Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Thread poster: Aleksandra Kwasnik
Aleksandra Kwasnik
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Jan 13, 2006

www.sueddeutsche.de/,jkm1/jobkarriere/erfolggeld/artikel/33/67965/


[Edited at 2006-01-13 08:25]


 
Steffen Walter
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Nur für Existenzgründer/startende Freiberufler? Jan 13, 2006

Hallo Alexandra,

im Artikel steht Folgendes:

"...der Selbstständige muss unmittelbar vorher in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gewesen sein oder eine so genannte Entgeltersatzleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bezogen haben. Die Versicherungspflicht beziehungsweise der Leistungsbezug muss außerdem innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt mindestens zwölf Monate umfasst haben..."

Diese Möglichkeit scheint also nicht für
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Hallo Alexandra,

im Artikel steht Folgendes:

"...der Selbstständige muss unmittelbar vorher in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gewesen sein oder eine so genannte Entgeltersatzleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bezogen haben. Die Versicherungspflicht beziehungsweise der Leistungsbezug muss außerdem innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt mindestens zwölf Monate umfasst haben..."

Diese Möglichkeit scheint also nicht für Freiberufler zu bestehen, die schon vor einiger Zeit den Sprung gewagt haben (und deshalb z.B. schon seit mehreren Jahren Einkommen aus selbständiger Arbeit erzielen).

Viele Grüße
Steffen
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Aleksandra Kwasnik
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TOPIC STARTER
Ja... Jan 13, 2006

...Recht hast du - da müssen sie wohl noch nachbessern

 
Steffen Pollex (X)
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So habe ich das auch verstanden Jan 13, 2006

Steffen Walter wrote:

Diese Möglichkeit scheint also nicht für Freiberufler zu bestehen, die schon vor einiger Zeit den Sprung gewagt haben (und deshalb z.B. schon seit mehreren Jahren Einkommen aus selbständiger Arbeit erzielen).

Viele Grüße
Steffen


Wir sind die Gekniffenen (bei mir läuft die Förderung im Mai aus), und diejenigen, die sich jetzt erst trauen, bekommen wieder einen quasi Arbeitnehmerstatus mit "Versicherung".

Dadurch wandelt sich das Instrument der Ich-AG, gedacht als Instrument zur Förderung der Selbständigkeit (d.h. einschließlich der geschäftlichen Risiken) m.E. zu einem Instrument ähnlich der "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" (ABM).

Das ist ein totgeborenes Kind - woher bitte soll der Anreiz kommen, sich als Selbständiger aus dieser Situation heraus auch genau zu überlegen, was man eigentlich machen will und auch was verdienen zu WOLLEN, wenn man die Sicherheit hat, danach wieder seelenruhig sein Hartz-IV-Geld kassieren zu können?

Das wird im besten Fall jetzt erst einmal eine Flut von eigentlich unfähigen "Selbstständigen" auslösen, die sich 3 Jahre fördern lassen, dabei gegen Arbeitslosigkeit versichert sind und dann weiter dem Staat auf der Tasche liegen.

Dadurch wird nicht ein einziger Arbeitsplatz entstehen und die sozialen Systeme noch mehr belastet werden, als ohnehin schon.

Sind unsere Politiker wirklich so dämlich, dass sie das nicht begreifen? Ich glaube kaum.

Wieder einmal werden die unterstützt, die eh zu faul sind zum arbeiten. Weggenommen wird es bei denen, die noch so doof sind, selbst arbeiten zu wollen - die sich als erste getraut haben, vielleicht schon mehrere Jahre privates Vermögen einsetzen, um ihr Geschäft am Leben zu halten, das volle geschäftliche Risiko tragen und im Fall des Falles GAR KEINE Ansprüche im Bezug auf staatliche Überlebenssicherung haben.

[Edited at 2006-01-13 08:48]


 
E.LA
E.LA
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Guter Ansatz Jan 13, 2006

Liebe Alexsandra,

das ist ein wertvoller Hinweis!
Ich finde diese Änderung sehr positiv, auch wenn Personen wie Steffen Polex nicht diesen Vorteil haben sollten und es deshalb pauschaliert aburteilen.

Vielleicht hat er es auch nicht richtig verstanden. Ich sehe das so:

Ein Beispiel: Person A arbeitet 3 Jahre als Angestellter. Ist dann 1 Jahr arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld. Er entscheidet sich zur Selbständigkeit und bekommt Überbrückungs
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Liebe Alexsandra,

das ist ein wertvoller Hinweis!
Ich finde diese Änderung sehr positiv, auch wenn Personen wie Steffen Polex nicht diesen Vorteil haben sollten und es deshalb pauschaliert aburteilen.

Vielleicht hat er es auch nicht richtig verstanden. Ich sehe das so:

Ein Beispiel: Person A arbeitet 3 Jahre als Angestellter. Ist dann 1 Jahr arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld. Er entscheidet sich zur Selbständigkeit und bekommt Überbrückungsgeld. Schon in dieser Zeit kann er 40 Euro einzahlen, die keinem weh tun. Wenn er es schafft, ein Jahr selbständig zu sein, dann aber merkt, es kommt nicht genug Geld rein, kann er zur Agentur für Arbeit und fällt wieder unter der Kategorie Arbeitslosengeld, also nicht Hartz IV Empfänger.
Das ist doch ein Fortschritt!!!!!
Daran ist absolut nichts Negatives.

Es geht noch weiter: Person B macht sich selbständig und zahlt 1 Jahr 40 Euro. Vor der Selbständigkeit bekam er Hartz IV. Ohne dieses neue Recht würde er bei Verlust der Selbständigkeit wieder auf Hartz IV fallen, so bekommt er dann Arbeitslosengeld im Gegenwert von 480 bezahlten Euros.
Das ist doch super!

Natürlich hilft es nicht all jenen Selbständigen, die lange Zeit der Selbständigkeit hinter sich haben, deren Geschäft schlecht läuft und die irgendwann merken, sie müssen zur Agentur für Arbeit und sich arbeitslos melden und bekommen dann nur Hartz IV.
Aber es ist doch immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

Deshalb danke Alexsandra. Leider informiert die Agentur für Arbeit auch nicht gebührend über solch interessanten Neuerungen!
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Steffen Pollex (X)
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Was bitte ist daran nicht zu verstehen? Jan 13, 2006

E.LA wrote:

Vielleicht hat er es auch nicht richtig verstanden. Ich sehe das so:

Ein Beispiel: Person A arbeitet 3 Jahre als Angestellter. Ist dann 1 Jahr arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld. Er entscheidet sich zur Selbständigkeit und bekommt Überbrückungsgeld. Schon in dieser Zeit kann er 40 Euro einzahlen, die keinem weh tun. Wenn er es schafft, ein Jahr selbständig zu sein, dann aber merkt, es kommt nicht genug Geld rein, kann er zur Agentur für Arbeit und fällt wieder unter der Kategorie Arbeitslosengeld, also nicht Hartz IV Empfänger.
Das ist doch ein Fortschritt!!!!!


Das war auch vorher schon so - die in einer Angestelltenzeit erarbeiteten Ansprüche auf Arbeitslosengeld verfallen erst nach vier Jahren.


Es geht noch weiter: Person B macht sich selbständig und zahlt 1 Jahr 40 Euro. Vor der Selbständigkeit bekam er Hartz IV. Ohne dieses neue Recht würde er bei Verlust der Selbständigkeit wieder auf Hartz IV fallen, so bekommt er dann Arbeitslosengeld im Gegenwert von 480 bezahlten Euros.
Das ist doch super!


Hilft ihm das weiter? Die 40 Euro jeden Monat hätte er sich auch so auf die Seite legen können. Oder sehe ich das falsch - er bekommt dann moinatlich 480 Euro für ein Jahr? Dies ist mir tatsächlich nicht klar. Der letztere Fall wäre aber unlogisch, weil er wesentlich mehr rausbekäme, als er eingezahlt hat. Damit wären wir wieder bei einer höheren Belastung der Sozialsysteme.


Aber es ist doch immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.


Wir werden sehen. Im Prinzip ja, aber da hätte auch schon jemand drauf kommen können, als das Modell erfunden wurde. Warten wir mal ab.

quote]Deshalb danke Alexsandra. Leider informiert die Agentur für Arbeit auch nicht gebührend über solch interessanten Neuerungen![/quote]

Einverstanden. Aber das gibt's ja erst seit ein paar Tagen. Und die Agentur ist bestimmt noch nicht dazu gekommen, irgendwie zu informieren. Außerdem - warum sollte sie für etwas werben, wo sie zahlen muss oder zumindest mehr Arbeit hat? Die sind doch auch völlig überfordert mit den ganzen Neuerungen und dem Kuddelmuddel, jedenfalls wenn ich mein AA betrachte.


 


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