https://www.proz.com/forum/german/23131-frage_zu_vertrag%3A_ist_das_normal.html

Pages in topic:   [1 2] >
Frage zu Vertrag: ist das normal?!
Thread poster: LindaMcM
LindaMcM
LindaMcM  Identity Verified
Local time: 20:58
Swedish to German
+ ...
Jul 21, 2004

Hallo,

ich habe einen Vertrag vorliegen, bei dem sich mir die Haare sträuben.
Für mich ist klar, dass ich das nicht unterschreiben werde aber ich würde mich sehr über weitere Meinungen freuen bzw. würde mich interessieren, ob das ein "normaler" und legaler Vertrag zwischen Übersetzer und Auftraggeber ist.

Z.B. folgende Klausel:

ANNAHME VON AUFTRÄGEN

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen. Bei Ablehnung eines Auftrags hat er dem [XXX] eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro abgelehnten Text zu zahlen.
Wurden fünf Texte abgelehnt, behält sich das [XXX] das Recht vor, den Vertrag jederzeit per Einschreiben aufzulösen.


Oder:


ABLIEFERUNGSFRIST

Die auf dem Auftragsschein angegebene Frist ist vertraglich verbindlich. Der Auftragnehmer hat für die Ablieferung in der vereinbarten Form und innerhalb der vereinbarten Fristen zu sorgen.
Bei Überschreitung der vertraglich festgesetzten Frist für die Ablieferung der Übersetzung ist pro Kalendertag eine Vertragsstrafe von 30% des für den Auftrag fälligen Gesamtbetrages zu zahlen. Der Betrag der Vertragsstrafe wird von den dem Auftragnehmer geschuldeten Beträgen abgezogen, unbeschadet einer gerichtlichen Geltendmachung im Falle der Unzulänglichkeit der ausstehenden Beträge.


Ich hab' extra die Namen rausgenommen und hoffe, dass ich das hier so schreiben darf...

Vielleicht verstehe ich auch nur etwas falsch aber für mich sehen alleine diese Bedingungen wie Abzocke aus, oder?

Liebe Grüße, Linda


 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
Germany
Local time: 20:58
English to German
+ ...
Inakzeptabel Jul 21, 2004

Hallo Linda,
Ich hab' extra die Namen rausgenommen und hoffe, dass ich das hier so schreiben darf...

Danke, das passt absolut.

Vielleicht verstehe ich auch nur etwas falsch aber für mich sehen alleine diese Bedingungen wie Abzocke aus, oder?

Mir erscheint die Verteilung der Risiken sehr unausgewogen - eine Verfügbarkeitsverpflichtung macht nur dann Sinn, wenn das zu bearbeitende Textvolumen in Bezug auf einen Referenzzeitraum festgelegt wird. Generell halte ich eine solche Verpflichtung nur dann für legitim, wenn gleichzeitig ein Mindestumsatzvolumen garantiert und bei Nichtinanspruchnahme auch gezahlt wird.

Eine Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung ist grundsätzlich in Ordnung - nur halte ich den genannten Prozentsatz für überzogen; außerdem fehlt die Begrenzung der Haftungssumme (i.d.R. auf den Auftragswert).

Eine solche Vereinbarung würde ich weder selbst unterschreiben noch den Kollegen zumuten, die mit mir zusammen arbeiten.

Gruß Ralf


 
Klaus Herrmann
Klaus Herrmann  Identity Verified
Germany
Local time: 20:58
Member (2002)
English to German
+ ...
Volle Zustimmung Jul 21, 2004

Ich kann mich Ralfs Sichtweise nur anschließen. Grundsätzlich ist eine Konventionalstrafe bei Lieferverzug durchaus vertretbar, allerdings sollte diese nicht nur der Höhe nach, sondern auch auf schuldhafte Verspätungen begrenzt sein. Eine Formulierung wäre zum Beispiel 'X Arbeitstage nach Verfügbarkeit aller erforderlichen Dokumente und Begleitmaterialien".

 
Stefan Keller
Stefan Keller  Identity Verified
Germany
Local time: 20:58
English to German
Annahmeverpflichtung??? Jul 21, 2004

Wie kann man einem Freiberufler(!) solche Verträge ernsthaft anbieten?
Eines der Kriterien für die Abgrenzung Selbständiger/Scheinselbständiger (in Deutschland) ist doch gerade diese Freiheit, wann ich arbeite, für wen ich arbeite und wie viel ich arbeite. Stichwort "weisungsgebunden".

Auch Konventionalstrafen sind mir bisher in den Service Agreements, die ich unterschrieben habe, noch nicht untergekommen. Ist das wirklich üblich?

Ich scheine ja großes Glü
... See more
Wie kann man einem Freiberufler(!) solche Verträge ernsthaft anbieten?
Eines der Kriterien für die Abgrenzung Selbständiger/Scheinselbständiger (in Deutschland) ist doch gerade diese Freiheit, wann ich arbeite, für wen ich arbeite und wie viel ich arbeite. Stichwort "weisungsgebunden".

Auch Konventionalstrafen sind mir bisher in den Service Agreements, die ich unterschrieben habe, noch nicht untergekommen. Ist das wirklich üblich?

Ich scheine ja großes Glück mit meinen Kunden zu haben...

Viele Grüße
Stefan
Collapse


 
Guenther Danzer
Guenther Danzer  Identity Verified
Local time: 20:58
English to German
+ ...
Selbstmord Jul 21, 2004

Wenn man sowas akzeptiert, kann man sich auch gleich erschießen. Nicht begrenzte Pönale bedeutet (abgesehen von dem viel zu hohen Prozentsatz), dass ich nach etwas mehr als 3 Tagen Verzug (keine Lust auch noch die Stunden zu errechnen) draufzahlen muss.
Ralf hat's wie immer sehr diplomatisch ausgedrückt, aber so ein Vertrag widerstößt gegen jegliche guten Sitten.
Man könnte das Szenario ja mal ausbauen. Ich gebe dir einen echten Auftrag, der dich für mehrere Tage auslastet und
... See more
Wenn man sowas akzeptiert, kann man sich auch gleich erschießen. Nicht begrenzte Pönale bedeutet (abgesehen von dem viel zu hohen Prozentsatz), dass ich nach etwas mehr als 3 Tagen Verzug (keine Lust auch noch die Stunden zu errechnen) draufzahlen muss.
Ralf hat's wie immer sehr diplomatisch ausgedrückt, aber so ein Vertrag widerstößt gegen jegliche guten Sitten.
Man könnte das Szenario ja mal ausbauen. Ich gebe dir einen echten Auftrag, der dich für mehrere Tage auslastet und schiebe dann noch 4 oder 5 fingierte nach, die im gleichen Zeitraum erledigt werden sollen. Unmöglich?! Naja, dann musst du halt 4- bis 5-mal Strafe zahlen (2000 - 2500 Euro).
So einfach möchte ich mein Geld auch mal verdienen.

Einzige Möglichkeit, ab in den Papierkorb mit dem Mist.

Günther
Collapse


 
Agnieszka Hayward (X)
Agnieszka Hayward (X)
Poland
Local time: 20:58
German to Polish
+ ...
Unerhört! Jul 21, 2004

Guenther Danzer wrote:
Wenn man sowas akzeptiert, kann man sich auch gleich erschießen.


Genau.

Die 30% sind wohl ein Tippfehler, nicht wahr?
Das Ganze ist eine große Zumutung...

Stimme meinen Vorrednern (Vorschreibern? ?) voll zu.


 
Marian Pyritz
Marian Pyritz  Identity Verified
Germany
Local time: 20:58
Member (2004)
Dutch to German
+ ...
Zumutung Jul 21, 2004

Nie zuvor habe ich gehört, dass man für die Ablehnung eines Übersetzungsauftrags eine Vertragsstrafe zahlen soll.

In einem Schreiben, das vor einiger Zeit von einem Übersetzungsbüro an seine freiberuflichen Mitarbeiter mit der Bitte um Unterzeichung geschickt wurde, stand der Passus, dass sie ab sofort für Fehler und Ungenauigkeiten in schriftlichen Übersetzungen nach einmaliger Rücksprache und \"Verwarnung\", die sie dokumentieren, ohne Ausnahme Abzüge von der Rechnung vor
... See more
Nie zuvor habe ich gehört, dass man für die Ablehnung eines Übersetzungsauftrags eine Vertragsstrafe zahlen soll.

In einem Schreiben, das vor einiger Zeit von einem Übersetzungsbüro an seine freiberuflichen Mitarbeiter mit der Bitte um Unterzeichung geschickt wurde, stand der Passus, dass sie ab sofort für Fehler und Ungenauigkeiten in schriftlichen Übersetzungen nach einmaliger Rücksprache und \"Verwarnung\", die sie dokumentieren, ohne Ausnahme Abzüge von der Rechnung vornehmen müssten. Dies gelte sowohl für Auslassungen als auch für falsche Zahlen, Daten, Aktenzeichen etc.

Dies habe ich damals schon als Zumutung empfunden; aber der heute angesprochene Vertrag ist für mich völlig inakzeptabel.
Collapse


 
LindaMcM
LindaMcM  Identity Verified
Local time: 20:58
Swedish to German
+ ...
TOPIC STARTER
Vielen Dank Jul 21, 2004

Vielen Dank für eure Meinungen!

Wie gesagt, ich hab' schon entschieden, das nicht zu unterschreiben (der Wisch ist übrigens 20 Seiten lang) aber da ich so etwas noch nie bekommen habe, wollte ich mal nachhorchen...

Ich wollte nur nicht zu zickig sein... Verzug etc. ist ja ok aber 30 % pro Tag?! Und die Annahmeverpflichtung... Das ist ja unmöglich...

Hm, ich überlege, wie ich mich ausdrücken soll, ohne "gelöscht" zu werden......
See more
Vielen Dank für eure Meinungen!

Wie gesagt, ich hab' schon entschieden, das nicht zu unterschreiben (der Wisch ist übrigens 20 Seiten lang) aber da ich so etwas noch nie bekommen habe, wollte ich mal nachhorchen...

Ich wollte nur nicht zu zickig sein... Verzug etc. ist ja ok aber 30 % pro Tag?! Und die Annahmeverpflichtung... Das ist ja unmöglich...

Hm, ich überlege, wie ich mich ausdrücken soll, ohne "gelöscht" zu werden...
Das Ding wird von dritten im Namen einen großen, bekannten Institution verschickt - ich denke, ich werde diesen "Vertrag" mal direkt weiter leiten...

Auch wenn ich blond bin, bin ich doch nicht blöd...

Danke noch mal an alle!

LG, Linda
Collapse


 
jamse (X)
jamse (X)
Local time: 20:58
German to Russian
+ ...
Unverschämt. Jul 21, 2004

Mehr gibt´s dazu nichts zu sagen.

 
Narasimhan Raghavan
Narasimhan Raghavan  Identity Verified
Local time: 00:28
English to Tamil
+ ...
In memoriam
Etwas ähnliches ist mir schon passiert Jul 21, 2004

"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen. Bei Ablehnung eines Auftrags hat er dem [XXX] eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro abgelehnten Text zu zahlen.
Wurden fünf Texte abgelehnt, behält sich das [XXX] das Recht vor, den Vertrag jederzeit per Einschreiben aufzulösen"

Darüber habe ich
... See more
"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen. Bei Ablehnung eines Auftrags hat er dem [XXX] eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro abgelehnten Text zu zahlen.
Wurden fünf Texte abgelehnt, behält sich das [XXX] das Recht vor, den Vertrag jederzeit per Einschreiben aufzulösen"

Darüber habe ich mich schon geäußert, siehe http://www.proz.com/post/152698#152698 Damals habe ich an den Möchtegernauftraggeber geschrieben. Ich bekam eine seltsame Antwort. Er gab zu, daß sein Angebot unhöflich sei. Aber er hat die Bedingungen halt aus denen der von ihm seitens seiner europäischen Kunden erhaltenen kopiert. Damals habe ich ihm nicht geglaubt. Aber jetzt sehe ich ein, daß er die Wahrheit schrieb. Natürlich soll man solche Grobheiten sehr unhöflich zurückweisen.

Grüße,
N.Raghavan
Collapse


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
Germany
Local time: 20:58
English to German
+ ...
Hemmungslos unverschämt Jul 22, 2004

Hallo Linda,

dass Du das natürlich so nicht unterschreibst, versteht sich, denke ich, von selbst. Man kann schon gar nicht mehr von einer bodenlosen Frechheit sprechen, nein, ich vermute fast, da will jemand den "schnellen Euro" machen. Solche Praktiken sind nicht nur rigoros abzulehnen, nein, man muss diesen Firmen ganz genau auf die Finger sehen. Abgesehen von der "kriminellen Energie" darf nicht vergessen werden: Zu einer Vertragsunterzeichnung gehören immer noch (mindestens) z
... See more
Hallo Linda,

dass Du das natürlich so nicht unterschreibst, versteht sich, denke ich, von selbst. Man kann schon gar nicht mehr von einer bodenlosen Frechheit sprechen, nein, ich vermute fast, da will jemand den "schnellen Euro" machen. Solche Praktiken sind nicht nur rigoros abzulehnen, nein, man muss diesen Firmen ganz genau auf die Finger sehen. Abgesehen von der "kriminellen Energie" darf nicht vergessen werden: Zu einer Vertragsunterzeichnung gehören immer noch (mindestens) zwei! In dem Wort "Vertrag" steckt doch "sich vertragen" oder? Meines Erachtens müsste diese Firma "geoutet" und "an den Pranger gestellt" werden, um KollegInnen vor "bösen Überraschungen" zu schützen. Offen gestanden, ich kann mir kaum vorstellen, dass es jemand gibt, der sich auf ein solches "Abenteuer" überhaupt einlässt...

Take care!

Aniello

http://www.italengger.com



LiMaBi wrote:

Hallo,

ich habe einen Vertrag vorliegen, bei dem sich mir die Haare sträuben.
Für mich ist klar, dass ich das nicht unterschreiben werde aber ich würde mich sehr über weitere Meinungen freuen bzw. würde mich interessieren, ob das ein "normaler" und legaler Vertrag zwischen Übersetzer und Auftraggeber ist.

Z.B. folgende Klausel:

ANNAHME VON AUFTRÄGEN

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen. Bei Ablehnung eines Auftrags hat er dem [XXX] eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro abgelehnten Text zu zahlen.
Wurden fünf Texte abgelehnt, behält sich das [XXX] das Recht vor, den Vertrag jederzeit per Einschreiben aufzulösen.


Oder:


ABLIEFERUNGSFRIST

Die auf dem Auftragsschein angegebene Frist ist vertraglich verbindlich. Der Auftragnehmer hat für die Ablieferung in der vereinbarten Form und innerhalb der vereinbarten Fristen zu sorgen.
Bei Überschreitung der vertraglich festgesetzten Frist für die Ablieferung der Übersetzung ist pro Kalendertag eine Vertragsstrafe von 30% des für den Auftrag fälligen Gesamtbetrages zu zahlen. Der Betrag der Vertragsstrafe wird von den dem Auftragnehmer geschuldeten Beträgen abgezogen, unbeschadet einer gerichtlichen Geltendmachung im Falle der Unzulänglichkeit der ausstehenden Beträge.


Ich hab' extra die Namen rausgenommen und hoffe, dass ich das hier so schreiben darf...

Vielleicht verstehe ich auch nur etwas falsch aber für mich sehen alleine diese Bedingungen wie Abzocke aus, oder?

Liebe Grüße, Linda
Collapse


 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
Germany
Local time: 20:58
English to German
+ ...
Ein paar Kommentare... Jul 22, 2004

Guenther schrieb:
Ralf hat's wie immer sehr diplomatisch ausgedrückt, aber so ein Vertrag widerstößt gegen jegliche guten Sitten.

War gar nicht besonders diplomatisch - nur finde ich Aufregung fehl am Platz.

Narasimhan schrieb:
Natürlich soll man solche Grobheiten sehr unhöflich zurückweisen.

Zurückweisen ja - aber warum unhöflich? Damit begibst du dich doch auf das gleiche Niveau.

Aniello schrieb:
Meines Erachtens müsste diese Firma "geoutet" und "an den Pranger gestellt" werden, um KollegInnen vor "bösen Überraschungen" zu schützen. Offen gestanden, ich kann mir kaum vorstellen, dass es jemand gibt, der sich auf ein solches "Abenteuer" überhaupt einlässt...

Abgesehen davon, dass Linda ihren Beitrag völlig korrekt (= ohne Namensnennung) eingestellt hat, finde ich ein "Outing" grundsätzlich ungeeignet - eine unterkühlt-höfliche, aber bestimmte Ablehnung ist die richtige Rückmeldung für ein solches Ansinnen.

Als Freiberufler sind wir selbstständige Unternehmer; eine solche Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Die Diskussion darüber ist völlig ok.

Gruß Ralf


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
Germany
Local time: 20:58
English to German
+ ...
Hallo Jul 22, 2004

Hallo Linda,

kannst Du das "Werk" bitte an meine E-Mail-Adresse schicken?
Ich würde es mir gerne mal anschauen, ohne Hintergedanken. Du kannst den Firmennamen selbstverständlich unkenntlich machen oder löschen. Nur aus Neugierde. Wenn es nicht geht, auch kein Problem. Bitte an [email protected] schicken.

Danke, Aniello


LiMaBi wrote:

Vielen Dank für eure Meinungen!

Wie gesagt, ich hab' schon entschieden, das nicht zu unterschreiben (der Wisch ist übrigens 20 Seiten lang) aber da ich so etwas noch nie bekommen habe, wollte ich mal nachhorchen...

Ich wollte nur nicht zu zickig sein... Verzug etc. ist ja ok aber 30 % pro Tag?! Und die Annahmeverpflichtung... Das ist ja unmöglich...

Hm, ich überlege, wie ich mich ausdrücken soll, ohne "gelöscht" zu werden...
Das Ding wird von dritten im Namen einen großen, bekannten Institution verschickt - ich denke, ich werde diesen "Vertrag" mal direkt weiter leiten...

Auch wenn ich blond bin, bin ich doch nicht blöd...

Danke noch mal an alle!

LG, Linda


 
shasas
shasas  Identity Verified
Germany
Local time: 20:58
English to German
Dazu eine URL Jul 22, 2004

http://www.europarl.eu.int/tenders/en22004eu/contract_de.doc

Disclaimer: Der Link ist öffentlich zugänglich, Google-Suche nach "Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen" genügt. Auf diese Art habe ich die Quelle gefunden.

Der Anstand gebietet es mir, von weiteren Kommentaren abzusehen *g*

[Edited a
... See more
http://www.europarl.eu.int/tenders/en22004eu/contract_de.doc

Disclaimer: Der Link ist öffentlich zugänglich, Google-Suche nach "Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle an ihn erteilten Aufträge anzunehmen" genügt. Auf diese Art habe ich die Quelle gefunden.

Der Anstand gebietet es mir, von weiteren Kommentaren abzusehen *g*

[Edited at 2004-07-22 07:45]

[Edited at 2004-07-22 07:48]
Collapse


 
Guenther Danzer
Guenther Danzer  Identity Verified
Local time: 20:58
English to German
+ ...
Naja, Jul 22, 2004

da brauchen wir uns ja keine Gedanken mehr machen.
Oder hat einer von euch die nötigen 50.000,-- Euro Kaution übrig??

Normalerweise sollte man sowas an Frontal21/Monitor o.ä. weiterleiten.

Mir fehlen die Worte. Und das kommt äußerst selten vor.


 
Pages in topic:   [1 2] >


There is no moderator assigned specifically to this forum.
To report site rules violations or get help, please contact site staff »


Frage zu Vertrag: ist das normal?!






Anycount & Translation Office 3000
Translation Office 3000

Translation Office 3000 is an advanced accounting tool for freelance translators and small agencies. TO3000 easily and seamlessly integrates with the business life of professional freelance translators.

More info »
Trados Studio 2022 Freelance
The leading translation software used by over 270,000 translators.

Designed with your feedback in mind, Trados Studio 2022 delivers an unrivalled, powerful desktop and cloud solution, empowering you to work in the most efficient and cost-effective way.

More info »