Pages in topic: [1 2] > | Auftragsbestätigung Thread poster: Rita Banati
| Rita Banati Austria Local time: 05:43 Member (2005) German to Hungarian + ...
Hallo! In letzter Zeit bekomme ich immer mehr Aufträge von mir bisher unbekannten Auftaggebern, so frage ich mich, ob ich jeden Auftrag per Fax mit Unterschrift bestätigen lassen soll. Ein Email ist ja wenns hart auf hart kommt nicht ausreichend und ein mündlicher Auftrag ( per Telefon ) könnte später auch in Frage gestellt werden. Bis jetzt bin ich immer zu meiem Geld gekommen, habe aber auch von schlechten Erfahrungen gehört, so würde es mich interessieren, wie... See more Hallo! In letzter Zeit bekomme ich immer mehr Aufträge von mir bisher unbekannten Auftaggebern, so frage ich mich, ob ich jeden Auftrag per Fax mit Unterschrift bestätigen lassen soll. Ein Email ist ja wenns hart auf hart kommt nicht ausreichend und ein mündlicher Auftrag ( per Telefon ) könnte später auch in Frage gestellt werden. Bis jetzt bin ich immer zu meiem Geld gekommen, habe aber auch von schlechten Erfahrungen gehört, so würde es mich interessieren, wie Andere vorgehen. Danke und Grüße aus Tirol, Rita ▲ Collapse | | | Aniello Scognamiglio (X) Germany Local time: 05:43 English to German + ... Sehr zu empfehlen! | Sep 8, 2005 |
Hallo Rita, eine schriftliche Auftragsbestätigung ist für mich eine unverzichtbare Komponente für das Zustandekommen eines Vertrages! Seriöse Unternehmen wissen das sogar sehr zu schätzen! Gruß, Aniello | | | italia Germany Local time: 05:43 Italian to German + ... auf jeden Fall | Sep 8, 2005 |
Hallo Rita, stimme völlig mit Aniello überein. Ich lasse mir immer neue Aufträge entweder per Fax oder Email (was soviel ich weiß, genauso rechtliche Gültigkeit hat). Darüber hinaus, schreibe ich immer in Angebote, dass Grundlage für eine Zusammenarbeit meine AGBs sind, in denen ebenfalls steht, dass jeder Auftrag einer schriftlichen Bestätigung bedarf. Frohes Schaffen! My 2 cents:))) | | | Heinrich Pesch Finland Local time: 06:43 Member (2003) Finnish to German + ... Nur bei neuen Kunden und bei größeren Aufträgen | Sep 8, 2005 |
Solche Formalitäten lohnen sich wohl nur, wenn man wirklich ein Risiko eingeht, also unbekannte Kunden und etwa mehr als 200 Euro Wert. Manche Kunden schicken Auftragsformulare und lassen sich die unterschrieben zurückschicken (ich skanne die und binde die Bilder in Word-doc ein). Sonst genügt ein PO (purchase order) vom Kunden, wo alles drinsteht (wichtig bei Firmen auch die Steuernummer und der Inhaber, es kann ja sein, dass die Firma gar nicht existiert). Email ist rechtsbinde... See more Solche Formalitäten lohnen sich wohl nur, wenn man wirklich ein Risiko eingeht, also unbekannte Kunden und etwa mehr als 200 Euro Wert. Manche Kunden schicken Auftragsformulare und lassen sich die unterschrieben zurückschicken (ich skanne die und binde die Bilder in Word-doc ein). Sonst genügt ein PO (purchase order) vom Kunden, wo alles drinsteht (wichtig bei Firmen auch die Steuernummer und der Inhaber, es kann ja sein, dass die Firma gar nicht existiert). Email ist rechtsbindend, ein dt. Amtsgericht gab meinem Anspruch auf Grund von Email-Kommunikation statt. Aber das nützte nichts, weil die Firma nicht existent war. Aus Schaden wird man klug, hoffentlich außer mir auch andere. Gruß Heinrich ▲ Collapse | |
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danilingua Germany Local time: 05:43 English to German + ... Auf jeden Fall | Sep 8, 2005 |
Rita, solltest Du keinen Auftrag ohne eine Auftragsbestätigung ausführen. Aufträge per Handschlag schätze ich auch, mache das wenn überhaupt aber nur mit wenigen Kollegen und "Lieblingskunden". Die AB folgt dann aber meistens sofort nach. Hat eine per E-Mail erteilte AB Bestand? Grüße Daniela P.S. Interessant, bei mir erschien noch eine "leere" Forumsseite auf die Frage. Die Antworten entnehme ich den Kommentaren der anderen... See more Rita, solltest Du keinen Auftrag ohne eine Auftragsbestätigung ausführen. Aufträge per Handschlag schätze ich auch, mache das wenn überhaupt aber nur mit wenigen Kollegen und "Lieblingskunden". Die AB folgt dann aber meistens sofort nach. Hat eine per E-Mail erteilte AB Bestand? Grüße Daniela P.S. Interessant, bei mir erschien noch eine "leere" Forumsseite auf die Frage. Die Antworten entnehme ich den Kommentaren der anderen
[Edited at 2005-09-08 08:18] ▲ Collapse | | | Eine Bestätigung per E-Mail reicht | Sep 8, 2005 |
Denn wenn der Gegner die Echtheit der E-Mails bestreiten sollte, könnte man ihn damit notfalls in den Meineid treiben. Dann hat man zusätzliche Mittel, um den wahren Hergang aufzudecken. Außerdem wäre das ein extrem dreistes Verhalten. Und rein formell gilt selbst ein unterschriebenes Fax ebensowenig als Dokument wie eine E-Mail. Andererseits sollte man auch bei guten Kunden telefonische Vereinbarungen unbedingt per E-Mail bestätigen, weil man leicht m... See more Denn wenn der Gegner die Echtheit der E-Mails bestreiten sollte, könnte man ihn damit notfalls in den Meineid treiben. Dann hat man zusätzliche Mittel, um den wahren Hergang aufzudecken. Außerdem wäre das ein extrem dreistes Verhalten. Und rein formell gilt selbst ein unterschriebenes Fax ebensowenig als Dokument wie eine E-Mail. Andererseits sollte man auch bei guten Kunden telefonische Vereinbarungen unbedingt per E-Mail bestätigen, weil man leicht mal etwas vergisst oder ein Missverständnis entsteht. Dabei ist es praktisch egal, wer es wem schreibt. Hauptsache, dass es mal schriftlich erwähnt wurde. Das Mitschneiden von Telefongesprächen ohne ausdrückliche Genehmigung ist zwar verboten, aber die Kommunikation per E-Mail hat praktisch die gleiche nützliche Funktion. ▲ Collapse | | |
italia wrote: ... Darüber hinaus, schreibe ich immer in Angebote, dass Grundlage für eine Zusammenarbeit meine AGBs sind, in denen ebenfalls steht, dass jeder Auftrag einer schriftlichen Bestätigung bedarf. Hallo, das kann aber auch nach hinten losgehen, denn wenn Du doch einmal was schnell ohne Bestätigung machst kann Dein "Quasi-Auftraggeber" sagen, er hätte Dir ja gar keinen schriftlichen Auftrag erteilt. Des weiteren ist sehr unklar, welche AGBs gelten, denn in den Bestellungen der Auftraggeber gibts genau so einen Verweis auf deren AGBs. Viele Grüße Hans | | | Joannex Local time: 05:43 German to Polish + ... Fax mit Unterschrift | Sep 8, 2005 |
(...)Und rein formell gilt selbst ein unterschriebenes Fax ebensowenig als Dokument wie eine E-Mail.(...) Ein Hinweis: Zu einem unterschriebenen Fax gibt es immer ein Originalschreiben, das man vom Auftraggeber per Post verlangen kann. | |
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Rita Banati Austria Local time: 05:43 Member (2005) German to Hungarian + ... TOPIC STARTER Sind E-Mails wirklich rechtskräftig ??? | Sep 8, 2005 |
Danke für die Ratschläge, ich werde sie beherzigen. Ich bin mir aber echt nicht sicher, ob E-mails rechtskräftig sind. Jetzt mal im Allgemeinen und unabhängig von unserem Geschäft oder von dem eigentlichen Thema, würde mich das schon interessieren. Bei meiner letzten Fortbildung Ende 2003 hat es noch ausdrücklich geheissen, E-Mails sind nicht rechtskräftig. OK, das ist auch schon ein paar Jährchen her aber im Internet habe ich jetzt auch keine gscheite Antwort auf de ... See more Danke für die Ratschläge, ich werde sie beherzigen. Ich bin mir aber echt nicht sicher, ob E-mails rechtskräftig sind. Jetzt mal im Allgemeinen und unabhängig von unserem Geschäft oder von dem eigentlichen Thema, würde mich das schon interessieren. Bei meiner letzten Fortbildung Ende 2003 hat es noch ausdrücklich geheissen, E-Mails sind nicht rechtskräftig. OK, das ist auch schon ein paar Jährchen her aber im Internet habe ich jetzt auch keine gscheite Antwort auf de Frage gefunden. ▲ Collapse | | | Rechtskräftig? | Sep 8, 2005 |
Hi Rita, der Begriff "rechtskräftig" wird - trotz fast übereinstimmender Bedeutung - meist im Zusammenhang mit Urteilen verwendet; hier geht es aber m.E. um die Bindungswirkung und Beweiskraft von Willenserklärungen (ich gebe zu, dass es "hair-splitting" ist). Willenserklärungen - egal ob schriftlich, per Handschlag oder in einer Email - sind grundsätzlich bindend, d.h. man muss schon das machen, wozu man sich ver... See more Hi Rita, der Begriff "rechtskräftig" wird - trotz fast übereinstimmender Bedeutung - meist im Zusammenhang mit Urteilen verwendet; hier geht es aber m.E. um die Bindungswirkung und Beweiskraft von Willenserklärungen (ich gebe zu, dass es "hair-splitting" ist). Willenserklärungen - egal ob schriftlich, per Handschlag oder in einer Email - sind grundsätzlich bindend, d.h. man muss schon das machen, wozu man sich verpflichtet. In Deutschland gibt es allerdings im Zusammenhang mit elektronischen Erklärungen einige zu beachtenden Besonderheiten bei der Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen gegenüber Gerichten und Behörden sowie beim Vorsteuerabzug. 1. Gerichte und Behörden In Deutschland gibt es bereits beachtliche Fortschritte, die den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden erleichtern sollen. Immer mehr Behörden erlauben nun die Abgabe rechtsverbindlicher Erklärung in elektronischer Form. Eine gute Übersicht des aktuellen Stands kann man beim Bundestag finden (vgl. z.B. http://www.bundestag.de/bic/analysen/2005/2005_04_20.pdf ). Hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist § 130 a ZPO, der es ermöglicht Schriftsätze als elektronisches Dokument bei Gericht einzureichen. 2. Vorsteuerabzug Bei dem Vorsteuerabzug gibt es vor allem Besonderheiten bei elektronischen Rechnungen, nämlich ob diese von den Steuerbehörden bei dem Vorsteuerabzug berücksichtigt werden. In Deutschland wird dies in dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und in dem Signaturgesetz (SigG) geregelt. Das ganze ist relativ kompliziert, aber seit 1.1.2002 haben Unternehmer die Möglichkeit, auf Grund einer sog. elektronischen Rechnung den Vorsteuerabzug für empfangene und in Rechnung gestellte Leistungen geltend zu machen. Laut § 14 Abs. 3 UStG (1999) heißt es: "Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch 1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter- Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder 2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird." Wie Harry aber schon geschrieben hat, geht es letztlich bei den restlichen Sachen ums Beweisenkönnen (vgl. auch Seite 2 der oben angegebenen Pdf-Datei) - alles lässt sich bestreiten. Aber wie weit will man gehen? Auftragsbestätigungen können jedenfalls nicht schaden, wobei das mit den AGBs in der Tat nicht ohne ist (insoweit stimme ich DSC zu) - schnell ist auf einmal keine Vereinbarung getroffen worden. MfG, Derek
[Edited at 2005-09-08 14:13] ▲ Collapse | | | Rita Banati Austria Local time: 05:43 Member (2005) German to Hungarian + ... TOPIC STARTER
Danke Derek für die Info und die Zeit, die Du dir für die ausführliche Beantwortung meiner Frage genommen hast ! LG Rita | | |
Hallo, manchmal glaube ich, dass wir in Deutschland auch einen leichten Mangel an Vertrauen haben. Wir halten es prinzipiell so, dass alle unsere Auftraggeber selbstverständlich eine Auftragsbestätigung von uns erhalten und alle unsere Lieferanten eine Bestellung. Dies hat weniger mit der "Beweisbarkeit" als tatsächlich mit der Prüfung der Vereinbarung mit dem jeweiligen Partner zu tun. Natürlich kennen wir auch das Problem zahlungsunwilliger oder unf�... See more Hallo, manchmal glaube ich, dass wir in Deutschland auch einen leichten Mangel an Vertrauen haben. Wir halten es prinzipiell so, dass alle unsere Auftraggeber selbstverständlich eine Auftragsbestätigung von uns erhalten und alle unsere Lieferanten eine Bestellung. Dies hat weniger mit der "Beweisbarkeit" als tatsächlich mit der Prüfung der Vereinbarung mit dem jeweiligen Partner zu tun. Natürlich kennen wir auch das Problem zahlungsunwilliger oder unfähiger Auftraggeber. Aber in unserer ganzen Firmengeschichte ist es noch nie vorgekommen, dass ein Auftraggeber bestritten hätte einen Auftrag erteilt zu haben. Ich denke das viel häufigere Problem ist, dass es Missverständnisse über Auftragsumfang und Durchführung gibt. Dieses kann man dann tatsächlich mittels geeigneter Bestätigungen deutlich reduzieren. UOb diese dann "Rechtsverbindlich" sind oder nicht ist dann eigentlich von sehr untergeordneter Bedeutung. (Auch mit der Unterschrift von Irgendjemandem aus einem Unternehmen weiss man immer noch nicht, ob derjenige überhaupt befugt ist, diese Unterschrift im Namen des Unternehmens zu geben.) Mehr Vertrauen ! Aber aufpassen, wem man vertraut. Viele Grüße Hans ▲ Collapse | |
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Marc P (X) Local time: 05:43 German to English + ... Hans hat Recht | Sep 9, 2005 |
Wobei unsere ausländischen Kolleginnen und Kollegen anscheinend noch weniger Vertrauen zu ihren Kunden haben. Ich betrachte Berührungsängste als die Hauptursache. Erstaunlich, welche Schwierigkeiten viele Sprachprofis haben, einfach mit ihren Kunden zu kommunizieren. Marc | | | Aniello Scognamiglio (X) Germany Local time: 05:43 English to German + ... Ein Vertrag hat nichts mit Misstrauen zu tun! | Sep 10, 2005 |
Grundsätzliches Vertrauen ist wichtig und auch gut, aber schriftliche Auftragsbestätigungen sind mindestens genauso wichtig und gut! Per E-Mail erteilte Aufträge werden, wenn es hart auf hart kommt, vor Gericht NICHT anerkannt. Hier muss ich den KollegInnen widersprechen. Daher ist die Bestätigung - mindestens - per FAX so wichtig. Wie Harry schon sagte, dient der E-Mail-Verkehr durchaus der "Protokollierung" des Projekts bzw. der Geschäftsbeziehung und ggf. auch als "Beweismm... See more Grundsätzliches Vertrauen ist wichtig und auch gut, aber schriftliche Auftragsbestätigungen sind mindestens genauso wichtig und gut! Per E-Mail erteilte Aufträge werden, wenn es hart auf hart kommt, vor Gericht NICHT anerkannt. Hier muss ich den KollegInnen widersprechen. Daher ist die Bestätigung - mindestens - per FAX so wichtig. Wie Harry schon sagte, dient der E-Mail-Verkehr durchaus der "Protokollierung" des Projekts bzw. der Geschäftsbeziehung und ggf. auch als "Beweismmittel" (das wäre dann schon quasi ein Blog, grins). Habt ihr noch nie eine E-Mail erhalten, die so täuschend echt aussah und sich auch so las? Und trotzdem war es keine echte! 2. Bei vertrauten Personen (Kollegen, Stammkunden usw.) kann man mit der Arbeit "loslegen", ohne dass eine Auftragsbestätigung vorliegt (das tue ich gelegentlich auch), wenn es um kleinere Projekte geht (ein paar Hundert Euro). Ein größeres Projekt (z.B. Größenordnung 10.000 Euro) würde ich nicht "nur per E-Mail" abwickeln. Wer z.B. für einen Kunden im Ausland (kann aber auch im Inland passieren) ein Projekt nur mittels einer E-Mail-Beauftragung in Angriff nimmt, ist m.E. naiv. Verträge gehören zum Leben! Warum werden Eheverträge abgeschlossen? My two cents! ▲ Collapse | | | Marc P (X) Local time: 05:43 German to English + ... Auftragsbestätigung | Sep 10, 2005 |
italengger wrote: Verträge gehören zum Leben! Warum werden Eheverträge abgeschlossen? Damit triffst Du es auf den Punkt, oder?! Eine konfliktorientierte Vorgehensweise ist keine Basis, weder für eine Geschäftsbeziehung, noch für eine Ehe. Verträge, schön und gut - und ich vertrete den Standpunkt, klare Abmachungen per e-Mail sind auch Verträge und sind schon deshalb unentbehrlich, um Missverständnisse vorzubeugen. Die ausgeklügelte Rechtsform dient aber nur zur Schadensbegrenzung, nicht zur Schadenabwehr. Denn: Vielleicht kommt der Übersetzer dadurch zu seinem Geld. Kleiner Trost, denn seinen Kunde ist er bestimmt los, und der ist wesentlich wertvoller als der Einzelauftrag. Wogegen: nimmt man sich Zeit und Mühe, die Bedürfnisse des Kunden im Vorfeld herauszufinden und darauf einzugehen, spricht man während der Auftragsbearbeitung eventuelle Probleme durch, sichert man die Zufriedenheit des Kunden auch nach getaner Arbeit ab, so sichert man auch eine gute Geschäftsbeziehung. Ähnliches lässt sich wohl auch über die Ehe sagen (jetzt bitte kein Ansturm von weiblichen Heiratswilligen, die dies auf die Probe stellen wollen - Kundenanfragen sind nach vor willkommen ). Ich bleibe dabei: Berührungsängste. Dass so oft über Übersetzungsbüros gearbeitet wird, die nichts anderes tun, als einem das lästige Kommunizieren mit dem Kunden abzunehmen, bestätigt meine Beobachtung. Marc | | | Pages in topic: [1 2] > | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Auftragsbestätigung Wordfast Pro | Translation Memory Software for Any Platform
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