Teilzeit-Arbeit für UK-Firma - ich bin in Deutschland Thread poster: Annika Neudecker
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Hallo ProZians Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin freiberufliche Übersetzerin und trage mich mit dem Gedanken als "part-time inhouse translator" bei einer britischen Firma einzusteigen. Die wichtigsten Punkte: 1) Obwohl ich als "in-house" Übersetzer bezeichnet werden würde, wäre ich weiterhin in Deutschland ansässig. 2) Ich würde für diese Firma 2... See more Hallo ProZians Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin freiberufliche Übersetzerin und trage mich mit dem Gedanken als "part-time inhouse translator" bei einer britischen Firma einzusteigen. Die wichtigsten Punkte: 1) Obwohl ich als "in-house" Übersetzer bezeichnet werden würde, wäre ich weiterhin in Deutschland ansässig. 2) Ich würde für diese Firma 20 Stunden in der Woche arbeiten und regelmäßig, montalich die gleiche Summe erhalten. 3) Den Rest der Zeit würde ich weiterhin freiberuflich für meine eigenen Kunden arbeiten. Meine Fragen: 1) Wo wäre ich steuerpflichtig? In Großbritannien für meinen Teilzeitjob? Oder in Deutschland für meinen Freiberufler-Job? Oder beiden Ländern? 2) Worauf muss ich (eurer Ansicht nach) bei so einem Szenario achten? Rechtliches? Steuerliches? Anderes? Ich wäre für Antworten dankbar! ▲ Collapse | | |
Frage: Worauf muss ich dabei achten? Antwort: Vieles! | Nov 17, 2005 |
AnnikaLight wrote: Hallo ProZians Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. eine Fragen: 1) Wo wäre ich steuerpflichtig? In Großbritannien für meinen Teilzeitjob? Oder in Deutschland für meinen Freiberufler-Job? Oder beiden Ländern? 2) Worauf muss ich (eurer Ansicht nach) bei so einem Szenario achten? Rechtliches? Steuerliches? Anderes?[/quote] Hi Annika, wie gern ich dir auch helfen würde, das sind aber mehr als nur zwei Fragen - es sind acht... Es ließ sich meiner Meinung nach allein zu Frage 5 ein ganzes Buch schreiben - geschweige dann über Frage 8: "Anderes?" Dabei möchte ich dich keinesfalls entmutigen, denn warum sollte sowas nicht gehen? Wie ging die Nike-Werbung nochmal? Es gibt aber eine ganze Reihe von steuerlichen Fragen, die m.E. schon beantwortet werden sollten - am Besten von einer/einem Steuerberaterin/Steuerberater oder Fachanwältin/Fachanwalt für Steuerrecht (eine Fachanwältin könnte sogar auch deine rechtliche Fragen beantworten - vor allem auch die arbeitsrechtlichen Fragen, die sich bei deinem oben geschilderten Fall geradezu aufdrängen). Du könntest dich auch mit der Materie auseinandersetzen. Nach meiner persönlichen Erfahrung geben die Sachbearbeiter beim Finanzamt manchmal qualifizierte Antworten (auch wenn sie selbst ein DBA nicht immer ganz durchblicken), jedenfalls sind sie immer hilfsbereit. Viel Glück (und viel Spaß)! MfG Derek | | |
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