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Frage zu Vertrag: ist das normal?! Thread poster: LindaMcM
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LindaMcM Local time: 20:58 Swedish to German + ...
Hallo, ich habe einen Vertrag vorliegen, bei dem sich mir die Haare sträuben. Für mich ist klar, dass ich das nicht unterschreiben werde aber ich würde mich sehr über weitere Meinungen freuen bzw. würde mich interessieren, ob das ein "normaler" und legaler Vertrag zwischen Übersetzer und Auftraggeber ist. Z.B. folgende Klausel: ANNAHME VON AUFTRÄGEN Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen. Bei Ablehnung eines Auftrags hat er dem [XXX] eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro abgelehnten Text zu zahlen. Wurden fünf Texte abgelehnt, behält sich das [XXX] das Recht vor, den Vertrag jederzeit per Einschreiben aufzulösen.
Oder: ABLIEFERUNGSFRIST Die auf dem Auftragsschein angegebene Frist ist vertraglich verbindlich. Der Auftragnehmer hat für die Ablieferung in der vereinbarten Form und innerhalb der vereinbarten Fristen zu sorgen. Bei Überschreitung der vertraglich festgesetzten Frist für die Ablieferung der Übersetzung ist pro Kalendertag eine Vertragsstrafe von 30% des für den Auftrag fälligen Gesamtbetrages zu zahlen. Der Betrag der Vertragsstrafe wird von den dem Auftragnehmer geschuldeten Beträgen abgezogen, unbeschadet einer gerichtlichen Geltendmachung im Falle der Unzulänglichkeit der ausstehenden Beträge.
Ich hab' extra die Namen rausgenommen und hoffe, dass ich das hier so schreiben darf... Vielleicht verstehe ich auch nur etwas falsch aber für mich sehen alleine diese Bedingungen wie Abzocke aus, oder? Liebe Grüße, Linda | | |
Ralf Lemster Germany Local time: 20:58 English to German + ... Inakzeptabel | Jul 21, 2004 |
Hallo Linda, Ich hab' extra die Namen rausgenommen und hoffe, dass ich das hier so schreiben darf... Danke, das passt absolut. Vielleicht verstehe ich auch nur etwas falsch aber für mich sehen alleine diese Bedingungen wie Abzocke aus, oder? Mir erscheint die Verteilung der Risiken sehr unausgewogen - eine Verfügbarkeitsverpflichtung macht nur dann Sinn, wenn das zu bearbeitende Textvolumen in Bezug auf einen Referenzzeitraum festgelegt wird. Generell halte ich eine solche Verpflichtung nur dann für legitim, wenn gleichzeitig ein Mindestumsatzvolumen garantiert und bei Nichtinanspruchnahme auch gezahlt wird. Eine Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung ist grundsätzlich in Ordnung - nur halte ich den genannten Prozentsatz für überzogen; außerdem fehlt die Begrenzung der Haftungssumme (i.d.R. auf den Auftragswert). Eine solche Vereinbarung würde ich weder selbst unterschreiben noch den Kollegen zumuten, die mit mir zusammen arbeiten. Gruß Ralf | | |
Klaus Herrmann Germany Local time: 20:58 Member (2002) English to German + ... Volle Zustimmung | Jul 21, 2004 |
Ich kann mich Ralfs Sichtweise nur anschließen. Grundsätzlich ist eine Konventionalstrafe bei Lieferverzug durchaus vertretbar, allerdings sollte diese nicht nur der Höhe nach, sondern auch auf schuldhafte Verspätungen begrenzt sein. Eine Formulierung wäre zum Beispiel 'X Arbeitstage nach Verfügbarkeit aller erforderlichen Dokumente und Begleitmaterialien". | | |
Annahmeverpflichtung??? | Jul 21, 2004 |
Wie kann man einem Freiberufler(!) solche Verträge ernsthaft anbieten? Eines der Kriterien für die Abgrenzung Selbständiger/Scheinselbständiger (in Deutschland) ist doch gerade diese Freiheit, wann ich arbeite, für wen ich arbeite und wie viel ich arbeite. Stichwort "weisungsgebunden". Auch Konventionalstrafen sind mir bisher in den Service Agreements, die ich unterschrieben habe, noch nicht untergekommen. Ist das wirklich üblich? Ich scheine ja großes Glü... See more Wie kann man einem Freiberufler(!) solche Verträge ernsthaft anbieten? Eines der Kriterien für die Abgrenzung Selbständiger/Scheinselbständiger (in Deutschland) ist doch gerade diese Freiheit, wann ich arbeite, für wen ich arbeite und wie viel ich arbeite. Stichwort "weisungsgebunden". Auch Konventionalstrafen sind mir bisher in den Service Agreements, die ich unterschrieben habe, noch nicht untergekommen. Ist das wirklich üblich? Ich scheine ja großes Glück mit meinen Kunden zu haben... Viele Grüße Stefan ▲ Collapse | |
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Wenn man sowas akzeptiert, kann man sich auch gleich erschießen. Nicht begrenzte Pönale bedeutet (abgesehen von dem viel zu hohen Prozentsatz), dass ich nach etwas mehr als 3 Tagen Verzug (keine Lust auch noch die Stunden zu errechnen) draufzahlen muss. Ralf hat's wie immer sehr diplomatisch ausgedrückt, aber so ein Vertrag widerstößt gegen jegliche guten Sitten. Man könnte das Szenario ja mal ausbauen. Ich gebe dir einen echten Auftrag, der dich für mehrere Tage auslastet und... See more Wenn man sowas akzeptiert, kann man sich auch gleich erschießen. Nicht begrenzte Pönale bedeutet (abgesehen von dem viel zu hohen Prozentsatz), dass ich nach etwas mehr als 3 Tagen Verzug (keine Lust auch noch die Stunden zu errechnen) draufzahlen muss. Ralf hat's wie immer sehr diplomatisch ausgedrückt, aber so ein Vertrag widerstößt gegen jegliche guten Sitten. Man könnte das Szenario ja mal ausbauen. Ich gebe dir einen echten Auftrag, der dich für mehrere Tage auslastet und schiebe dann noch 4 oder 5 fingierte nach, die im gleichen Zeitraum erledigt werden sollen. Unmöglich?! Naja, dann musst du halt 4- bis 5-mal Strafe zahlen (2000 - 2500 Euro). So einfach möchte ich mein Geld auch mal verdienen. Einzige Möglichkeit, ab in den Papierkorb mit dem Mist. Günther ▲ Collapse | | |
Agnieszka Hayward (X) Poland Local time: 20:58 German to Polish + ...
Guenther Danzer wrote: Wenn man sowas akzeptiert, kann man sich auch gleich erschießen. Genau. Die 30% sind wohl ein Tippfehler, nicht wahr? Das Ganze ist eine große Zumutung... Stimme meinen Vorrednern (Vorschreibern? ?) voll zu. | | |
Marian Pyritz Germany Local time: 20:58 Member (2004) Dutch to German + ...
Nie zuvor habe ich gehört, dass man für die Ablehnung eines Übersetzungsauftrags eine Vertragsstrafe zahlen soll. In einem Schreiben, das vor einiger Zeit von einem Übersetzungsbüro an seine freiberuflichen Mitarbeiter mit der Bitte um Unterzeichung geschickt wurde, stand der Passus, dass sie ab sofort für Fehler und Ungenauigkeiten in schriftlichen Übersetzungen nach einmaliger Rücksprache und \"Verwarnung\", die sie dokumentieren, ohne Ausnahme Abzüge von der Rechnung vor... See more Nie zuvor habe ich gehört, dass man für die Ablehnung eines Übersetzungsauftrags eine Vertragsstrafe zahlen soll. In einem Schreiben, das vor einiger Zeit von einem Übersetzungsbüro an seine freiberuflichen Mitarbeiter mit der Bitte um Unterzeichung geschickt wurde, stand der Passus, dass sie ab sofort für Fehler und Ungenauigkeiten in schriftlichen Übersetzungen nach einmaliger Rücksprache und \"Verwarnung\", die sie dokumentieren, ohne Ausnahme Abzüge von der Rechnung vornehmen müssten. Dies gelte sowohl für Auslassungen als auch für falsche Zahlen, Daten, Aktenzeichen etc. Dies habe ich damals schon als Zumutung empfunden; aber der heute angesprochene Vertrag ist für mich völlig inakzeptabel. ▲ Collapse | | |
LindaMcM Local time: 20:58 Swedish to German + ... TOPIC STARTER
Vielen Dank für eure Meinungen! Wie gesagt, ich hab' schon entschieden, das nicht zu unterschreiben (der Wisch ist übrigens 20 Seiten lang) aber da ich so etwas noch nie bekommen habe, wollte ich mal nachhorchen... Ich wollte nur nicht zu zickig sein... Verzug etc. ist ja ok aber 30 % pro Tag?! Und die Annahmeverpflichtung... Das ist ja unmöglich... Hm, ich überlege, wie ich mich ausdrücken soll, ohne "gelöscht" zu werden...... See more Vielen Dank für eure Meinungen! Wie gesagt, ich hab' schon entschieden, das nicht zu unterschreiben (der Wisch ist übrigens 20 Seiten lang) aber da ich so etwas noch nie bekommen habe, wollte ich mal nachhorchen... Ich wollte nur nicht zu zickig sein... Verzug etc. ist ja ok aber 30 % pro Tag?! Und die Annahmeverpflichtung... Das ist ja unmöglich... Hm, ich überlege, wie ich mich ausdrücken soll, ohne "gelöscht" zu werden... Das Ding wird von dritten im Namen einen großen, bekannten Institution verschickt - ich denke, ich werde diesen "Vertrag" mal direkt weiter leiten... Auch wenn ich blond bin, bin ich doch nicht blöd... Danke noch mal an alle! LG, Linda ▲ Collapse | |
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jamse (X) Local time: 20:58 German to Russian + ... Unverschämt. | Jul 21, 2004 |
Mehr gibt´s dazu nichts zu sagen. | | |
Etwas ähnliches ist mir schon passiert | Jul 21, 2004 |
"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen. Bei Ablehnung eines Auftrags hat er dem [XXX] eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro abgelehnten Text zu zahlen. Wurden fünf Texte abgelehnt, behält sich das [XXX] das Recht vor, den Vertrag jederzeit per Einschreiben aufzulösen" Darüber habe ich ... See more "Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen. Bei Ablehnung eines Auftrags hat er dem [XXX] eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro abgelehnten Text zu zahlen. Wurden fünf Texte abgelehnt, behält sich das [XXX] das Recht vor, den Vertrag jederzeit per Einschreiben aufzulösen" Darüber habe ich mich schon geäußert, siehe http://www.proz.com/post/152698#152698 Damals habe ich an den Möchtegernauftraggeber geschrieben. Ich bekam eine seltsame Antwort. Er gab zu, daß sein Angebot unhöflich sei. Aber er hat die Bedingungen halt aus denen der von ihm seitens seiner europäischen Kunden erhaltenen kopiert. Damals habe ich ihm nicht geglaubt. Aber jetzt sehe ich ein, daß er die Wahrheit schrieb. Natürlich soll man solche Grobheiten sehr unhöflich zurückweisen. Grüße, N.Raghavan ▲ Collapse | | |
Aniello Scognamiglio (X) Germany Local time: 20:58 English to German + ... Hemmungslos unverschämt | Jul 22, 2004 |
Hallo Linda, dass Du das natürlich so nicht unterschreibst, versteht sich, denke ich, von selbst. Man kann schon gar nicht mehr von einer bodenlosen Frechheit sprechen, nein, ich vermute fast, da will jemand den "schnellen Euro" machen. Solche Praktiken sind nicht nur rigoros abzulehnen, nein, man muss diesen Firmen ganz genau auf die Finger sehen. Abgesehen von der "kriminellen Energie" darf nicht vergessen werden: Zu einer Vertragsunterzeichnung gehören immer noch (mindestens) z... See more Hallo Linda, dass Du das natürlich so nicht unterschreibst, versteht sich, denke ich, von selbst. Man kann schon gar nicht mehr von einer bodenlosen Frechheit sprechen, nein, ich vermute fast, da will jemand den "schnellen Euro" machen. Solche Praktiken sind nicht nur rigoros abzulehnen, nein, man muss diesen Firmen ganz genau auf die Finger sehen. Abgesehen von der "kriminellen Energie" darf nicht vergessen werden: Zu einer Vertragsunterzeichnung gehören immer noch (mindestens) zwei! In dem Wort "Vertrag" steckt doch "sich vertragen" oder? Meines Erachtens müsste diese Firma "geoutet" und "an den Pranger gestellt" werden, um KollegInnen vor "bösen Überraschungen" zu schützen. Offen gestanden, ich kann mir kaum vorstellen, dass es jemand gibt, der sich auf ein solches "Abenteuer" überhaupt einlässt... Take care! Aniello http://www.italengger.com LiMaBi wrote: Hallo, ich habe einen Vertrag vorliegen, bei dem sich mir die Haare sträuben. Für mich ist klar, dass ich das nicht unterschreiben werde aber ich würde mich sehr über weitere Meinungen freuen bzw. würde mich interessieren, ob das ein "normaler" und legaler Vertrag zwischen Übersetzer und Auftraggeber ist. Z.B. folgende Klausel: ANNAHME VON AUFTRÄGEN Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen. Bei Ablehnung eines Auftrags hat er dem [XXX] eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro abgelehnten Text zu zahlen. Wurden fünf Texte abgelehnt, behält sich das [XXX] das Recht vor, den Vertrag jederzeit per Einschreiben aufzulösen. Oder: ABLIEFERUNGSFRIST Die auf dem Auftragsschein angegebene Frist ist vertraglich verbindlich. Der Auftragnehmer hat für die Ablieferung in der vereinbarten Form und innerhalb der vereinbarten Fristen zu sorgen. Bei Überschreitung der vertraglich festgesetzten Frist für die Ablieferung der Übersetzung ist pro Kalendertag eine Vertragsstrafe von 30% des für den Auftrag fälligen Gesamtbetrages zu zahlen. Der Betrag der Vertragsstrafe wird von den dem Auftragnehmer geschuldeten Beträgen abgezogen, unbeschadet einer gerichtlichen Geltendmachung im Falle der Unzulänglichkeit der ausstehenden Beträge. Ich hab' extra die Namen rausgenommen und hoffe, dass ich das hier so schreiben darf... Vielleicht verstehe ich auch nur etwas falsch aber für mich sehen alleine diese Bedingungen wie Abzocke aus, oder? Liebe Grüße, Linda ▲ Collapse | | |
Ralf Lemster Germany Local time: 20:58 English to German + ... Ein paar Kommentare... | Jul 22, 2004 |
Guenther schrieb: Ralf hat's wie immer sehr diplomatisch ausgedrückt, aber so ein Vertrag widerstößt gegen jegliche guten Sitten. War gar nicht besonders diplomatisch - nur finde ich Aufregung fehl am Platz. Narasimhan schrieb: Natürlich soll man solche Grobheiten sehr unhöflich zurückweisen. Zurückweisen ja - aber warum unhöflich? Damit begibst du dich doch auf das gleiche Niveau. Aniello schrieb: Meines Erachtens müsste diese Firma "geoutet" und "an den Pranger gestellt" werden, um KollegInnen vor "bösen Überraschungen" zu schützen. Offen gestanden, ich kann mir kaum vorstellen, dass es jemand gibt, der sich auf ein solches "Abenteuer" überhaupt einlässt... Abgesehen davon, dass Linda ihren Beitrag völlig korrekt (= ohne Namensnennung) eingestellt hat, finde ich ein "Outing" grundsätzlich ungeeignet - eine unterkühlt-höfliche, aber bestimmte Ablehnung ist die richtige Rückmeldung für ein solches Ansinnen. Als Freiberufler sind wir selbstständige Unternehmer; eine solche Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Die Diskussion darüber ist völlig ok. Gruß Ralf | |
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Aniello Scognamiglio (X) Germany Local time: 20:58 English to German + ...
Hallo Linda, kannst Du das "Werk" bitte an meine E-Mail-Adresse schicken? Ich würde es mir gerne mal anschauen, ohne Hintergedanken. Du kannst den Firmennamen selbstverständlich unkenntlich machen oder löschen. Nur aus Neugierde. Wenn es nicht geht, auch kein Problem. Bitte an [email protected] schicken. Danke, Aniello LiMaBi wrote: Vielen Dank für eure Meinungen! Wie gesagt, ich hab' schon entschieden, das nicht zu unterschreiben (der Wisch ist übrigens 20 Seiten lang) aber da ich so etwas noch nie bekommen habe, wollte ich mal nachhorchen... Ich wollte nur nicht zu zickig sein... Verzug etc. ist ja ok aber 30 % pro Tag?! Und die Annahmeverpflichtung... Das ist ja unmöglich... Hm, ich überlege, wie ich mich ausdrücken soll, ohne "gelöscht" zu werden... Das Ding wird von dritten im Namen einen großen, bekannten Institution verschickt - ich denke, ich werde diesen "Vertrag" mal direkt weiter leiten... Auch wenn ich blond bin, bin ich doch nicht blöd... Danke noch mal an alle! LG, Linda | | |
shasas Germany Local time: 20:58 English to German Dazu eine URL | Jul 22, 2004 |
http://www.europarl.eu.int/tenders/en22004eu/contract_de.doc Disclaimer: Der Link ist öffentlich zugänglich, Google-Suche nach "Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen" genügt. Auf diese Art habe ich die Quelle gefunden. Der Anstand gebietet es mir, von weiteren Kommentaren abzusehen *g* [Edited a... See more http://www.europarl.eu.int/tenders/en22004eu/contract_de.doc Disclaimer: Der Link ist öffentlich zugänglich, Google-Suche nach "Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen" genügt. Auf diese Art habe ich die Quelle gefunden. Der Anstand gebietet es mir, von weiteren Kommentaren abzusehen *g* [Edited at 2004-07-22 07:45]
[Edited at 2004-07-22 07:48] ▲ Collapse | | |
da brauchen wir uns ja keine Gedanken mehr machen. Oder hat einer von euch die nötigen 50.000,-- Euro Kaution übrig?? Normalerweise sollte man sowas an Frontal21/Monitor o.ä. weiterleiten. Mir fehlen die Worte. Und das kommt äußerst selten vor. | | |
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