Nachbesserungsrecht für Übersetzungen in Österreich
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Sarah Downing
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May 21, 2005

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Text an eine österreichische Agentur vor 11 Tagen geschickt.

Der Endkunde, der angeblich den Text ziemlich dringend brauchte (der Liefertermin war ohnehin knapp) hat den Text 10 Tage rumliegen lassen und dann beanstandet. Folglich habe er den Text einem anderen Übersetzer zur Bearbeitung gegeben und ich soll dazu eine Stellungnahme schreiben - ich warte noch auf die bearbeitete Version.

Allerdings k
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Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Text an eine österreichische Agentur vor 11 Tagen geschickt.

Der Endkunde, der angeblich den Text ziemlich dringend brauchte (der Liefertermin war ohnehin knapp) hat den Text 10 Tage rumliegen lassen und dann beanstandet. Folglich habe er den Text einem anderen Übersetzer zur Bearbeitung gegeben und ich soll dazu eine Stellungnahme schreiben - ich warte noch auf die bearbeitete Version.

Allerdings kommt mir das Ganze sehr faul vor - erstens weil ich, wie immer, gründlich recherchiert habe und den Text auch korrekturgelesen habe - Qualitätsanspruch muss sein. Zweitens weil der Endkunde den Text 10 Tage rumliegen hatte, obwohl er das angeblich dringend gebraucht habe. Ich habe schon mal erlebt, dass Texte von mir und auch oft von anderen englischen Muttersprachlern beanstandet wurden und dass diese Beanastandungen gegenstandlos waren, weil leider viel zu viele Kunden der Meinung sind, die können englisch, unsere Weltsprache (ich denke, einige englische Übersetzer werden mir hier recht geben):

Wie dem auch sei. Meine Frage: Außer dass mir die ganze Sache ohnehin faul vorkommt, hätte ich in Deutschland als Übersetzer auf jeden Fall ein Nachbesserungsrecht und es ginge dann nicht, dass der Endkunde einfach den Text jemandem anders zur Bearbeitung gibt. All das ist in dem BGB verankert.

Gilt das Nachbesserungsrecht auch in diesem Fall (sprich gilt das Recht vom Auftragnehmer - ich in Deutschland - oder vom Auftraggeber - in Österreich? Ich vermute fast, dass das Nachbesserungsrecht für Dienstleistungen im EU-Recht verankert ist. Kann mir jemand etwas mehr dazu sagen? - diesen Punkt ist für mich einen grundsätzlichen, den ich auch in meiner Stellungnahme erwähnen möchte.

Vielen Dank und viele Grüße,

Sarah
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Derek Gill Franßen
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In memoriam
Vorrang der Nachbesserung May 21, 2005

Ich bin kein österreichischer Rechtsanwalt und kann daher wenig dazu sagen.

Dennoch erscheint mir deren Vorgehen ja auch ein wenig fraglich. Ich weiss nämlich auch nicht, ob etwas anderes zwischen Unternehmer gilt, aber wenn normales (österreichisches) Gewährleistungsrecht anwendbar ist, würde ich - ohne verbindliches Rechtsrat zu erteilen - meinen, dass die Nacherfüllung/Nachbesserung (wie auch in Deutschland) gemäß § 1167
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Ich bin kein österreichischer Rechtsanwalt und kann daher wenig dazu sagen.

Dennoch erscheint mir deren Vorgehen ja auch ein wenig fraglich. Ich weiss nämlich auch nicht, ob etwas anderes zwischen Unternehmer gilt, aber wenn normales (österreichisches) Gewährleistungsrecht anwendbar ist, würde ich - ohne verbindliches Rechtsrat zu erteilen - meinen, dass die Nacherfüllung/Nachbesserung (wie auch in Deutschland) gemäß § 1167 ABGB i.V.m. § 932 ABGB vorrangig wäre (vgl. http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/schumod/material/oesterreich.pdf - obwohl ich auch nicht nachgeprüft habe, ob das die neuste Fassung des Gesetzes ist).

Sie würden m.E. ziemliche Schwierigkeiten haben, von dir Ersatz zu verlangen, ohne dir erst eine Chance angeboten zu haben, die Übersetzung nachzubessern. Auch müssten die Fehler m.E. ziemlich heftig sein, bevor man bei einer Übersetzung von (juristisch erheblichen) Mängeln sprechen könnte. Es gibt sicher aber auch Ausnahmen - mein Rat ist es also, einen österreichischen Rechtsanwalt danach zu fragen.

Also see: http://www2.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap12_0.xml#Pflichtendes%20Werkunternehmers


[Edited at 2005-05-21 14:03]
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Sarah Downing
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TOPIC STARTER
Vielen Dank Derek ... May 27, 2005

... und auch an die anderen netten Leute, die mir eine persönliche Email geschrieben haben.

Bisher haben wir nichts von dem Endkunden gehört. Mal gucken, ob überhaupt noch etwas kommt.

Viele Grüße,

Sarah


 


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