Wechsel von Kleinunternehmerregelung zu "normal"
Thread poster: Jessi2712
Jessi2712
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Dec 16, 2004



 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Nein. Dec 16, 2004

Dadurch, dass du keine MwSt. berechnet hast, wurde "nach außen" dokumentiert, dass du weniger verdienst. Wenn du nun MwSt. in Rechnung stellst, dann weiß jeder, dass du mehr verdienst als unter die Kleinunternehmerregelung fällt (offiziell, "nach außen", wohlgemerkt). Warum ankündigen, dass du nun MwSt. berechnen musst? Deine Auftraggeber wissen Bescheid. Außerdem ist es Jacke wie Hose. Er zahlt an dich die MwSt und holt sie sich vom FA wieder, und du tust schließlich dasselbe, d.h. du be... See more
Dadurch, dass du keine MwSt. berechnet hast, wurde "nach außen" dokumentiert, dass du weniger verdienst. Wenn du nun MwSt. in Rechnung stellst, dann weiß jeder, dass du mehr verdienst als unter die Kleinunternehmerregelung fällt (offiziell, "nach außen", wohlgemerkt). Warum ankündigen, dass du nun MwSt. berechnen musst? Deine Auftraggeber wissen Bescheid. Außerdem ist es Jacke wie Hose. Er zahlt an dich die MwSt und holt sie sich vom FA wieder, und du tust schließlich dasselbe, d.h. du bekommst die MwSt und musst sie ans FA abführen (aber das Verrechnen mit der Vorsteuer nicht vergessen-)). Anders wäre es, wenn du deine Preise erhöhen würdest. Das würde ich bei bestehenden Kunden schon ankündigen.

Gruß, Aniello
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Jutta Deichselberger
Jutta Deichselberger  Identity Verified
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Nur bei Privatkunden ein Thema Dec 16, 2004

Hallo Jessica,

das sehe ich eigentlich genauso wie deine Steuerberaterin. Für die Agenturen kostest du genau das gleiche, ganz egal, ob du nun noch Mehrwertsteuer draufschlägst oder nicht, da sie sowieso alle vorsteuerabzugsberechtigt sind und die gezahlte Mehrwertsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung wieder aufführen (und dort mit der vereinnahmen Ust. verrechnen). Daher sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit, das groß anzukündigen.

Anders ist die Sache bei Priv
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Hallo Jessica,

das sehe ich eigentlich genauso wie deine Steuerberaterin. Für die Agenturen kostest du genau das gleiche, ganz egal, ob du nun noch Mehrwertsteuer draufschlägst oder nicht, da sie sowieso alle vorsteuerabzugsberechtigt sind und die gezahlte Mehrwertsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung wieder aufführen (und dort mit der vereinnahmen Ust. verrechnen). Daher sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit, das groß anzukündigen.

Anders ist die Sache bei Privatkunden, also Herr X, der mal eben einen Brief von dir übersetzt haben will. Für den bist du dann 16% teurer, und da muss man echt total aufpassen, dass man dem guten Menschen sagt, dass die Preise Nettopreise sind und da noch die Mwst. drauf kommt... Ein Privatkunde rechnet nämlich im Gegensatz zu zu einem Firmenkunden mit Bruttopreisen.

Schöne Grüße
Jutta
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