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Normzeile mit oder ohne Leerzeichen??? Thread poster: Heidi Zapf (X)
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Heidi Zapf (X) Local time: 02:28 English to German + ...
Hallo, liebe Kollegen und Kolleginnen, bei dieser Gelegenheit möchte ich mich Euch kurz vorstellen, denn ich bin zwar schon längere Zeit stille Beobachterin dieses Forums, habe aber noch nie einen Kommentar "losgelassen". Ich bin staatlich geprüfte und öffentlich beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache, habe jedoch nach meiner Ausbildung viele Jahre in Exportbüros gearbeitet und mich erst Anfang dieses Jahres als Freiberuflerin selbstständig gemacht, bin also ... See more Hallo, liebe Kollegen und Kolleginnen, bei dieser Gelegenheit möchte ich mich Euch kurz vorstellen, denn ich bin zwar schon längere Zeit stille Beobachterin dieses Forums, habe aber noch nie einen Kommentar "losgelassen". Ich bin staatlich geprüfte und öffentlich beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache, habe jedoch nach meiner Ausbildung viele Jahre in Exportbüros gearbeitet und mich erst Anfang dieses Jahres als Freiberuflerin selbstständig gemacht, bin also ganz "neu" in dieser Sparte. Deswegen auch mein erstes Problem: Ich habe kürzlich für eine Agentur einen Mini-Auftrag übersetzt, eine Urkunde, und diese auch beglaubigt. Die Agentur möchte jetzt meine in Rechnung gestellten Normzeilen dahingehend "korrigieren", dass sie die Leerzeichen nicht miteinkalkulieren wollen - und dies, obwohl ich in meinem Angebot meinen Preis "pro Normzeile (55 Anschläge - nicht "Zeichen" - und Zieltext) angegeben habe, was anfangs auch akzeptiert wurde. Angeblich gäbe es eine Vorschrift - ZSEG - in der Normzeilen nur ohne Leerzeichen berechnet werden d ü r f e n. Meine Frage: Stimmt das? Ich war immer der Meinung, eine Normzeile würde auch die Leerzeichen beinhalten......- bin ich da falsch informiert, oder macht das im Endeffekt jeder, wie er eben will? Und noch ein Frage: Bei Beglaubigungen von Dokumenten, Urkunden etc. muss der jeweilige Übersetzer ja mit Hilfe einer Beglaubigungsformel die Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung bestätigen. Was ist mit diesen extra Zeilen? Werden sie einfach ohne Berechnung auf die Übersetzung geschrieben, oder kann man sich diese Sätze ebenfalls in Normzeilen umrechnen und somit ganz normal zum angegebenen Zeilenpreis in Rechnung stellen? Für Eure Meinungen, Tipps und Anregungen danke ich Euch schon vielmals im voraus! Allen ein schönes Wochenende! Gruß Heidi PS: Ich finde dieses Forum und den regen Austausch absolut klasse, habe hier schon viele wertvolle Informationen herausgezogen! ▲ Collapse | | |
Hallo Heidi, Ob es eine Vorschrift gibt - keine Ahnung aber ich berechne immer mit. Stell dir mal vor die Leerzeichen waeren nicht bezahlt - dann liefere ich das Dokument ohne! Davon haelt der Kunde wahrscheinlich auch wenig | | |
Ralf Lemster Germany Local time: 02:28 English to German + ... Was auch immer - aber vorher absprechen | Mar 5, 2004 |
Hallo Heidi, herzlich Willkommen im Forum. Obwohl Leerzeichen meistens mitgerechnet werden, spricht grundsätzlich nichts dagegen, diese weg zu lassen - nur musst du halt deinen Preis entsprechend anpassen, und diese Absprache muss vorher erfolgen. Auf deine Arbeit für eine Agentur dürfte das ZSEG kaum anwendbar sein. Der Versuch, im Nachhinein eine andere Abrechnungsgrundlage herzustellen, ist schlicht unseriös. Gruß Ralf | | |
Laut Abmachung | Mar 5, 2004 |
Hallo Heide, AFAIK gibt es keine Regel. Meine Normzeile beträgt 55 Anschläge.. Sicherheitshalber füge ich immer _mit Leerzeichen_ hinzu. Selbstverständlich darf der Kunde sich schon eine andere "Methode" wünschen, was aber auch auf meiner Seite heißt, den Tarif nach oben anzupassen. Abgesehen davon, hast Du auch ein Anbot vorgelegt, das sie auch angenommen haben, oder? Tja, zu spät für Sonderwünsche find' ich. Deine Frage über die Formel kann ich ... See more Hallo Heide, AFAIK gibt es keine Regel. Meine Normzeile beträgt 55 Anschläge.. Sicherheitshalber füge ich immer _mit Leerzeichen_ hinzu. Selbstverständlich darf der Kunde sich schon eine andere "Methode" wünschen, was aber auch auf meiner Seite heißt, den Tarif nach oben anzupassen. Abgesehen davon, hast Du auch ein Anbot vorgelegt, das sie auch angenommen haben, oder? Tja, zu spät für Sonderwünsche find' ich. Deine Frage über die Formel kann ich leider nicht beantworten. Gruß, Giuliana ▲ Collapse | |
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Katrin Suchan Local time: 02:28 Member (2004) English to German + ...
Hallo Heidi, an derlei Diskussionen sieht man leider wieder einmal, dass man eben alles genau vereinbaren muss... Wenn ein Kunde wegen der Leerzeichen Diskussionen anfangen möchte (was mir glücklicherweise in mehr als 15 Jahren noch nicht passiert ist), würde ich argumentieren, dass Du ja schließlich mit einem Deiner Daumen auf die Leertaste drückst! Somit ist es also auch ein Anschlag!! Viel Erfolg bei Deinem Schritt in das Freiberufler-Leben! G... See more Hallo Heidi, an derlei Diskussionen sieht man leider wieder einmal, dass man eben alles genau vereinbaren muss... Wenn ein Kunde wegen der Leerzeichen Diskussionen anfangen möchte (was mir glücklicherweise in mehr als 15 Jahren noch nicht passiert ist), würde ich argumentieren, dass Du ja schließlich mit einem Deiner Daumen auf die Leertaste drückst! Somit ist es also auch ein Anschlag!! Viel Erfolg bei Deinem Schritt in das Freiberufler-Leben! Gruß, Katrin [Edited at 2004-03-05 13:33]
[Edited at 2004-03-05 13:34] ▲ Collapse | | |
Daniela Di Candia (X) Local time: 02:28 German to Italian + ...
Hi, ich berechne auch 55 Anschläge mit Leerzeichen. Nur eine Agentur berechnet anders, und zwar beträgt für sie eine Normzeile 50 Anschläge. Sie summiert am Ende der Übersetzung die Zeichen ohne Leerzeichen und die Anzahl der Wörter und dividert das Ergebnis durch 50. Normal ist es aber nicht. Es kommt auch fast auf dasselbe raus, ein bisschen mehr Zeilen vielleicht. Die Beglaubigungsformel wird von mir nicht in die Zeilenberechnung miteinbezogen, da die sch... See more Hi, ich berechne auch 55 Anschläge mit Leerzeichen. Nur eine Agentur berechnet anders, und zwar beträgt für sie eine Normzeile 50 Anschläge. Sie summiert am Ende der Übersetzung die Zeichen ohne Leerzeichen und die Anzahl der Wörter und dividert das Ergebnis durch 50. Normal ist es aber nicht. Es kommt auch fast auf dasselbe raus, ein bisschen mehr Zeilen vielleicht. Die Beglaubigungsformel wird von mir nicht in die Zeilenberechnung miteinbezogen, da die schon mit der Beglaubigungsgebühr abgegolten ist. Ausserdem wird sie nicht jedes mal neu getippt (hoffe ich!!), sondern reinkopiert. Ciao Daniela Was ist mit diesen extra Zeilen? Werden sie einfach ohne Berechnung auf die Übersetzung geschrieben, oder kann man sich diese Sätze ebenfalls in Normzeilen umrechnen und somit ganz normal zum angegebenen Zeilenpreis in Rechnung stellen? Für Eure Meinungen, Tipps und Anregungen danke ich Euch schon vielmals im voraus! Allen ein schönes Wochenende! Gruß Heidi PS: Ich finde dieses Forum und den regen Austausch absolut klasse, habe hier schon viele wertvolle Informationen herausgezogen! [/quote] ▲ Collapse | | |
Lydia Molea Germany Local time: 02:28 English to German + ... Ich stimme den Kollegen & Kolleginnen auch zu, | Mar 5, 2004 |
die Leerzeichen auf jeden Fall mitberechnen. Wie schon oben gesagt, Du tippst sie ja schließlich mit. Ob es eine Vorschrift gibt, weiß ich nicht, aber ich schreibe in meine Angebote auch immer "55 Bruttoanschläge". Was die Beglaubigungsformel betrifft, berechne ich die nicht als Zeilenpreis, da ich ja die Beglaubigung als solche extra berechne, und ich finde, das ist da schon drin. Wenn die Agentur die Übersetzung beglaubigt, hast Du doch auch nichts mit der Formel zu tun, oder ... See more die Leerzeichen auf jeden Fall mitberechnen. Wie schon oben gesagt, Du tippst sie ja schließlich mit. Ob es eine Vorschrift gibt, weiß ich nicht, aber ich schreibe in meine Angebote auch immer "55 Bruttoanschläge". Was die Beglaubigungsformel betrifft, berechne ich die nicht als Zeilenpreis, da ich ja die Beglaubigung als solche extra berechne, und ich finde, das ist da schon drin. Wenn die Agentur die Übersetzung beglaubigt, hast Du doch auch nichts mit der Formel zu tun, oder habe ich da was falsch verstanden? Schönen Gruß Lydia ▲ Collapse | | |
Aniello Scognamiglio (X) Germany Local time: 02:28 English to German + ... Willkommen im Forum! | Mar 5, 2004 |
Hallo Heidi, tatsächlich gibt es unterschiedliche Regelungen. In Deinem konkreten Fall würde ich mir Gedanken über die Agentur bzw. über die Zusammenarbeit mit ihr machen. a) Nach meiner Erfahrung sind Leerzeichen zu bezahlen. Ein Auftraggeber, der hierüber im Nachhinein anfängt Erbsen zu zählen..., na, ich weiß nicht... b) Ihr habt eine eindeutige schriftliche Vereinbarung? Dann ist diese bindend! c) Ein kleiner Auftrag? Und schon werd... See more Hallo Heidi, tatsächlich gibt es unterschiedliche Regelungen. In Deinem konkreten Fall würde ich mir Gedanken über die Agentur bzw. über die Zusammenarbeit mit ihr machen. a) Nach meiner Erfahrung sind Leerzeichen zu bezahlen. Ein Auftraggeber, der hierüber im Nachhinein anfängt Erbsen zu zählen..., na, ich weiß nicht... b) Ihr habt eine eindeutige schriftliche Vereinbarung? Dann ist diese bindend! c) Ein kleiner Auftrag? Und schon werden Erbsen gezählt. Wie wird es wohl bei einem großen Auftrag sein? d) AGB: Falls Du das noch nicht getan hast, würde ich exakt aufnehmen, was eine Normzeile ist und es unvermißverständlich formulieren. In Verhandlungen kann man davon immer noch abweichen, solange *beide Seiten* einverstanden sind. Viel Erfolg! Aniello ▲ Collapse | |
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Es kommt drauf an | Mar 5, 2004 |
Hallo Heidi, ich übersetze oft für Gerichte und da werden die Zeilen tatsächlich ohne Leerzeichen berechnet: ZSEG § 17 (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen): "Als Zeile gilt die Zeile der angefertigten schriftlichen Übersetzung, die durchschnittlich 50 Schriftzeichen enthält. Werden in der angefertigten Übersetzung keine lateinischen Schriftzeichen verwendet, war aber ein Text mit lateinischen Schriftzeichen zu übersetzen, so sind die... See more Hallo Heidi, ich übersetze oft für Gerichte und da werden die Zeilen tatsächlich ohne Leerzeichen berechnet: ZSEG § 17 (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen): "Als Zeile gilt die Zeile der angefertigten schriftlichen Übersetzung, die durchschnittlich 50 Schriftzeichen enthält. Werden in der angefertigten Übersetzung keine lateinischen Schriftzeichen verwendet, war aber ein Text mit lateinischen Schriftzeichen zu übersetzen, so sind die Zeilen dieses Textes maßgebend. Angefangene Zeilen von mehr als 30 Schriftzeichen gelten als volle Zeile, angefangene Zeilen von 30 oder weniger Schriftzeichen werden zu vollen" Also "SCHRIFTZEICHEN", es sind dann allerdings nur 50. hier noch der Link zu dem Gesetz http://www.balkansprachen.de/dolmetschen_uebersetzen/zseg.html ▲ Collapse | | |
Immer *mit* Leerzeichen | Mar 5, 2004 |
Hallo Heidi, ein Leerzeichen ist genauso ein Zeichen, wie die Buchstaben, Zahlen usw., also gibt es keinen Grund, diese nicht bei der Berechnung zu berücksichtigen. Man stelle sich vor, was der Kunde davon halten würde, wenn man 10 Seiten Text ohne Leerzeichen liefern würde - wie Gillian schon angedeutet hatte Es steht zwar jedem Frei, die Konditionen mit einem Kunden auszumachen, aber auf alle Fälle ... See more Hallo Heidi, ein Leerzeichen ist genauso ein Zeichen, wie die Buchstaben, Zahlen usw., also gibt es keinen Grund, diese nicht bei der Berechnung zu berücksichtigen. Man stelle sich vor, was der Kunde davon halten würde, wenn man 10 Seiten Text ohne Leerzeichen liefern würde - wie Gillian schon angedeutet hatte Es steht zwar jedem Frei, die Konditionen mit einem Kunden auszumachen, aber auf alle Fälle soll dies bei der Auftragsvergabe eindeutig geregelt sein. Viel Glück und willkommen auf ProZ! Liebe Grüße, Erik ********************************** Erik Hansson Technical translator DE-SV Hansson Übersetzungen GmbH Am Birkenwäldchen 38 D-01900 Bretnig-Hauswalde, Germany Phone +49 - 3 59 52 - 321 07 Fax +49 - 3 59 52 - 322 02 E-Mail [email protected] Internet www.hansson.de ProZ profile http://www.proz.com/pro/21654 *********************************** ▲ Collapse | | |
Christian Flury (X) Austria Local time: 02:28 Latin to German + ... Es müsste doch eine rechtsverbindliche Definition geben | Mar 5, 2004 |
Guten Abend und herzlich willkommen! Ich persönlich halte immer ausdrücklich fest, dass eine Zeile als 55 Zeichen inkl Leerzeichen verstanden wird - einfach zur Sicherheit. Aber der Terminus "Normzeile" impliziert doch eigentlich, dass irgendwo eine verbindliche Definition festgeschrieben sein sollte. Ich würde mich an Deiner Stelle mit dieser Frage an den deutschen Übersetzerverband wenden, die können Dir gewiss sagen, wie die Rechtslage ist, wenn vorher nicht au... See more Guten Abend und herzlich willkommen! Ich persönlich halte immer ausdrücklich fest, dass eine Zeile als 55 Zeichen inkl Leerzeichen verstanden wird - einfach zur Sicherheit. Aber der Terminus "Normzeile" impliziert doch eigentlich, dass irgendwo eine verbindliche Definition festgeschrieben sein sollte. Ich würde mich an Deiner Stelle mit dieser Frage an den deutschen Übersetzerverband wenden, die können Dir gewiss sagen, wie die Rechtslage ist, wenn vorher nicht ausdrücklich festgelegt worden ist, wie eine Zeile definiert wird. Schönen Abend Christian
[Edited at 2004-03-06 12:29] ▲ Collapse | | |
Also, ich berechne jetzt seit über 10 Jahren meine Zeilen incl. Leerzeichen, und es gab noch nie Beanstandungen. Davon, dass man die Leerzeichen nicht mitzählen dürfte, habe ich noch nie was gehört... Was die Beglaubigung angeht: Normalerweise bekommt man ja für beglaubigte Übersetzungen ohnehin mehr Geld, in der Regel eine Beglaubigungsgebühr (pro Seite oder pauschal für das ganze Dokument), manchmal auch einen höheren Zeilensatz. Das Beglaubigungssprüchlein darfst du dan... See more Also, ich berechne jetzt seit über 10 Jahren meine Zeilen incl. Leerzeichen, und es gab noch nie Beanstandungen. Davon, dass man die Leerzeichen nicht mitzählen dürfte, habe ich noch nie was gehört... Was die Beglaubigung angeht: Normalerweise bekommt man ja für beglaubigte Übersetzungen ohnehin mehr Geld, in der Regel eine Beglaubigungsgebühr (pro Seite oder pauschal für das ganze Dokument), manchmal auch einen höheren Zeilensatz. Das Beglaubigungssprüchlein darfst du dann beim Zeilen zählen nicht mehr mitrechnen!! Viel Glück noch bei deinem Freiberuflerstart, und lass' dich von solchen Büros nicht unterkriegen (die Sorte gibt es immer, auf die fällt man wohl am Anfang immer rein...) Schöne Grüße Jutta ▲ Collapse | |
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Heidi Zapf (X) Local time: 02:28 English to German + ... TOPIC STARTER DANKE AN ALLE! | Mar 6, 2004 |
Hallo nochmals, vielen Dank für den herzlichen Empfang und Eure Tipps / Anregungen zum Thema "Normzeile" etc. Durch Eure "Rückenstärkung" bin ich schon etwas zuversichtlicher geworden und werde auch entsprechend versuchen, mich von der Agentur nicht unterkriegen zu lassen. Auch bin ich für die Zukunft vorgewarnt, vielleicht war es gar nicht schlecht, dass ich erst mal mit diesem Mini-Auftrag und den leidigen "Spätfolgen" konfrontiert wurde. Ich wünsche... See more Hallo nochmals, vielen Dank für den herzlichen Empfang und Eure Tipps / Anregungen zum Thema "Normzeile" etc. Durch Eure "Rückenstärkung" bin ich schon etwas zuversichtlicher geworden und werde auch entsprechend versuchen, mich von der Agentur nicht unterkriegen zu lassen. Auch bin ich für die Zukunft vorgewarnt, vielleicht war es gar nicht schlecht, dass ich erst mal mit diesem Mini-Auftrag und den leidigen "Spätfolgen" konfrontiert wurde. Ich wünsche Euch allen noch ein schönes Rest-Wochenende! Liebe Grüße und nochmals besten Dank Heidi ▲ Collapse | | |
DIN 2345 versus ZSEG | Mar 6, 2004 |
Herzlich willkommen, Heidi! Der Begriff ist leider nicht einheitlich geregelt DIN-Norm 2345 Berechnungsgrundlage ist die Normzeile mit 55 Anschlägen (d.h. Zeichen und Leerzeichen) ZSEG-Abschlag Übersetzerrechnung 50 Schriftzeichen ohne Leerzeichen Ich schreib auf meine Angebote immer 55 Anschläge inkl. Leerzeichen. Gruß Steffi [Edited at 2004-03-06 15:11]
[Edited at 2004-03-06 ... See more Herzlich willkommen, Heidi! Der Begriff ist leider nicht einheitlich geregelt DIN-Norm 2345 Berechnungsgrundlage ist die Normzeile mit 55 Anschlägen (d.h. Zeichen und Leerzeichen) ZSEG-Abschlag Übersetzerrechnung 50 Schriftzeichen ohne Leerzeichen Ich schreib auf meine Angebote immer 55 Anschläge inkl. Leerzeichen. Gruß Steffi [Edited at 2004-03-06 15:11]
[Edited at 2004-03-06 15:12] ▲ Collapse | | |
TTilch Local time: 02:28 English to German + ... ZSEG spricht von Schriftzeichen | Mar 11, 2004 |
Hallo, das ZSEG spricht von Schriftzeichen, und unter Schriftzeichen verstehen (zumindest die Behörden) nur sichtbare Zeichen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass es korrekt ist, Leerzeichen mitzuzählen, da ein Text ohne Leerzeichen und Absätze ja eben kein Text wäre. Und wenn du abgemacht hattest, Anschläge zu zählen, dann zählen Leerzeichen mit. Ich selbst rechne immer in Anschlägen (also mit Leerzeichen) ab. Von einer Kollegin habe ich aber mal ... See more Hallo, das ZSEG spricht von Schriftzeichen, und unter Schriftzeichen verstehen (zumindest die Behörden) nur sichtbare Zeichen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass es korrekt ist, Leerzeichen mitzuzählen, da ein Text ohne Leerzeichen und Absätze ja eben kein Text wäre. Und wenn du abgemacht hattest, Anschläge zu zählen, dann zählen Leerzeichen mit. Ich selbst rechne immer in Anschlägen (also mit Leerzeichen) ab. Von einer Kollegin habe ich aber mal vernommen, dass es sein kann, dass eine Behörde aus Kostengründen darauf pocht, nur (sichtbare) Schriftzeichen bezahlen zu wollen. Viele Grüße Tanja ▲ Collapse | | |
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