Richtig mahnen, aber wie?
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Feb 13, 2005

Hallo!

Ich sitze im Moment auf einer überfälligen Rechnung, die ich dem Kunden am 10.12.04 gestellt habe und die 30 Tage später, also am 10.01.05, fällig wurde. Bisher ist das Geld - zu allem Überfluss handelt es sich auch noch um eine wirklich große Summe - nicht eingetroffen. Seit die Zahlung 2 Wochen überfällig war habe ich den Kunden inzwischen 3mal per E-Mail kontaktiert. Beim ersten Mal habe ich die Antwort erhalten, die Rechnung sei zwecks Jahresabschluss beim Steuer
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Hallo!

Ich sitze im Moment auf einer überfälligen Rechnung, die ich dem Kunden am 10.12.04 gestellt habe und die 30 Tage später, also am 10.01.05, fällig wurde. Bisher ist das Geld - zu allem Überfluss handelt es sich auch noch um eine wirklich große Summe - nicht eingetroffen. Seit die Zahlung 2 Wochen überfällig war habe ich den Kunden inzwischen 3mal per E-Mail kontaktiert. Beim ersten Mal habe ich die Antwort erhalten, die Rechnung sei zwecks Jahresabschluss beim Steuerberater, würde aber "Ende der Woche" (was dem 27./28.01. entsprach) wieder zurückkommen. Am 04.02. habe ich noch eine Mail geschrieben und in einem etwas schärferen Ton die Zahlung innerhalb von 7 Tagen gefordert - keinerlei Reaktion. Ich habe keinen Grund, anzunehmen, dass der Kunde insolvent sei, und bisher hat er auch immer pünktlich gezahlt.

Am morgigen Montag ist die Rechnung nun 5 Wochen im Verzug und ich möchte gern einen weiteren Schritt ergreifen. Wie gehe ich am besten vor? Wie schlage ich Verzugszinsen auf die Rechnung auf oder welche Höhe von Mahngebühr wäre angemessen? Welche Versandart empfiehlt sich (Einschreiben mit Rückschein, normaler Brief, Fax)? Ab wann würdet ihr einen Mahnbescheid beim Gericht anstrengen?

Danke für Eure Hilfe!
Gruß,
Patrick

[Edited at 2005-02-13 13:16]
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Korina Hansel
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Auf jeden Fall Mahnung per Post Feb 13, 2005

Hallo Patrick,

Natürlich wird ein gerichtliches Mahnverfahren nötig, wenn der Kunde nicht auf Deine Mahnung(en) reagiert. Ich würde ihm jedoch zunächst eine schriftliche Mahnung (per Einschreiben, eventuell mit Rückantwort) schicken und zusätzlich anrufen, um ihn persönlich darüber zu informieren, dass Du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn die Forderungen nicht beglichen werden.
Da Du offensichtlich schon mit diesem Kunden gearbeitet und positive Erfahrungen ge
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Hallo Patrick,

Natürlich wird ein gerichtliches Mahnverfahren nötig, wenn der Kunde nicht auf Deine Mahnung(en) reagiert. Ich würde ihm jedoch zunächst eine schriftliche Mahnung (per Einschreiben, eventuell mit Rückantwort) schicken und zusätzlich anrufen, um ihn persönlich darüber zu informieren, dass Du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn die Forderungen nicht beglichen werden.
Da Du offensichtlich schon mit diesem Kunden gearbeitet und positive Erfahrungen gemacht hast, findet Ihr sicher eine Lösung für das Problem (eventuell Ratenzahlungen, wenn es finanzielle Schwierigkeiten gibt).

Steffen, die Seite ist wirklich informativ. Wahrscheinlich hast Du sie Dir bereits angesehen, Patrick. Aber ich kopiere trotzdem einen Auszug, der vielleicht auch für andere Betroffene interessant ist und sich auf das Aufschlagen von Mahngebühren bezieht.

"Für eine Zahlungserinnerung sowie die 1. Mahnung darf noch keine Mahngebühr erhoben werden. Erst ab der zweiten Mahnung können Sie dem Schuldner Mahngebühren in Rechnung stellen, diese dürfen jedoch nicht mehr als € 2,50 je Mahnung betragen.

Verzugszinsen für den Fall des Zahlungsverzugs können bei Kaufvertragsabschluß in der Höhe frei ausgehandelt und vertraglich festgelegt werden.

* Bei Geschäften zwischen Kaufleuten ist ein Verzugszinssatz in Höhe von 5% üblich.
* Ist/sind einer oder beide Kaufvertragspartner eine Privatperson sollte der Zinssatz nicht mehr als 4% betragen.

Geben Sie bei einem Mahnbescheid höhere Verzugszinsen an, müssen Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund der ausstehenden Forderung des Schuldners gezwungen waren, während des Zahlungsverzuges selbst einen Kredit in Anspruch zu nehmen, für den die Zinsen höher anzusetzen sind."

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Korina
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Danke erstmal... Feb 13, 2005

[quote]Aniello Scognamiglio wrote:

Patrick Füldner wrote:

... und bisher hat er auch immer pünktlich gezahlt.


Dem entnehme ich, dass du bisher mit dem Kunden gute Erfahrungen gemacht hast.

Dass der Kunde gar nicht mehr reagiert, ist sehr ärgerlich. Für sein "Schweigen" kann es verschiedene Gründe geben. Wenn du die nur wüsstest!

Wenn die (bisher gute?) Geschäftsbeziehung nicht noch schlechter werden soll, würde ich erst einmal höflich aber bestimmt (mehrmals) mahnen (was sehen denn deine AGBs vor?). Erst wenn das Kind ganz in den Brunnen gefallen ist und du absolut nichts mehr zu verlieren hast, würde ich einen Anwalt einschalten (Blueboard usw.).

Die Frage, die ich mir stelle ist: Wie sieht es mit dem Vertrauensverhältnis aus? Hast du vor, für diesen Kunden künftig noch Aufträge auszuführen? Ja? Dann ist Geduld angesagt. Nein? Dann ran an den Speck!

Gruß, Aniello


... für alle Eure Antworten!

Wie man vielleicht merkt, ist es tatsächlich das erste Mal in den 4 1/2 Jahren, die ich selbständig arbeite, dass ein Kunde nicht zahlt.

Also Anwalt und Inkassobüro wollte ich auch erst als allerletzte Möglichkeit in Betracht ziehen. Ich werde jetzt so verfahren, dass ich morgen eine schriftliche Mahnung per Einschreiben losschicke. Eigentlich ist das auch schon die 2. Mahnung, weil ich ja vor knapp 2 Wochen schon mal per E-Mail eine Frist von 7 Tagen gesetzt hatte, allerdings hatte ich da halt nicht "Mahnung" drüber geschrieben.

Eigentlich ist es ein Wahnsinn, dass man so lange auf sein Geld warten soll. Ich musste tatsächlich Schulden machen, weil ich halt im November fast ausschließlich für diesen Kunden und auf diese Rechnung hin gearbeitet hatte und so im Dezember und Januar quasi kaum Geld von anderer Seite hereinkam... Sehr ärgerlich. Wenn man dann noch bedenkt, dass ich letztens meine Stromrechnung 3(!) Tage zu spät überwiesen habe und daraufhin nur 7 Tage nach Fälligkeit eine auch so betitelte Mahnung im Briefkasten hatte, auf der mir direkt die kostenpflichtige Einstellung der Versorgung angedroht wurde...

Patrick


[Edited at 2005-02-13 17:30]


 
Derek Gill Franßen
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In memoriam
Besser Rechtsanwalt... Feb 13, 2005

Patrick Füldner wrote:
Also Anwalt und Inkassobüro wollte ich auch erst als allerletzte Möglichkeit in Betracht ziehen.


Warum? Zu oft spaziert jemand in meine Kanzlei mit einer Sache, die schon so "verbockt" ist, dass man als Rechtsanwalt nur noch Schadensbegrenzung betreiben kann. Die Fristen beim Werkvertrag sind relativ kurz...

Unternehmen, die gleich einen Rechtsanwalt einschalten, verlieren keine "gute" Kunden, sondern arbeiten wirtschaftlicher (bei höheren Beträgen geht es immer wieder um Zinsen u.ä.), werden ernster genommen (nachlässig ist einfach nachlässig) und setzen letztlich mehr um (IMHO).


Mit einem Brief vom Anwalt stellst du jedenfalls relativ schnell fest, ob ein längerer Kampf bevorsteht. Außerdem muss der Gegner die Kosten eines Anwalts tragen, wenn du Recht hast.

Patrick Füldner wrote:
Eigentlich ist es ein Wahnsinn, dass man so lange auf sein Geld warten soll. {...} Wenn man dann noch bedenkt, dass ich letztens meine Stromrechnung 3(!) Tage zu spät überwiesen habe und daraufhin nur 7 Tage nach Fälligkeit eine auch so betitelte Mahnung im Briefkasten hatte, auf der mir direkt die kostenpflichtige Einstellung der Versorgung angedroht wurde...


Genau das ist es! Es gibt überall Rechtsanwälte, die deinen Fall annehmen würden...


 
Alison Schwitzgebel
Alison Schwitzgebel
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IHK Frankfurt hat einen super Beitrag zum Thema Mahnung auf ihrer Web-Seite Feb 14, 2005

Bisher das Beste, das ich finden konnte!

wegen Copyright habe ich hier nur die Titel der einzelnen Kapitel zitiert - der Rest ist unter http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/mahnung/ zu finden - einschließlich Mustermahnungen.

Die Mahnung im Geschäfts
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Bisher das Beste, das ich finden konnte!

wegen Copyright habe ich hier nur die Titel der einzelnen Kapitel zitiert - der Rest ist unter http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/mahnung/ zu finden - einschließlich Mustermahnungen.

Die Mahnung im Geschäftsverkehr (außergerichtlich)

1. Begriff - Mahnung, was ist das?

2. Ziel der Mahnung

3. Eintritt des Verzuges

4. Form

5. Inhalt eines Mahnschreibens und Beispiele

6. Bei Erfolglosigkeit: Gerichtliches Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO

7. Ausnahmen von der Notwendigkeit einer Mahnung

8. Tipps für die betriebliche Organisation des Mahnwesens

Obwohl ich Dereks Erfahrung als Anwalt sehr schätze, finde ich es persönlich ein bißchen zu früh einen Anwalt einzuschalten. Die meisten Agenturen lassen sich 60 Tage (!!!) Zeit, um Rechnungen zu bezahlen. Allerdings kenne ich den Rechnungsbetrag nicht - wenn es sich um eine erheblichen Summe handelt, dann würde ich die Sache evtl anders sehen.

HDH

Alison
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Margarita2008
Margarita2008
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Verzugszinsen- pro Tag oder ??? Apr 30, 2009

Hallo allerseits,

ich habe auch einen Fall von einer Mahnung zur Zeit. Falls ich ab der nächsten Mahnung Verzugszinsen veranschlage, (in Höhe von 4%), -auf welchen Zeitraum bezieht sich das? Pro Tag oder pro Monat? Immerhin wären es bei 2000 € Rechungsbetrag 80 € - eben: pro Tag, oder wie?

Vielen Dank für Eure Antworten !
Aurora


 
Erik Freitag
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https://www.online-mahnantrag.de May 1, 2009

Hallo!

Das gerichtliche Mahnverfahren kann auf einer Website der Mahngerichte online durchgeführt werden (funktioniert hervorragend, habe es selbst einmal gemacht):

https://www.online-mahnantrag.de

Ich bin kein Jurist, finde aber, dass Du es sehr gut meinst mit den Zahlungserinnerungen. Soviel Geduld ist m.E. nicht nötig. Du hast schon drei Zahlungserinnerungen ge
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Hallo!

Das gerichtliche Mahnverfahren kann auf einer Website der Mahngerichte online durchgeführt werden (funktioniert hervorragend, habe es selbst einmal gemacht):

https://www.online-mahnantrag.de

Ich bin kein Jurist, finde aber, dass Du es sehr gut meinst mit den Zahlungserinnerungen. Soviel Geduld ist m.E. nicht nötig. Du hast schon drei Zahlungserinnerungen geschrieben, meinst Du, dass eine vierte noch was ändert?

Viel Erfolg,
Erik
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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In Deutschland: §§ 286, 288 BGB May 1, 2009

Hallo Aurora,

ich habe auch einen Fall von einer Mahnung zur Zeit. Falls ich ab der nächsten Mahnung Verzugszinsen veranschlage, (in Höhe von 4%),

Woraus leitest Du den Zinssatz ab?

-auf welchen Zeitraum bezieht sich das? Pro Tag oder pro Monat? Immerhin wären es bei 2000 € Rechungsbetrag 80 € - eben: pro Tag, oder wie?

In Deutschland sind die §§ 286 und 288 BGB relevant (u.a. zur Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr). Der in § 288 BGB genannte Basiszinssatz liegt derzeit bei 1,62 % p.a.; daraus ergibt sich ein aktueller Verzugszinssatz (gegenüber einem Firmenkunden) von 9,62 % p.a.

LG Ralf

PS Editiert - sorry, hatte aufgrund der Google Earth-Karte in Deinem Profil vermutet, dass Du in Österreich ansässig bist.

[Edited at 2009-05-01 07:21 GMT]


 


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Richtig mahnen, aber wie?






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