Hallo Noe,
Noe Tessmann wrote: Du meintest, dass Du solche Klauseln nur mit Endkunden vorsiehst, aber nicht mit den Freelancern.
Mit den wenigen Freelancern, mit denen wir zusammenarbeiten, haben wir auch NDAs abgeschlossen, die im Falle von Vertragsstrafen die Bedingungen der Endkunden-NDAs 1:1 übernehmen.
Berufshaftpflichtversicherung
Dürfte sowieso nicht für grob fahrlässige bzw. böswillige Handlungen aufkommen.
wer über die Fälligkeit einer Vertragsstrafe bestimmt. Liegt das im Ermessen der anderen Vertragspartei oder muss ein Gericht darüber entscheiden?
Mit Ausnahme von Kleinbeträgen (< ca. €2.000) landen solche Fälle immer vor Gericht, unabhängig davon, was in der NDA steht. Allerdings ist es ziemlich schwierig zu beweisen, dass der Übersetzer für die unzulässige Informationsverbreitung verantwortlich ist (es sei denn, man hinterlässt ein "Smoking Gun"). Zudem kenne ich bisher keine Fälle, wo ein Übersetzer wegen NDA-Verletzung vor Gericht gezogen wurde. Heisst aber nicht, dass es nicht geschehen ist...
Warum kommen andere (vielleicht auch nicht unseriöse Agenturen) ohne solche Vertragsstrafen aus?
Vermutlich da ihre eigenen Endkunden keine vertraulichen Informationen an sie zur Übersetzung schicken, oder?
Robin