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Was muss ich als "Gelegenheitsübersetzer" beachten?
Thread poster: Christian
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Oct 17, 2005



 
Arthur Allmendinger
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Gelegenheitsübersetzer Oct 17, 2005

Christian wrote:


Was muss ich als "Gelegenheitsübersetzer" beachten? Wie verhalte ich mich gegenüber dem Finanzamt, was muss ich da beachten? Gibt es noch andere Dinge die ich als "Nebenberufler" undbedingt beachten sollte bzw. muss?



Erstens muss Ihr Arbeitgeber (im Hauptberuf) Ihre nebenberufliche Tätigkeit genehmigen.

Zweitens müssen Sie beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen (falls Sie nicht als ein „Kleinunternehmer“ arbeiten und Umsatzsteuer in Rechnung stellen)

Da Übersetzer Freiberufler sind, brauchen Sie Ihr Gewerbe nicht anmelden.

Buchtipp:

„Nebenbei selbständig“

(von Karin Leppin und Konar Mutafoglu)


 
Steffen Walter
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"Normale" Steuernummer vs USt.-ID-Nummer Oct 17, 2005

Arthur Allmendinger wrote:
Zweitens müssen Sie beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen (falls Sie nicht als ein „Kleinunternehmer“ arbeiten und Umsatzsteuer in Rechnung stellen)


Auch als nicht umsatzsteuerpflichtiger Kleinunternehmer muss man sich eine "normale" Steuernummer vom zuständigen Finanzamt beschaffen. Ich gehe aber davon aus, dass du diese bereits hast, denn du erzielst ja offenbar hauptberuflich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In diesem Fall kommen dann bei der nächsten Einkommensteuererklärung einfach deine (nebenberuflichen) Einkünfte aus selbständiger Arbeit hinzu.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) ist etwas ganz Anderes. Sie wird zentral vom Bundesamt für Finanzen in Saarlouis vergeben und ist erst bei Umsatzsteuerpflicht und Kunden in anderen EU-Ländern relevant.

Viele Grüße

Steffen

P.S.: Noch ein Buchtipp - "Erfolgreich selbständig als Dolmetscher und Übersetzer", herausgegeben vom BDÜ (auf http://www.bdue.de/ unter "Publikationen" einsehbar)

[Edited at 2005-10-17 10:21]


 
Karine J.
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Ja ganz normale Steuernummer Oct 17, 2005

ich bin als "Kleinunternehmer" angemeldet bei meinem Finanzamt und habe eine "normale" Steuernummer bekommen als ich es angemeldet habe.
Steffen hat eingentlich alles gesagt.

Frohes Schaffen


 
Christian
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Vielen Dank für eure Hilfe! Oct 17, 2005

Ich bedanke mich recht herzlich für eure Hilfe. Ja, da ich bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehe, ist eine Steuernummer bereits vorhanden. Muss ich eigentlich als "Gelgenheitsübersetzer" meinen Nebenjob dem Finanzamt melden oder genügt es, wenn ich meine zusätzlichen Einkünfte in meiner jährlichen Steueranmeldung mitteile?

Das BDÜ-Büchlein habe ich übrigens gestern bestellt, müsste also in den nächsten Tagen bei mir eintreffen.

Es ist ga
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Ich bedanke mich recht herzlich für eure Hilfe. Ja, da ich bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehe, ist eine Steuernummer bereits vorhanden. Muss ich eigentlich als "Gelgenheitsübersetzer" meinen Nebenjob dem Finanzamt melden oder genügt es, wenn ich meine zusätzlichen Einkünfte in meiner jährlichen Steueranmeldung mitteile?

Das BDÜ-Büchlein habe ich übrigens gestern bestellt, müsste also in den nächsten Tagen bei mir eintreffen.

Es ist gar nicht so einfach, als Übersetzer "loszulegen", auch wenn man nur gelegentlich übersetzen möchte. Bin mal gespannt, welche bürokratischen Hürden noch auf mich zukommen werden...

Viele Grüße und herzlichen Dank für eure Hilfe.
Christian
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Arthur Allmendinger
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> Oct 17, 2005

Steffen Walter wrote:

Auch als nicht umsatzsteuerpflichtiger Kleinunternehmer muss man sich eine "normale" Steuernummer vom zuständigen Finanzamt beschaffen. Ich gehe aber davon aus, dass du diese bereits hast…


Logisch und selbstverständlich.




Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) ist etwas ganz Anderes. Sie wird zentral vom Bundesamt für Finanzen in Saarlouis vergeben und ist erst bei Umsatzsteuerpflicht und Kunden in anderen EU-Ländern relevant.


H. Walter, ich bin davon ausgegangen, dass ein Urkundenübersetzer nur in Deutschland und mit deutschen Kunden Geschäfte macht, und falls er als „Kleinunternehmer“ arbeitet, keine Ust.-ID notwendig ist.

Falls es nicht so sein sollte, bitte ich um Aufklärung.


"Erfolgreich selbständig als Dolmetscher und Übersetzer", herausgegeben vom BDÜ (auf http://www.bdue.de/ unter "Publikationen" einsehbar)


Dieses Buch (ich habe es vor kurzem für 20 Euro gekauft) befasst sich nicht mit Fragen der „nebenberuflichen Selbständigkeit“, obwohl man auch dort einige interessante Tipps finden kann.



[Edited at 2005-10-17 09:22]


 
Arthur Allmendinger
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> Oct 17, 2005


Muss ich eigentlich als "Gelgenheitsübersetzer" meinen Nebenjob dem Finanzamt melden oder genügt es, wenn ich meine zusätzlichen Einkünfte in meiner jährlichen Steueranmeldung mitteile?


Sie müssen Ihre Einkünfte aus selbständigen Arbeit dem Finanzamt melden und Sie dürfen Ihre Ausgaben (Werbungskosten) aus selbständigen Arbeit von Ihrer Steuer absetzen.

Die Ausgaben und Einkünfte aus selbständigen und nichtselbständigen Arbeit werden zusammengelegt.

Sie sollten aber ab dem zweiten Geschäftsjahr Gewinne machen, sonst könnte das Finanzamt Ihnen „Liebhaberei“ unterstellen.


[Edited at 2005-10-17 10:15]


 
Steffen Walter
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Im Prinzip richtig, aber ... Oct 17, 2005

Arthur Allmendinger wrote:
Walter, ich bin davon ausgegangen, dass ein Urkundenübersetzer nur in Deutschland und mit deutschen Kunden Geschäfte macht, und falls er als „Kleinunternehmer“ arbeitet, keine Ust.-ID notwendig ist.
Falls es nicht so sein sollte, bitte ich um Aufklärung.


... mir hat auch schon eine Kollegin berichtet, dass sie als Urkundenübersetzerin für ausländische Kunden tätig geworden ist. Inwieweit das dann noch den gängigen Anforderungen an das Urkundenübersetzen entspricht (und ob sich die Kunden im Ausland im Ernstfall darauf berufen können), ist eine andere Problematik, die ich mangels eigener Erfahrung (ich übersetze keine Urkunden) nicht beurteilen mag.

Zum Thema Kleinunternehmer: Selbst wenn er wollte, könnte er erst einmal gar keine Umsatzsteuer-ID-Nummer beantragen, da er nicht USt.-pflichtig ist. Aber auch innerhalb der Einkünftegrenzen des Kleinunternehmerstatus kann man sich (sofern das wirtschaftlich Sinn ergibt) für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden.

Steffen (nicht Walter)


 
Christian
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Kleinunternehmer Oct 17, 2005

Zum Thema Kleinunternehmer: Selbst wenn er wollte, könnte er erst einmal gar keine Umsatzsteuer-ID-Nummer beantragen, da er nicht USt.-pflichtig ist. Aber auch innerhalb der Einkünftegrenzen des Kleinunternehmerstatus kann man sich (sofern das wirtschaftlich Sinn ergibt) für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden.

So habe ich das auch verstanden.

Ich habe mich inzwischen auch bei einer Bekannten erkundigt, die als Steuerberaterin tätig ist. Sie sagte, es sei nicht zwingend erforderlich, die Steuernummer auf die Rechnung zu setzen. Stimmt das wirklich? Ich habe auch schon Gegenteiliges gehört.

Diese ganze FA-Thematik ist ja wirklich verwirrend.

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße
Christian


 
Arthur Allmendinger
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Kleinunternehmer und Auslandsgeschäfte Oct 17, 2005

Steffen Walter wrote:

Steffen (nicht Walter )


Sorry, Steffen.

Ich habe meinen Fehler sofort gemerkt, aber leider konnte ich ihn nicht früher korrigieren, da meine Beiträge nicht sofort im Forum erscheinen, sondern erst nach „Genehmigung“.

Jetzt kann ich meinen Beitrag beliebig korrigieren, und diese Änderungen müssen nicht mehr genehmigt werden, was für mich keine Logik ergibt.



Zurück zum Thema „Kleinunternehmer und Auslandsgeschäfte“.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, darf man als Kleinunternehmer keine Geschäfte mit Auslandskunden machen, da man keinen Anspruch auf eine Umsatzsteuer-ID-Nummer hat.

Oder habe ich etwas falsch verstanden?


 
Klaus Herrmann
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Eine Nummer muss sein... Oct 17, 2005

Christian wrote:
Ich habe mich inzwischen auch bei einer Bekannten erkundigt, die als Steuerberaterin tätig ist. Sie sagte, es sei nicht zwingend erforderlich, die Steuernummer auf die Rechnung zu setzen. Stimmt das wirklich? Ich habe auch schon Gegenteiliges gehört.

Harry hat hier http://www.proz.com/topic/12028 einen ausgezeichneten Link hinterlassen: http://www.adue-nord.de/archiv/umsatzsteuer.pdf . Die Information, dass keine Steuernummer anzugeben sei, halte ich für falsch, unabhängig vom USt-Status. Die Angabe der Steuernummer (sei es in Form der USt-Identifikationsnummer DEcxcxcxcxcx oder der [persönlichen] Steuernummer XXX/YYYY/ZZZZ, wobei xxx das FA angibt und weggelassen werden darf) auf der Rechnung ist ein zwingender Bestandteil der Rechnung.


 
Christian
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So habe ich das auch gehört Oct 17, 2005

Klaus Herrmann wrote:
Harry hat hier http://www.proz.com/topic/12028 einen ausgezeichneten Link hinterlassen: http://www.adue-nord.de/archiv/umsatzsteuer.pdf . Die Information, dass keine Steuernummer anzugeben sei, halte ich für falsch, unabhängig vom USt-Status. Die Angabe der Steuernummer (sei es in Form der USt-Identifikationsnummer DEcxcxcxcxcx oder der [persönlichen] Steuernummer XXX/YYYY/ZZZZ, wobei xxx das FA angibt und weggelassen werden darf) auf der Rechnung ist ein zwingender Bestandteil der Rechnung.


Hallo Klaus,

genau so habe ich das nämlich auch gehört, daher meine Zweifel bezüglich der Steuernummer. Na ja, ich werde meine Bekannte nochmal in dieser Angelegenheit "interviewen".

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.

Christian


 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Das stimmt so nicht Oct 17, 2005

Arthur Allmendinger wrote:
Zurück zum Thema „Kleinunternehmer und Auslandsgeschäfte“.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, darf man als Kleinunternehmer keine Geschäfte mit Auslandskunden machen, da man keinen Anspruch auf eine Umsatzsteuer-ID-Nummer hat.


Man darf schon, nur kommt es darauf an nachzuweisen, dass man wirklich Unternehmer ist (egal ob Klein- oder sonstiger). Und dafür ist die USt.-ID-Nummer der beste Beleg (die "normale" FA-Steuernummer sollte es aber auch tun).

Steffen


 
Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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(Fast) freie Marktwirtschaft Oct 17, 2005

Arthur Allmendinger wrote:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, darf man als Kleinunternehmer keine Geschäfte mit Auslandskunden machen, da man keinen Anspruch auf eine Umsatzsteuer-ID-Nummer hat.

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Wenn ich nicht wüsste, dass man vor ein paar Jahren als Privatmann noch nicht einmal ein gebrauchtes Fahrrad aus der DDR in die BRD importieren durfte, würde ich diese Frage absurd finden.
(So absurd, wie ich damals die entsprechende Auskunft von der ständigen Vertretung der DDR gefunden habe.)

Selbstverständlich darf außerhalb kommunistischer Länder jeder auch mit Kunden im Ausland Geschäfte machen, besonders wenn es um so harmlose Waren oder Dienstleistungen wie Übersetzungen geht (sofern damit keine Staatsgeheimnisse verraten werden).

Und wenn man als Kleinunternehmer sowieso keine MwSt in Rechnung stellt, und sie auch nicht erlassen oder erstattet bekommen möchte, ist der Außenhandel besonders unkompliziert.

[Edited at 2005-10-17 15:56]


 
Arthur Allmendinger
Arthur Allmendinger  Identity Verified
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> Oct 17, 2005

Danke Steffen!
Danke Harry!

Eine klare Aussage, die ich in keinen Büchern finden konnte.


 
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Was muss ich als "Gelegenheitsübersetzer" beachten?






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