Beeidigte Übersetzung ins Polnische wurde in Polen nicht anerkannt
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Jun 12, 2006

Hallo,
ich wurde vor einigen Wochen gebeten, eine beeidigte Übersetzung ins Polnische anzufertigen. Das habe ich auch getan. Da ich keinen polnischen Stempel habe, habe ich meinen deutschen Stempel darauf getan (ohne seinen Ihnhalt extra zu übersetzen). Ich bin nur in Deutschland als beeidigte Übersetzerin für die polnische Sprache zugelassen.


Diese Übersetzung wurde einem polnischen Finanzamt vorgelegt, welches sie als Beweis nicht zugelassen hatte, weil sie (unte
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Hallo,
ich wurde vor einigen Wochen gebeten, eine beeidigte Übersetzung ins Polnische anzufertigen. Das habe ich auch getan. Da ich keinen polnischen Stempel habe, habe ich meinen deutschen Stempel darauf getan (ohne seinen Ihnhalt extra zu übersetzen). Ich bin nur in Deutschland als beeidigte Übersetzerin für die polnische Sprache zugelassen.


Diese Übersetzung wurde einem polnischen Finanzamt vorgelegt, welches sie als Beweis nicht zugelassen hatte, weil sie (unter anderem) nicht "amtlich in die polnische Sprache übersetzt wurde". Was aber eine amtliche Übersetzung bedeutet, wurde nicht mehr erklärt.

Ich war baff, als ich es gelesen habe. Bisher hatte ich gehört, daß es in Polen nie Probleme mit der Anerkennung von Übersetzungen gab, die von einem in Deutschland ansässigen Übersetzer angefertigt worden sind.

Der Kunde macht deswegen (noch) keine Probleme, weil es nicht der einzige Grund war, warum die Sache nicht erörtert wurde.

Trotzdem ist es mir sehr unangenehm.

Ist es Euch auch schon passiert?? Habt ihr (beeidigte Übersetzer aus Deutschland) ähnliche Erfahrungen im Ausland gemacht??

Olenka
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Victor Dewsbery
Victor Dewsbery  Identity Verified
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Ich übersetze den Stempelinhalt Jun 12, 2006

Ich habe einen Standardtext in meiner Zielsprache Englisch mit dem Text, den mein Stempel enthält (d.h. mit meiner Funktion) sowie mit Angaben zur Übersetzung:

This translation was made from the original xxx (copy attached) and consists of xxx pages.
I hereby certify the completeness and accuracy of the translation.
Berlin, (date)
Victor Dewsbery
Interpreter under general oath for the English language for the courts and notaries in Berlin

In
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Ich habe einen Standardtext in meiner Zielsprache Englisch mit dem Text, den mein Stempel enthält (d.h. mit meiner Funktion) sowie mit Angaben zur Übersetzung:

This translation was made from the original xxx (copy attached) and consists of xxx pages.
I hereby certify the completeness and accuracy of the translation.
Berlin, (date)
Victor Dewsbery
Interpreter under general oath for the English language for the courts and notaries in Berlin

In über 10 Jahren habe ich noch nie gehört, dass mein Stempel nicht anerkannt wurde.

Im Zweifelsfall kann der Kunde eine Apostille anfordern. Das ist etwas aufwändig:
1. Ich unterschreibe vor einem Notar, der Notar bestätigt meine Unterschrift.
2. Das Landgericht (das mich ermächtigte) bestätigt, dass ich solche Übersetzungen beglaubigen darf und dass die Unterschrift mit meiner hinterlegten Unterschrift übereinstimmt.
3. (Wenn's ganz blöd kommt und die ausländische Behörde will alle Haare fein ordentlich gespalten haben): Die Botschaft bzw. das Konsulat des Ziellandes hier in Berlin bescheinigt, dass das Landgericht für sowas zuständig ist.

Ich habe diese Prozedur einmal anstoßen müssen. Schritt 1 habe ich selbst initiieren müssen, der Rest lief zwischen dem Notar und dem Kunden ab. (Deshalb weiß ich nicht, ob's nur Schritt 2 war, oder auch Schritt 3).
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Semra Maden-Balamir (X)
Semra Maden-Balamir (X)  Identity Verified
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liegt im Ermessen des Sachbearbeiters Jun 12, 2006

Hallo Olenka,

ähnliches Problem wurde schon mal diskutiert:
http://www.proz.com/topic/39029

Damit Dir das in Zukunft nicht mehr passiert und Du Deine Übersetzungen vom Deutschen ins Polnische ruhigen Gewissens beglaubigen kannst, würde ich Dir raten, Dich vom polnischen Konsulat bzw. von der hiesigen Botschaft beeidigen zu lassen.

LG,
Semra


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Wie denn das? Jun 12, 2006

Semra Maden-Balamir wrote:

Hallo Olenka,

ähnliches Problem wurde schon mal diskutiert:
http://www.proz.com/topic/39029

Damit Dir das in Zukunft nicht mehr passiert und Du Deine Übersetzungen vom Deutschen ins Polnische ruhigen Gewissens beglaubigen kannst, würde ich Dir raten, Dich vom polnischen Konsulat bzw. von der hiesigen Botschaft beeidigen zu lassen.

LG,
Semra

So etwas habe ich noch nie gehört. Wie soll dass denn bitte gehen, wenn die Botschaft bzw. das Konsulat keine gerichtliche Instanz sind? Beeidigung in Polen ist um einiges komplizierter als in Deutschland.
Mir ist eine Nichanerkennung in Polen noch nicht passiert. Beglaubigte Übersetzungen aus Polen werden dafür hier in Deutschland sehr oft abgewiesen.

Ich würde - wie Victor - meinen Stempel mit übersetzen. Dann dürfte es weniger Probleme geben. Aber der Sachbearbeiter kann immer eine beglaubigte Übersetzung von einem ÖRTLICH ermächtigten Übersetzer verlangen, das kann niemand ändern.

Schöne Grüße
Jerzy


 
Semra Maden-Balamir (X)
Semra Maden-Balamir (X)  Identity Verified
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RE: Wie denn das? Jun 12, 2006

Jedes Generalkonsulat in Deutschland (deutsche Konsulate im Ausland ebenfalls) verfügt über eine eigene Übersetzerliste. Man stellt den entsprechenden Antrag und wird offiziell vereidigt. Die Handhabung kann natürlich vom Konsulat zu Konsulat anders sein. Frag einfach mal nach, hier die zuständ... See more
Jedes Generalkonsulat in Deutschland (deutsche Konsulate im Ausland ebenfalls) verfügt über eine eigene Übersetzerliste. Man stellt den entsprechenden Antrag und wird offiziell vereidigt. Die Handhabung kann natürlich vom Konsulat zu Konsulat anders sein. Frag einfach mal nach, hier die zuständige Ansprechpartnerin:-)

http://www.botschaft-polen.de/vertretungen/botschaft.html
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ajhoffert
ajhoffert
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TOPIC STARTER
Das glaube ich nicht!! Jun 12, 2006

Hallo Semra,
ich habe mich in die Übersetzerliste eintragen lassen, sie werden mich aber nicht beeidigen, weil ich die notwendigen Voraussetzungen nach polnischem Recht (u.a.eine staatliche Übersetzerprüfung in Polen) nicht erfülle.

Semra Maden-Balamir wrote:

Jedes Generalkonsulat in Deutschland (deutsche Konsulate im Ausland ebenfalls) verfügt über eine eigene Übersetzerliste. Man stellt den entsprechenden Antrag und wird offiziell vereidigt. Die Handhabung kann natürlich vom Konsulat zu Konsulat anders sein. Frag einfach mal nach, hier die zuständige Ansprechpartnerin:-)

http://www.botschaft-polen.de/vertretungen/botschaft.html


Ich habe meinen Stempel nicht übersetzt, dafür aber die vorgegebene Formel (" Als vom Präsidenten des Landgerichts ... öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die polnische Sprache bestätige ich: Vorstehende Übersetzung der mir im Original vorgelegten, in der polnischen Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.) auf polnisch geschrieben und darunter meinen Namen und das Datum.

Nächstes Mal werde ich wohl dem Kunden empfehlen, sich bei der polnischen Behörde zu erkundigen, ob sie meine Übersetzung anerkennt.


 
Grażyna Lesińska
Grażyna Lesińska
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Kaum zu glauben!!! Jun 12, 2006

Ich bin in Polen beeidigt. Z.Z. mache ich viele Übersetzungen ins Deutsche und Polnische für Firmen/Kunden /Behörden in Österreich und in Deutschland. Es gibt keine Probleme.

LG

Grażyna


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Naja, so sehr wundert mich das auch wieder nicht Jun 12, 2006

Ist doch ein Finanzamt. Und diese sind für ihre Willkür doch selbst hier in Deutschland bestens bekannt. Da entscheidet immer der einzelne Sachbearbeiter und wenn es ihm nicht passt, dann erkennt er das nicht an - zwar bezieht sich diese Aussage vieler deutscher Unternehmer, die in Polen investiert bzw. zu investieren versucht haben, eher auf die Gesamtheit des Umgangs mit polnischen Behörden allgemein, braucht man aber doch nur die Nachrichten zu lesen, um zu sehen, wozu so manches Finanzamt... See more
Ist doch ein Finanzamt. Und diese sind für ihre Willkür doch selbst hier in Deutschland bestens bekannt. Da entscheidet immer der einzelne Sachbearbeiter und wenn es ihm nicht passt, dann erkennt er das nicht an - zwar bezieht sich diese Aussage vieler deutscher Unternehmer, die in Polen investiert bzw. zu investieren versucht haben, eher auf die Gesamtheit des Umgangs mit polnischen Behörden allgemein, braucht man aber doch nur die Nachrichten zu lesen, um zu sehen, wozu so manches Finanzamt fähig ist. Dass dabei Arbeitsplätze vernichtet werden (JTT Computer ist das, woran ich spontan nach dem Lesen des ersten Posts gedacht habe) scheint ziemlich egal zu sein.

Jedenfalls denke ich, dass es in der Tat für den Auftraggeber im Einzelfall sehr sinnvoll wäre, sich vorher bei der zuständigen Behörde nach nach dem Anerkennungswillen von Übersetzungen aus Deutschland zu erkündigen.

Was die Botschaft bzw. die Konsulate betrifft, so kann ich es mir kaum vorstellen, dass sie wirklich eine Vereidigung für polnische Übersetzer anbieten können. Wie ich schon weiter oben schrieb, die deutsche Ermächtigung ist viel wniger kompliziert als die polnische Vereidigung. Auch wenn in DE Prüfung abgelegt werden muss, so sind in Polen die Prüfungen - soweit ich weiß - jetzt zentralisiert. Außerdem muss man dort gemeldet sein, um vom einen - örtlich zuständigen - Gericht beeidigt zu werden.

Gruß
Jerzy
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Marc P (X)
Marc P (X)  Identity Verified
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Frage Jun 13, 2006

1. Bestehen zwischenstaatliche Regelungen für die gegenseitige Anerkennung von Vereidigungen bzw. Ermächtigungen von Übersetzern?

Falls ja, braucht man sich nur darauf zu berufen.

2. Falls nicht, worauf basiert die Auffassung, dass ein deutsches Gericht bzw. Amt in den Zuständigkeitsbereich eines polnischen Gerichtes bzw. Amtes (und natürlich umgekehrt) eingreifen darf?

Ich bin zwar selbst nicht vereidigt, meinte aber, die Antwort auf 1. wäre "nein",
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1. Bestehen zwischenstaatliche Regelungen für die gegenseitige Anerkennung von Vereidigungen bzw. Ermächtigungen von Übersetzern?

Falls ja, braucht man sich nur darauf zu berufen.

2. Falls nicht, worauf basiert die Auffassung, dass ein deutsches Gericht bzw. Amt in den Zuständigkeitsbereich eines polnischen Gerichtes bzw. Amtes (und natürlich umgekehrt) eingreifen darf?

Ich bin zwar selbst nicht vereidigt, meinte aber, die Antwort auf 1. wäre "nein", und ich wäre überrascht gewesen, wenn die Gerichte in welchem Land auch immer überhaupt durch ausländische Gerichte erteilte Ermächtigungen bzw. Vereidigungen anerkennen würden. Vielleicht kann mich jemand aufklären? Ich lasse mir dann von irgendwelchem afrikanischen Kleinstaat eine Ermächtigung erteilen, kaufe mir einen Stempel und fange an, beeidigte Übersetzungen für deutsche Ämter fleißig anzufertigen.

Marc
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Beeidigte Übersetzung ins Polnische wurde in Polen nicht anerkannt






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