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Frage zum Umgang mit Kunden
Thread poster: ncfialho (X)
ncfialho (X)
ncfialho (X)  Identity Verified
Local time: 23:16
German to Portuguese
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TOPIC STARTER
Erledigt Aug 23, 2004

Hallo Uwe,
also ich habe mich mit der Agentur geeinigt und den Preis reduziert, denn soooo toll war meine Übersetzung leider wirklich nicht (ich war unter Zeitdruck und unkonzentriert, sonst nicht meine Art).
Ich hätte den Auftrag von vornherein nicht annehmen sollen und habe meine Schlüsse daraus gezogen.
Trotzdem fand ich das Verhalten der Agentur nicht ganz korrekt.
Lieben Gruss,
Natália



Uwe Kirmse wrote:

Natürlich lohnt es sich nicht, wegen 1 Seite rechtliche Schritte einzuleiten. Aber irgendwie stinkt die Sache doch gen Himmel. Manchmal hilft es aber, einem solchen Auftraggeber zu erklären, was das BB ist und einen Eintrag dort anzudrohen. Manche ziehen es dann wohl doch vor zu zahlen. Allerdings ist es bei kleinen Beträgen besser, das faule Ei im BB zu benennen, vielleicht bewahrt das andere Kollegen davor, einige Tausender zu verlieren. Andere werden dir dankbar sein.

Übrigens kann eine Übersetzung über den Umweg einer Drittsprache kaum maßgeblich sein. Vo einer eigentlich auch im BB gut bewerteten Agentur aus dem Ausland bekam ich einmal eine Anfrage, die mit einer Probeübersetzung Polnisch - Deutsch verbunden war. Der polnische Text war recht eigenartig, und ich schrieb bei einigen Stellen die Anmerkung dazu, dass es nach einer schlechten Übersetzung aus dem Englischen aussieht. Mein Englisch wäre jedoch nicht gut genug, um den Ausgangstext zu rekonstruieren und aus diesem zu übersetzen. Ntürlich hatte die Agentur niemanden, der PL-DE überprüfen konnte, und verglichen wurde doch mit dem englischen Ausgangstext. Ergebnis: Meine Übersetzung war unter aller Sau! Aber zumindest ging es da noch nicht um Geld.


 
Mirja Maletzki
Mirja Maletzki  Identity Verified
Germany
Local time: 08:16
Korean to German
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Paragrafen Nov 29, 2010

xxxAS in Munich wrote:

Erstens: der Auftraggeber sollte Dir schon Gelegenheit zur Nachbesserung geben (das ist doch selbstverständlich). Grundsätzlich muss er zahlen. Erst wenn Du mehrmals nachgebessert hast und die Übersetzung nachweislich fehlerhaft ist, kann der Auftraggeber Schadenersatz verlangen.


Tut mir Leid, dass ich einen alten Thread ausbuddle, aber er war grade sehr passend für mein Problem.

Hat eventuell jemand für mich die entsprechenden Paragrafen für diese Sachlage zur Hand? Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation und würde dem Kunden gerne die Gesetzeslage unter die Nase reiben.

Der Kunde behauptet, es seien Fehler in meiner Übersetzung, weigert sich aber, mir genaue Auskünfte über die Fehler zu geben. (Originalzitat: Sobald Sie einem 50% Preisnachlass der Übersetzung zustimmen, schicken wir Ihnen eine Übersicht der Fehler.)


 
Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
France
Local time: 00:16
French to German
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Nachbesserungsrecht Nov 29, 2010

Hallo Mirja,
bei ProZ.com findest Du auch eine Diskussion bez. des deutschen bzw. österreichischen Nachbesserungsrechtes, in welcher Paragraphen zitiert werden.

Hier: http://tinyurl.com/24n6lkn



[Modifié le 2010-11-29 10:09 GMT]


 
Derek Gill Franßen
Derek Gill Franßen  Identity Verified
Germany
Local time: 00:16
German to English
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In memoriam
Rechtlicher Käse Nov 29, 2010

Mirja Maletzki wrote:
...
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation und würde dem Kunden gerne die Gesetzeslage unter die Nase reiben.
...


Ich will dir nicht zu nah treten, aber ich bin Rechtsanwalt und meine, das Recht hinreichend verstanden zu haben; trotzdem würde ich das nicht unbedingt so machen (und ganz bestimmt nicht, wenn ich das Recht nicht verstünde), d.h. ich würde jemandem nichts "unter die Nase reiben", wenn ich nicht genau wüsste, wovon ich rede.

Allerdings schenkt einem das bloße Kenntnis einiger Paragrafen m.E. wohl kaum eine besser Verhandlungsposition (meist wird es dann ziemlich häßlich). Vielleicht kannst du eine positive Sache daraus drehen.

Wenn die aber nicht zahlen wollen oder können, dann werden sie das leider meist auch nicht unter dem Druck irgendwelcher rechtlichen Behauptungen eines Nichtjuristen tun.

Viel Glück!


 
Richard Schneider (X)
Richard Schneider (X)  Identity Verified
Germany
English to German
+ ...
Nachbesserungsrecht spielt in Praxis keine Rolle Nov 30, 2010


Sobald Sie einem 50% Preisnachlass der Übersetzung zustimmen, schicken wir Ihnen eine Übersicht der Fehler.


Hallo, Mirja,

umgekehrt wäre es richtig: Der Auftraggeber muss erklären, welche Fehler der Text seiner Ansicht nach enthält, dann geht man die Liste gemeinsam durch und versucht zu einer Einigung zu gelangen.

Die rechtlichen Aspekte solcher Streitfälle kann man vergessen. Das so genannte Nachbesserungsrecht steht zwar auf dem Papier, aber es spielt in unserer Branche keine Rolle, weil es einfach nicht praktikabel ist.

Kein Auftraggeber erteilt einem Übersetzer, der Murks geliefert hat, den Auftrag, daraus einen fehlerfreien, gut lesbaren und druckreifen Text zu machen. Denn der Übersetzer hat ja schon bewiesen, dass er es nicht kann.

Stattdessen wird mit der Überarbeitung ein anderer Übersetzer beauftragt, der schon mehrfach gezeigt hat, dass er in der Lage ist, die gewünschte Textqualität zu produzieren.

Wenn im Krankenhaus bei einem Eingriff etwas schiefgeht, lasst ihr euch ja auch nicht von demselben Pfuscher noch einmal operieren, sondern ihr geht zu einem anderen und fordert von dem ersten Schadensersatz.

In der Übersetzungspraxis werden solche Fälle pragmatisch beigelegt. Wenn die Übersetzung nachweislich mangelhaft ist, einigt man sich mit dem Übersetzer auf einen Preisnachlass und damit ist der Fall erledigt. Von einer juristischen Auseinandersetzung haben nur die Juristen etwas.

Mir ist ein konkreter Fall bekannt, bei dem ein Übersetzer seinen Auftraggeber verklagt hat, weil dieser wegen mangelhafter Übersetzungsqualität die Zahlung verweigerte. Als Sachverständiger wurde vom Gericht ein Universitätsdozent aus Germersheim bestellt. Dieser kam zu dem Schluss, dass die Übersetzung unbrauchbar ist. Der Übersetzer hat sein Honorar also letztendlich nicht erhalten und durfte zusätzlich noch die Kosten des Verfahrens übernehmen.


[Bearbeitet am 2010-11-30 13:06 GMT]


 
Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
France
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French to German
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Praktikabel ist es schon, nur... Nov 30, 2010

umsonst bekommt man nichts.
Ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren ist immer möglich, aber beide Parteien müssen sich darüber einig sein. Und wenn die Agentur wirklich Recht hat, dann verliert sie dabei nichts - oder?


 
Eric Hahn
Eric Hahn
Local time: 00:16
French to German
+ ...
Zum Nachbesserungsrecht Dec 1, 2010

Richard Schneider wrote:
Die rechtlichen Aspekte solcher Streitfälle kann man vergessen. Das so genannte Nachbesserungsrecht steht zwar auf dem Papier, aber es spielt in unserer Branche keine Rolle, weil es einfach nicht praktikabel ist.


Das mag vielleicht für Schnellschüsse gelten, aber in Fällen, wo der Auftraggeber sich z.B. erst nach der x.ten Teillieferung auf angebliche Mängel beruft und eigenmächtig Korrekturen vornehmen lässt, ohne dem Autragnehmer ein Nachbesserungsrecht einzuräumen, obwohl er dazu Gelegenheit gehabt hätte, sieht die Sache ganz anders aus.

Richard Schneider wrote:
Kein Auftraggeber erteilt einem Übersetzer, der Murks geliefert hat, den Auftrag, daraus einen fehlerfreien, gut lesbaren und druckreifen Text zu machen. Denn der Übersetzer hat ja schon bewiesen, dass er es nicht kann.


Das steht aber im Widerspruch zum Nachbesserungsrecht: Wenn ein Auftraggeber nicht in der Lage war, einen fähigen Übersetzer zu beauftragen, gibt ihm das noch lange nicht das Recht, eigenmächtig Honorarkürzungen vorzunehmen.


[Edited at 2010-12-01 17:02 GMT]


 
Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
France
Local time: 00:16
French to German
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Beweislast... Dec 1, 2010

Ehahn wrote:
Richard Schneider wrote:
Kein Auftraggeber erteilt einem Übersetzer, der Murks geliefert hat, den Auftrag, daraus einen fehlerfreien, gut lesbaren und druckreifen Text zu machen. Denn der Übersetzer hat ja schon bewiesen, dass er es nicht kann.


Das steht aber im Widerspruch zum Nachbesserungsrecht: Wenn ein Auftraggeber nicht in der Lage war, einen fähigen Übersetzer zu beauftragen, gibt ihm das noch lange nicht das Recht, eigenmächtig Honorarkürzungen vorzunehmen.

Außerdem liegt meines Wissens nach die Beweislast in solchen Fällen überwiegend beim Auftraggeber. Wenn sich dieser weigert, die Beweise zu seiner Reklamation vorzulegen, kann es auch sein, dass er einfach schwindeln will und im Grunde genommen gar nichts belegen kann.

Wie sollte in diesem Zusammenhang und im vorliegenden Fall der nachstehende Satz (O-Ton Kunde): "Sobald Sie einem 50% Preisnachlass der Übersetzung zustimmen, schicken wir Ihnen eine Übersicht der Fehler." verstanden werden?

[Modifié le 2010-12-02 13:46 GMT]


 
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