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Übersetzung doch nicht benötigt ...
Thread poster: Tanja Spath-Nagazi
Tanja Spath-Nagazi
Tanja Spath-Nagazi  Identity Verified
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Aug 7, 2006

Hallo,

heute muss ich mich nun auch mal mit einer Frage an Euch wenden; aber erst einmal die Situation:

Freitag vergangener Woche habe ich von einem Stammkunden einen Auftrag zur Übersetzung von annähernd 70 Seiten bekommen. Hierfür habe ich zwei andere Aufträge, die ebenfalls am Freitag von regelmäßigen Kunden bei mir eingingen, absagen müssen, da dieses Großprojekt innerhalb 10 Tagen abgewickelt werden sollte, so dass ich natürlich keine weiteren Aufträge an
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Hallo,

heute muss ich mich nun auch mal mit einer Frage an Euch wenden; aber erst einmal die Situation:

Freitag vergangener Woche habe ich von einem Stammkunden einen Auftrag zur Übersetzung von annähernd 70 Seiten bekommen. Hierfür habe ich zwei andere Aufträge, die ebenfalls am Freitag von regelmäßigen Kunden bei mir eingingen, absagen müssen, da dieses Großprojekt innerhalb 10 Tagen abgewickelt werden sollte, so dass ich natürlich keine weiteren Aufträge annehmen konnte.

Eben nun rief mich mein Auftraggeber an, um mir mitzuteilen, dass die Übersetzung nun doch nicht benötigt werde, ich solle an dieser Stelle stoppen, den bereits übersetzten Teil liefern und berechnen. Ich war so perplex, dass ich mich zuerst einmal darauf eingelassen habe.

Was aber ist mit den beiden Aufträgen, die ich nur aufgrund dieser Übersetzung abgesagt habe? Nun stehe ich da und sowohl der Großauftrag hat sich erledigt als auch die beiden anderen Aufträge (45 und 12 Seiten).

Wie würdet Ihr das handhaben? Darf ich, um bei diesem unentschlossenen Kunden nicht in Ungnade zu fallen, nur den bereits geleisteten Aufwand in Rechnung stellen? Ist es überhaupt möglich, anders zu verfahren, meinen entgangenen Gewinn geltend zu machen, ohne das Risiko einzugehen, den Kunden zu verlieren?

Bin gespannt auf Eure Meinungen hierzu - vielleicht ist Euch ja schon Ähnliches widerfahren.

Viele Grüße

Tanja
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Ingo Dierkschnieder
Ingo Dierkschnieder  Identity Verified
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Ist mir schon mehrmals passiert Aug 7, 2006

Mit der Situation habe ich mich auch schon so einige Male auseinandersetzen müssen, leider bleibt einem da nichts anderes übrig, als dem Kunden die bereits erledigte Arbeit zu berechnen und innerlich zu kochen.

Ich kann mich an zwei Großaufträge Ende letzten Jahres/Anfang dieses Jahres entsinnen, die zunächst beide verschoben wurden, da noch Sachen zu klären waren und im Endeffekt ganz gestrichen wurden. Da diese Aufträge zwei Monate vorher angekündigt wurden, dann aber erst
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Mit der Situation habe ich mich auch schon so einige Male auseinandersetzen müssen, leider bleibt einem da nichts anderes übrig, als dem Kunden die bereits erledigte Arbeit zu berechnen und innerlich zu kochen.

Ich kann mich an zwei Großaufträge Ende letzten Jahres/Anfang dieses Jahres entsinnen, die zunächst beide verschoben wurden, da noch Sachen zu klären waren und im Endeffekt ganz gestrichen wurden. Da diese Aufträge zwei Monate vorher angekündigt wurden, dann aber erst zum Zeitpunkt, zu dem die Übersetzung angefangen werden sollte, storniert wurden, stand ich schlussendlich mit leeren Händen da, da ich andere Aufträge in Erwartung dieser Großaufträge abgelehnt hatte.

Das Problem ist, dass der Kunde alle Rechte hat, einen Auftrag wieder zu stornieren, da ihm ja meist dasselbe passiert ist: Der Endkunde hat den Auftrag 5 nach 12 storniert. Daher kann man ihnen wohl kaum die Übersetzung des ganzen Auftrags oder Dienstausfall in Rechnung stellen, da solche Stornierungen nichts Ungewöhnliches sind und die Abwicklung dieser meist auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben ist.

Wie gesagt, die erledigte Arbeit berechnen und den anderen Kunden sagen, dass man wieder zur Verfügung steht. Mit etwas Glück haben sie die Aufträge nicht bereits an jemand anderen gegeben oder andere Aufträge zu vergeben.

Ärgerlich, aber wohl nicht zu ändern.
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Katrin Hollberg
Katrin Hollberg  Identity Verified
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Gratwanderung...(Du kennst Deinen Kunden besser!) Aug 7, 2006

Hallo Tanja,

wirklich auch nicht ganz leicht. Das mit dem "erst mal auf Eis legen" kenn ich auch. Bislang ging es dann aber immer später wieder noch weiter. In Deinem Fall liegt es jetzt wirklich anders und insofern ärgerlicher, weil Du anderes von vornherein abgesagt hast.

Auf alle Fälle würde ich in Deinem Fall (denn Du sagst ja, es ist ein Stammkunde) versuchen, gütlich zumindest ein wenig finanzielle Wiedergutmachung rauszuschinden. Den ganzen Auftrag in Rechnu
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Hallo Tanja,

wirklich auch nicht ganz leicht. Das mit dem "erst mal auf Eis legen" kenn ich auch. Bislang ging es dann aber immer später wieder noch weiter. In Deinem Fall liegt es jetzt wirklich anders und insofern ärgerlicher, weil Du anderes von vornherein abgesagt hast.

Auf alle Fälle würde ich in Deinem Fall (denn Du sagst ja, es ist ein Stammkunde) versuchen, gütlich zumindest ein wenig finanzielle Wiedergutmachung rauszuschinden. Den ganzen Auftrag in Rechnung zu stellen, obwohl er nicht mehr geleistet/benötigt wird, seh ich in dem Fall als schwierig an, zumal Ihr beide ja wahrscheinlich (wie so oft) kein festes Agreement (Faxbestätigung) mit Unterschriften etc. abgeschlossen habt. Kaufmännisch gesehen würde auch schon der E-Mail-Schriftwechsel/Email-Beweis reichen (Auftragsanforderung, Deine Annahme...etc.), aber die Argumente Deines Kunden werden in Deinem Fall sicherlich sein: "Na ja, war doch Freitag. Heute ist erst doch erst Montag. Wir haben doch noch früh Bescheid gesagt...Sie haben doch sicherlich noch nicht viel Zeit reingesteckt...u.s.w".
Auf alle Fälle würde ich das in Rechnung stellen, was Du schon übersetzt hast, dann vielleicht mal überschlagen, welche Projektgrößen Du da nun ausgeschlagen hast und dann mit Deinem Stammkunden drüber sprechen, wie Ihr gemeinsam Deinen wirtschaftlich entstandenen Schaden minimieren könnt. Dann merkst Du ja schon an der Reaktion, ob sie sich zieren o. es ihnen auch verdammt unangenehm ist und sie Dich nicht hängen lassen wollen.

Auch hier gilt: Kind ist erstmal im Brunnen. Für die Zukunft würde ich mir Vorabvereinbarungen ausdenken/ausarbeiten, sprich: ordentliche AGBs, an denen ich meine Kunden festmachen kann. Ehrlich gesagt, habe ich die momentan auch noch nicht. An anderer Stelle hab ich aber schon geschrieben, dass ich derzeit aber z.B. ordentliches Vertragswerk mit einem Verlag austausche, aber da sind die Abgabezeiten auch ganz anders. Im Kleinen kenn ich das mit Fax-Best., macht aber auch jeder Kunde anders. Ich war früher in einem Großunternehmen, da hab ich freie Übersetzer auch manchmal nur per Mail angefragt/beauftragt und erst hinterher haben wir im Unternehmen eine ordentliche PO (Purchase Order) dafür aufgesetzt. Das erklärt auch manchmal, warum die AG auf den Übersetzer etwas chaotisch/unorganisiert wirken. Also ich hab immer beide Seiten ein wenig im Blick.

Meinst Du, dass es noch Sinn macht, bei den anderen beiden nachzufragen. Kann es sein, dass sie für Dich evtl. noch keine Alternative erhalten haben und Du doch noch was übernehmen kannst. Mal dran gedacht? Wenn Du freundlich anfragst und neutral sagst: Du seiest jetzt unerwartet doch wieder frei verfügbar. Ob das noch aktuell sei? - Wenn nicht, hast Du es wenigstens versucht.

Bei mir ist es so, dass ich generell nicht zurückschaue, wenn ich was ablehne. Das war mir dann zuviel o. zu ungünstig von den Rahmenbedingungen her. Dem heul ich dann auch nicht mehr nach. - Aber in Deinem speziellen Fall ist es schon berechtigt, wenn Du auf allen Seiten nochmal nachhakst, um Deine persönliche Situation zu verbessern.

Viel Glück u. bin gespannt auf andere Meinungen...
Liebe Grüße

Katrin
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Sergio Paris
Sergio Paris  Identity Verified
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....würde auf jeden Fall das vereinbarte Honorar verlangen !!! Aug 7, 2006

Hallo Tanja,

mir ist glücklicherweise noch nichts Ähnliches passiert, aber ich kann dein Gefühl selbstverständlich nachvollziehen. Ehrlich gesagt würde ich auf jeden Fall als Ersatzanspruch das vereinbarte Honorar verlangen, weil du eben aufgrund dieses großen Projekts dazu gezwungen warst, zwei andere umfangreiche Übersetzungsaufträge absagen zu müssen. Wenn ein Auftrag bestätigt wird, muss er sowieso bezahlt werden. Ich lasse normalerweise eine Auftragsbestätigung unter
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Hallo Tanja,

mir ist glücklicherweise noch nichts Ähnliches passiert, aber ich kann dein Gefühl selbstverständlich nachvollziehen. Ehrlich gesagt würde ich auf jeden Fall als Ersatzanspruch das vereinbarte Honorar verlangen, weil du eben aufgrund dieses großen Projekts dazu gezwungen warst, zwei andere umfangreiche Übersetzungsaufträge absagen zu müssen. Wenn ein Auftrag bestätigt wird, muss er sowieso bezahlt werden. Ich lasse normalerweise eine Auftragsbestätigung unterzeichnen...ich weiß, du könntest vielleicht den Kunden verlieren, aber es ist genügend daran zu denken, dass du trotzdem sowieso drei umfangreiche Aufträge verpasst hast !!! Die Entscheidung liegt bei dir !!!

Viele Grüsse

Sergio

[Edited at 2006-08-07 12:23]
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Tanja Spath-Nagazi
Tanja Spath-Nagazi  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Es hat sich gütlich regeln lassen ... Aug 7, 2006

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Es beruhigt mich schon einmal zu erfahren, dass ich kein Einzelfall bin, wie Ingo ja auch beschrieben hat.

Ich bin zwischenzeitlich so vorgegangen, wie Katrin es erwähnt hat, nämlich, die bereits geleistete Arbeit kalkuliert und dann überschlagen, was mir so "durch die Lappen gegangen" ist. Mit diesen Tatsachen habe ich den Kunden so diplomatisch wie möglich konfrontiert und meine Situation geschildert. Ich war auch ents
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Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Es beruhigt mich schon einmal zu erfahren, dass ich kein Einzelfall bin, wie Ingo ja auch beschrieben hat.

Ich bin zwischenzeitlich so vorgegangen, wie Katrin es erwähnt hat, nämlich, die bereits geleistete Arbeit kalkuliert und dann überschlagen, was mir so "durch die Lappen gegangen" ist. Mit diesen Tatsachen habe ich den Kunden so diplomatisch wie möglich konfrontiert und meine Situation geschildert. Ich war auch entsprechend vorsichtig, da ich gerade diesen Kunden nicht verlieren möchte und er bisher noch nie solche Rückzieher gemacht hatte. Dennoch wollte ich mich nicht unbedingt mit dem Argument abspeisen lassen, der Auftrag sei erst Freitag bestätigt und heute wieder zurückgezogen worden; denn gerade weil es sich um einen Eilauftrag dieser Größenordnung handelte, habe ich praktisch das ganze Wochenende durchgearbeitet.

Wider Erwarten war der Kunde recht einsichtig: Wir haben uns - wie er es ausdrückte - "in der Mitte getroffen". Statt des knappen Drittels, das bis heute morgen effektiv bearbeitet war, schlug er mir die Inrechnungstellung von 75 % vor, worauf ich dann auch lieber eingegangen bin. Erst recht, wenn ich nun lese, dass Ingo z. B. schon ganz andere Erfahrungen gemacht hat. Das Risiko, auf das komplette vereinbarte Honorar zu bestehen, wie Sergio meinte, wollte ich dann doch lieber nicht eingehen.

Dennoch hätte ich gern gewusst, ob es hierfür eine eindeutige rechtliche Grundlage gibt. Selbst besagter Kunde meinte, er müsse normalerweise den kompletten vereinbarten Betrag zahlen, sobald er einen Auftrag erteilt habe, auch wenn er ihn anschließend wieder zurückzieht (wunderte mich, dass er das so erwähnte). Es kann doch nicht davon abhängen, ob ich eine Auftragsbestätigung nur in Form einer eMail oder per Fax mit Unterschrift bekommen habe.

Übrigens haben sich die anderen beiden Aufträge dann doch erledigt - auch in beiden Fällen Eilaufträge, die natürlich sehr schnell anderweitig vergeben werden mussten.

Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass es sich doch noch halbwegs ordentlich lösen ließ.

Viele Grüße
Tanja
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erika rubinstein
erika rubinstein  Identity Verified
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das ist natuerlich aergerlich Aug 7, 2006

ich war mehrmals in so einer Situation, aber etwas anders. Ich lehne grundsaetzlich keine guten Auftraege ab. Rein rechtlich gesehen, kann man nur die erbrachte Leistung in Rechnung stellen. Wir sind alle Unternehmer und gehen damit aucxh ein unternehmerisches Risiko ein. Das muss man vorher einkalkulieren. Weitere Auftraege wuerde ich nie ablehnen, sondern weitervergeben und daran einen kleinen (wenigstens) Prozentsatz verdienen.

 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Vorsicht mit Weiter-/Untervergabe Aug 7, 2006

erika rubinstein wrote:
Weitere Auftraege wuerde ich nie ablehnen, sondern weitervergeben und daran einen kleinen (wenigstens) Prozentsatz verdienen.


Damit wäre ich seeehr vorsichtig - eine Weitervergabe ist m. E. nur zulässig bzw. nicht sittenwidrig, wenn sich der Kunde nach Rücksprache damit ausdrücklich einverstanden erklärt. Oft stehen dem auch vertragliche Regelungen entgegen (d.h. der Kunde schließt eine Weitervergabe schon von vornherein aus). Darüber hinaus müsstest du als eigentliche Vertragspartnerin des Kunden die Qualitätssicherung übernehmen.

Viele Grüße
Steffen


 
Wenjer Leuschel (X)
Wenjer Leuschel (X)  Identity Verified
Taiwan
Local time: 17:36
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Das stimmt! Aug 7, 2006

Steffen Walter wrote:

Damit wäre ich seeehr vorsichtig - eine Weitervergabe ist m. E. nur zulässig bzw. nicht sittenwidrig, wenn sich der Kunde nach Rücksprache damit ausdrücklich einverstanden erklärt. Oft stehen dem auch vertragliche Regelungen entgegen (d.h. der Kunde schließt eine Weitervergabe schon von vornherein aus). Darüber hinaus müsstest du als eigentliche Vertragspartnerin des Kunden die Qualitätssicherung übernehmen.

Viele Grüße
Steffen


Da würde ich auch sehr sehr vorsichtig sein. In solchen Fällen läßt man lieber den Kunden schriftliche Zustimmung geben. Die Verantwortung für Qualitätssicherung muß man sowieso übernehmen.


 


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