Beeidigung ohne Prüfungen? Thread poster: Stefania Grigoriou - El Badaoui
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Hallo, Ich habe folgende Information von einer Kollegin bekommen. Wenn man ein Studium (Schwerpunkt Sprachwissenschaft) absolviert hat und nachweisen kann dass man Kenntisse und langjährige Erfahrung als Übersetzerin/Dolmetscherin durch zahlreicher Übersetzungen und Bestätigungen hat, kann man einen Antrag an das Landgericht für Zivilsachen stellen und so sich beeidigen lassen, ohne die staatliche Prüfungen für Dolmestcher/Übersetzer zu machen. Was meinet... See more Hallo, Ich habe folgende Information von einer Kollegin bekommen. Wenn man ein Studium (Schwerpunkt Sprachwissenschaft) absolviert hat und nachweisen kann dass man Kenntisse und langjährige Erfahrung als Übersetzerin/Dolmetscherin durch zahlreicher Übersetzungen und Bestätigungen hat, kann man einen Antrag an das Landgericht für Zivilsachen stellen und so sich beeidigen lassen, ohne die staatliche Prüfungen für Dolmestcher/Übersetzer zu machen. Was meinet ihr stimmt die Information? Danke Steffi ▲ Collapse | | |
Beim Landgericht fragen | Jun 23, 2006 |
Eine verbindliche Auskunft bekämest du wohl am ehesten, wenn du dich beim Landgericht erkundigen würdest, ob diese Aussage stimmt... | | |
Jerzy Czopik Germany Local time: 06:04 Member (2003) Polish to German + ... Nach meinem Kenntnisstand: Beeidung ja, Ermächtigung nein | Jun 23, 2006 |
Zumindest so sieht es bei uns (OLG Hamm, LG Dortmund) aus. Das bedeutet, dass man allgemein beeidigt wird, die übersetzungen aber nach wie vor nicht beglaubigen darf. Dass die Praxis oft anders aussieht, brauche ich wohl kaum zu erwähnen... Schöne Grüße Jerzy | | |
Exotensprache? | Jun 23, 2006 |
Bei deiner Sprachkombination könnte eine Anfrage sich lohnen. Für häufig angebotene Sprachen (besonders Englisch) sind die Anforderungen wahrscheinlich strenger als für Sprachen, bei denen die Behörde nur auf wenige Kollegen/-innen zurückgreifen kann. | |
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In Bayern keine Chance! | Jun 23, 2006 |
Ich habe es schon versucht! Die Antwort war aüßerst unfreundlich. Astrid | | |
Ich versuche es gerade | Jul 21, 2006 |
Theoretisch geht das. Praktisch muss man vieles navchweisen. Besonders schwirig Wirtschafts- und Jureakenntnisse, die im Rahmen eines Studiums, Leistungskurses oder Aehnliches erbracht wurden. Ich versuche es gerade beim OLG Duesseldorf. Was sich lohnt: ein persoenliches Gespraech mit dem Sachbearbeiter. | | |
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Beeidigung ohne Prüfungen?
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