Off topic: Beglaubigte Übersetzungen von "privatem "Übersetzer????
Thread poster: Heidi Zapf (X)
Heidi Zapf (X)
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Mar 4, 2005

Hallo, liebe Kollegen/-innen,

ich habe heute einmal eine eher rechtliche Frage:
Vor kurzem ist mir in unserer Tageszeitung eine Annonce aufgefallen, die mich doch ziemlich verwundert hat.
Ein (anscheinend aus früheren Zeiten) beeidigter Übersetzer hat dort seine Sprachdienstleistungen sozusagen (Zitat:) "von privat für privat" angeboten - einschließlich Beglaubigungen, wenn diese für Urkunden u.ä. nötig wären.
Reine Übersetzungsdienste werden von Privatp
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Hallo, liebe Kollegen/-innen,

ich habe heute einmal eine eher rechtliche Frage:
Vor kurzem ist mir in unserer Tageszeitung eine Annonce aufgefallen, die mich doch ziemlich verwundert hat.
Ein (anscheinend aus früheren Zeiten) beeidigter Übersetzer hat dort seine Sprachdienstleistungen sozusagen (Zitat:) "von privat für privat" angeboten - einschließlich Beglaubigungen, wenn diese für Urkunden u.ä. nötig wären.
Reine Übersetzungsdienste werden von Privatpersonen ja häufiger angeboten, aber sind rechtlich gesehen auch Beglaubigungen von privater Hand zulässig???

Kann ich mir gar nicht vorstellen, deswegen würde ich gerne mal Eure Meinung hören.
Vielen Dank!
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Warum nicht? Mar 5, 2005

Hallo Heidi,
Reine Übersetzungsdienste werden von Privatpersonen ja häufiger angeboten, aber sind rechtlich gesehen auch Beglaubigungen von privater Hand zulässig???

Vorausgesetzt, der Kollege verfügt über eine gültige Ermächtigung, sehe ich keinen Grund, warum das unzulässig sein sollte. Freiberufler brauchen ja weder eine Firma noch eine Gewerbeanmeldung. Wo genau siehst du eine Grundlage, so etwas als unzulässig zu beurteilen?

Die Qualität ist natürlich eine ganz andere Geschichte, aber das ist ja hinreichend bekannt und diskutiert...

Gruß Ralf


 
Marinus Vesseur
Marinus Vesseur  Identity Verified
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Sind wir nicht alle ein Bisschen...privat? Mar 5, 2005

Es hört sich natürlich erst einmal dubios an und ob der gute Kollege seine Steuern korrekt deklariert bleibt natürlich dahingestellt, aber verboten ist es gewiss nicht. Möglicherweise sogar eine gute Vermarktungsidee, weil es Kunden anzieht, die sonst ein Übersetzungsbüro meiden würden. Mancher Artikel bei Ebay geht auf diese Weise auch besser weg.
Gruß aus Zell in Oberfranken.


 
Marc P (X)
Marc P (X)  Identity Verified
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Weil... Mar 5, 2005

Ralf,

"von privat für privat" bedeutet für mich, es handelt sich nicht um ein Geschäftsverhältnis im üblichen Sinne bzw. eventuelle Aufträge brauchen das Finanzamt nicht zu interessieren. So, als wenn man sein Auto über eine Zeitungsannonce verkauft.

Wenn der Anbieter nur damit sagen will, er sei Einzelkämpfer und kein Büro, dann ist das, finde ich, ungünstig formuliert.

Marc


 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Nicht werbewirksam Mar 5, 2005

Moin Marc,
Wenn der Anbieter nur damit sagen will, er sei Einzelkämpfer und kein Büro, dann ist das, finde ich, ungünstig formuliert.

Absolut einverstanden - aber vielleicht haben wir ja nur die Zielgruppe falsch verstanden?


LG Ralf


 
Heidi Zapf (X)
Heidi Zapf (X)
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TOPIC STARTER
kein "Einzelkämpfer", sondern ein "Geschäft unter der Hand" Mar 5, 2005

Vielen Dank für alle Beiträge bisher!

Ich verstehe dieses "privat an privat" auch so, dass es sich hier nicht um einen freiberuflichen "Einzelkämpfer" handelt, der sich - eben auch ohne Team im Hintergrund - mit dem Übersetzen sein tägliches Brot verdient. Die Annonce hat in meinen Augen eher ein "Geschäft unter der Hand" oder eine "Nachbarschaftshilfe" angeboten, so wie Marc das auch schon beschrieben hat. Deswegen auch meine Zweifel, ob in so einem Sonderfall eine Beglaubigu
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Vielen Dank für alle Beiträge bisher!

Ich verstehe dieses "privat an privat" auch so, dass es sich hier nicht um einen freiberuflichen "Einzelkämpfer" handelt, der sich - eben auch ohne Team im Hintergrund - mit dem Übersetzen sein tägliches Brot verdient. Die Annonce hat in meinen Augen eher ein "Geschäft unter der Hand" oder eine "Nachbarschaftshilfe" angeboten, so wie Marc das auch schon beschrieben hat. Deswegen auch meine Zweifel, ob in so einem Sonderfall eine Beglaubigung überhaupt rechtens ist. Immerhin setzt der Übersetzer damit seinen Namen unter eine Übersetzung, für die es wahrscheinlich nicht einmal eine Rechnung gibt.....

Freue mich auf weitere Meinungen und wünsche an dieser Stelle allen hier im Forum ein schönes Wochenende!
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Sonja Schuberth-Kreutzer
Sonja Schuberth-Kreutzer  Identity Verified
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Ohne Merwertsteuer Mar 5, 2005

Hallo allerseits,

ich würde das so verstehen, dass der Anbieter keine Mehrwertsteuer berechnen muss (oder nicht berechnet). Wäre bei Kleinunternehmern ja legal und ist für Privatabnehmer natürlich attraktiv.

Grüße
Sonja


 
Ruxi
Ruxi
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Nicht verstanden Mar 5, 2005

Was wird hier mit "privat Übersetzer" gemeint? Nicht etwa ein freiberuflicher Übersetzer?
Und wer darf dann eine Begläubigung machen?
Ich denke es geht nur um ein "freelance" Übersetzer, dazu noch mit Ermächtigung.
Ob er Steuern bezahlt oder nicht, das ist schon seine Sache mit dem Finanzamt.
Vielleicht macht er das nur so nebenberuflich.
Und was hat das mit der Qualität zu tun?

Alles unklar,
Ruxi


 


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Beglaubigte Übersetzungen von "privatem "Übersetzer????






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