Was tun, wenn ein ausländischer Kunde nicht zahlt?
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holzner
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Nov 28, 2006

Hallo!

Mich würde interessieren, was ihr macht, wenn ein ausländischer Kunde nicht bezahlen will. Ich habe zur Zeit gleich zwei solche Kunden und sehe in beiden Fällen keine Chance mehr auf eine außergerichtliche Einigung.

Der erste Kunde (englische Übersetzungsagentur) ist seit fast drei Monaten mit den Zahlungen im Rückstand und rechtfertigt sich damit, dass er erst dann bezahlen würde, wenn der Endkunde bezahlt, was jedoch angeblich erst auf gerichtlichem Weg
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Hallo!

Mich würde interessieren, was ihr macht, wenn ein ausländischer Kunde nicht bezahlen will. Ich habe zur Zeit gleich zwei solche Kunden und sehe in beiden Fällen keine Chance mehr auf eine außergerichtliche Einigung.

Der erste Kunde (englische Übersetzungsagentur) ist seit fast drei Monaten mit den Zahlungen im Rückstand und rechtfertigt sich damit, dass er erst dann bezahlen würde, wenn der Endkunde bezahlt, was jedoch angeblich erst auf gerichtlichem Weg erzwungen werden muss (und deshalb wohl noch einige Monate dauern wird). Ich wies ihn mehrmals darauf hin, dass es für mich als Übersetzer völlig irrelevant ist, ob der Kunde meines Kunden seine Rechnungen begleicht oder nicht, und forderte ihn zuletzt sogar wöchentlich auf, die Rechnung (von immerhin 300 Euro) zu bezahlen. Doch bis heute kam weder eine Antwort noch eine Zahlung.
Der zweite Kunde (italienische Übersetzerin) schuldet mir 400 Euro und ist bereits seit 1 1/2 Monaten im Zahlungsrückstand. Auf höfliche Zahlungsaufforderungen kam bisher ebenfalls weder Antwort noch Zahlung. Auch eine telefonische Kontaktaufnahme blieb in beiden Fällen ohne Erfolg.

Habt ihr Erfahrungen mit solchen Kunden? Was wäre die einfachste (und vor allem günstigste und risikofreiste) Methode, an sein Geld zu kommen?

Gibt es nicht auch die Möglichkeit, dass ProZ (hier habe ich beide Kunden kennengelernt) diese Kunden zur Zahlung auffordert und ihnen gegebenenfalls mit dem Ausschluss von ProZ droht? Ich könnte aufgrund der Mail-Korrespondenz eindeutig die Zahlungsunwilligkeit der beiden nachweisen...

Vielen Dank im Voraus für eure Tipps!
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Termination Policy Nov 28, 2006

Hallo "holzner",

Gibt es nicht auch die Möglichkeit, dass ProZ (hier habe ich beide Kunden kennengelernt) diese Kunden zur Zahlung auffordert und ihnen gegebenenfalls mit dem Ausschluss von ProZ droht? Ich könnte aufgrund der Mail-Korrespondenz eindeutig die Zahlungsunwilligkeit der beiden nachweisen...

ProZ.com ist keine Vertragspartei von Geschäftsbeziehungen, die ggf. aus einem über die Site entstandenen Kontakt resultieren. Insofern kommt eine Zahlungsaufforderung nicht in Frage.

Bei wiederholter Nichtzahlung (= mindestens zwei bestätigte Nichtzahlungsbeschwerden) besteht die Möglichkeit einer Sperre (siehe hierzu die Termination Policy. Hierzu müsstest Du aber zunächst einen Eintrag im Blue Board erstellen und in diesem Rahmen die Nichtzahlung bestätigen.

Gruß Ralf


 
Jan Lohfert
Jan Lohfert
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Die Anwort deines Kunden ist auf jeden Fall indiskutabel Nov 28, 2006

Leider kann ich auch kein Patentrezept anbieten. Ich bin zumeist sehr vorsichtig bei ausländischen Großaufträgen von Kunden, die ich nicht kenne... Das hilft dir im konkreten Fall aber nicht weiter.

Nur ein Hinweis: Die Antwort des Kunden ist indiskutabel, da du ja den Vertrag mit ihm geschlossen hast. Das ist das Risiko, das jedes Übersetzungsbüro trägt. Da ich selbst eine Agentur führe, weiß ich wovon ich rede. Es kommt durchaus vor, dass ich meine Übersetzer längst beza
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Leider kann ich auch kein Patentrezept anbieten. Ich bin zumeist sehr vorsichtig bei ausländischen Großaufträgen von Kunden, die ich nicht kenne... Das hilft dir im konkreten Fall aber nicht weiter.

Nur ein Hinweis: Die Antwort des Kunden ist indiskutabel, da du ja den Vertrag mit ihm geschlossen hast. Das ist das Risiko, das jedes Übersetzungsbüro trägt. Da ich selbst eine Agentur führe, weiß ich wovon ich rede. Es kommt durchaus vor, dass ich meine Übersetzer längst bezahlt habe und dann drei Monate auf die Bezahlung des Direktkunden warten muss oder überhaupt kein Geld bekomme. Ich kenne aber solche Antworten auch von einigen deutschen Agenturen. Juristisch ist das definitiv unhaltbar!
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Claudia Krysztofiak
Claudia Krysztofiak  Identity Verified
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Informieren, mahnen, drohen, handeln Nov 28, 2006

Informieren
Kurz nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Erinnerung schicken.

Mahnen
Ein oder zwei Mahnungen mit Mahngebühren (Nachweise aufbewahren, E-Mail mit Antwort, Einschreibequittung etc.)

Drohen
mit
Einträgen ins Blueboard und andere Nichtzahlerlisten im Internet (möglichst weiträumig)

Handeln
Im Zweifel noch rechtliche Grundlagen klären. Dann Inkasso-Unternehmen vor Ort ausfindig machen und beauftragen.

Sc
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Informieren
Kurz nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Erinnerung schicken.

Mahnen
Ein oder zwei Mahnungen mit Mahngebühren (Nachweise aufbewahren, E-Mail mit Antwort, Einschreibequittung etc.)

Drohen
mit
Einträgen ins Blueboard und andere Nichtzahlerlisten im Internet (möglichst weiträumig)

Handeln
Im Zweifel noch rechtliche Grundlagen klären. Dann Inkasso-Unternehmen vor Ort ausfindig machen und beauftragen.

Schau Dir einfach mal über die Forumssuche die anderen Threads zu Inkasso-Unternehmen und collection agency an. Vielleicht kannst Du da konkretere Erfahrungen abfragen.
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holzner
holzner
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TOPIC STARTER
Mahnen in welcher Form? Nov 28, 2006

Hallo Claudia,

in welcher Form mahnst du? Reicht es, per Mail zu mahnen oder muss es ein eingeschriebener Brief sein, damit die Mahnung rechtlich anerkannt wird?

Du sprichst von Mahngebühren: Ist so etwas überhaupt zulässig, wenn vorher nichts diesbezügliches vereinbart wurde? Wenn ja, in welcher Höhe?


 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Bitte keine Drohungen mit dem Blue Board Nov 28, 2006

Hi Claudia,
ich stimme Deiner Vorgehensweise grundsätzlich zu...


Drohen
mit
Einträgen ins Blueboard und andere Nichtzahlerlisten im Internet (möglichst weiträumig)

Ankündigen ja - drohen bitte nicht; siehe hierzu die BB-Regeln.

(Nur der Vollständigkeit halber - nicht als Diskussionbeitrag: Als Moderatoren gehen wir genau so entschlossen vor, wenn Auftraggeber versuchen, durch das Zurückhalten einer Zahlung die Löschung eines BB-Eintrages zu erzwingen.)

Gruß Ralf


 
LegalTrans D
LegalTrans D  Identity Verified
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Zahlungsunwilliger Kunde in England Nov 28, 2006

Wenn alle Stricke reißen, holzner, kannst Du zumindest den Kunden in England beim Small Claims Court klagen. Das geht sogar über das Internet. Allerdings brauchst Du eine Zustelladresse im UK.

Ich hab es einmal mit Erfolg durchexerziert (und war anscheinend einer der letzten, dessen Rechnung noch bezahlt wurde. 14 Tage später war die Agentur in der Insolvenz).

Mich hat das im Endeffekt überhaupt nicht gekostet, da der Beschluss samt Zinsen und Kosten erging.
<
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Wenn alle Stricke reißen, holzner, kannst Du zumindest den Kunden in England beim Small Claims Court klagen. Das geht sogar über das Internet. Allerdings brauchst Du eine Zustelladresse im UK.

Ich hab es einmal mit Erfolg durchexerziert (und war anscheinend einer der letzten, dessen Rechnung noch bezahlt wurde. 14 Tage später war die Agentur in der Insolvenz).

Mich hat das im Endeffekt überhaupt nicht gekostet, da der Beschluss samt Zinsen und Kosten erging.

Volkmar
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Claudia Krysztofiak
Claudia Krysztofiak  Identity Verified
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EU-Richtlinie zu Zahlungsgepflogenheiten Nov 30, 2006

holzner wrote:

in welcher Form mahnst du? Reicht es, per Mail zu mahnen oder muss es ein eingeschriebener Brief sein, damit die Mahnung rechtlich anerkannt wird?

Du sprichst von Mahngebühren: Ist so etwas überhaupt zulässig, wenn vorher nichts diesbezügliches vereinbart wurde? Wenn ja, in welcher Höhe?


Das Problem ist bei solchen Dingen immer, nachzuweisen, dass der andere das Schreiben erhalten hat, insofern ist sicher die ein oder andere Form des Einschreibens der richtige Weg.

Soweit ich weiß, aber ich bin keine Rechtsexpertin, gibt es eine EU-Richtlinie für Zahlungen, Zahlungsfristen und Mahngebühren.

siehe .z.B.:
http://www.intrum.de/files/EP%20Index%202004%20-%20Hebst%20Report%20-%20online1.pdf
"Mit dem Ziel, den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wirksam zu bekämpfen, hat das Europäische Parlament und der Rat am 29. Juni 2000 eine entsprechende Richtlinie (2000/35/EG) verabschiedet. Die Richtlinie wurde seither von allen EU-Mitgliedsstaaten - mit Ausnahme Spaniens - sowie den Nichtmitgliedern Island, Liechtenstein und Norwegen in
nationales Recht überführt. Kernpunkte der Richtlinie)
- Die Richtlinie gilt für alle Zahlungen im Geschäftsverkehr, d.h. für alle Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen.
- Die Richtlinie kommt nur zur Anwendung, wenn Verträge keine anderslautenden Bestimmungen enthalten.
- Die Referenzzahlungsfrist beträgt 30 Tage. Eine generelle Harmonisierung der Zahlungsfristen wird jedoch nicht bezweckt.
- Im Falle eines Zahlungsverzuges werden automatisch Verzugszinsen fällig. In der Eurozone wird ein einheitlicher Zinssatz von 7% zuzüglich des aktuellen Zinssatzes der Europäischen Zentralbank angewandt.
- Ersatz aller durch den Zahlungsverzug bedingten Beitreibungskosten durch den säumigen Zahler."


 
Claudia Krysztofiak
Claudia Krysztofiak  Identity Verified
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Political Correctness Nov 30, 2006

Ralf Lemster wrote:

Hi Claudia,
ich stimme Deiner Vorgehensweise grundsätzlich zu...


Drohen
mit
Einträgen ins Blueboard und andere Nichtzahlerlisten im Internet (möglichst weiträumig)

Ankündigen ja - drohen bitte nicht; siehe hierzu die BB-Regeln.

...
Gruß Ralf


Sorry. Natürlich nur ankündigen, Du hast völlig Recht. Wir wollen unsere Kunden ja nicht bedrohen. Man könnte auch sagen: Konsequenzen aufzeigen.


 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Hat mit P.C. absolut nichts zu tun Nov 30, 2006

Claudia,

Sorry. Natürlich nur ankündigen, Du hast völlig Recht. Wir wollen unsere Kunden ja nicht bedrohen. Man könnte auch sagen: Konsequenzen aufzeigen.


Das hat mit P.C. absolut nichts zu tun, sondern mit Ausgewogenheit: Wenn wir als Moderatoren Auftraggebern mit Anlauf auf die Füße treten, wenn sie versuchen, die Löschung negativer Einträge zu erzwingen, können wir auch den Einsatz des BB als Drohkulisse nicht tolerieren.

LG Ralf


 


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