Erste Rechnung / Studentin / Nebenberuflich
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anulka
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Jun 10, 2005

Hallo zusammen!

Ich studiere in München und komme aus Polen.
Ich habe gerade meinen ersten Übersetzungsauftrag in Deutschland bekommen und möchte auch jetzt die Rechnung ausstellen. Das ist eine rein nebenberufliche Tätigkeit, weil ich vor allem mit meinem Studium beschäftigt bin.

Die Frage ist also: muss ich mich vorher beim Finanzamt wegen freiberuflicher Tätigkeit anmelden? Muss ich auf der Rechnung die Steuernummer angeben (ich habe sie nämlich noch ni
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Hallo zusammen!

Ich studiere in München und komme aus Polen.
Ich habe gerade meinen ersten Übersetzungsauftrag in Deutschland bekommen und möchte auch jetzt die Rechnung ausstellen. Das ist eine rein nebenberufliche Tätigkeit, weil ich vor allem mit meinem Studium beschäftigt bin.

Die Frage ist also: muss ich mich vorher beim Finanzamt wegen freiberuflicher Tätigkeit anmelden? Muss ich auf der Rechnung die Steuernummer angeben (ich habe sie nämlich noch nicht benatragt)?

Danke vielmals für eure Hilfe, ich möchte die Info von den anderen Übersetzern bekommen, bevor ich mich an Finanzamt wende und Ihnen dann blöde Fragen stelle

Grüsse aus München
Anna

[Edited at 2005-06-10 11:31]
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Tekkie (X)
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Die Rechnung muß folgendes enthalten ... Jun 10, 2005

1) Vollständige Anschrift des Übersetzers und des Kunden

2) Rechnungsdatum

3) Korrekte UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder Steuernummer des Übersetzers und des Kunden

4) Monat und Jahr der Lieferung

5) Informationen über die geleistete Arbeit (z.B. "Übersetzung der Datei "Blabla.doc" aus dem Deutschen ins Polnische").

6) Evtl. Mehrwertsteuersatz (derzeit 16 %) für den Rechnungsbetrag.

7) Evtl. Summe des
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1) Vollständige Anschrift des Übersetzers und des Kunden

2) Rechnungsdatum

3) Korrekte UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder Steuernummer des Übersetzers und des Kunden

4) Monat und Jahr der Lieferung

5) Informationen über die geleistete Arbeit (z.B. "Übersetzung der Datei "Blabla.doc" aus dem Deutschen ins Polnische").

6) Evtl. Mehrwertsteuersatz (derzeit 16 %) für den Rechnungsbetrag.

7) Evtl. Summe des in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbetrags.

Weitere nützliche Angaben:

a) Gesamtrechnungsbetrag

b) Zahlungsziel (z.B. "30 Tage netto")

c) Kontoangaben für Banküberweisung durch den Kunden (mit IBAN, falls Zahlung aus dem EU-Ausland erfolgt)

Eine Steuernummer mußt Du auf jeden Fall beim für Dich zuständigen Finanzamt beantragen. Einfach anrufen und beraten lassen!

Am besten beantragst Du gleich eine UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) mit. Dann bist Du auch mehrwertsteuerpflichtig, d.h. mußt von Deinen Kunden Mehrwertsteuer kassieren, kannst aber Vorsteuer (von Dir bezahlte Mehrwertsteuer) davon abziehen. Wenn die Vorsteuer größer als die einbehaltene Mehrwertsteuer ist, überweist Dir das Finanzamt die überbezahlte Vorsteuer. Allerdings mußt Du dann jeden Monat per ELSTER (https://www.elster.de/index.php) übers Internet eine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt schicken.

(An die Kollegen: Sollte ich etwas vergessen haben, bitte in eigener Mitteilung ergänzen.)
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Derek Gill Franßen
Derek Gill Franßen  Identity Verified
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In memoriam
Umsatzsteuer Jun 10, 2005

Dieses Thema haben wir oft gehabt (glaube ich zumindest). Inzwischen glaube ich fast, dass es besser wäre, mit einem Steuerberater darüber zu sprechen. Soweit ich das überblicken kann, ist man nur Umstazsteuerpflichtig, wenn man eine gewisse Einkommensgrenze überschreitet (oder wenn man sich freiwillig dafür anmeldet); auf jeden Fall nicht per se - es gibt ja auch die sogenannte "Kleinunternehmerregelung". Für ausländische Kundn gibt es schon wieder auch andere Regelungen - daher mein Vor... See more
Dieses Thema haben wir oft gehabt (glaube ich zumindest). Inzwischen glaube ich fast, dass es besser wäre, mit einem Steuerberater darüber zu sprechen. Soweit ich das überblicken kann, ist man nur Umstazsteuerpflichtig, wenn man eine gewisse Einkommensgrenze überschreitet (oder wenn man sich freiwillig dafür anmeldet); auf jeden Fall nicht per se - es gibt ja auch die sogenannte "Kleinunternehmerregelung". Für ausländische Kundn gibt es schon wieder auch andere Regelungen - daher mein Vorschlag mit dem Steuerberater...

Viel Glück!
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