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Susanne Schnitzler (X) Germany Local time: 22:42 English to German
Jul 8, 2006
Guten Morgen
Ich habe eben in einem Newsletter vom Verlag Deutsche Wirtschaft gelesen, dass die EU die Einziehung von Schulden im europäischen Ausland erleichtern will. Dabei geht es nicht allein um den Versuch, "Knöllchen" nicht zu bezahlen, sondern auch um Zechprellerei.
Zitat (Auszug): Künftig soll jedoch ein neues EU-Verfahren für schnelle Klärung bei Forderungen von bis zu 2.000 Euro kos... See more
Guten Morgen
Ich habe eben in einem Newsletter vom Verlag Deutsche Wirtschaft gelesen, dass die EU die Einziehung von Schulden im europäischen Ausland erleichtern will. Dabei geht es nicht allein um den Versuch, "Knöllchen" nicht zu bezahlen, sondern auch um Zechprellerei.
Zitat (Auszug): Künftig soll jedoch ein neues EU-Verfahren für schnelle Klärung bei Forderungen von bis zu 2.000 Euro kosten. (Anm.: soll wohl heißen: sorgen")
Dieses neue Verfahren soll schriftlich ablaufen. Die beteiligten Richter können Zeugen telefonisch anhören und sind an Fristen gebunden. (Zitatende)
Die neue Regelung soll ab 2008 in Kraft treten und es soll billiger werden, weil dazu kein Anwalt mehr benötigt wird.
Ich habe den Text hier stark verkürzt und den Rest zusammengefasst, aber meiner Meinung nach gilt diese Regelung dann auch für rückständige Übersetzerkosten - jedenfalls EU-weit.
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Williamson United Kingdom Local time: 21:42 Flemish to English + ...
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Jul 8, 2006
Nein, leider nicht. Hasst du eine Ahnung wo man diese Richtlinien findet? Link?
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Harry Bornemann Mexico Local time: 14:42 English to German + ...
Habe davon gehört..
Jul 8, 2006
Zum Glück sind meine Knöllchen in Frankreich schon verjährt und die Schweiz gehört nicht zur EU
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Sonja Tomaskovic (X) Germany Local time: 22:42 English to German + ...
Nur von den Knöllchen...
Jul 8, 2006
...., dass auch andere "Kosten" eingefordert werden können, ist mir neu.
Da bis zur Einführung 2008 aber wohl noch etwas Zeit vergehen wird, warte ich lieber mal damit ab, mir allzu große Hoffnungen zu machen... obwohl es für solch eine Richtlinie wirklich mal Zeit ist.
Sonja
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war mir schon bekannt. Wenn ich mich nicht irre kommen ja eigentlich zwei Verfahren auf uns zu. Ein Mahnverfahren und ein Verfahren für geringfügige Forderungen.
LG
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war mir schon bekannt. Wenn ich mich nicht irre kommen ja eigentlich zwei Verfahren auf uns zu. Ein Mahnverfahren und ein Verfahren für geringfügige Forderungen.
LG
Es handelt sich um Verordnungen und nicht um Richtlinien. Anbei ein Link für die vorbereitende Rechtsakte für das europäische Mahnverfahren (European Order for Payment - EOP):
Die Verordnung (EG) 805/2004 ist noch eine ganz andere Geschichte. Bei der 805 geht es um die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen oder Vollstreckungstitel. Die 805 ist eigentlich die Fortsetzung bzw. Vereinfachung der Verordnung 44/2001. Hat mit den small claims also eher weniger zu tun.
LG
Anne Gillard-Groddeck wrote:
FAGN wrote:
Hi,
war mir schon bekannt. Wenn ich mich nicht irre kommen ja eigentlich zwei Verfahren auf uns zu. Ein Mahnverfahren und ein Verfahren für geringfügige Forderungen.
LG
Es handelt sich um Verordnungen und nicht um Richtlinien. Anbei ein Link für die vorbereitende Rechtsakte für das europäische Mahnverfahren (European Order for Payment - EOP):
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