Stempel bei nicht beeidigter Übersetzerin?
Thread poster: Nidija
Nidija
Nidija
German to Albanian
Feb 15, 2007

Hallo!
Ich bin gerade zufällig hier rein gestolpert und habe eine Frage. Vielleicht kann mir ja jemand helfen! Ich werde zukünftig beim Regierungspräsidium ab und zu dolmetschen bzw. übersetzen. Und zwar ohne Beedigung! Jetzt frage ich mich ob und wie ich den die Übersetzungen so gestalten soll? Brauche ich dazu einen Stempel? Darf ich überhaupt einen führen? Wie ist das mit den Rechnungen? Wie stell ich die aus? Ich bin nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Ich würde mich sehr freuen, w
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Hallo!
Ich bin gerade zufällig hier rein gestolpert und habe eine Frage. Vielleicht kann mir ja jemand helfen! Ich werde zukünftig beim Regierungspräsidium ab und zu dolmetschen bzw. übersetzen. Und zwar ohne Beedigung! Jetzt frage ich mich ob und wie ich den die Übersetzungen so gestalten soll? Brauche ich dazu einen Stempel? Darf ich überhaupt einen führen? Wie ist das mit den Rechnungen? Wie stell ich die aus? Ich bin nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand etwas darüber weiß...

Liebe Grüße,

Nidija
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Victor Dewsbery
Victor Dewsbery  Identity Verified
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Stempel, Rechnung usw. Feb 15, 2007

1. Stempel
Einen Stempel mit deinen Adressdaten und ggf. Angaben zu deinen Sprachen, Fachgebieten o.ä. kannst du m.E. problemlos benutzen. Ich hatte einen solchen Stempel lange bevor ich beeidigt wurde (seit der Beeidigung habe ich halt zwei, einen einfachen mit meinen Kontaktdaten und einen ovalen für Beglaubigungen).
Der allgemeine Stempel darf natürlich nichts über Beeidigung aussagen. Eine runde oder ovale Form ist wahrscheinlich auch nicht drin, wegen Verwechselungsgefahr o.
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1. Stempel
Einen Stempel mit deinen Adressdaten und ggf. Angaben zu deinen Sprachen, Fachgebieten o.ä. kannst du m.E. problemlos benutzen. Ich hatte einen solchen Stempel lange bevor ich beeidigt wurde (seit der Beeidigung habe ich halt zwei, einen einfachen mit meinen Kontaktdaten und einen ovalen für Beglaubigungen).
Der allgemeine Stempel darf natürlich nichts über Beeidigung aussagen. Eine runde oder ovale Form ist wahrscheinlich auch nicht drin, wegen Verwechselungsgefahr o.ä.

Ob du den Stempel bei Übersetzungen oder Dolmetscheinsätzen brauchst, wage ich zu bezweifeln. Ich verwende den ovalen Stempel nur für beglaubigte Übersetzungen und den schlichten Stempel nur für den allgemeinen Geschäftsverkehr (Finanzamt u.ä., Absenderstempel auf Postsendungen usw.)

2. Rechnung
Kommt auf das Amt an. Bei Übersetzungen wahrscheinlich (fast) immer, bei Dolmetscheinsätzen nicht unbedingt.
Manche Ämter/Gerichte wollen dafür eine normale Rechnung (wie andere Kunden auch), andere erstellen die Berechnungsdokumentation selbst und wollen überhaupt nichts Schriftliches von dir. Im letzteren Fall musst du wahrscheinlich nach dem Einsatz in ein bestimmtes Zimmer in der Behörde gehen und die Daten des Einsatzes dort registrieren lassen.
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Nidija
Nidija
German to Albanian
TOPIC STARTER
Danke !! Feb 15, 2007

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Info´s zum Stempel habe ich soweit verstanden. Und wo kriege ich so einen Stempel her? Wo macht man so etwas? Und muss denn nicht auf einem Schriftstück, dass ich übersetze, ein Stempel drauf? Muss ich es nicht irgendwie "kennzeichnen" dass ich es übersetzt habe ??
Entschuldige für diese blöden Fragen, aber ich hatte bisher absolut nichts damit zu tun (also rechtlich gesehen).
Und die Rechnung (wenn die eine von
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Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Info´s zum Stempel habe ich soweit verstanden. Und wo kriege ich so einen Stempel her? Wo macht man so etwas? Und muss denn nicht auf einem Schriftstück, dass ich übersetze, ein Stempel drauf? Muss ich es nicht irgendwie "kennzeichnen" dass ich es übersetzt habe ??
Entschuldige für diese blöden Fragen, aber ich hatte bisher absolut nichts damit zu tun (also rechtlich gesehen).
Und die Rechnung (wenn die eine von mir wollen) stelle ich dann einfach so aus?? Soll ich einfach welche "zusammenbasteln" ?? Oooooh... Ich komme mir echt idiotisch vor aber ich weiß nicht weiter und ich möchte nicht, dass die vom Amt (Berichtigung: Polizeipräsidium und NICHT Regierungspräsidium) meine Unsicherheit sehen und mich dann gar nicht erst bestellen.

Lieben Gruß,

Nidija

[Edited at 2007-02-15 14:09]
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Karin Maack
Karin Maack  Identity Verified
Germany
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Hallo Nidija Feb 20, 2007

ich würde mir an Deiner Stelle nicht gar so viele Sorgen darüber machen. Frag' die Leute einfach, wie sie es am liebsten haben wollen, das kann man durchaus als Service verstehen. Du musst ja nicht zeigen, dass Du unsicher bist - Du bist nur flexibel und kannst Dich nach deren Gewohnheiten richten.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass das Polizeipräsidium eine riesige Auswahl an Übersetzern aus dem Albanischen hat - also sind sie ja möglicherweise froh, dass sie Dich haben.<
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ich würde mir an Deiner Stelle nicht gar so viele Sorgen darüber machen. Frag' die Leute einfach, wie sie es am liebsten haben wollen, das kann man durchaus als Service verstehen. Du musst ja nicht zeigen, dass Du unsicher bist - Du bist nur flexibel und kannst Dich nach deren Gewohnheiten richten.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass das Polizeipräsidium eine riesige Auswahl an Übersetzern aus dem Albanischen hat - also sind sie ja möglicherweise froh, dass sie Dich haben.
Also Kopf hoch!

Gruß Karin
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buuuuu
buuuuu
Local time: 05:06
German to zzz Other zzz
Weder Stempel noch Beeidigung notwendig Apr 11, 2007

Nidija wrote:

Hallo!
Ich bin gerade zufällig hier rein gestolpert und habe eine Frage. Vielleicht kann mir ja jemand helfen! Ich werde zukünftig beim Regierungspräsidium ab und zu dolmetschen bzw. übersetzen. Und zwar ohne Beedigung! Jetzt frage ich mich ob und wie ich den die Übersetzungen so gestalten soll? Brauche ich dazu einen Stempel? Darf ich überhaupt einen führen? Wie ist das mit den Rechnungen? Wie stell ich die aus? Ich bin nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand etwas darüber weiß...

Liebe Grüße,

Nidija

Hallo Nidija,

du benötigst weder eine Beeidigung noch einen Stempel für's Dometschen/ Übersetzen bei der Polizei. Es gibt kaum "studierte" Übersetzer in dieser Sprachrichtung. Sprachtest ware lange Zeit nur in Bayern möglich. Ich weiß nicht, wie es jetzt ist. Aber der beruf des Übersetzers ist ja auch (leider) nicht geschützt. Das einzige, was du können solltest, sind die beiden Sprachen und nach mehr werden dich die Beamten auch nicht fragen. Alles andere läuft auf Sympathie-Ebene.

Oft wirst du nach Polizei-Einsätzen wahrscheinlich auch direlt zu den dazugehörigen Gerichtsverhandlungen geladen werden. Sammel ein paar Aktenzeichen und stell dann einen Antrag auf allgemeine Beeidigung beim OLG.

Die allgemeine Beeidigung ist ja eigentlich auch nicht anderes als eine Verfahrensvereinfachung für den Richter, damit er dich nicht jedes Mal vereidigen muss: MEHR NICHT! Dennnoch wird an anderer Stelle oft danach gefragt und ist ganz nützlich.

Gruß dhe pershendetje!

Burimi


 


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