2004-11-03
Langenscheidt übersetzt Bürgerliches Gesetzbuch ins Englische
Einen nicht ganz alltäglichen Auftrag hat der Langenscheidt Übersetzungsservice, ein Unternehmen der Langenscheidt KG, München, erhalten: Für den Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz „Gesetze im Internet“, den das Ministerium zusammen mit der juris GmbH betreibt, übersetzt der Langenscheidt Übersetzungsservice alle fünf Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ins britische Englisch.
Der Auftrag wird vom Langenscheidt Übersetzungsservice mit einem neunköpfigen Team von Fachübersetzern, Juristen und Lektoren bewältigt werden. Der reine Text des BGB umfasst 22.000 Zeilen. Katharina Schmalenbach, Leitung Langenscheidt Übersetzungsservice: „Wir setzen für das Projektmanagement, zur Unterstützung des Übersetzungsworkflows und zur Abstimmung der BGB-Terminologie unter den Übersetzern modernste internetbasierte Technologien ein, bei denen z.B. die Softwareprodukte der Trados GmbH eine große Rolle spielen. Das Übersetzer- und Korrektorenteam wurde auf diese Aufgabe in eigens dafür konzipierten Schulungen vorbereitet.“ Der Projektzeitrahmen ist mit einem Jahr umrissen. Im Herbst 2005 liegt das BGB in englischer Sprache vor.
Die Übertragung des BGB ins britische Englisch dient dem „rechtspolitischen Export“ des BGB. Mit anderen Worten: Die englische Version des BGB erleichtert anderen Ländern und deren Gesetzgebern den Zugriff auf den und die Orientierung an dem Gesetzestext. Im Zuge der Globalisierung stellt diese Maßnahme einen wichtigen Schritt für eine rechtsstaatliche Gesamtentwicklung dar.
Das Bundesministerium der Justiz plant, den gesamten „German Civil Code“, der auch die neuesten EU-Richtlinien berücksichtigen wird, im Internet der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Damit soll die größtmögliche Verbreitung der englischsprachigen Gesetzestexte sichergestellt werden.
Hubert Haarmann, Leitung Langenscheidt eBusiness, kommentiert den Auftrag so: „Gemäß unserem Motto ,... weil Sprachen verbinden' können wir bei der Langenscheidt KG mit diesem Auftrag einen aktiven Beitrag leisten, anderen Ländern einen Einblick in das deutsche Recht zu ermöglichen. Wir freuen uns über das Vertrauen, das man uns für dieses anspruchsvolle Projekt entgegenbringt.“
[Text: Langenscheidt. Quelle: PM Langenscheidt, 2004-10-05. Bild: Langenscheidt.
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