Welcher Stundentarif für Gerichtsdolmetscheinsatz (Ladung durchs Gericht)
Thread poster: italia
italia
italia  Identity Verified
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Apr 14, 2004

Liebe Dolmetschkollegen, ich arbeite öfter vor Gericht, bin aber bis jetzt immer durch eine Agentur bestellt worden und musste mich nach deren Tarife richten. Jetzt habe ich per Post meine erste Ladung durchs Gericht bekommen und weiß nicht wie viel ich verlangen soll. Natürlich kenne ich das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, das ja 50 EUR pro Stunde vorsieht, aber ich halte die darin aufgeführten Sätze doch eher für utopisch.
Vielleicht kann mir jeman
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Liebe Dolmetschkollegen, ich arbeite öfter vor Gericht, bin aber bis jetzt immer durch eine Agentur bestellt worden und musste mich nach deren Tarife richten. Jetzt habe ich per Post meine erste Ladung durchs Gericht bekommen und weiß nicht wie viel ich verlangen soll. Natürlich kenne ich das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, das ja 50 EUR pro Stunde vorsieht, aber ich halte die darin aufgeführten Sätze doch eher für utopisch.
Vielleicht kann mir jemand, der schon Erfahrung hat mit direkter Bestellung durchs Gericht, weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!!!!

[Edited at 2004-04-14 10:34]
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jamse (X)
jamse (X)
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Baden-Württemberg Apr 14, 2004

In BW zahlen die Gerichte 36 Euro + 50% Zuschlag gem. § 3 Abs. 3b) 2. Alt. ZSEG. Macht 54 Euro pro Stunde plus MWSt.
Zeit für Anreise wird genauso vergütet.


 
Jutta Deichselberger
Jutta Deichselberger  Identity Verified
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Deutschland Apr 14, 2004

Hi,

hier in meiner Gegend (Landgericht Würzburg) kriegt man ca 40 Euro für einen Einsatz, wenn man direkt geladen wird. Wenn man mehr will, muss es schon eine ganz extreme Sache sein, und man muss diskutieren... (hatte ich aber noch nicht).
Dazu kommt noch die Fahrtzeit, die meist sehr großzügig aufgerundet und zum vollen Stundensatz abgerechnet wird und ein - hier eher knapp bemessener - Kilometersatz, außerdem noch eventuelle Parkgebühren.

Bin mal gespannt
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Hi,

hier in meiner Gegend (Landgericht Würzburg) kriegt man ca 40 Euro für einen Einsatz, wenn man direkt geladen wird. Wenn man mehr will, muss es schon eine ganz extreme Sache sein, und man muss diskutieren... (hatte ich aber noch nicht).
Dazu kommt noch die Fahrtzeit, die meist sehr großzügig aufgerundet und zum vollen Stundensatz abgerechnet wird und ein - hier eher knapp bemessener - Kilometersatz, außerdem noch eventuelle Parkgebühren.

Bin mal gespannt, was die italienischen Kollegen über die Preise in Italien schreiben...
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dieter haake
dieter haake  Identity Verified
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in Italien Apr 14, 2004

tja, was gibt's da zu sagen!
Una vergogna !!!!!!!!!
Sei es, was den Preis angeht,
sei es, was das Zahlungsziel angeht
(ich warte auf das Geld von meinem letzten! Einsatz etwa anderthalb Jahre)
Aus diesem Grunde arbeitet auch (fast) kein Kollege mehr hier für's Gericht.
Aber das weiß unsere Kollegin -
außerdem ist sie (glücklicherweise, was diesen Punkt angeht) in D.

saluti

didi



p.s. für Heide... See more
tja, was gibt's da zu sagen!
Una vergogna !!!!!!!!!
Sei es, was den Preis angeht,
sei es, was das Zahlungsziel angeht
(ich warte auf das Geld von meinem letzten! Einsatz etwa anderthalb Jahre)
Aus diesem Grunde arbeitet auch (fast) kein Kollege mehr hier für's Gericht.
Aber das weiß unsere Kollegin -
außerdem ist sie (glücklicherweise, was diesen Punkt angeht) in D.

saluti

didi



p.s. für Heide

keine Hemmungen, das sind die Preise in D
und werden auch angewandt und gezahlt -
das hab ich aus Diskussionen einer dtsch. Liste.
Außerdem, wenn man mal ein wenig rechnet,
ist das auch nicht zu viel.


[Edited at 2004-04-14 12:13]
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italia
italia  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Für was sind die 50%??? Apr 14, 2004

jamse wrote:

In BW zahlen die Gerichte 36 Euro + 50% Zuschlag gem. § 3 Abs. 3b) 2. Alt. ZSEG. Macht 54 Euro pro Stunde plus MWSt.
Zeit für Anreise wird genauso vergütet.


Erst mal danke an alle für die Info.

Hallo Jamse, auf was beziehen sich bitte die von dir zitierten 50%???
Danke im Voraus für die Info!!!

[Edited at 2004-04-14 14:13]

[Edited at 2004-04-14 14:14]


 
dieter haake
dieter haake  Identity Verified
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50% Apr 14, 2004

italia wrote:

Hallo Jamse, auf was beziehen sich bitte die von dir zitierten 50%???
Danke im Voraus für die Info!!!


Wenn es Dir nichts ausmacht,
antworte ich stellvertretend -

ZSEG ->
s.
www.vgt-ev.de/Gesetze/ZseG.html

Zitat:
§ 3

(1) Sachverständige werden für ihre Leistungen entschädigt.

(2) Die Entschädigung beträgt für jede Stunde der erforderlichen Zeit 25 bis 52 Euro. Für die Bemessung des Stundensatzes sind der Grad der erforderlichen Fachkenntnisse, die Schwierigkeit der Leistung, ein nicht anderweitig abzugeltender Aufwand für die notwendige Benutzung technischer Vorrichtungen und besondere Umstände maßgebend, unter denen das Gutachten zu erarbeiten war; der Stundensatz ist einheitlich für die gesamte erforderliche Zeit zu bemessen. Die letzte, bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, dies gilt jedoch nicht, soweit der Sachverständige für dieselbe Zeit in einer weiteren Sache zu entschädigen ist.

(3) Die nach Absatz 2 zu gewährende Entschädigung kann bis zu 50 von Hundert überschritten werden

ciao


 
Marian Pyritz
Marian Pyritz  Identity Verified
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Berufszuschlag Apr 14, 2004

Diesen sogenannten "Berufszuschlag" bis zu 50% können Dolmetscherinnen/Dolmetscher in Rechnung stellen, die ihre Berufseinkünfte im wesentlichen aus der Tätigkeit vor Gericht erzielen. Ab dem 01.07.2004 gibt es nach dem neuen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zu den Stundensätzen leider keine Zuschläge mehr.

 
italia
italia  Identity Verified
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Vielen Dank an alle! Apr 15, 2004

Liebe Kollegen! Vielen Dank nochmals!
Frohes Dolmetschen an euch alle!!!:)))


 


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