Übersetzung eigener Dokumente beglaubigen
Thread poster: danilingua
danilingua
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Jan 12, 2005

Hallo Proz

Darf man als erm. Übersetzerin seine eigenen Dokumente übersetzen und beglaubigen?=

(Zeugnisse, etc.) Steh jetzt ein bisschen auf dem Schlauch

Danke...

Gruß

Daniela


 
Alison Schwitzgebel
Alison Schwitzgebel
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Nein Jan 12, 2005

So hat man das mir damals bei der Ermächtigung erklärt....

FWiW

Alison


 
danilingua
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auch noch wach :-) Jan 12, 2005

Alison Riddell-Kachur wrote:

So hat man das mir damals bei der Ermächtigung erklärt....

FWiW

Alison


gut.

Ich könnte sie aber übersetzen und dann?


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Die Frage: Für wen die Übersetzung? Jan 12, 2005

Frage den, für den die Übersetzung bestimmt ist.
Einige machen da keine Probleme - weiß ich aus persönlicher Erfahrung.

Und ja, auch noch wach

Gruß
Jerzy


 
Susanna & Christian Popescu
Susanna & Christian Popescu
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Ich kann nur zustimmen Jan 13, 2005

Jerzy Czopik wrote:

Einige machen da keine Probleme - weiß ich aus persönlicher Erfahrung.

Jerzy


Ich habe auch einige (zwar wenige) beglaubigte Übersetzungen in eigener Sache gemacht. Bisher gab es keinen Einwand. Es wäre eigentlich absurd, 1) da wir wegen eventuellen Fälschungen "doppelt so hart bestraft werden würden" - so der Gerichtspräsident bei meiner Vereidigung -, und 2) weshalb denn unnötig Geld ausgeben, wenn der Fachmann im Hause wohnt...

Gruß,
Chr.


 
danilingua
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genau, das habe ich auch so gesehen Jan 13, 2005

" 1) da wir wegen eventuellen Fälschungen "doppelt so hart bestraft werden würden" - so der Gerichtspräsident bei meiner Vereidigung -, und"

Mal abwarten, ob es eine einheitliche Vorschrift gibt.



 
Sonja Schuberth-Kreutzer
Sonja Schuberth-Kreutzer  Identity Verified
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Nicht zulässig Jan 13, 2005

Hallo Daniela,

im Dezember war ich auf einem Seminar über Urkundenübersetzen. Dort wurde auch erklärt, dass Übersetzungen bzw. Beglaubigungen in eigener Sache nicht zulässig sind, insofern stimme ich Alison zu.
Natürlich stellt sich die Frage "wen interessiert's ?". Ich hatte mal eine Testamentsübersetzung in eigener Sache, die habe ich von einer Kollegin machen lassen, weil das Testament bzw. die Übersetzung sonst möglicherweise anfechtbar gewesen wäre.

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Hallo Daniela,

im Dezember war ich auf einem Seminar über Urkundenübersetzen. Dort wurde auch erklärt, dass Übersetzungen bzw. Beglaubigungen in eigener Sache nicht zulässig sind, insofern stimme ich Alison zu.
Natürlich stellt sich die Frage "wen interessiert's ?". Ich hatte mal eine Testamentsübersetzung in eigener Sache, die habe ich von einer Kollegin machen lassen, weil das Testament bzw. die Übersetzung sonst möglicherweise anfechtbar gewesen wäre.

Grüße
Sonja
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Claire Bourneton-Gerlach
Claire Bourneton-Gerlach  Identity Verified
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Ich durfte... Jan 13, 2005

Daniela Gotta wrote:


Darf man als erm. Übersetzerin seine eigenen Dokumente übersetzen und beglaubigen?=

(Zeugnisse, etc.) Steh jetzt ein bisschen auf dem Schlauch

Danke...

Gruß

Daniela


... nach Rücksprache mit dem LRA (Unterlagen zu meinem Einbürgerungsantrag).

Claire


 
CBoeck
CBoeck
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Nein Jan 13, 2005

Daniela Gotta wrote:
Darf man als erm. Übersetzerin seine eigenen Dokumente übersetzen und beglaubigen?

Übersetzen ja, aber selbst beglaubigen nicht. Siehe auch BDÜ-Richtlinien zu Urkundenübersetzungen, dort steht: "Die Vorschriften über das Verbot der Mitwirkung als Notar (§ 3 des Beurkundungsgesetztes vom 28.8.69, Bundesgesetzblatt I, Seite 15123) und die Ausschließungsgründe des Notars (§ 6 Beurk.G) sind sinngemäß zu beachten. Im Klartext: Man darf seine eigenen Urkunden nicht selbst beglaubigen." Vielleicht kennst du einen Kollegen, der bereit ist, deine Übersetzung zu beglaubigen?

Viele Grüße

Claudia


 
Hans G. Liepert
Hans G. Liepert  Identity Verified
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In memoriam
Pragmatismus gefragt Jan 14, 2005

[quote]Sonja Schuberth-Kreutzer wrote:
Natürlich stellt sich die Frage "wen interessiert's ?". Ich hatte mal eine Testamentsübersetzung in eigener Sache, die habe ich von einer Kollegin machen lassen, weil das Testament bzw. die Übersetzung sonst möglicherweise anfechtbar gewesen wäre.
quote]

Die Einstellung halte ich für richtig - es gibt keine expliziten Vorschriften dazu. Der BDÜ als private Organisation ist schon mal gar nicht zuständig für Beglaubigungen, sondern das zuständige Landgericht. "Empfehlungen" oder Hinweise auf den Notarstand sind rechtlich kaum wirksam, ein Übersetzer ist kein Notar, umgekehrt gibt es Architekten, die sich ein Haus bauen, warum sollte das verboten werden? Oder der Arzt, der sich nicht selbst diagnostizieren darf?
Beim Testament wird auch nicht das Terstamentr unwirksam, höchstens könnte sich ein Gericht über die Übersetzung aufregen. Trotzdem bleibt es Quatsch, denn wenn der Eid des Übersetzers in eigener Sache schon nichts gilt, wieviel weniger dann in fremden Angelegenheiten.


 
de-ru-es-en
de-ru-es-en  Identity Verified
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Besser nicht selbst bestätigen - Beurkundungsgesetz Jan 22, 2005

CBoeck wrote: Übersetzen ja, aber selbst beglaubigen nicht. Siehe auch BDÜ-Richtlinien zu Urkundenübersetzungen, dort steht: "Die Vorschriften über das Verbot der Mitwirkung als Notar (§ 3 des Beurkundungsgesetztes vom 28.8.69, Bundesgesetzblatt I, Seite 15123) und die Ausschließungsgründe des Notars (§ 6 Beurk.G) sind sinngemäß zu beachten. Im Klartext: Man darf seine eigenen Urkunden nicht selbst beglaubigen." Vielleicht kennst du einen Kollegen, der bereit ist, deine Übersetzung zu beglaubigen?

Als ich beeidigt wurde, wurde ich auch über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt auf entsprechende Richtlinien oder Vorschriften hingewiesen, wonach, wie von Frau Boeck ausgeführt, diese Vorschriften aus dem Beurkundungsgesetz auch für Übersetzer anzuwenden sind.

Darum besser nicht selbst bestätigen. Selbst Übersetzen ist OK, aber nicht bestätigen.


 
TTilch
TTilch  Identity Verified
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Und außerdem... Jan 25, 2005

...würde meiner Ansicht nach ein Dokument logischerweise schon deshalb an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn dessen Richtigkeit nicht von einem unabhängigen, unvoreingenommenen Dritten bestätigt wurde. Sinn und Zweck einer Beglaubigung ist doch eigentlich, dass ein eben solcher bestätigt, dass etwas seine Richtigkeit hat. Sonst könnte doch auch gleich jeder selbst seine Kopien, Unterschriften usw. beglaubigen?! Darf man aber auch nicht.

Viele Grüße

Tanja


 
danilingua
danilingua  Identity Verified
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naja.... Jan 25, 2005

[quote]TTilch wrote:

"...würde meiner Ansicht nach ein Dokument logischerweise schon deshalb an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn dessen Richtigkeit nicht von einem unabhängigen, unvoreingenommenen Dritten bestätigt wurde."


....mit der Ermächtigung ist man per se zur Wahrheit verpflichtet, ohne Unterschied auf eigene oder fremde Dokumente. Das weiß das Dokument ja nicht. Wenn ich für Rechtsverstoß bei Drittdokumenten belang werden kann, müsste das doch für jedes Dokument gelten - oder mache ich einen Denkfehler?

Gruß, Daniela


 
TTilch
TTilch  Identity Verified
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Nachsatz Jan 25, 2005

Hallo Daniela,

was ich damit sagen wollte, ist, dass man eigentlich nur dann eine beglaubigte Übersetzung anfordert, wenn man eine "normale" Übersetzung als nicht ausreichend betrachtet (d.h. nicht das nötige Vertrauen vorhanden ist, dass sie inhaltlich wirklich richtig und vollständig ist (Beispiel: Zeugnis) oder zu wichtigen offiziellen Zwecken dient).

Wenn das Vertrauen besteht, dass die Übersetzung schon richtig sein wird, dann wird man auch keine Beglaubigung
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Hallo Daniela,

was ich damit sagen wollte, ist, dass man eigentlich nur dann eine beglaubigte Übersetzung anfordert, wenn man eine "normale" Übersetzung als nicht ausreichend betrachtet (d.h. nicht das nötige Vertrauen vorhanden ist, dass sie inhaltlich wirklich richtig und vollständig ist (Beispiel: Zeugnis) oder zu wichtigen offiziellen Zwecken dient).

Wenn das Vertrauen besteht, dass die Übersetzung schon richtig sein wird, dann wird man auch keine Beglaubigung fordern.

Möchte man sich aber absichern, so fordert man eine Beglaubigung - und in dem Fall würde es mich wundern, wenn sich nicht jemand daran stößt, dass das einen selbst betreffende Dokument von einem selbst übersetzt und beglaubigt wurde. Ich denke, dass eine solche Beglaubigung von vielen abgelehnt würde.

Viele Grüße

Tanja
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