

Auf den vorliegenden Fall will ich nicht eingehen, aber Scheinselbsständigkeit kann zu einer Falle für Freiberufler werden.

Du beschreibst hier aber eine andere Problematik, die mit der "deutschen Version" der Scheinselbstständigkeit (die sich i.W. um Art und Umfang der Sozialversicherungspflicht dreht) nichts zu tun hat.

Die Problematik und Bestimmungen zur Verhinderung von Scheinselbsständigkeit gibt es natürlich auch in anderen Ländern; das ist beileibe keine deutsche Schrulle.

In der bis zur kürzlichen Novellierung gezeigten Ausprägung schon. Es gibt in der Tat vergleichbare Bestimmungen - ich nehme an, du denkst da an die "personal service companies" in Großbritannien, die von Inland Revenue und HM Customs & Excise auch nur bedingt als "echte" Selbstständige anerkannt werden.

Ich denke, es ist in unser aller Interesse, dass derlei gesetzlich geregelt ist.

Da gebe ich dir grundsätzlich Recht. Das Problem in Deutschland liegt i.W. darin, dass sich (noch) keiner getraut hat, das bedrohlich knirschende Sozialsystem wirklich anzupacken und man versucht, die Problematik darüber zu lösen, dass man zusätzliche Personenkreise mit Auflagen und/oder Abgaben belegt.

Kurz nachdem ich mich vor einigen Jahren als Übersetzer selbstständig gemacht hatte, tat ich einen Kunden auf, der mich mit Aufträgen bombardierte. Ich hatte damals kaum andere Aufträge. Der Kunde hat gut gezahlt und ich war meistens Wochen, teilweise Monate im Voraus ausgebucht. Super... Anfragen von anderen musste ich meistens ablehnen, weil ich sowieso schon meistens 60 Stunden die Woche arbeitete.
Irgendwann kam mein Kunde wegen der starken und billigen Konkurrenz in die Bredouille und bat um erhebliche Preisnachlässe, in meinem Fall um 40 Prozent! Das habe ich natürlich abgelehnt und damit das vorläufige Ende unserer bis dahin sehr guten Geschäftsbeziehung herbeigeführt.
Aber mittlerweile herrschte Krise (angeblich wegen 9/11) und ich hatte mit meinen ständigen Ablehnungen selbst Kunden verprellt, die hartnäckig immer wieder nachgefragt hatten. Es war ein ziemlicher Schock, plötzlich nicht mehr jeden Monat einen dicken Scheck zu bekommen. Ich habe einen Sommer mit viel Freizeit aber leider schlechtem Wetter verbracht; dank meiner Rücklagen kein allzu großes Problem, aber es kann einen schon kribbelig machen, wenn nie jemand anruft. So viel zur Scheinselbstständigkeit.

Du beschreibst die Problematik der Diversifizierung der Kundenbasis. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt, aber selbst wenn du die mit z.B. drei oder vier Hauptkunden nicht mehr als scheinselbstständig giltst, hast du trotzdem ein Problem, wenn alle aus der gleichen Branche stammen. Frag' mal deutsche IT-Berater, besonders die im Finanzbereich...

Gruß Ralf


 
RWSTranslation
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Das Problem übermächtiger Auftraggeber und rarer Übersetzer Dec 5, 2003

Hallo Olaf,

das man es tunlichst vermeiden sollte sich von einem Auftraggeber abhängig zu machen ist klar und beschreibst deutlich die Folgen.

OlafK wrote:

....
Aber ob man vom Kunden als Aushilfskraft oder als gleichberechtigter Geschäftspartner behandelt wird, hängt ganz allein von einem selbst ab. Man darf sich nur nicht klein kriegen lassen und muss auch mal nein sagen können.


Ganz meine Worte.


Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich hiermit Hans weder kritisieren noch angreifen möchte, aber gute Übersetzer sind rar und möchten hofiert werden. Ein Angebot, dass mit Forderungen gespickt ist, ohne die Vorteile für den Übersetzer deutlich zu machen, halt ich für nicht sehr attraktiv.


Ich denke die Möglichkeit Aufträge zu erhalten ist prinzipiell immer gut, oder irre ich mich da ?

Es ist mir im Moment auch nicht klar, auf welche Forderungen Du ansprichst. Ich sehe erstmal nur die Anfrage, dass wir Übersetzer für eine bestimmte Tätigkeit suchen. Nun gut wird fordern Erfahrung bei der Übersetzung technischer Texte und Kenntnisse mit Trados, Ich halte das irgendwie noch nicht für unverschämt. Des weiteren erwarten wir eine Probeübersetzung. Selbst bei meinem ersten Praktikum für Siemens musste ich einen Einstellungstext machen. Der dauerte 2 Tage !!!. Da halte ich 3 Stunden irgendwie auch noch nicht für unverschämt. Wir haben kürzlich an Auschreibungen der EU teilgenommen. Die Vorbereitungen hierfür haben Wochen an Arbeitszeit gekostet.

Aber Du hast Recht: Gute Übersetzer sind rar. Trotzdem erwarte ich auch von einem guten Übersetzer, das er die Regeln und Forderungen des Marktes kennt und auch anwenden kann, oder ist er etwa gar kein Selbständiger sondern nur ein Schein...

Viele Grüße

Hans


 
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erstes Fazit Dec 5, 2003

Hallo,

auf jeden Fall möchte ich erstmal allen für die engagierte Diskussion danken. Es hat zwar noch nicht die erhofften Kandidaten geregnet, aber zumindest ist es doch erfreulich, dass das Posting wahrgenommen wurde.

Leider hat sich heute gezeigt, dass die eingegangenen "Bewerbungen" vorwiegend von Übersetzern aus der teilweise sehr weiten Ferne zusammensetzen. Es ist mir doch ein wenig unklar, wie ein Übersetzer ins Litauische, der in Indien lebt (es gibt wohl wi
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Hallo,

auf jeden Fall möchte ich erstmal allen für die engagierte Diskussion danken. Es hat zwar noch nicht die erhofften Kandidaten geregnet, aber zumindest ist es doch erfreulich, dass das Posting wahrgenommen wurde.

Leider hat sich heute gezeigt, dass die eingegangenen "Bewerbungen" vorwiegend von Übersetzern aus der teilweise sehr weiten Ferne zusammensetzen. Es ist mir doch ein wenig unklar, wie ein Übersetzer ins Litauische, der in Indien lebt (es gibt wohl wirklich jede Kombination dort) morgens zu uns ins Büro kommen will. Aber wer weiss, vielleicht finden wir ja am Montag die erhofften Übersetzer.

Ich wünsche allen ein erholsames Wochenende.

Viele Grüße

Hans
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