Registrierung/Anmeldung eines Firmennamens
Thread poster: Steven Sidore
Steven Sidore
Steven Sidore  Identity Verified
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Apr 7, 2005

Hallo alle,

ich überlege mir eine richtige Website aufbauen, aber dazu würde ich gerne einen tollen Firmennamen ausdenken.

Meine Frage: will ich in Deutschland mit einem Firmennamen anfangen, statt einfach als "Steven Sidore" Rechnungen zu schreiben, muss ich diesen neuen Firmennamen irgendwo offiziell anmelden? Sind noch weitere Bestimmungen damit verbunden, z.B. man muss ein GmbH gründen oder so was?

Danke!


 
Alison Schwitzgebel
Alison Schwitzgebel
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Fantasienamen... Apr 7, 2005

Hi Steven!

Wie fast alles in Deutschland sind auch Firmennamen gesetzlich geregelt. Ich haben folgenden Eintrag im Internet dazu gefunden - vielleicht hilft es:

"Welchen Namen Sie als Unternehmer führen dürfen, richtet sich grundsätzlich danach, ob Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist. Ohne Eintrag ins Handelsregister, was der Fall ist, wenn Sie Kleingewerbetreibender oder Freiberufler sind, is
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Hi Steven!

Wie fast alles in Deutschland sind auch Firmennamen gesetzlich geregelt. Ich haben folgenden Eintrag im Internet dazu gefunden - vielleicht hilft es:

"Welchen Namen Sie als Unternehmer führen dürfen, richtet sich grundsätzlich danach, ob Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist. Ohne Eintrag ins Handelsregister, was der Fall ist, wenn Sie Kleingewerbetreibender oder Freiberufler sind, ist die Sache ziemlich einfach. Dann haben Sie in aller Regel nur die Verpflichtung, Ihren bürgerlichen Namen im Geschäftsbrief zu nennen - und zwar den Nachnamen und zumindest einen ausgeschriebenen Vornamen. Mehr verlangt die Gewerbeordnung von Ihnen eigentlich nicht. Sie dürfen aber durchaus zu Ihren Namen weitere Zusätze verwenden, wie z.B.: "Uschi Musterfrau, Veranstalterin von gehobenen Damenkränzchen" oder Ähnliches.

Betreiben Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)" oder als Partnerschaftsgesellschaft stehen Sie zwar ebenfalls nicht im Handelsregister, es werden jedoch im Briefkopf weitergehende Angaben auch zu den Partnern verlangt.

Für Unternehmen, die im Handelsregister registriert sind, gelten umfassendere Vorschriften. Ins Handelsregister eingetragen werden Einzelkaufleute e.K., Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG) oder die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Bei solchen Firmen - und nur bei solchen - sind auch Fantasienamen erlaubt, wie z.B. "Blümchenkaffee GmbH". Sie können natürlich auch Ihren persönlichen Namen als Firmennamen eintragen lassen, also "Willibald Vorneweg OHG". "

http://www.news-vnr.de/archiv/2002/07/newsletter_2002_07_30.html

Dabei muß ich auch sagen, daß ich zwar als "Alison Riddell-Kachur" firmiere, allerdings heißt meine Web-Seite wordsworking - und ich denke jeder kann seine Domäne so benennen wie er möchte. Wenn es nur um die Web-Seite geht, würde ich schon GUUUT überlegen, ob ich die EUR 12,500 für eine hinblättern möchte, nur unter diesem Namen firmieren zu dürfen mit einer gleichnamigen Web-Seite.

Grüße vom frühlingshaften Mittelrheintal!

Alison
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Astrid Elke Witte
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meine Erfahrung bei Namen Apr 7, 2005

Hallo Steven,

ich besitze 3 Domains, und benutze meinen eigenen Namen für keine davon. Meine Domains heißen "toplegaltranslation.com", "trademarktranslator.com" und "aejwoerterbuch.com". "aej" steht für meinen Namen, aber das ist reiner Zufall. Ich habe 6 Jahre lang bei Marken- und Domainnamenanwälten gearbeitet, und hätte sicherlich schon sofort von denen erfahren, wären die Namen nicht in Ordnung gewesen.

Als Geschäftsname habe ich den Namen "AEJohnson Trans
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Hallo Steven,

ich besitze 3 Domains, und benutze meinen eigenen Namen für keine davon. Meine Domains heißen "toplegaltranslation.com", "trademarktranslator.com" und "aejwoerterbuch.com". "aej" steht für meinen Namen, aber das ist reiner Zufall. Ich habe 6 Jahre lang bei Marken- und Domainnamenanwälten gearbeitet, und hätte sicherlich schon sofort von denen erfahren, wären die Namen nicht in Ordnung gewesen.

Als Geschäftsname habe ich den Namen "AEJohnson Translation Services" ausgewählt, und das scheint auch den Regelungen zu entsprechen.

Ich hoffe, daß Sie einen guten Namen finden.

Grüße aus Pullach,

Astrid

[Edited at 2005-04-07 22:56]
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Ruta Peter
Ruta Peter  Identity Verified
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Personen-/Firmen-/Domainname Apr 8, 2005

Alison Riddell-Kachur wrote:

....Ohne Eintrag ins Handelsregister, was der Fall ist, wenn Sie Kleingewerbetreibender oder Freiberufler sind, ist die Sache ziemlich einfach. Dann haben Sie in aller Regel nur die Verpflichtung, Ihren bürgerlichen Namen im Geschäftsbrief zu nennen - und zwar den Nachnamen und zumindest einen ausgeschriebenen Vornamen.
...

Alles sehr ausführlich und richtig, nur dass der Knackpunkt nicht Freiberufler oder Kleinunternehmen ist, sondern Einzelunternehmen vs. GmbH/AG etc. Einzelunternehmen sind alle, die nur einen voll verantwortlichen Eigentümer haben.


Dabei muß ich auch sagen, daß ich zwar als "Alison Riddell-Kachur" firmiere, allerdings heißt meine Web-Seite wordsworking - und ich denke jeder kann seine Domäne so benennen wie er möchte. Wenn es nur um die Web-Seite geht, würde ich schon GUUUT überlegen, ob ich die EUR 12,500 für eine hinblättern möchte, nur unter diesem Namen firmieren zu dürfen mit einer gleichnamigen Web-Seite.

Auch full ACK, der Domainname hat nichts mit dem Firmennamen zu tun, man kann jeden Domainnamen benutzen, der noch frei ist. Eigentümer der Domain ist man, wenn man als Admin-C bei http://www.nic.com eingetragen ist. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Normalerweise läßt man sich dort durch eine Hoster registrieren, alle seriösen Hoster tragen dort den Kunden ein, es gibt aber auch im großen weiten Internet welche, die sich selber eintragen, dann hat man die 12500 EUR umsonst bezahlt. Probleme riskiert man auch, wenn der Domainname einem fremden Firmennamen entspricht, die Firma kann ihn dann u.U. einfordern.
Zur Identifizierung gibt es in De eine Impressumspflicht für alle gewerblich genutzten Webseiten, dort muss der vollständige Firmen-/Personen-Name/Zusatz/Adresse... genannt sein.

Grüße aus Berlin!

Joachim,
der wieder unter dem Namen seiner Frau postet, oder sollte ich mir mal einen eigenen Account zulegen


 
Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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Billige Fantasienamen Apr 8, 2005

Einen Firmennamen darf man nur verwenden, wenn man im Handelsregister eingetragen ist (oder sich z.B. als GmbH "in Gründung" befindet: "GmbH i.G.")

Wie Alison schon gezeigt hat, ist so ein Eintrag aber teuer, und dazu kommt noch der Aufwand durch den anschließenden Papierkrieg mit den Behörden.

Für Übersetzer gibt es aber auch kostenlose Möglichkeiten:

a) Künstlername
Wer sich all
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Einen Firmennamen darf man nur verwenden, wenn man im Handelsregister eingetragen ist (oder sich z.B. als GmbH "in Gründung" befindet: "GmbH i.G.")

Wie Alison schon gezeigt hat, ist so ein Eintrag aber teuer, und dazu kommt noch der Aufwand durch den anschließenden Papierkrieg mit den Behörden.

Für Übersetzer gibt es aber auch kostenlose Möglichkeiten:

a) Künstlername
Wer sich alles "Künstler" nennen darf, wurde schon in Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse diskutiert. Ich würde es sogar noch weiter auslegen, bis mir jemand das Gegenteil beweist.;-)
Bei Verwendung eines Künstlernamens würde ich aber wenigstens kleingedruckt in der Fußzeile neben meiner Bankverbindung meinen amtlichen Namen nennen (sieht seriöser aus).

b) VAT-ID-Name
Wenn man sich eine "USt-IDNr" erteilen lässt (kostenlos) darf man sich unter einem beliebigen Namen eintragen lassen, unter dem man seinen Geschäftspartnern bekannt ist. Man braucht also noch nicht mal ein Künstler zu sein.

[Edited at 2005-04-08 07:47]
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Andrea Garfield-Barkworth
Andrea Garfield-Barkworth  Identity Verified
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Sind dieser Regelungen noch aktuell? Jun 10, 2015

Ich möchte auch eine eigene Website bauen. Kann man die Name XY-Übersetzungen und dann Vor- und Nachname verwenden?

 
markusob
markusob
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Firmennamen Jun 10, 2015

Meiner Meinung nach darfst du XY-Übersetzungen plus deinen eigenen Namen verwenden.

Der Name der Domain entspricht ja fast nie dem vollständigen Firmenamen. Z. B. die Webseite von McDonalds findet man unter mcdonalds.de. Hier fehlt mindestens der Rechtsformzusatz (den man im Impressum findet). Es gibt auch Firmen, deren Domains ganz anders lauten als der Firmenname.

Eine "Firma" gibt es sowieso nur bei Kaufleuten i. S. d. HGB. Der Sinn der "Firma" ist die eindeutige
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Meiner Meinung nach darfst du XY-Übersetzungen plus deinen eigenen Namen verwenden.

Der Name der Domain entspricht ja fast nie dem vollständigen Firmenamen. Z. B. die Webseite von McDonalds findet man unter mcdonalds.de. Hier fehlt mindestens der Rechtsformzusatz (den man im Impressum findet). Es gibt auch Firmen, deren Domains ganz anders lauten als der Firmenname.

Eine "Firma" gibt es sowieso nur bei Kaufleuten i. S. d. HGB. Der Sinn der "Firma" ist die eindeutige Unterscheidbarkeit der Kaufleute in den öffentlichen Registern. Außerdem muss ein Kaufmann einen Rechtsformzusatz führen (e. K., OHG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), damit Geschäftspartner das Ausmaß der Haftung erkennen können.
Neben dem Rechtsformzusatz kann übrigens der Rest vollkommen frei gewählt werden, solange er nicht irreführend ist. Du darfst deine Firma z. B. nicht den Vor- und Nachahmen deines Nachbarn geben. Zwei Firmen am Ort dürfen nicht verwechselt werden. Bei Veräußerung der Firma darf der Name des ursprünglichen Eigentümers beibehalten werden. Allerdings verbietet das Gesetz die isolierte Veräußerung des Firmennamens.

Als einzelner Übersetzer würdest du nur unter die Regelungen des HGB fallen, wenn du vereinfacht gesagt ein Geschäftsmodell wie eine Agentur hättest oder eine Kapitalgesellschaft gründest. Wenn du nur in den Sprachen tätig bist, die du selbst beherrschst, bist du ein Freiberufler.

Bei Freiberuflern würde man nicht von einer "Firma" sprechen, sondern nur von einer "Geschäftsbezeichnung". Die kann grundsätzlich auch frei gewählt werden z. B. Hallihallo Pizza. Allerdings unterliegen Freiberufler (die "Kammerberufe" )oft einem speziellen Berufsrecht, das wiederum Anforderungen an die Geschäftsbezeichnung legt. Für Übersetzer ist mir so etwas aber nicht bekannt.
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