In Italien beglaubigte IT>DE Übersetzung in Deutschland gültig? Thread poster: Befanetta81
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Hallo, Ich habe gerade einen Auftrag erhalten, bin mir aber nicht sicher ob ich es machen kann... Ich soll eine IT -> DE Übersetzung anfertigen und dann beim Gericht (Italien) beglaubigen. Der Kunde aus Italien hat mir gesagt, dass es aber in Deutschland gebraucht wird. Nun, geht das? Der deutsche Kunde versteht doch die italienische Beglaubigungsformel gar nicht, ist es überhaupt gültig? Danke Annelore | | |
orbis Germany Local time: 04:57 Member (2002) English to Ukrainian + ... Soweit ich weiß, nicht... | Nov 15, 2005 |
Ich bin mir nicht sicher, weiß aber nur, daß die Übersetzungen, die in den ehemaligen GUS-Staaten angefertigt und beglaubigt wurden, in Deutschland nicht anerkannt werden. Über Italien kann ich nichts behaupten - es kann aber gut möglich sein. | | |
Sonja Tomaskovic (X) Germany Local time: 04:57 English to German + ... Ja und Nein. | Nov 15, 2005 |
Meine persönlichen Erfahrungen sind, dass manche Behörden auch ausländische Beglaubigungen anerkennen, manche nicht. Möglicherweise einfach bei der zuständigen Behörde nachfragen. Ist mir auch schon mal passiert, dass man zuerst behauptet hat, eine ausländische Beglaubigung wäre in Ordnung, und als ich dann damit ankam war es das plötzlich nicht mehr. Auf der sicheren Seite ist der Kunde auf jeden Fall, wenn die beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschla... See more Meine persönlichen Erfahrungen sind, dass manche Behörden auch ausländische Beglaubigungen anerkennen, manche nicht. Möglicherweise einfach bei der zuständigen Behörde nachfragen. Ist mir auch schon mal passiert, dass man zuerst behauptet hat, eine ausländische Beglaubigung wäre in Ordnung, und als ich dann damit ankam war es das plötzlich nicht mehr. Auf der sicheren Seite ist der Kunde auf jeden Fall, wenn die beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt wird. Gruß, Sonja ▲ Collapse | | |
Jan Pohl Spain Local time: 04:57 Spanish to German + ... Keine Probleme gehabt | Nov 15, 2005 |
Bisher habe ich damit keine Probleme gehabt und ich mache öfter beglaubigte Übersetzungen für Deutschland, die Schweiz und Österreich (allerdings aus dem Spanischen und nicht aus dem Italienischen). Einmal rief ich sogar in Deutschland bei der Zielbehörde an und fragte nach. Sie sagten mir, das sei kein Problem. Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass es mal Einwände gibt. Übrigens habe ich auch schon den umgekehrten Fall erlebt: Ich selbst brauchte in Deutschl... See more Bisher habe ich damit keine Probleme gehabt und ich mache öfter beglaubigte Übersetzungen für Deutschland, die Schweiz und Österreich (allerdings aus dem Spanischen und nicht aus dem Italienischen). Einmal rief ich sogar in Deutschland bei der Zielbehörde an und fragte nach. Sie sagten mir, das sei kein Problem. Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass es mal Einwände gibt. Übrigens habe ich auch schon den umgekehrten Fall erlebt: Ich selbst brauchte in Deutschland eine begl. Übersetzung für Spanien und das sp. Konsulat verwies mich an einen in Frankfurt ansässigen Übersetzer. Ciao Jan ▲ Collapse | |
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Semra Maden-Balamir (X) Local time: 04:57 German to Turkish + ... Im Allgemeinen nicht! | Nov 15, 2005 |
Ich bin auch allg. beeidigte Übersetzerin und musste sehr oft schon Übersetzungen beglaubigen, die zuvor in der Türkei übersetzt und beglaubigt, hier aber nicht akzeptiert wurden. Es liegt in der Tat im Ermessen des Sachbearbeiters, ob er Deine Übersetzung anerkennt. Allerdings habe ich auch viele Dokumente beglaubigt, die umgekehrt in der Türkei vorzulegen waren. Du solltest Deinen Kunden aber auf dieses Handicap hinweisen. ... See more Ich bin auch allg. beeidigte Übersetzerin und musste sehr oft schon Übersetzungen beglaubigen, die zuvor in der Türkei übersetzt und beglaubigt, hier aber nicht akzeptiert wurden. Es liegt in der Tat im Ermessen des Sachbearbeiters, ob er Deine Übersetzung anerkennt. Allerdings habe ich auch viele Dokumente beglaubigt, die umgekehrt in der Türkei vorzulegen waren. Du solltest Deinen Kunden aber auf dieses Handicap hinweisen. Vgl. hierzu: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/beurkundungen_html "...Von deutschen Behörden wird meist eine Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden gefordert. Diese Übersetzung soll nach Möglichkeit von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefertigt werden. Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen..."
[Edited at 2005-11-15 21:05] ▲ Collapse | | |
Befanetta81 Italy Italian to German + ... TOPIC STARTER
Ich habe es in Italien beglaubigt und es gab in Deutschland keine Probleme damit! Grüße Annelore | | |