Wie rechnet Ihr Dollarkurse ab?
Thread poster: Heinrich Pesch
Heinrich Pesch
Heinrich Pesch  Identity Verified
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Aug 10, 2005

Gerade mache ich meine Buchführung für Juli und habe mit meiner ersten Rechnung zu tun, die auf USD lautet. Ich möchte den Betrag in Euro ausweisen, fürs Finanzamt. Welchen Kurs nehme ich zur Umrechnung? Wohl dem vom Ausstellungstag der Rechnung. Wo finde ich den jetzt 2 Wochen später?
Kann mir jemand einen Tipp geben?

Viele Grüße

Heinrich


 
de-ru-es-en
de-ru-es-en  Identity Verified
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Umrechnung USD vs. EUR: Kurs von der Gutschrift der Überweisung verwenden Aug 10, 2005

[edit]
Entschuldigung, das hatte ich vergessen: Guten Morgen!

Heinrich Pesch wrote:
Euro ausweisen, fürs Finanzamt. Welchen Kurs nehme ich zur Umrechnung? Wohl dem vom Ausstellungstag der Rechnung. [...][/quote]
In Deutschland würde ich folgendermaßen vorgehen: Da wir Freiberufler nach Ist-Versteuerung besteuert werden, würde ich den Kurs nehmen, mit dem die Bank die eingehende Überweisung umgerechnet hat.

Kann natürlich sein, dass das Finanzamt andere Vorschriften hat, aber man kann ja andererseits nur den EUR-Betrag versteuern, den man auch erhalten hat.
Heinrich Pesch wrote:
Wo finde ich den jetzt 2 Wochen später?
uote]
Wenn du doch so vorgehen willst, kannst du mal auf dem Server deiner Hausbank nach der History für Devisenkurse suchen. Meine Hausbank bietet eine derartige Funktion.

[Edited at 2005-08-10 08:26]


 
Michaela Müller
Michaela Müller
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Alte Kurse Aug 10, 2005

Hallo Heinrich,

ich nehme immer die Kurse von http://fxtop.com/de.
Meistens vermerke ich mir den umgerechneten Betrag zum Kurs vom Tag der Rechnungsstellung in meiner Rechnungsliste, damit ich weiß, wieviel ich eigentlich bekommen werde.

Aber entscheidend ist doch eigentlich nur, was letztendlich auf deinem Konto ankommt, oder?

Meine Steuerberaterin meinte, es gebe best
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Hallo Heinrich,

ich nehme immer die Kurse von http://fxtop.com/de.
Meistens vermerke ich mir den umgerechneten Betrag zum Kurs vom Tag der Rechnungsstellung in meiner Rechnungsliste, damit ich weiß, wieviel ich eigentlich bekommen werde.

Aber entscheidend ist doch eigentlich nur, was letztendlich auf deinem Konto ankommt, oder?

Meine Steuerberaterin meinte, es gebe bestimmte Kurse, die man verwenden soll. Außerdem meinte sie auch, man solle den Betrag, der in Euro bei mir ankommt, angeben.

Michaela
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Ralf Lemster
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Lokale Konventionen prüfen Aug 10, 2005

Guten Morgen, Heinrich,

Gerade mache ich meine Buchführung für Juli und habe mit meiner ersten Rechnung zu tun, die auf USD lautet. Ich möchte den Betrag in Euro ausweisen, fürs Finanzamt. Welchen Kurs nehme ich zur Umrechnung? Wohl dem vom Ausstellungstag der Rechnung.

Nicht unbedingt - für deinen tatsächlichen Gewinn ist der erhaltene Eurobetrag relevant. Sicherheitshalber solltest du prüfen, ob die lokalen Finanzbehörden bestimmte Umrechnungskonventionen vorgeben.

Wo finde ich den jetzt 2 Wochen später?

Historische Wechselkurse findest du z.B. auf www.xe.com.

Gruß Ralf


 
Steffen Pollex (X)
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Diese Beträge unterscheiden sich sicher Aug 10, 2005

Michaela Müller wrote:

Außerdem meinte sie auch, man solle den Betrag, der in Euro bei mir ankommt, angeben.

Michaela



Zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gilt sicher ein anderer Kurs, als zum Zeitpunkt des Geldeingangs.

Eigentlich kann ich also die Rechnung bei rehnungstellung nicht mit dem Betrag einbuchen, der letztlich bei mir ankommt, da ich den Kurs zum Zeitpunkt des Zahlungstages ja bei Rechnungstellung noch nicht kenne.

Oder ist das aus Vereinfachungsgründen zu vernachlässigen? Eigentlich doch nicht - Kursschwankungen können schon mal bis zu 20% betragen. Wäre das noch "ordnungsmäßige Buchführung"?

Von diesem Problem mal abgesehen, nehme ich für die Umrechnung ansich auch die Kurse von www.xe.com.


 
Heinrich Pesch
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Danke! Aug 10, 2005

Ich will mal abwarten, ob der liebe Kunde bezahlt und wann (seufz!). Aber bei der MwST-Abrechung im September muss ich schon den Betrag des steuerfreien Umsatzes angeben, also irgendeinen Kurs muss ich bis dahin benutzen.
Ansonsten hat es ja Zeit bis nächsten März.
Gruß
Heinrich


 
Brandis (X)
Brandis (X)
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selbst bei der Rechnungslegung muss man aufrunden/rechen Aug 10, 2005

Hi! Na ja, das muss man wohl bei Zielzahlungen 30 oder 60 Tagen dabei noch Teilzahlungen usw., mit berücksichtigen, bzw., in die Kalkulation einbauen. Gruss alle mal Brandis

[Edited at 2005-08-10 09:57]


 
Klaus Herrmann
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Keine Istversteuerung Aug 10, 2005

Heinrich Pesch wrote:
Aber bei der MwST-Abrechung im September muss ich schon den Betrag des steuerfreien Umsatzes angeben

Machst du denn keine Istversteuerung?


 
Herbert Fipke
Herbert Fipke  Identity Verified
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Jede Menge Zeit Aug 10, 2005

Heinrich Pesch wrote:

Aber bei der MwST-Abrechung im September muss ich schon den Betrag des steuerfreien Umsatzes angeben, also irgendeinen Kurs muss ich bis dahin benutzen.


Musst du nicht. Eine Rechnung ist erst dann steuerrelevant, wenn sie bezahlt worden ist. Vorher ist es ja keine "Einnahme". Außerdem kannst du eine Rechnung jederzeit bei der EST-Erklärung nachreichen. Denn:


Ansonsten hat es ja Zeit bis nächsten März.


So ist es. Mit Steuerberater sogar bis September...
Im Übrigen spielt der Kurs eigentlich keine Rolle. Du versteuerst, was du einnimmst, und das steht auf deinem Bankauszug. Nicht vergessen, die Bankgebühren geltend zu machen!
Gruß
Herbert


 
Heinrich Pesch
Heinrich Pesch  Identity Verified
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Ist in Finnland etwas anders Aug 10, 2005

Monatlich wird der Netto-Verkauf des vorvergangenen Monats bei der MwSt-Überwachung angegeben, egal ob bezahlt oder nicht. Wenn der Kunde nicht bezahlt, wird das später als Kreditverlust verbucht.
Steuern bezahlt man regelmäßig, z.B. alle zwei Monate, nach einem mit dem Finanzamt vereinbarten Schema (automatisch wird vorausgesetzt, dass das Einkommen das gleiche ist wie im Vorjahr). Wenn ich später feststelle, dass ich zu viel Steuern bezahlt habe, bekomme ich die am nächsten Jahrese
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Monatlich wird der Netto-Verkauf des vorvergangenen Monats bei der MwSt-Überwachung angegeben, egal ob bezahlt oder nicht. Wenn der Kunde nicht bezahlt, wird das später als Kreditverlust verbucht.
Steuern bezahlt man regelmäßig, z.B. alle zwei Monate, nach einem mit dem Finanzamt vereinbarten Schema (automatisch wird vorausgesetzt, dass das Einkommen das gleiche ist wie im Vorjahr). Wenn ich später feststelle, dass ich zu viel Steuern bezahlt habe, bekomme ich die am nächsten Jahresende zurück, wenn ich zuwenig bezahlt habe (Einkünfte überstiegen Erwartungen), kann ich entweder bis Ende März nachzahlen oder bekomme im Herbst Steuernachzahlung aufgebrummt.
Das nur zur allgemeinen "Erheiterung". Ich weiß jetzt, wo ich die Kurse nachlesen kann. Nochmals vielen Dank!

Heinrich
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