Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit
Thread poster: Iris Schlagheck-Weber
Iris Schlagheck-Weber
Iris Schlagheck-Weber  Identity Verified
Local time: 23:46
English to German
+ ...
Feb 17, 2004

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerade erreichte mich eine Bitte eines Kunden, welche sich auf die Ausfertigung eines "beglaubigten" Dokumentes bezog:

Ich hatte am Wochenende einen Vertrag vom Englischen ins Deutsche übersetzt und die Richtigkeit und Vollständigkeit mittels Unterschrift und Stempel bestätigt. Das Ursprungsdokument war mir per E-Mail zugesandt worden, die "beglaubigte", also gestempelte und geheftete Version, hatte ich per Post zurückgesandt.
<
... See more
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerade erreichte mich eine Bitte eines Kunden, welche sich auf die Ausfertigung eines "beglaubigten" Dokumentes bezog:

Ich hatte am Wochenende einen Vertrag vom Englischen ins Deutsche übersetzt und die Richtigkeit und Vollständigkeit mittels Unterschrift und Stempel bestätigt. Das Ursprungsdokument war mir per E-Mail zugesandt worden, die "beglaubigte", also gestempelte und geheftete Version, hatte ich per Post zurückgesandt.

Der Kunde möchte nun, dass ich das Ursprungsdokument mit dem übersetzten Dokument zusammenhefte und noch einmal schicke. Dumm gefragt: Geht das? Bei den von mir mit dem Stempel versehenen Dokumenten stempele ich jede übersetzte Seite. Müsste ich dies im Falle des Zusammenheftens mit dem Ursprungsdokument auch auf dessen einzelnen Seiten vornehmen?

Ich bin etwas unsicher und würde mich über Antworten sehr freuen.
Collapse


 
Susanna & Christian Popescu
Susanna & Christian Popescu
Germany
Local time: 23:46
Romanian to German
+ ...
Es ist möglich, Feb 17, 2004

die übersetzte Urkunde kann mit der Originalurkunde verbunden werden. Geht es um Zeugnisse, so ist dies empfehlenswert, weil übersetzte Zeugnisse meistens nur in Verbindung mit dem Original ihre tatsächliche Rechtskraft erlangen. Bei Geburts- oder Sterbeurkunden würde ich dies nicht machen, da die Originalurkunden nur vom Standesamt oder vom Bürgerservice zwecks Anmeldung verlangt werden, ansonsten reichen meistens die Übersetzungen. Abstempeln würde ich die Originalurkunden nicht, sonder... See more
die übersetzte Urkunde kann mit der Originalurkunde verbunden werden. Geht es um Zeugnisse, so ist dies empfehlenswert, weil übersetzte Zeugnisse meistens nur in Verbindung mit dem Original ihre tatsächliche Rechtskraft erlangen. Bei Geburts- oder Sterbeurkunden würde ich dies nicht machen, da die Originalurkunden nur vom Standesamt oder vom Bürgerservice zwecks Anmeldung verlangt werden, ansonsten reichen meistens die Übersetzungen. Abstempeln würde ich die Originalurkunden nicht, sondern lediglich die Übersetzung.Collapse


 
Iris Schlagheck-Weber
Iris Schlagheck-Weber  Identity Verified
Local time: 23:46
English to German
+ ...
TOPIC STARTER
Vielen Dank Feb 18, 2004

für Deine ausführliche Antwort. Ich habe eine annehmbare Lösung gefunden und das Originaldokument nicht mitgestempelt.

 


There is no moderator assigned specifically to this forum.
To report site rules violations or get help, please contact site staff »


Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit






TM-Town
Manage your TMs and Terms ... and boost your translation business

Are you ready for something fresh in the industry? TM-Town is a unique new site for you -- the freelance translator -- to store, manage and share translation memories (TMs) and glossaries...and potentially meet new clients on the basis of your prior work.

More info »
CafeTran Espresso
You've never met a CAT tool this clever!

Translate faster & easier, using a sophisticated CAT tool built by a translator / developer. Accept jobs from clients who use Trados, MemoQ, Wordfast & major CAT tools. Download and start using CafeTran Espresso -- for free

Buy now! »