Off-Topic: Einnahme/Überschussrechnung Thread poster: Daniela Di Candia (X)
| Daniela Di Candia (X) Local time: 06:40 German to Italian + ...
Liebe Kollegen, ich bin dabei, die Steuererklärung zu machen und habe dazu eine Frage. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Nach der Aufstellung der Betriebseinnahmen (mit Umsatzsteur als eigener Posten) und Betriebsausgaben (mit Vorsteuer als eigener Posten) hat man den Gewinn. Das ist aber der Bruttogewinn, dh noch inkl. der Umsatzsteuer, die dann an das Finanzamt abgeführt wird. Eigentlich müßte die Umsatzsteuerzahllast vom Gewinn abgezogen und ex... See more Liebe Kollegen, ich bin dabei, die Steuererklärung zu machen und habe dazu eine Frage. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Nach der Aufstellung der Betriebseinnahmen (mit Umsatzsteur als eigener Posten) und Betriebsausgaben (mit Vorsteuer als eigener Posten) hat man den Gewinn. Das ist aber der Bruttogewinn, dh noch inkl. der Umsatzsteuer, die dann an das Finanzamt abgeführt wird. Eigentlich müßte die Umsatzsteuerzahllast vom Gewinn abgezogen und extra ausgeführt werden, um den Nettogewinn zu bekommen, da eigentlich nur der Nettogewinn von der Einkommensteuer betroffen ist. In die Umsatzsteuererklärung schreibt man dann die Umsatzsteuer. Ansonsten wäre es eine Doppelbesteuerung der Umsatzsteuer. Ich habe aber im Internet nur Beispiele von EÜR gefunden, wo der Gewinn am Ende noch die Umsatzsteuer beinhaltete. Rechnet sie das Finanzamt selber vom Gewinn ab oder wie soll man da am besten vorgehen? Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Im Gesetz steht nichts Eindeutige darüber (ob Brutto oder Netto). Also, danke für Euren Tipp Ciao Daniela ▲ Collapse | | | Andy Lemminger Canada Local time: 22:40 Member (2002) English to German
Nicht die Zahllast wird vom Gewinn abgezogen, sondern die komplette USt. Auch diese zieht man eigentlich nicht vom Gewinn ab, sondern verbucht sie separat. Alle USt-Einnahmen sind Verbindlichkeiten ggü dem Finanzamt und alle Vorsteuer-Ausgaben Forderungen ggü dem Finanzamt. Der Saldo ist die USt-Zahllast. Kein USt-Posten unterliegt der Einkommensteuer und auch die USt selbst ist für das Unternehmen nur ein durchlaufender Posten. | | | Daniela Di Candia (X) Local time: 06:40 German to Italian + ... TOPIC STARTER Struktur der EÜR | Dec 18, 2003 |
Das war mir bewußt. Nur, was ich wissen möächte ist, wie ich die EÜ?R konkret strukturieren soll: Umsatzerlöse Umsatzsteuer Summe der Betriebseinnahme Vorsteuer Ausgaben (aufgegliedert) Summe der Betriebsausgaben Betriebseinahmen - Betriebsausgaben = Gewinn Was ich meine ist: In diesem Gewinn ist noch die Differenz zwischen die eingenommene Umsatzsteuer und der Vorsteuer enthalten. A... See more Das war mir bewußt. Nur, was ich wissen möächte ist, wie ich die EÜ?R konkret strukturieren soll: Umsatzerlöse Umsatzsteuer Summe der Betriebseinnahme Vorsteuer Ausgaben (aufgegliedert) Summe der Betriebsausgaben Betriebseinahmen - Betriebsausgaben = Gewinn Was ich meine ist: In diesem Gewinn ist noch die Differenz zwischen die eingenommene Umsatzsteuer und der Vorsteuer enthalten. Also kann ich die Summe so wie sie ist nicht als Gewinn in die Einkommesteuererklärung zu schreiben. Ich hoffe, ich konnte mich besser erklären. Ciao Daniela ▲ Collapse | | | Endre Both Germany Local time: 06:40 English to German Ust-Zahlungen an das Finanzamt von Einnahmen abziehen | Dec 18, 2003 |
...dann entsteht keine Doppelbesteuerung der Ust-Einnahmen. Ohne im Entferntesten ein Fachmann zu sein, habe ich die Unterlagen meines Steuerberaters so interpretiert: Eingenommene Umsatzsteuer wird als Einnahme verbucht, und gezahlte Umsatzsteuer als Ausgabe, so wie du es gesagt hast. Darüber hinaus werden die Ust-Zahlungen an das (bzw. Rückzahlungen vom) Finanzamt als Ausgaben (bzw. Einnahmen) verbucht. E... See more ...dann entsteht keine Doppelbesteuerung der Ust-Einnahmen. Ohne im Entferntesten ein Fachmann zu sein, habe ich die Unterlagen meines Steuerberaters so interpretiert: Eingenommene Umsatzsteuer wird als Einnahme verbucht, und gezahlte Umsatzsteuer als Ausgabe, so wie du es gesagt hast. Darüber hinaus werden die Ust-Zahlungen an das (bzw. Rückzahlungen vom) Finanzamt als Ausgaben (bzw. Einnahmen) verbucht. Erst damit wird die Ust zu einem durchlaufenden Posten. Das habe ich am Anfang nicht gewusst (und wurde vom Steuerberater auch nicht gewarnt!), so dass in meinem ersten Geschäftsjahr keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machte und daher die erhaltene Ust voll versteuerte. Im Jahr darauf, als ich die aufgelaufene USt-Schuld in einem Rutsch abzahlte, war die Steuerlast um so geringer (ohne natürlich die zuviel gezahlte Steuer vom Vorjahr auszugleichen). Endre EB Communications ▲ Collapse | |
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MWSt abziehen | Dec 18, 2003 |
Umsatz- und Vorsteuer sollen gewinneutral sein. Um das zu gewährleisten, werden nicht nur die vereinnahmte MWSt (Umsatzst.) und geleistete MWSt (Vorst.) als Teil der Einnahmen bzw. Ausgaben gebucht, sondern auch die (!) Vorauszahlungen und Rückerstattungen. Wenn alles richtig gelaufen ist, stimmen die Beträge am Ende überein. Übrigens erwarten einige Finanzämter von vornherein, daß USt und VSt (also nicht nur die Voraus- und Rückzahlungen) auf separate Konten gebucht werden.... See more Umsatz- und Vorsteuer sollen gewinneutral sein. Um das zu gewährleisten, werden nicht nur die vereinnahmte MWSt (Umsatzst.) und geleistete MWSt (Vorst.) als Teil der Einnahmen bzw. Ausgaben gebucht, sondern auch die (!) Vorauszahlungen und Rückerstattungen. Wenn alles richtig gelaufen ist, stimmen die Beträge am Ende überein. Übrigens erwarten einige Finanzämter von vornherein, daß USt und VSt (also nicht nur die Voraus- und Rückzahlungen) auf separate Konten gebucht werden. Auf jeden Fall sollten aber Einnahmen mit unterschiedlichem USt-Satz getrennt gebucht werden - schon allein, um die Voranmeldung zu erleichtern. Beim Steuernetz findest Du einen Vordruck zur Einnahme-Überschußrechnung, der recht gut zeigt, was das Finanzamt erwartet: http://www.steuernetz.de/topthema/TT226.html ▲ Collapse | | | Daniela Di Candia (X) Local time: 06:40 German to Italian + ... TOPIC STARTER Alles geklärt | Dec 18, 2003 |
Ich war am Ende doch beim Steuerberater und er hat meine Befürchtungen bestätigt , und zwar: die Differenz zwischen UmSt und Vorsteuer, also die Zahllast (in meinem Fall) wird normalerweise bei den Ausgaben in der EÜR gebucht. Da ich sie aber noch nicht bezahlt habe, zählt das nicht für das Berichtsjahr (2002), sondern kann ich sie erst in der nächsten Steuererklärung (2003) geltend machen. Ich muß sie nur noc... See more Ich war am Ende doch beim Steuerberater und er hat meine Befürchtungen bestätigt , und zwar: die Differenz zwischen UmSt und Vorsteuer, also die Zahllast (in meinem Fall) wird normalerweise bei den Ausgaben in der EÜR gebucht. Da ich sie aber noch nicht bezahlt habe, zählt das nicht für das Berichtsjahr (2002), sondern kann ich sie erst in der nächsten Steuererklärung (2003) geltend machen. Ich muß sie nur noch schnell vor Ende des Jahres zahlen, ansonsten kann ich sie erst in der Steuererklärung 2004 zu meinen Gunsten verwenden. Also, Schlußfolgerung ist, daß dadurch meine Einkommensteuer 2002 höher als gedacht fällt Vielen Dank an alle Daniela PS An Gabriele: Ich hatte im Internet sämtliche Links schon durchsucht, aber keins davon konnte in diesem Spezialfall helfen. Trotzdem danke. ▲ Collapse | | | kleine Buchhaltungsprogramme | Dec 18, 2003 |
Hallo, hast Du schon ein kleines Buchhaltungsprogramm ? Ich könnte mir vorstellen, dass Dein Fall gar nicht so ein Spezialfall ist und von diesen Programmen entsprechend auch berücksichtigt wird. Wenn das Programm nicht zu billig ist, wird es zumindest ein Handbuch haben und ich glaube für Deinen (doch noch recht übersichtlichen Fall) wird da wohl die steuerlich korrekte Vorgehensweise beschrieben werden. (Allerdings kann ich keine Empfehlungen für so ein Programm ... See more Hallo, hast Du schon ein kleines Buchhaltungsprogramm ? Ich könnte mir vorstellen, dass Dein Fall gar nicht so ein Spezialfall ist und von diesen Programmen entsprechend auch berücksichtigt wird. Wenn das Programm nicht zu billig ist, wird es zumindest ein Handbuch haben und ich glaube für Deinen (doch noch recht übersichtlichen Fall) wird da wohl die steuerlich korrekte Vorgehensweise beschrieben werden. (Allerdings kann ich keine Empfehlungen für so ein Programm aussprechen. Vielleicht gibts hier jemanden der Entprechende Software einsetzt und was empfehlen kann. Viele Grüße Hans ▲ Collapse | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Off-Topic: Einnahme/Überschussrechnung Protemos translation business management system | Create your account in minutes, and start working! 3-month trial for agencies, and free for freelancers!
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