Beeidigung in Dtl. wenn Wohnsitz im Ausland?
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TKoester
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Apr 8, 2004

Liebe Kollegen,

ist /war vielleicht jemand von Euch in der selben Situation und kann mir Auskunft geben.
Ich habe in Deutschland eine staatl. Übersetzerprüfung abgelegt und wohne nun seit einigen Jahren in Frankreich, nahe der deutschen Grenze. Ich würde mich gerne bei einem Deutschen Gericht (z.B. Offenburg) in Baden Württemberg vereidigen lassen, habe nun aber in einem Merkblatt des Gerichts gelesen, dass man seinen Wohnort oder seine berufliche Niederlassung in BW haben
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Liebe Kollegen,

ist /war vielleicht jemand von Euch in der selben Situation und kann mir Auskunft geben.
Ich habe in Deutschland eine staatl. Übersetzerprüfung abgelegt und wohne nun seit einigen Jahren in Frankreich, nahe der deutschen Grenze. Ich würde mich gerne bei einem Deutschen Gericht (z.B. Offenburg) in Baden Württemberg vereidigen lassen, habe nun aber in einem Merkblatt des Gerichts gelesen, dass man seinen Wohnort oder seine berufliche Niederlassung in BW haben muss.
Ist dies generell so oder gibt es dennoch eine Möglichkeit zur Beeidigung auf deutscher Seite?

Vielen Dank für Eure Auskünfte
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Daniela Di Candia (X)
Daniela Di Candia (X)
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Wohnsitz in Deutschland Apr 8, 2004

Hi,

soviel ich weiss, stimmt das. Du musst deinen Wohnsitz in D haben und darfst nur in dem Bundesland vereidigt werden, wo auch dein Wohnsitz ist. Ich musste wegen eines Umzugs innerhalb von Deutschland (von Sachsen nach BW) meine Beeidigungsurkunde in Sachsen zurückgeben und eine neue Vereidigung in BW beantragen.
Es ist zwar komisch, aber es ist so.

Grüße Daniela


 
Susanna & Christian Popescu
Susanna & Christian Popescu
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Kenne ich auch so Apr 9, 2004

Man muss das jeweilige Landgericht über jeden Umzug umgehend informieren. Als ich aus dem Saarland nach Rhl.-Pf. zog und das Gericht in Saarbrücken unterrichtete, bekam ich ein Schreiben, indem man mir mitteilte, dass ich aus der Liste der vereidigten Übersetzer im Saarland gestrichen wurde. Ich musste die Vereidigung in Rhl.-Pf. noch einmal beantragen. Dies entbehrt meiner Meinung nach jeder Logik, da eine von mir beglaubigte Urkunde in ganz Deutschland (und nicht nur...) gültig ist, die Ve... See more
Man muss das jeweilige Landgericht über jeden Umzug umgehend informieren. Als ich aus dem Saarland nach Rhl.-Pf. zog und das Gericht in Saarbrücken unterrichtete, bekam ich ein Schreiben, indem man mir mitteilte, dass ich aus der Liste der vereidigten Übersetzer im Saarland gestrichen wurde. Ich musste die Vereidigung in Rhl.-Pf. noch einmal beantragen. Dies entbehrt meiner Meinung nach jeder Logik, da eine von mir beglaubigte Urkunde in ganz Deutschland (und nicht nur...) gültig ist, die Vereidigung aber nicht. Diese ewige und allgegewärtige Länderhoheit...Collapse


 
Marian Pyritz
Marian Pyritz  Identity Verified
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Auch in NRW Apr 9, 2004

Eine Verlegung des Wohnortes außerhalb von Nordrhein-Westfalen bewirkt in der Regel das Erlöschen der Ermächtigung und Allgemeinen Beeidigung. Der Hinweis "in der Regel" setzt eigentlich voraus, dass es Ausnahmen gibt. Aber die sind mir nicht bekannt.

 
xxx xxx
xxx xxx
Local time: 15:43
Sogar innerhalb eines Bundeslandes Apr 9, 2004

Wenn Du aus dem Zuständigkeitsgebiet des einen Landgerichts wegziehst und in das eines anderen im gleichen Bundesland umziehst, kann es ebenfalls sein, dass Du Deine Beeidigungsurkunde zurückgeben musst.

Nach der mir vorliegenden Kopie des "Dolmetscherrechts Niedersachsen" scheint dies aber nicht zwingend zu sein, sondern im Ermessen des jeweiligen Landgerichts zu liegen.

Wenn Du in Frankreich nicht beeidigt bist, oder für eine dortige Beeidigung der Wohnsitz irrelev
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Wenn Du aus dem Zuständigkeitsgebiet des einen Landgerichts wegziehst und in das eines anderen im gleichen Bundesland umziehst, kann es ebenfalls sein, dass Du Deine Beeidigungsurkunde zurückgeben musst.

Nach der mir vorliegenden Kopie des "Dolmetscherrechts Niedersachsen" scheint dies aber nicht zwingend zu sein, sondern im Ermessen des jeweiligen Landgerichts zu liegen.

Wenn Du in Frankreich nicht beeidigt bist, oder für eine dortige Beeidigung der Wohnsitz irrelevant ist, kannst Du ja erwägen, Deinen offiziellen Wohnsitz nach Offenburg zu verlegen. Ob Du dort tatsächlich anwesend bist, ist sicher unerheblich, außer Du bist Dolmetscher und Du wirst verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt, Tag oder Nacht, auf Abruf zur Verfügung zu stehen (so, wie es einem mir bekannten Polnisch-Dolmetscher in Norddeutschland ging).

Du müsstest aber auch sicherstellen, dass Du gegebenenfalls ohne Vorwarnung zur Übersetzung zugestellte Dokumente schnell genug erhältst, um diese angemessen zu behandeln.

Ich glaube, in einigen Bundesländern müssen beeidigte Übersetzer und Dolmetscher auch regelmäßig das Landgericht darüber informieren, wenn Sie z.B. wegen Urlaubs für Aufträge nicht zur Verfügung stehen.

Gruß,

Diane
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Nixie Adams, M.A.
Nixie Adams, M.A.
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Kein Problem May 24, 2006

Hallo,

Ich weiss, ich bin reichlich spaet dran, wollte aber nur kurz die Info weitergeben, die mir in Thread http://www.proz.com/post/333121#333121 mitgeteilt wurde.

Beim Landgericht Muenchen I kann sich jeder Uebersetzer vereidigen lassen, auch mit Wohnsitz im Ausland, mich selbst mit eingenommen....
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Hallo,

Ich weiss, ich bin reichlich spaet dran, wollte aber nur kurz die Info weitergeben, die mir in Thread http://www.proz.com/post/333121#333121 mitgeteilt wurde.

Beim Landgericht Muenchen I kann sich jeder Uebersetzer vereidigen lassen, auch mit Wohnsitz im Ausland, mich selbst mit eingenommen.

Gruss,

Nicole
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TKoester
TKoester  Identity Verified
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Hallo Nicole, May 24, 2006

danke für die Antwort
Beim Stuttgarter Gericht ist es das selbe, ich bin dort nun schon seit einiger Zeit vereidigt.

Gruß

Tanja


 
Alanna
Alanna
France
Local time: 14:43
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Saarland May 24, 2006

Als ich 2002 aus Saarbrücken nach Frankreich zog, habe ich dies dem Gericht in Saarbrücken schriftlich mitgeteilt, und mir wurde geantwortet, dass der Wohnsitz keine Rolle mehr spiele, ich also meine Vereidigung behalten könne. Ich müsste nur unter meiner neuen Adresse (die ich natürlich angegeben hatte) erreichbar sein.

Alanna


 


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