Wegfall der ESt-Pflicht bei mehr als 183 Tagen im Ausland?
Thread poster: Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
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Jan 18, 2007

Hallo zusammen!

Folgende Fragen:

Soweit mir bekannt ist, entfällt die Einkommensteuerpflicht, wenn man im Laufe des jahres seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt für mehr als 183 Tage außerhalb Deutschlands hatte. Bei mir war das 2006 der Fall, da icn von Februar bis Oktober in Moldawien tätig war - manche werden sich erinnern.

Gilt diese Regelung auch für Selbstständige/Freiberufler und

wenn ja, muss ich diesen Aufenthalt außerhalb
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Hallo zusammen!

Folgende Fragen:

Soweit mir bekannt ist, entfällt die Einkommensteuerpflicht, wenn man im Laufe des jahres seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt für mehr als 183 Tage außerhalb Deutschlands hatte. Bei mir war das 2006 der Fall, da icn von Februar bis Oktober in Moldawien tätig war - manche werden sich erinnern.

Gilt diese Regelung auch für Selbstständige/Freiberufler und

wenn ja, muss ich diesen Aufenthalt außerhalb Deutschlands dem Finanzamt gegenüber irgendwie nachweisen und in welcher Form und

muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

Danke für jeden Tipp

Steffen
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Andy Lemminger
Andy Lemminger  Identity Verified
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Beides Jan 18, 2007

Hi Steffen,

solange du einen Wohnsitz in Deutschland beibehältst, bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig (auch wenn der ständige Aufenthalt im Ausland war). Es muss also beides nicht der Fall gewesen sein.

Ein Wohnsitz ist dabei fast alles, was zum Wohnen geeignet ist, auch wenn es nur ein Zimmer ist.

Falls du deine Wohnung nicht aufgegeben hast, wird deine Idee m.E. allein schon wegen der Tatsache scheitern, dass du wieder zurückgekommen bist.
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Hi Steffen,

solange du einen Wohnsitz in Deutschland beibehältst, bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig (auch wenn der ständige Aufenthalt im Ausland war). Es muss also beides nicht der Fall gewesen sein.

Ein Wohnsitz ist dabei fast alles, was zum Wohnen geeignet ist, auch wenn es nur ein Zimmer ist.

Falls du deine Wohnung nicht aufgegeben hast, wird deine Idee m.E. allein schon wegen der Tatsache scheitern, dass du wieder zurückgekommen bist.

Siehe die Ernst&Young-Abhandlung http://www.auswandern-heute.de/download/steuerflucht.pdf für mehr Einzelheiten.

Viele Grüße

Andy

www.interlations.com
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Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Hmmm.... Jan 18, 2007

Nach meinem Steuerberater wars't du in Moldawiem steuerpflichtig und musst dem Finanzamt den Aufenthalt dort nachweisen. Jedoch kann es sein, dass es mit diesem Land kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelversteuerung gibt, dann sieht das wieder anders aus.
Ich würde auf jeden Fall einen Fachmann (Steuerberater) fragen.

Gruß
Jerzy


 
Steffen Pollex (X)
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Danke Euch beiden Jan 19, 2007

Also zwei völlig widersprüchliche Meinungen.

Ich dachte auch, dass es sich so verhielte, wie Du schreibst, Jerzy.

Da werdeich mal prüfen, ob es ein DBA gibt (da wir ab 1. April 2007 ohne Visum nach Moldawien dürfen, sollte das eigentlich schon so sein) und ggf. mal einen StB fragen (oder das FA).

Jerzy Czopik wrote:

Nach meinem Steuerberater wars't du in Moldawiem steuerpflichtig und musst dem Finanzamt den Aufenthalt dort nachweisen. Jedoch kann es sein, dass es mit diesem Land kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelversteuerung gibt, dann sieht das wieder anders aus.
Ich würde auf jeden Fall einen Fachmann (Steuerberater) fragen.

Gruß
Jerzy


 
Tina_301
Tina_301
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183 Tage Regel unbedeutend fuer Steuer ? Jun 9, 2007

Hallo, wer kann mir ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Auch ich arbeite als Freiberufler in Canada. Also - ich bin etwas verunsichert. Ich arbeite hier fuer eine Firma als Freiberufler und 24% (15 % Federal und 9 % Quebec) werden automatisch von der Firma abgezogen. Jetzt war ein "Steuerspecialist" in der Firma, der eher alles verschlimmerte. Er erzaehlte auch irgend etwas ueber die 183 Tage Regel. Ok - ich weiss, dass danach - sofern ich ueber diese Tage hinausarbeite, meine Steuern in Canada ... See more
Hallo, wer kann mir ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Auch ich arbeite als Freiberufler in Canada. Also - ich bin etwas verunsichert. Ich arbeite hier fuer eine Firma als Freiberufler und 24% (15 % Federal und 9 % Quebec) werden automatisch von der Firma abgezogen. Jetzt war ein "Steuerspecialist" in der Firma, der eher alles verschlimmerte. Er erzaehlte auch irgend etwas ueber die 183 Tage Regel. Ok - ich weiss, dass danach - sofern ich ueber diese Tage hinausarbeite, meine Steuern in Canada ins unermessliche steigen. Ok - das bedeutet fuer mich, Ende Juni ist Schluss. Aber nun bin ich verwirrt, was die Steuerpflicht angeht, wenn ich gerne hier noch ein Paar Tage "Urlaub" verbringen wollte, ist mein Verbleib ueber diese 183 Tage. Mein Hauptsitz - zumindest zahle ich weiter meine Wohnung - ist in Deutschland. Habe ich die Wahl, wo ich meinen Steuerausgleich mache, oder muss ich jetzt in Canada versteuern? Ich meine, egal ob Progressionsvorbehalt oder nicht, das habe ich schon verstanden, aber sollte ich hier laenger bleiben - zahle ich hier erheblich mehr als in Deutschland - wenn ich verpflichtet bin, hier zu leisten. Oder ist in dem Moment die 183 Tage irrelevant? Wenn nicht, heisst es naemlich fuer mich, bis spaetestens 2. Juli mit dem Flieger in Deutschland anzukommen, was in Stress ausartet. Die Frage ist letztendlich - habe ich die Wahl - oder setzt die 183 Tage Regel meine Wahl ausser Kraft und verpflichtet mich, sofern ich diese hier ueberschreite, die Steuererklaerung in Canada zu machen? Ich hoffe, es kann mir jemand raten - mir bleibt nicht mehr viel Zeit.Collapse


 
Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
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Wieso? Jun 9, 2007

Wieso wird "automatisch" von der Firma was abgezogen, wenn Du Freiberufler bist?

Sowas geht doch nur bei fest angestellten Mitarbeitern.

Als Freiberufler solltest Du Deine Einnahmen selbst versteuern.

Das geht doch die Firma nichts an.

Das wäre ja so, als ob jeder, für den ich eine Übersetzung mache, den Rechnungsbetrag nimmt, davon 25% einfach abzieht und mir nur 75 % überweist.

Das ist in meinen Augen unzulässig. Oder Du bis
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Wieso wird "automatisch" von der Firma was abgezogen, wenn Du Freiberufler bist?

Sowas geht doch nur bei fest angestellten Mitarbeitern.

Als Freiberufler solltest Du Deine Einnahmen selbst versteuern.

Das geht doch die Firma nichts an.

Das wäre ja so, als ob jeder, für den ich eine Übersetzung mache, den Rechnungsbetrag nimmt, davon 25% einfach abzieht und mir nur 75 % überweist.

Das ist in meinen Augen unzulässig. Oder Du bist eben kein Freibnerufler, sondern wirst wie ein angestellter Mitarbeiter behandelt.

Die 183 Tage entscheiden in jedem Fall, WO Du Deine Einkommensteuer zu zahlen hast.

Und wieso meinst Du dass Du nun Hals über Kopf irgendwo hin fliegen musst?

Wenn Du in Deutschland steuerpflichtig bist, holst Du Dir die in Kanada schon gezahlte Einkommensteuer bei der Steuererklärung wieder und umgekehrt.

[Edited at 2007-06-09 16:32]
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Marinus Vesseur
Marinus Vesseur  Identity Verified
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Kanadische Regelung etwas anders Jun 9, 2007

Hi Tina

Die kanadische Einkommensteuerregelungen sehen wieder etwas anders aus. Eine recht übersichtliche Abhandlung findest du hier: http://www.cra-arc.gc.ca/tax/nonresidents/individuals/newcomer-e.html

Der entscheidende Punkt is hier, ob du 'residential ties' entwickelt hast. Was das ist, steht im Artikel beschrieben. Von 183 Tage is hier
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Hi Tina

Die kanadische Einkommensteuerregelungen sehen wieder etwas anders aus. Eine recht übersichtliche Abhandlung findest du hier: http://www.cra-arc.gc.ca/tax/nonresidents/individuals/newcomer-e.html

Der entscheidende Punkt is hier, ob du 'residential ties' entwickelt hast. Was das ist, steht im Artikel beschrieben. Von 183 Tage is hier nirgendswo die Rede, ich glaube das betrifft nur Deutschland. Du hattest nicht die Absicht dich in Kanada niederzulassen, also schätze ich mal, dass du ruhig etwas länger bleiben kannst, ohne gleich Einkommensteuerpflichtig zu werden. Du müsstest sogar sämtliche Einkommenssteuer und zum Teil die beim Einkaufen gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern können.

Viel Erfolg und ein schöne Zeit in Quebec!
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Tina_301
Tina_301
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183 Tage - oder mehr? Jun 9, 2007

Erst einmal vielen Dank Euch beiden fuer die prompte Antwort. Das mit dem steuerlichen Abzug ist hier rechtens. Ich arbeite als Freiberufler, aber die Firma zieht die 24 % Steuern von meiner Rechnung ab und fuehrt sie an das Gouverment (?) ab. Die Staaten machen das wohl auch so. Nur kann mir keiner direkt sagen, wieviel ich zahlen muss nach 183 Tagen - da steht irgenwo eine Zahl zwischen 40 und 45 % im Raum. Das ist auch der Grund, warum ich dann doch lieber die doppelte Haushaltsfuehrung in De... See more
Erst einmal vielen Dank Euch beiden fuer die prompte Antwort. Das mit dem steuerlichen Abzug ist hier rechtens. Ich arbeite als Freiberufler, aber die Firma zieht die 24 % Steuern von meiner Rechnung ab und fuehrt sie an das Gouverment (?) ab. Die Staaten machen das wohl auch so. Nur kann mir keiner direkt sagen, wieviel ich zahlen muss nach 183 Tagen - da steht irgenwo eine Zahl zwischen 40 und 45 % im Raum. Das ist auch der Grund, warum ich dann doch lieber die doppelte Haushaltsfuehrung in Deutschland abrechnen wuerde. Damit kenne ich mich aus und weiss, was ich alles druecken kann. Ein tuerkischer Kollege erzaehlte mir, dass er im letzten Jahr hier um die 25.000 CAD Steuern zahlte und eine Aussicht auf Rueckzahlung nur dann groesser ist, wenn man Familie hat. Ansonsten erfuhr ich erst spaeter von dem Steuertypen, der eher auf die Staaten spezialisiert ist, dass man lieber kein Bankkonto eroffnet, Fahrerlaubnis ausschreiben laesst, Haus oder Wohnung sowie Moebel kauft und sich eine Health Insurance Card ausstellen laesst, um den non residence Status zu erhalten. Nun gut, letzteres hatte ich gemacht, da ich es nicht wusste und es nichts kostet. Ich war zwar auch ueber Auslandskrankenkasse versichert - wollte aber mich lieber doppelt absichern. Und ein Bankkonto hatte ich auch fuer eine kurze Zeit, welches mir auf Dauer aber mit den Auslandsueberweisungen zu teuer wurde.

Meine Befuerchtungen waren jetzt nur die 183 Tage Regel. Vorher hatte ich eigentlich vor, die Erklaerung hier zu machen, da dachte ich aber auch, dass es fuer mich als Fremdarbeiter bei den 24 % bleibt. Nun gut, Erfahrung macht klug. Ich habe jetzt auch irgendwie einen Zettel fuer non-resident (ITN) ausgefuellt, den ich nach Ottawa schicken muss, kann mir aber nicht erklaeren, wie das mit der Rueckzahlung funktionieren soll. Auch nicht, ob ich nun noch eine SIN (Social Insurance Number) beantragen muss, oder nicht. Denn das habe ich auch erst auf den letzten Peng erfahren. Aber wofuer brauche ich die - die letzten 8 Monate hat auch keiner nachgefragt?!
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