Frage zur Einnahme-Überschuss-Rechnung in Quickbooks
Thread poster: Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
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Jan 27, 2006

Hallo zusammen!

Ich sitze (und schwitze) gerade über meiner Buchhaltung für 2005.

Die mache ich in Quickbooks und habe festgestellt, dass das Programm bei der Ermittlung des Jahresüberschusses die vereinnahmte Umsatzsteuer mit als Einnahmen rechnet und die verauslagte Vorsteuer als Betriebsausgabe.

Meiner Meinung nach müsste das Programm doch aber für die Ermitlung des zu versteuernden JÜ mit den Nettobeträgen für Einnahmen/Ausgaben rechnen, um ein
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Hallo zusammen!

Ich sitze (und schwitze) gerade über meiner Buchhaltung für 2005.

Die mache ich in Quickbooks und habe festgestellt, dass das Programm bei der Ermittlung des Jahresüberschusses die vereinnahmte Umsatzsteuer mit als Einnahmen rechnet und die verauslagte Vorsteuer als Betriebsausgabe.

Meiner Meinung nach müsste das Programm doch aber für die Ermitlung des zu versteuernden JÜ mit den Nettobeträgen für Einnahmen/Ausgaben rechnen, um ein richtiges Ergebnis zu liefern.

Die Umsatzsteuer-Geschichte läuft doch separat von der Netto-JÜ-Ermittlung.

Bei mir stellt sich das so dar, dass bei Verwendung der Nettobeträge der JÜ kleiner ausfällt, als wenn ich die vereinnahmte Umsatzsteuer und verauslagte Vorsteuer als Einnahmen bzw. Ausgaben behandle.

Hat das Programm eine Macke oder ich einen Denkfehler?

Vielen Dank an alle, die mir auf die Sprünge helfen können.

Steffen
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Andy Lemminger
Andy Lemminger  Identity Verified
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Stimmt schon Jan 27, 2006

Hi Steffen,

eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist (fast) rein zahlungsorientiert und daher werden die Umsatzsteuern (auch zur Vereinfachung) erfasst.
Da du im folgenden Jahr auch die Umsatzsteuererstattung bzw. -nachzahlung als Einnahme oder Ausgabe ansetzen musst, gleicht sich dies über die Jahre hinweg aus Sicht des zu versteuernden Einkommens wieder aus.
Jetzt magst du sagen: Aber was ist mit der Periodenabgrenzung? Und genau das ist ja der Punkt bei der EÜR: Bei
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Hi Steffen,

eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist (fast) rein zahlungsorientiert und daher werden die Umsatzsteuern (auch zur Vereinfachung) erfasst.
Da du im folgenden Jahr auch die Umsatzsteuererstattung bzw. -nachzahlung als Einnahme oder Ausgabe ansetzen musst, gleicht sich dies über die Jahre hinweg aus Sicht des zu versteuernden Einkommens wieder aus.
Jetzt magst du sagen: Aber was ist mit der Periodenabgrenzung? Und genau das ist ja der Punkt bei der EÜR: Bei ihr kommt es auf die Zahlungen an und nicht so sehr auf die Periodenabgrenzung, die in der Bilanzierung wichtiger ist.

Viele Grüße

Andreas
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Endre Both
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Ust gehört in die EÜ-Rechnung Jan 27, 2006

Ich kann nur bestätigen, dass meine Ust-Einnahmen (inkl. eventueller Rückerstattungen vom FA z.B. wegen korrigerter USt-Anmeldung) vom Steuerberater jeweils im Jahr der Buchung als Einnahmen ausgewiesen wurden; genauso wurden Vorsteuern und Ust-Nachzahlungen als von den Nettoasugaben getrennter Ausgabenposten ausgewiesen.

Diese Sichtweise (die mir seinerzeit auch etwas ungewöhnlich erschien) leuchtet eigentlich ein: Diese Summen werden zunächst genauso von dir eingenommen bzw. a
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Ich kann nur bestätigen, dass meine Ust-Einnahmen (inkl. eventueller Rückerstattungen vom FA z.B. wegen korrigerter USt-Anmeldung) vom Steuerberater jeweils im Jahr der Buchung als Einnahmen ausgewiesen wurden; genauso wurden Vorsteuern und Ust-Nachzahlungen als von den Nettoasugaben getrennter Ausgabenposten ausgewiesen.

Diese Sichtweise (die mir seinerzeit auch etwas ungewöhnlich erschien) leuchtet eigentlich ein: Diese Summen werden zunächst genauso von dir eingenommen bzw. ausgegeben wie alle sonstigen Einnahmen und Ausgaben. Im Endergebnis zwar ein Nullsummenspiel, aber auf das einzelne Jahr bezogen hat das durchaus Einkommenseffekte. Das merkte ich, als ich im ersten Jahr keine USt-Voranzahlungen leistete, und daher viel zu hohen Einnahmen auswies, und im nächsten Jahr durch die (natürlich) immens hohe USt-Nachzahlung auf lächerlich niedrige Einnahmen kam.

Steuerlich wesentlich günstiger wäre natürlich gewesen, brav bereits im ersten Jahr USt-Vorauszahlungen zu leisten, und dadurch die Einnahmen auf einem gleichmäßigen Niveau zu halten. Nett wie ich bin, sprach ich den Steuerberater hinterher nicht mehr darauf an...

Endre

[Edited at 2006-01-27 15:39]
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Steffen Pollex (X)
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Das verstehe ich nicht so richtig Jan 27, 2006

Hallo Andy!

Danke für Deinen Rat, bei dem ich aber, fürchte ich, immer noch nicht voll durchsehe.

Andy Lemminger wrote:

Hi Steffen,

Da du im folgenden Jahr auch die Umsatzsteuererstattung bzw. -nachzahlung als Einnahme oder Ausgabe ansetzen musst, gleicht sich dies über die Jahre hinweg aus Sicht des zu versteuernden Einkommens wieder aus.


Mich hat mein Finanzamt angeherrscht bei der EÜ-Rechnung 2004, die Umsatzsteuer hätte dort nichts zu suchen.

Sie meinten, dass man die Zahlungen, die man unterjährig entsprechend der USt-Voranmeldungen leistet, nicht als Ausgaben verbuchen soll. Aber wenn ich die vereinnahmt und dann abgeführt habe (und die vereinnahmte als Einnahme zählt), muss doch auch die abgeführte als Ausgabe auftauchen, oder nicht? Ich bin echt konfus, und jedes Jahr wieder.

Nicht dass mein Finanzamt besonders kompetent wäre - die haben mich in den vergangenen drei Jahren mehrmals mächtig "gut beraten". Dadurch hatte ich einen Haufen unnötigen Ärger und Schreibkram.

Eh ich die frage, lieber noch mal hier.

Oder kann man dazu was lesen, so dass ich Euch hier nicht unnötig belasten muss?


 
Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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Gute Frage Jan 27, 2006

Ich mache einen deutlichen Unterschied zwischen Einnahmen und zu versteuerndem Einkommen, ebenso wie zwischen Ausgaben und Kosten.

Für die Umsatzsteuer mache ich die Umsatzsteuererklärung und für die Einkommensteuererklärung verwende ich die Beträge ohne Umsatzsteuer.

Es wäre aber theoretisch denkbar, dass mein Finanzamt nur der Geringfügigkeit wegen bisher nichts beanstandet hat.

A
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Ich mache einen deutlichen Unterschied zwischen Einnahmen und zu versteuerndem Einkommen, ebenso wie zwischen Ausgaben und Kosten.

Für die Umsatzsteuer mache ich die Umsatzsteuererklärung und für die Einkommensteuererklärung verwende ich die Beträge ohne Umsatzsteuer.

Es wäre aber theoretisch denkbar, dass mein Finanzamt nur der Geringfügigkeit wegen bisher nichts beanstandet hat.

Aber eigentlich müsste das doch irgendwo in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung stehen..

[Edited at 2006-01-27 17:05]
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Claudia Digel
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RobinB
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Steffen Pollex (X)
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Danke, Claudia! Jan 28, 2006

Claudia Digel wrote:

Hallo Steffen,


die neue ELSTER-Version (2005/2006) kannst du dir unter folgender Adresse herunterladen:

https://www.elster.de/elfo_down4.php?who=2005/2006

Ein Update f¬îr die letztj¬Õhrige Version gibt es nicht, du musst die neue Version komplett neu installieren...

In der neuen Version ist auch das Formular E¬¾R enthalten, das musst du also nicht extra per Post schicken.

Viele Gr¬î¬Áe
Claudia


Das habe ich inzwischen auch gemerkt.

Als fortschrittlich denkender Mensch hatte ich angenommen, dass man von 2004 auf 2005 nur updaten muss und dann die neuen Formulare automatisch eingespielt werden.

Aber schlie©¬lich wollen die Software-Entwickler auch was verdienen. Warum also nur ein Update, wenn man dem Finanzamt gleich ein neues Programm verkaufen kann.


 


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