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Thread poster: Anna Sarah Krämer Fazendeiro
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Anna Sarah Krämer Fazendeiro
Germany
Local time: 08:07
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Vielen Dank! Nov 10, 2011

Nun ja, so ganz sicher bin ich mir immer noch nicht. Am besten rufe ich wirklich das Finanzamt an. Werde die Antwort hier posten (leider geben ja oft unterschiedliche Sachbearbeiterinnen unterschiedliche Antworten - bin gespannt!).

Gruss (schreibt man mit ess-zett, muss ich meinem neuen Keyboard erst noch beibringen)
Anna


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Jutta Deichselberger  Identity Verified
Germany
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Bloß keine Nettorechnung an einen EU-Kunden ohne UID-Nr.! Nov 10, 2011


Miriam Neidhardt wrote:

Danke, genau das hab ich ihm auch erklärt. Er behauptet, alle anderen Dienstleister würden auch Nettorechnungen ausstellen. Und nun erzählt Jan Rausch sowas und schon werd ich unsicher.

Is ja auch Unsinn, wie sollte ich das denn dann bei der ZM angeben...

Danke!

Gruß, Miriam



Hallo Miriam,

mag ja sein, dass die sich nicht auskennen und ihm Nettorechnungen ausstellen. Ist ja auch alles ein bisschen kompliziert. Wenn du das aber tust, bist du spätestens bei der ZM der Depp, weil du da nämlich keine VAT ID angeben kannst. Und dann will der dt. Fiskus von dir die 19%!!! Nettorechnungen ins EU-Ausland darfst du nur dann stellen, wenn dein Kunde eine VAT ID hat!

Schöne Grüße
Jutta


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Gudrun Wolfrath  Identity Verified
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Anna, Nov 10, 2011

die Nummer zu beantragen kostet nicht viel Zeit, und schaden wird Sie dir sicher nicht, auch wenn du sie nicht in jedem Fall brauchst.

Gudrun


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Anna Sarah Krämer Fazendeiro
Germany
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Ust-IdNr. = Verzicht auf Kleinunternehmerregelung ? Nov 10, 2011

Wenn ich die Nummer beantrage, muss ich aber immer Umsatzsteuer abfuehren, oder? Ist das Beantragen der Nummer gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

LG
Anna


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Jan Rausch  Identity Verified
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Klarstellung Nov 10, 2011

An diejenigen, die über mich statt mit mir reden.

Ich habe lediglich gesagt, dass man für britische Firmen die Nummer nicht braucht, was ja nun mal stimmt. Zur deutschen Versteuerung habe ich nichts gesagt.
Wenn ich damit jemanden verwirrt habe, tut mir das Leid, aber sachlich könnt ihr bitte trotzdem bleiben.

Vielen Dank


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Andrea Flaßbeck  Identity Verified
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Jaa Nov 10, 2011


Gudrun Wolfrath wrote:


die Nummer zu beantragen kostet nicht viel Zeit, und schaden wird Sie dir sicher nicht, auch wenn du sie nicht in jedem Fall brauchst.

Gudrun


Mein Finanzamt war übrigens erstmal komplett mit meiner Anfrage überfordert. Erst nach langem Hin und Her ist es mir gelungen, sie zu überzeugen, dass ich auch als Kleinunternehmerin das Recht auf eine USt.-IdNr. habe (die ich nur für einen einzigen Kunden brauche, aber wat solls).





Ist das Beantragen der Nummer gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?



Wenn du als Kleinunternehmerin eine USt.-IdNr. beantragst, heißt das NICHT, dass du deinen Status als Kleinunternehmerin verlierst!


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Michael Wetzel  Identity Verified
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Local time: 09:07
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Kleinunternehmer > Kleinunternehmer Nov 10, 2011

Hallo Miriam,

es hat ein bisschen gedauert, aber, wenn du es morgen noch liest...


Miriam Neidhardt wrote:

Nur zum Verständnis: Wäre ich Kleinunternehmer und mein für mich arbeitender Kollege in GB auch, dann müsste ich auf seine Rechnung 19% Umsatzsteuer abführen? Und wo trage ich das ein, wenn ich als Kleinunternehmer gar keine Umsatzsteuererklärung abgebe? Und wiederbekommen würde ich das dann nicht, weil ich ja nicht umsatzsteuerpflichtig bin?



Wenn du Kleinunternehmer wärst, dann würdest du wie eine Privatperson behandelt. Das heißt, dein britischer Übersetzer stellt dir eine Rechnung mit britischer USt aus - in dem Fall ist die britische USt 0% (da der Dienstleister ein Kleinunternehmer ist).
Wenn er umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer wäre, dann würdest du die normale englische USt bezahlen müssen, und diese würdest du nicht wiederbekommen (so wie du die deutsche USt bei einem Übersetzer in Deutschland nicht wiederbekommen würdest).

@ Jan: Ich bin auch nicht besonders sachlich geblieben, tut mir Leid. Ich könnte mir gut vorstellen, dass manche britischen Firmen diese Nummer aus Unwissen nicht anfordern. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass es WIRKLICH eine britische Sondersonderregelung gibt, wonach diese Firmen die Nummer wirklich nicht brauchen. Aber da geht es schon wieder los mit dem Ton... ich kann nicht anders. Nichts für Ungut.

Schöne Grüße
Michael Wetzel


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Miriam Neidhardt  Identity Verified
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@michael Nov 11, 2011

Ah. Ich hatte deinen ersten Beitrag so verstanden, dass wenn die Posterin Kleinunternehmerin ist und keine UST-ID hat, ihr Geschäftskunde im EU-Ausland dann auf den Rechnungsbetrag in seinem Land Steuern zahlen muss und diese nicht wiederbekommt.
Und das hat mich sehr verwirrt.

Aber dann ist ja doch alles so, wie ich es seit Jahren verstanden hatte

Gruß, eine nun hoffentlich wieder an etwas anderes denken könnende Miriam!


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Michael Wetzel  Identity Verified
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Local time: 09:07
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noch nicht verwirrt genug Nov 11, 2011

Hallo Miriam,
ich habe mich wieder undeutlich ausgedruckt:


Miriam Neidhardt wrote:

Ah. Ich hatte deinen ersten Beitrag so verstanden, dass wenn die Posterin Kleinunternehmerin ist und keine UST-ID hat, ihr Geschäftskunde im EU-Ausland dann auf den Rechnungsbetrag in seinem Land Steuern zahlen muss und diese nicht wiederbekommt.
Und das hat mich sehr verwirrt.

Aber dann ist ja doch alles so, wie ich es seit Jahren verstanden hatte


Meine Antwort:
So war das aber doch wirklich gemeint - dies gilt aber "nur" für Lieferanten aus allen EU-Ländern außer Großbritannien! (Deshalb auch die Seitenhieben gegen die Briten.)

Ich gehe davon aus, dass du keine Kleinunternehmerin bist, daher:
Wenn z. B. ein Österreicher (egal ob Kleinunternehmer oder USt.-pflichtig) eine Rechnung an dich schickt, dann muss auch seine USt-IdNr. darauf stehen, sonst ist sie keine gültige Rechnung, falls es bei dir irgendwann eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt gibt. (Bis zur Betriebsprüfung ist das alles eigentlich egal, weder du noch das Finanzamt hat dadurch irgendeinen finanziellen Vor- oder Nachteil.)

Auf dieser und allen Rechnungen aus dem EU-Ausland musst du dann immer deutsche MwSt. bezahlen, die du aber gleich im selben Monat zurück bekommst. Auf Rechnungen aus dem nicht-EU-Ausland bezahlst du Einfuhrumsatzsteuer (= ebenfalls 19% bzw. 7%; bei einer Steuerschuld von weniger als 10 EUR muss man diese allerdings nicht angeben). Diese Steuer bekommst du aber auch gleich zurück.

Das wird alles viel besser von Per und Thea Döhler beschrieben - mit allen Angaben für das wo und wie auf der USt-Erklärung:
http://www.triacom.com/archive/umsatzsteuer.de.pdf
Stichwort: "Ausländische Unterauftragnehmer" (S. 5 unten)

Was auf dem Info-Blatt nicht steht, ist die Tatsache, dass britische Kollegen sehr oft Kleinunternehmer bleiben und, dass sie als solche durch eine britische Sonderregelung keine USt-IdNr. bekommen KÖNNEN; deshalb müssen sie so was wie die folgenden drei Angaben auf allen Rechnungen schreiben (damit sie für die Finanzämter von allen anderen EU-Ländern gültig werden):

- VAT exempt invoice in accordance with Article 196 of Council Directive 2006/112/EC. This service is subject to the VAT reverse charge.
- I do not have a VAT number in accordance with Article 214.2, Article 272.1 and letter d) of Council Directive 2006/112/EC.
- HMRC Notice 700/1 (Apr 2010) Section 2 ff - printed document

Quelle: http://www.proz.com/forum/money_matters/173296-vat_cant_issue_an_invoice_in_spain_without_vat_registration-page3.html

Ich kann aber natürlich auch Unrecht haben: Wenn es um Rechnungen aus mehreren Jahren geht, würde ich mich nicht auf Informationen (auch nicht auf meinen eigenen) aus einem ProZ Forum verlassen.

Schöne Grüße
Michael

[Edited at 2011-11-11 09:37 GMT]


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Miriam Neidhardt  Identity Verified
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Local time: 09:07
Member (2010)
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@michael Nov 11, 2011

Also. Wenn mein Kollege in GB Kleinunternehmer ist und für mich einen Auftrag erledigt, muss ich die Summe in Deutschland versteuern und bekomme diese Steuer nur zurück, wenn der Brite auf seine Rechnung geschrieben hat, dass er gar keine VAT ID haben kann.

Was mich immer noch fuchst, ist, dass die Agentur aus GB, die keine VAT ID hat und von mir eine Nettorechnung möchte, sich eben auf VAT exempt invoice in accordance with article 196 of council directive 2006/112/EC bezieht.

In GB ist es also nicht so einfach, eine VAT ID zu bekommen. Wieso reicht es dann für den Kollegen aus, wenn er sagt, er hat halt keine, aber für die Agentur nicht?

Das macht mich kirre.


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Jan Rausch  Identity Verified
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Local time: 09:07
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Nichts für Ungut Nov 11, 2011


Michael Wetzel wrote:

@ Jan: Ich bin auch nicht besonders sachlich geblieben, tut mir Leid. Ich könnte mir gut vorstellen, dass manche britischen Firmen diese Nummer aus Unwissen nicht anfordern. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass es WIRKLICH eine britische Sondersonderregelung gibt, wonach diese Firmen die Nummer wirklich nicht brauchen. Aber da geht es schon wieder los mit dem Ton... ich kann nicht anders. Nichts für Ungut.

Schöne Grüße
Michael Wetzel


Danke, Nichts für Ungut hört sich gut an.

Grüße


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Michael Wetzel  Identity Verified
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Local time: 09:07
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@ Miriam Nov 11, 2011

Hallo Miriam,

kurze Antwort: Da bin ich echt überfragt.

Lange Antwort:
Es überrascht mich, dass eine Agentur überhaupt im Geschäft bleiben könnte, ohne über die Kleinunternehmerschwelle zu kommen (70.000 GBP Umsatz ist viel für einen Freiberufler, aber sehr wenig für eine Agentur). Wenn die Agentur dagegen gar kein Kleinunternehmer ist, dann hat die Ausnahmeregelung m. E. nichts mehr mit der zu tun - ich dachte, dass es eben eine Ausnahme für Kleinunternehmer ist. Und umsatzsteuerpflichtige Unternehmer bekommen natürlich auch in Großbritannien eine USt.-IdNr.

Sinn der ganzen Regelung ist, dass ein Unternehmen in Großbritannien nur britische USt. bezahlt und damit nur zum eigenen Finanzamt gehen muss, um seine ganze Vorsteuer zurück zu holen (daher das Empfängerland-Prinzip).
Gleichzeitig sollte kein Schlupfloch für Kleinunternehmer und Privatpersonen aufgemacht werden, wodurch sie die Umsatzsteuer ständig hinterziehen, ohne dass die Beträge groß genug werden, dass der Staat sie effektiv verfolgen kann. Daher gilt das Empfängerland-Prinzip nicht für Privatpersonen und Kleinunternehmer. (Dies stellt ein sehr großes Problem z. B. beim Internethandel innerhalb der USA.)

Daher denke ich, wenn die britische Agentur Kleinunternehmer ist, ist es fast ausgeschlossen, dass sie eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer bekommen darf: Das würde den ganzen Sinn der Regelung eindeutig widersprechen. Wenn sie kein Kleinunternehmer ist, dann muss sie einfach ihre "VAT number" beim HMRC beantragen.
Zum Glück - wie du schon geschrieben hast - geht es deinerseits überhaupt nicht, eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer für sie zu schreiben, da das bei der ZM nicht geht. Das ergibt für dich eine eindeutige Antwort: entweder mit VAT-Nr. oder mit deutscher MwSt.

Schöne Grüße
Michael


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M00nshine
Local time: 09:07
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Wann ist die richtige Zeitpunkt einen UST-ID zu beantragen. Nov 23, 2011

Ich war letzes und vorletztes Jahr ein Kleinunternehmer. Dieses Jahr bin ich über die Kleinunternehmerschwelle gekommen. Muss ich jetzt einen UST-ID beantragen oder wenn ich meine Steuererklärung nächstes Jahr abgebe?

Falls ich jetzt einen beantragen soll, muss ich alle meine Rechnungen für dieses Jahr rüclwirkend ändern? Oder ab der Zeitpunkt wann ich meine UST-ID habe?


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Anna Sarah Krämer Fazendeiro
Germany
Local time: 08:07
Member (2011)
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TOPIC STARTER
Brauch ich nicht Nov 25, 2011

Ich habe nun beim Finanzamt noch einmal angerufen und dort wurde mir bestätigt, dass ich tatsächlich keine UstId.Nr. brauche, um für ausländische Unternehmen zu übersetzen.

Die Nummer zu beantragen, wäre mit einem erheblichen Mehraufwand an Arbeit für mich verbunden, also bin ich ganz froh, dass ich mir das sparen kann!

Viele Grüße
Anna


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Michael Wetzel  Identity Verified
Germany
Local time: 09:07
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Ich hatte Unrecht. Dec 22, 2011

Hallo an alle,

Jan und Miriam (und natürlich auch Annas Finanzamt) hatten die ganze Zeit doch Recht. Die gesetzliche Grundlage dafür in Deutschland ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 1a (1):

(1) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: [...] 3. die Lieferung an den Erwerber [...] b) ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht[!] auf Grund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei.
(Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1a.html)


Das soll heißen:
Bei innergemeinschaftlichen Erwerben, die von Kleinunternehmern geliefert werden (d. h. wenn man etwas von einem Kleinunternehmer aus einem anderen EU-Land kauft) gibt es im Normalfall keine umgekehrte Steuerschuld (d. h. man bekommt eine Rechnung mit 0% USt aufgrund der ausländischen Steuerbefreiung als Kleinunternehmer).

Wie Miriam wiederholt schrieb: Das ist eigentlich nur logisch so. Was es alles für Ausnahmen gibt, kann ich nicht sagen. Ich kann auch nicht sagen, ob diese Regelung EU-weit oder nur in bestimmten Ländern gilt (aber offenbar auch in Großbritannien).

Damit war meine Antwort auf Annas ursprüngliche Frage auch falsch (zumindest für bestimmte Länder): Als Kleinunternehmer braucht man keine VAT-Nr./UID/USt-IdNr. (d. h. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Ob die Buchhaltungsabteilungen von einzelnen Auftraggebern da mitmachen ist natürlich eine andere Frage...

Schöne Grüße
Michael Wetzel


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