Buchübersetzungen: wem gehört die Übersetzung?
Thread poster: IanW (X)
IanW (X)
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Apr 25, 2005

Liebe Kollegen,

ein Musikhistoriker hat mich beauftragt, ein mittlerweile vergriffenes deutsches Buch ins Englische zu übersetzen, das er für reine Forschungszwecke benötigt. Er hat allerdings nicht vor, das Buch zu veröffentlichen, möchte nur den Inhalt lesen können, Zitate auf Englisch parat haben und Details für sein Buch benutzen.

Ich habe ihm schon vorgeschlagen, dass es sinnvoll wäre, die Autoren dieses Buches anzusprechen, um festzustellen, ob sie Interes
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Liebe Kollegen,

ein Musikhistoriker hat mich beauftragt, ein mittlerweile vergriffenes deutsches Buch ins Englische zu übersetzen, das er für reine Forschungszwecke benötigt. Er hat allerdings nicht vor, das Buch zu veröffentlichen, möchte nur den Inhalt lesen können, Zitate auf Englisch parat haben und Details für sein Buch benutzen.

Ich habe ihm schon vorgeschlagen, dass es sinnvoll wäre, die Autoren dieses Buches anzusprechen, um festzustellen, ob sie Interesse an einer englischen Übersetzung ihres Werkes hätten, damit sie sich eventuell an den Kosten beteiligen könnten. Da dies ihn nicht zu interessieren scheint, möchte ich nun wissen, ob ich dann das Recht hätte, meine Übersetzung an die Autoren weiter zu verkaufen, falls ihrerseits Interesse besteht.

Gibt es irgendwelche rechtlichen, ethischen oder anderen Gründe, die dagegen sprechen würden? Gehört die Übersetzung letztendlich mir oder dem Kunden? Für Kommentare oder Hinweise wäre ich sehr dankbar, da ich mich in diesem Bereich nicht auskenne.

Irische Grüße aus Köln


Ian
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Jalapeno
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Aus dem Bauch... Apr 25, 2005

Hi Ian,

ich bin wahrlich kein Anwalt, aber mein Gefühl sagt mir, dass du das Buch überhaupt nicht ohne weiteres übersetzen kannst, ohne das Einverständnis des Copyright-Inhabers zu haben.

Ich würde

- abwarten, ob sich hier noch ein fachkundiger Prozianer zu Wort meldet

- vielleicht beim vdü nachfragen www.literaturuebersetzer.de

-
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Hi Ian,

ich bin wahrlich kein Anwalt, aber mein Gefühl sagt mir, dass du das Buch überhaupt nicht ohne weiteres übersetzen kannst, ohne das Einverständnis des Copyright-Inhabers zu haben.

Ich würde

- abwarten, ob sich hier noch ein fachkundiger Prozianer zu Wort meldet

- vielleicht beim vdü nachfragen www.literaturuebersetzer.de

- mich mit dem Autor / Verlag des Originals in Verbindung setzen

Viel Glück,

Jalapeno
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Stefan Keller
Stefan Keller  Identity Verified
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Rechte klären Apr 25, 2005

Jalapeno wrote:

Hi Ian,
ch würde

[...]
- mich mit dem Autor / Verlag des Originals in Verbindung setzen

Jalapeno[/quote]

Absolut! So wie ich das neulich mitbekommen habe (am eigenen Leib), musst du zunächst klären, wer Inhaber der Übersetzungsrechte ist. Das muss nicht zwingend der Autor oder der Verlag der Originalausgabe sein. Dies kannst du aber beim Verlag erfahren. Am besten wendest du dich mal unverbindlich mit einer Anfrage an den Verlag. Ich denke schon, dass du dir die Rechte "sichern" musst, wenn du beabsichtigst, die Übersetzung zu verkaufen!

Viel Glück und Erfolg
Stefan


 
Derek Gill Franßen
Derek Gill Franßen  Identity Verified
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In memoriam
Aus dem Gesetz (und Rechtsprechung)... Apr 25, 2005

Natürlich ohne verbindlicher Rechtsrat zu sein:
Das solltest du mit dem Kunde ausdrücklich vereinbaren.

Ian Winick wrote:

Liebe Kollegen,

ein Musikhistoriker hat mich beauftragt, ein mittlerweile vergriffenes deutsches Buch ins Englische zu übersetzen
[...]
Ich habe ihm schon vorgeschlagen, dass es sinnvoll wäre, die Autoren dieses Buches anzusprechen [...]. Da dies ihn nicht zu interessieren scheint, möchte ich nun wissen, ob ich dann das Recht hätte, meine Übersetzung an die Autoren weiter zu verkaufen, falls ihrerseits Interesse besteht.

Gibt es irgendwelche rechtlichen, ethischen oder anderen Gründe, die dagegen sprechen würden? Gehört die Übersetzung letztendlich mir oder dem Kunden? [...]

Ian[/quote]

Das könnte eine schöne Aufgabe werden. Nun aber zum Urheberrecht (nach deutschem Recht):

Eine Übersetzung ist deine persönliche geistige Schöpfung und daher ein "geschutztes Werk" im Sinne des Urheberrechts (vgl. § 2 Abs. 2 & § 3 UrhG (Did you really read § 3 UrhG? Here's the link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__3.html ).

Als Urheber (vgl. § 7 UrhG) gehört die Übersetzung zunächst also dir - das Veröffentlichungsrecht (vgl. § 12 UrhG) steht dir zu; eine grobe Übersicht anderer Rechte des Urhebers enthält § 15 UrhG.

Fraglich ist, ob du einem anderen Nutzungsrechte (also auch das Veröffentlichungsrecht) eingeräumt hast und inwieweit. Der Umfang, in dem ein Urheber Nutzungsrechte eingeräumt hat, richtet sich nach dem Vertragsinhalt (vgl. § 31 UrhG). Ich nehme an, dass du noch keinen Vertrag abgeschlossen hast, was vielleicht gar nicht so schlecht ist.

Es klingt so, als ob es deinem Auftraggeber letztlich egal ist, ob die Übersetzung veröffentlich wird oder nicht - jedenfalls höre ich nicht daraus, dass er partout dagegen ist. Es dürfte also nicht ausgeschlossen sein, dir die Rechte der Veröffentlichung vorzubehalten (die sind ja auch deine Rechte).

Es gäbe ein paar rechtliche Möglichkeiten, damit umzugehen. Du könntest dir die Rechte vorbehalten oder seine übertragene Rechte einschränken.

Wenn ich von Einschränkungen spreche, meine ich folgendes: bei einer "normalen" Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Übersetzer (also wenn nichts zu den Urheberrechten gesagt wird) werden nur die "üblichen" (und unbedingt erforderlichen) Rechte mitübertragen, darunter aber meist auch das Veröffentlichungsrecht, denn es geht den meisten Auftraggeber darum, die Übersetzung zu veröffentlichen.

"Wie der Senat bereits in der ersten Revisionsentscheidung vom 15. September 1999 ausgeführt hat, richtet sich der Umfang, in dem ein Urheber Nutzungsrechte eingeräumt hat, nach dem Vertragsinhalt. Fehlt – wie im Streitfall – eine ausdrückliche Regelung, so ist von dem nach dem gesamten Vertragsinhalt von den Parteien übereinstimmend verfolgten Vertragszweck und den danach vorausgesetzten Bedürfnissen der Vertragspartner auszugehen und zu fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Einräumung von Nutzungsrechten zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Denn nach dem Zweckübertragungsgedanken des § 31 Abs. 5 UrhG räumt der Urheber Nutzungsrechte im Zweifel nur in dem Umfang ein, den der Vertragszweck unbedingt erfordert. In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, daß die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser an den Erträgnissen seines Werkes in angemessener Weise beteiligt wird. Dies bedeutet, daß im allgemeinen nur diejenigen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerläßlich sind. Da gegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille – und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten – unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGH GRUR 2000, 144, 145 – Comic-Übersetzungen II, m.w.N.)" (vgl. http://www.aufrecht.de/3539.html).

Ich würde vorschlagen, die obige Entscheidung durchzulesen und dann klare Wörter mit deinem Auftraggeber zu reden.

Interessant sind auch die Wörter des BGH: "Zu der im Streitfall nicht fernliegenden Frage, ob sich die Klägerin über die rechtliche Tragweite ihrer Zustimmung zu einer pauschalen Abgeltung ihrer Rechte für sämtliche Folgeauflagen im klaren war, fehlt es bislang an tatrichterlichen Feststellungen. Im wiedereröffneten Berufungsrechtszug werden die Parteien Gelegenheit haben, zu diesem Gesichtspunkt ergänzend vorzutragen."

Ob du den Urheber des Originals fragen muss, um eine Übersetzung (zur Veröffentlichung) anzufertigen, ist natürlich eine andere Frage (die in § 23 UrhG behandelt wird, denn eine Übersetzungen ist eine "Bearbeitung des Werkes" im Sinne des UrhG).

[Edited at 2005-04-25 20:14]


 
silfilla
silfilla
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Genehmigung der Rechteinhaber und Rechtsberatung erforderlich Apr 25, 2005

Hi Ian--

Soweit ich weiss, unterliegt nach deutschem Urheberrecht jede Veroeffentlichung und Bearbeitung (letzteres schliesst Uebersetzungen mit ein) eines Textes der Genehmigung der Rechteinhaber sofern der Autor des Textes (der auch der Rechteinhaber sein kann) noch nicht mehr als 70 Jahre tot ist oder 70 Jahre nach dessen Tod kein urheberrechtlicher Schutz am Text besteht und der Text demnach nicht gemeinfrei ist.

Fuer Uebersetzungen, die im rechtlichen Sinne nicht a
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Hi Ian--

Soweit ich weiss, unterliegt nach deutschem Urheberrecht jede Veroeffentlichung und Bearbeitung (letzteres schliesst Uebersetzungen mit ein) eines Textes der Genehmigung der Rechteinhaber sofern der Autor des Textes (der auch der Rechteinhaber sein kann) noch nicht mehr als 70 Jahre tot ist oder 70 Jahre nach dessen Tod kein urheberrechtlicher Schutz am Text besteht und der Text demnach nicht gemeinfrei ist.

Fuer Uebersetzungen, die im rechtlichen Sinne nicht anerkannt sind, sieht das Urheberrecht veilleicht Ausnahmen vor.

Wem die Uebersetzung gehoert, ist dann Sache einer rechtlichen Absprache (Vertrag) zwischen den Rechteinhabern, dem Auftraggeber der Uebersetzung und dem Uebersetzer (wobei natuerlich auch normaler Eigentumsvorbehalt bis zur vollstaendigen Zahlung gilt).

Die Tatsache, dass das Buch vergriffen ist, sagt ueber die Rechtsinhaberschaft gar nichts aus.

Ich wuerde dir dringend empfehlen, dich mit einem Urheberrechtsanwalt in Verbindung zu setzen und dich rechtlich abzusichern.

Viel Glueck aus New York --uBode (aka silfilla)

Ian Winick wrote:

Liebe Kollegen,

ein Musikhistoriker hat mich beauftragt, ein mittlerweile vergriffenes deutsches Buch ins Englische zu übersetzen, das er für reine Forschungszwecke benötigt. Er hat allerdings nicht vor, das Buch zu veröffentlichen, möchte nur den Inhalt lesen können, Zitate auf Englisch parat haben und Details für sein Buch benutzen.

Ich habe ihm schon vorgeschlagen, dass es sinnvoll wäre, die Autoren dieses Buches anzusprechen, um festzustellen, ob sie Interesse an einer englischen Übersetzung ihres Werkes hätten, damit sie sich eventuell an den Kosten beteiligen könnten. Da dies ihn nicht zu interessieren scheint, möchte ich nun wissen, ob ich dann das Recht hätte, meine Übersetzung an die Autoren weiter zu verkaufen, falls ihrerseits Interesse besteht.

Gibt es irgendwelche rechtlichen, ethischen oder anderen Gründe, die dagegen sprechen würden? Gehört die Übersetzung letztendlich mir oder dem Kunden? Für Kommentare oder Hinweise wäre ich sehr dankbar, da ich mich in diesem Bereich nicht auskenne.

Irische Grüße aus Köln


Ian
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IanW (X)
IanW (X)
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TOPIC STARTER
Kein Risiko? Apr 25, 2005

silfilla wrote:

Ich wuerde dir dringend empfehlen, dich mit einem Urheberrechtsanwalt in Verbindung zu setzen und dich rechtlich abzusichern.


OK, aber wenn mein Kunde nicht vor hat, diese Übersetzung zu veröffentlichen, sondern nur lesen möchte was darin steht, dann besteht kein Risiko, oder?


 
Herbert Fipke
Herbert Fipke  Identity Verified
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Das Urheberrecht... Apr 25, 2005

...ist eigentlich eine recht einfache Angelegenheit. In meiner Zeit in PR-Agenturen hatten wir damit sehr häufig zu tun.
Es ist - wie meine Vorredner zum Teil schon gesagt haben - bei einem Buch immer zunächst zu vermuten, dass primär der Verlag und sekundär der Autor Inhaber von Rechten sind. Meist hat der Autor die inhaltlichen Rechte und der Verlag die Veröffentlichungsrechte UND IN DER REGEL AUCH DIE ÜBERSETZUNGSRECHTE.
Das kann man ganz offen mit den beiden Betroffenen bes
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...ist eigentlich eine recht einfache Angelegenheit. In meiner Zeit in PR-Agenturen hatten wir damit sehr häufig zu tun.
Es ist - wie meine Vorredner zum Teil schon gesagt haben - bei einem Buch immer zunächst zu vermuten, dass primär der Verlag und sekundär der Autor Inhaber von Rechten sind. Meist hat der Autor die inhaltlichen Rechte und der Verlag die Veröffentlichungsrechte UND IN DER REGEL AUCH DIE ÜBERSETZUNGSRECHTE.
Das kann man ganz offen mit den beiden Betroffenen besprechen, in der Regel haben weder Autoren noch Verlage Probleme damit.
Wirklich sicher bist du nur, wenn du von beiden eine schriftliche Freigabe erhalten hast.

Wenn weder Verlag noch Autor irgendwo explizit einen Vertrag besitzen, der die Übersetzungsrechte regelt, heißt das aber nicht, dass du einfach deine Übersetzung verkaufen kannst. Das Recht am geistigen Eigentum liegt nämlich grundsätzlich und vollautomatisch beim Autor, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ohne schriftliche Genehmigung des Autors kann dieser sein unveräußerliches! Recht also jederzeit einfordern,wenn er es sich später anders überlegt.

Solange dein Kunde die Übersetzung "nur für den eigenen Gebrauch" benutzt, ist gegen eine Übersetzung als solches nicht einzuwenden. Du hast auch das geistige Eigentum an der Übersetzung, aber an Dritte verkaufen darfst du sie trotzdem nicht, weil der Übersetzung (per definitionem) das geistige Eigentum des Urhebers zugrunde liegt.

Mein Rat: Sprich offen mit dem Autor/Verlag darüber, auch und gerade, dass du sie verkaufen möchtest. Wenn du das verheimlichst, ziehst du später garantiert den kürzeren.

[Edited at 2005-04-25 20:22]
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silfilla
silfilla
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grundsaetzlich Rechte klaeren Apr 26, 2005

Ian Winick wrote:

silfilla wrote:

Ich wuerde dir dringend empfehlen, dich mit einem Urheberrechtsanwalt in Verbindung zu setzen und dich rechtlich abzusichern.


OK, aber wenn mein Kunde nicht vor hat, diese Übersetzung zu veröffentlichen, sondern nur lesen möchte was darin steht, dann besteht kein Risiko, oder?


... denn dein Kunde wird u.U. aus der Uebersetzung zitieren, wie du in deiner Anfrage erwaehnst, oder im schlimmsten Fall plagiieren, d.h. abschreiben (kann man nie wissen!) ... und dann hast du den Salat.

Ich wuerde bei solchen Fragen grundsaetzlich einen Anwalt befragen -- better safe than sorry!!!

Whatever risk you decide to take: make sure that it's a calculated risk based on a truly informed decision.

Fwiw --uB/silfilla

[Edited at 2005-04-26 17:51]


 
Aleksandra Kwasnik
Aleksandra Kwasnik  Identity Verified
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Dissertation May 31, 2005

Hallo,

Ich will die Sache nicht verkomplizieren, aber was ist Eurer Meinung nach zu beachten, wenn ich Zitate aus einem polnischen Sammelband übersetze, die wiederum in einer Disseration verwendet werden, die dann möglicherweise / wahrscheinlich tatsächlich veröffentlicht wird?

Euren Beiträgen entnehme ich, dass man dann auf jeden Fall die Rechtefrage bei dem Verlag klären müsste?

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass bei allen wissensch
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Hallo,

Ich will die Sache nicht verkomplizieren, aber was ist Eurer Meinung nach zu beachten, wenn ich Zitate aus einem polnischen Sammelband übersetze, die wiederum in einer Disseration verwendet werden, die dann möglicherweise / wahrscheinlich tatsächlich veröffentlicht wird?

Euren Beiträgen entnehme ich, dass man dann auf jeden Fall die Rechtefrage bei dem Verlag klären müsste?

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass bei allen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, bei denen die Übersetzungen oft von den Autoren selbst angefertigt werden, die Rechte geklärt wurden. Weiß da vielleicht jemand etwas darüber?

Vielen Dank im Voraus!
Aleksandra
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Aleksandra Kwasnik
Aleksandra Kwasnik  Identity Verified
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Wissenschaftliche Publikationen May 31, 2005

Ein Nachtrag:
Ich habe gerade einen Bekannten konsultiert, der als Assistent an einer Universität arbeitet und er sagte, dass das Verwenden von Zitaten aus fremdsprachigen Werken (egal ob im Original oder in Übersetzung) in wissenschaftlichen Publikationen zur wissenschaftlichen Praxis gehört, die als solche nicht gewinnorientiert ist. Deshalb sei es in solchen Fällen nicht notwendig, die Rechtefrage beim Verlag zu klären.

- Vielleicht hilft diese Info ja jemandem...... See more
Ein Nachtrag:
Ich habe gerade einen Bekannten konsultiert, der als Assistent an einer Universität arbeitet und er sagte, dass das Verwenden von Zitaten aus fremdsprachigen Werken (egal ob im Original oder in Übersetzung) in wissenschaftlichen Publikationen zur wissenschaftlichen Praxis gehört, die als solche nicht gewinnorientiert ist. Deshalb sei es in solchen Fällen nicht notwendig, die Rechtefrage beim Verlag zu klären.

- Vielleicht hilft diese Info ja jemandem...
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