Agenda fuer Steuerseminar - Schwerin Powwow 24.7.04
Thread poster: Gillian Searl
Gillian Searl
Gillian Searl  Identity Verified
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Jun 12, 2004

Ich habe dies "Thread" angefangen weil der Rod vielleicht irgendwo segelt oder rudert ...
Als Teil der Schweriner Powwow am 24/7 wird es ein Steuerseminar geben, und hier darf jede Vorschlaege machen, was der Inhalt betrifft.

Fuer mich kommt an alle erste Stelle MWST/VAT. Diese Frage sollen wir endgueltig klaeren - mindestens fuer Uebersetzer die in Deutschland arbeiten. Fuer die restliche EU-Laender koennte das evtl. schwierig sein....
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Ich habe dies "Thread" angefangen weil der Rod vielleicht irgendwo segelt oder rudert ...
Als Teil der Schweriner Powwow am 24/7 wird es ein Steuerseminar geben, und hier darf jede Vorschlaege machen, was der Inhalt betrifft.

Fuer mich kommt an alle erste Stelle MWST/VAT. Diese Frage sollen wir endgueltig klaeren - mindestens fuer Uebersetzer die in Deutschland arbeiten. Fuer die restliche EU-Laender koennte das evtl. schwierig sein. Konkrete Fragen: Wenn jemand/eine Firma in D mir MWST berechnet brauche ich ihre USt Ident Nr. oder nicht? Kann ich die monatliche Ust Voranmeldungen gleich/waehrend des Jahres korrigieren - oder muss ich bis zum Ende des Jahres warten? (Ich habe am Anfang ein Fehler gemacht und das Formular falsch eingefuellt). Ich habe auch Ausgaben in England, fuer die ich VAT bezahle - wie soll ich das handhaben - einfach in die normale Berechnung/monatliche Voranmeldung einbringen - oder ist da was besonders zu machen. Koennen wir diese Voranmeldungsformular durchgehen - damit ich endlich richtig verstehe um was es hier geht - ich fuelle einfach die Zeilen aus, die mein Steuerberater mir gesagt hat "Fuell diese aus hier, hier und hier"!


Danach kommt Firma gruenden v. freiberuflich/selbststaendig taetig sein - Was fuer Vorteile/Nachteile haben die beiden Formen?

Am Ende des Jahres muss ich dann irgendwann Steuer zahlen - ausser mehr Geld ausgeben und weniger verdienen was fuer andere Moeglichkeiten gibt es Steuer zu reduzieren - z.B. Reserven bilden, andere Investitionen machen - welche sind sinnvoll und welche Unsinn.

Wenn mir noch was einfaellt, melde ich mich nochmals.
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Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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Winston Jun 12, 2004

Gillian Noameshie wrote:
..."Fuell diese aus hier, hier und hier!"...

Genauso hat es mir mein Steuerberater auch gesagt
Durch die Euro-Zone ist aber inzwischen noch so ein Feld dazugekommen..

Dann habe ich mir das kostenlose Umsatzsteuervoranmeldungsprogramm Winston besorgt (spart Papierkram und den Weg zum Briefkasten) und da man darin alle überflüssigen Felder ausblenden kann, habe ich jedes einzelne Feld so oft gelesen und mit der Anleitung verglichen, bis ich es wenigstens einmal verstanden hatte, und ausblenden konnte..

Wie man mit VAT-IDs umgeht, wird überraschend einfach, sobald man das Formular für die "Zusammenfassende Meldung" an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis in der Hand hält.

[Edited at 2004-06-12 09:43]


 
Gillian Searl
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Vierteljaehrliche Abrechnung?? Jun 12, 2004

Das habe ich nicht bekommen. Ich schicke die monatliche an die Finanzamt und sie buchen ab. Ok, Rod - wie kriegt man die vierteljaehrliche Abrechnungen?

 
Harry Bornemann
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Nicht ganz vierteljährlich Jun 12, 2004

Gillian Noameshie wrote:
Das habe ich nicht bekommen. Ich schicke die monatliche an die Finanzamt und sie buchen ab. Ok, Rod - wie kriegt man die vierteljaehrliche Abrechnungen?

Diese Formulare bekommt man erst, wenn man eine USt-IDNr in Saarlouis beantragt hat.
Und die Meldung muss nur dann abgegeben werden, wenn man im letzten Quartal tatsächlich einen ausländischen Kunden mit VAT ID hatte, und diesen Zahlungseingang in der monatlichen Voranmeldung in das zugehörige Feld eingetragen hat.
(Möglicherweise bekommt man die Formulare auch erst zusammen mit der ersten Erinnerung, dass man die Meldung machen muss; ich weiß nicht mehr genau, wann sie auf meinem Schreibtisch gelandet sind.)

[Edited at 2004-06-12 09:59]


 
Patricia Gifford
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Monatlich/Vierteljährlich Jun 12, 2004

Hallo Gillian,

neue Unternehmen müssen (seit 2002) ihre Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich monatlich abgeben, egal wie hoch der Umsatz ist. Du kannst aber eine Dauerfristverlängerung beantragen, wenn für dich der 10. des Folgemonats zu kurzfristig ist. Dann hast du einen Monat länger mit der Abgabe Zeit.
Das Finanzamt wird deine Umsätze eins bis zwei Jahre mitverfolgen und dann eventuell entscheiden, dass du die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch vierteljährlich abg
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Hallo Gillian,

neue Unternehmen müssen (seit 2002) ihre Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich monatlich abgeben, egal wie hoch der Umsatz ist. Du kannst aber eine Dauerfristverlängerung beantragen, wenn für dich der 10. des Folgemonats zu kurzfristig ist. Dann hast du einen Monat länger mit der Abgabe Zeit.
Das Finanzamt wird deine Umsätze eins bis zwei Jahre mitverfolgen und dann eventuell entscheiden, dass du die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch vierteljährlich abgeben musst. Ich habe jetzt nicht im Kopf, wie hoch der Betrag dafür ist.

HTH,
Patricia
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Rod Darby (X)
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Hilfe! Jun 14, 2004

wie ich sehe, darf ich am Wochenende nicht segeln: HIER ist mein Platz, im Büro, um die vielen, vielen Fragen zu beantworten
Da sind so viele Themen, ich würde sie gern in Ruhe beantworten - gibt es eine Möglichkeit (außer screen dump), die Beiträge zu drucken?
Zum Thema monatlich/vierteljährlich ist das Gesetz am klarsten:
"Voranmeldungszeitraum ist das Vierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegange
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wie ich sehe, darf ich am Wochenende nicht segeln: HIER ist mein Platz, im Büro, um die vielen, vielen Fragen zu beantworten
Da sind so viele Themen, ich würde sie gern in Ruhe beantworten - gibt es eine Möglichkeit (außer screen dump), die Beiträge zu drucken?
Zum Thema monatlich/vierteljährlich ist das Gesetz am klarsten:
"Voranmeldungszeitraum ist das Vierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6136 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Nimmt der Unternehmer seine berufliche . . . Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat."
(§ 18 Abs. 2 UStG - um die richtige Zitierweise anzugeben)
And that is all there is to say on that particular topic.

Ich mache mich an die Beantwortung der anderen Fragen, sofern sie dringend gelöst werden müssen, ansonsten lauere ich noch eine Weile, um zu erfahren, was gewünscht wird.

Wie war das in Berlin - hat Ralf in englisch oder deutsch referiert?
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Gillian Searl
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No rush Rod Jun 14, 2004

Hi Rod, Let's change to Engish!! There was no rush intended - I just wanted to open the thread so that people could start. And I certainly didn't expect the answers immediately - only at the seminar.

 
Ralf Lemster
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Bit of both... *g* Jun 14, 2004

Moin Rod,
leider schaffe ich es dieses Jahr nicht nach Schwerin... (schnüff).


Wie war das in Berlin - hat Ralf in englisch oder deutsch referiert?

Na ja... grundsätzlich in Deutsch, aber wenn man's puristisch sieht, waren erhebliche Englisch-Anteile dabei (wäre mal 'ne Aufgabe: "Erklären Sie die Struktur eines Zinsswap, ohne Anglizismen zu verwenden...").

LG Ralf


 
Rod Darby (X)
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Ralf, wenn Du wüßtest . . . Jun 14, 2004

wie sehr ich mich ärgere, dass ich nicht nach Berlin kommen konnte (ich hab' bis 18.00 Uhr im Büro gesessen), um Dein Referat zu hören . . .

Gillian: ah, ok, dann hebe ich meine Antworten bis zum 24. Juli auf.

Ich kann das Steuerrecht entweder in englisch oder in deutsch (oder beides) erläutern, das müßt Ihr entscheiden. Aber ich glaube, dass die Postings lieber in deutsch zu machen sind, sonst setzen Rüffel von einigen Teilnehmers!

P.S. wenn wir sch
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wie sehr ich mich ärgere, dass ich nicht nach Berlin kommen konnte (ich hab' bis 18.00 Uhr im Büro gesessen), um Dein Referat zu hören . . .

Gillian: ah, ok, dann hebe ich meine Antworten bis zum 24. Juli auf.

Ich kann das Steuerrecht entweder in englisch oder in deutsch (oder beides) erläutern, das müßt Ihr entscheiden. Aber ich glaube, dass die Postings lieber in deutsch zu machen sind, sonst setzen Rüffel von einigen Teilnehmers!

P.S. wenn wir schon dabei sind, was ist 'forums' für einen mongrel word? Muss latnürnich 'fora' heißen.

[Edited at 2004-06-14 07:59]

[Edited at 2004-06-14 08:04]
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Rod Darby (X)
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lauer, lauer . . . Jun 18, 2004

War das das?
OK, hört sich an wie'n Zweiteiler:

a) kurze Übersicht der wichtigsten Steuerarten, die uns Menschen betreffen (ich habe persönlich Null Ahnung von Brandweinsteuer). Abriss der Begriffe wie "Steuern vom Einkommen und Ertrag", "Halbeinkünfteverfahren" und (grob) wie man Gewerbesteuer berechnet (kann noch auch auf uns Freiberuflern zukommen). Also 2 Stunden Kurzunterricht deutsches Steuerrecht.

b) praktischer Teil: Umsatzsteuer für international arb
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War das das?
OK, hört sich an wie'n Zweiteiler:

a) kurze Übersicht der wichtigsten Steuerarten, die uns Menschen betreffen (ich habe persönlich Null Ahnung von Brandweinsteuer). Abriss der Begriffe wie "Steuern vom Einkommen und Ertrag", "Halbeinkünfteverfahren" und (grob) wie man Gewerbesteuer berechnet (kann noch auch auf uns Freiberuflern zukommen). Also 2 Stunden Kurzunterricht deutsches Steuerrecht.

b) praktischer Teil: Umsatzsteuer für international arbeitende Übersetzer, sowohl als Auftragnehmer als auch als ~geber; "meine" steuerlichen Verpflichtungen; Rechtsformwahl; Steuern sparen. Also 2 Stunden angewandtes Steuerrecht.

War das das?
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Gillian Searl
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sounds good to me Jun 18, 2004



 
Astrid Schwarz
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Teilnahmebescheinigung Jun 29, 2004

Können wir eine Teilnahmebescheinigung bekommen, damit wir die Fahrtkosten von der Steuer absetzen können?

Rod Darby wrote:

War das das?
OK, hört sich an wie'n Zweiteiler:

a) kurze Übersicht der wichtigsten Steuerarten, die uns Menschen betreffen (ich habe persönlich Null Ahnung von Brandweinsteuer). Abriss der Begriffe wie "Steuern vom Einkommen und Ertrag", "Halbeinkünfteverfahren" und (grob) wie man Gewerbesteuer berechnet (kann noch auch auf uns Freiberuflern zukommen). Also 2 Stunden Kurzunterricht deutsches Steuerrecht.

b) praktischer Teil: Umsatzsteuer für international arbeitende Übersetzer, sowohl als Auftragnehmer als auch als ~geber; "meine" steuerlichen Verpflichtungen; Rechtsformwahl; Steuern sparen. Also 2 Stunden angewandtes Steuerrecht.

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Rod


 
Rod Darby (X)
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si, claro Jun 30, 2004

Astrid Schwarz wrote:

Können wir eine Teilnahmebescheinigung bekommen, damit wir die Fahrtkosten von der Steuer absetzen können?


mache ich gern!


 


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Agenda fuer Steuerseminar - Schwerin Powwow 24.7.04






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