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Off topic: Frage an Rechtsexperten bzgl. Probefahrt durch einen Privatman
Thread poster: Jerzy Czopik
Jerzy Czopik Germany Local time: 13:30 Member (2003) Polish to German + ...
Jun 1, 2005
Ich habe vor, mein Auto zu verkaufen. Währen einer Probefahrt durch einen Interessenten kann es zu einem Unfall kommen. Was dann? Wer haftet und wie kann ich es vermeiden, dass ich nicht nur auf den Schäden, sondern auch mit dem Wertverlust sitzen bleibe? Das mindeste ist ja die Hochstufung in der Versicherung bei Eigenverschulden und die Selbstbeteiligung... Kann mir vielleicht jemand dazu etwas genaueres sagen? Leider bin ich in diesem Bereich recht schlecht informiert.
Ich habe vor, mein Auto zu verkaufen. Währen einer Probefahrt durch einen Interessenten kann es zu einem Unfall kommen. Was dann? Wer haftet und wie kann ich es vermeiden, dass ich nicht nur auf den Schäden, sondern auch mit dem Wertverlust sitzen bleibe? Das mindeste ist ja die Hochstufung in der Versicherung bei Eigenverschulden und die Selbstbeteiligung... Kann mir vielleicht jemand dazu etwas genaueres sagen? Leider bin ich in diesem Bereich recht schlecht informiert.
Vielen Dank Schönen Gruß Jerzy
PS Die "Beziehung" zu Übersetzungen ist dadurch hergestellt, dass es mein Dienstauto ist
Man kann sein Risiko, auf die durch den Interessent leicht fahrlässig verursachten Schäden sitzen zu bleiben, durch Abschluss einer Vollkaskoversicherung minimieren.
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Marian Pyritz Germany Local time: 13:30 Member (2004) Dutch to German + ...
Autoverkauf von Privat
Jun 1, 2005
Hallo Jerzy,
beim privaten Autoverkauf bist Du auf der ziemlich sicheren Seite.
Bei Probefahrten mit privaten Fahrzeugen haftet nämlich der Probefahrer für alle verursachten Schäden am Fahrzeug. Ausnahmen sind dann anzunehmen, wenn sich der Verkäufer z.B. den Führerschein des Probefahrers nicht zeigen lässt und einen erkennbar mittellosen Fahranfänger einen wertvollen Wagen ohne Kasko in die Hand gibt (Folge: Mitschuld des Verkäufers). Wichtig: Im Streitf... See more
Hallo Jerzy,
beim privaten Autoverkauf bist Du auf der ziemlich sicheren Seite.
Bei Probefahrten mit privaten Fahrzeugen haftet nämlich der Probefahrer für alle verursachten Schäden am Fahrzeug. Ausnahmen sind dann anzunehmen, wenn sich der Verkäufer z.B. den Führerschein des Probefahrers nicht zeigen lässt und einen erkennbar mittellosen Fahranfänger einen wertvollen Wagen ohne Kasko in die Hand gibt (Folge: Mitschuld des Verkäufers). Wichtig: Im Streitfall hat der Probefahrer zu beweisen, dass ein Schaden bereits vor der Fahrt vorhanden war.
Anders verhält es sich beim Autokauf beim Händler, wo der Probefahrer bei Beschädigungen durch leichtes Verschulden regelmäßig nicht haftet: Die Rechtsprechung geht davon aus, daß es in erster Linie im wirtschaftlichen Interesse des Händlers liegt, Kaufinteressenten via Probefahrt von den Vorzügen eines Fahrzeugs zu überzeugen. Auch kann der Probefahrer davon ausgehen, daß Autos beim Händler vollkaskoversichert sind.
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