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Neueinsteiger - darf ich Zeugnisse u.ä. übersetzen?
Thread poster: buffalo29
buffalo29
buffalo29
German
Apr 30, 2007

Hallo,
ich bin Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent für Fremdsprachen und Korrespondent.
Meine Frage ist, ob ich Zeugnisse etc. übersetzen darf? Wenn nicht, was muss ich machen um die Erlaubnis zu bekommen?

Vielen Dank!

[Bearbeitet am 2007-04-30 22:24]

[Subject edited by staff or moderator 2007-05-01 03:11]


 
Christiane Lindstädt-Diehl
Christiane Lindstädt-Diehl  Identity Verified
Germany
Local time: 10:20
French to German
+ ...
Ja und Nein May 1, 2007

Hallo buffalo29,

in Deutschland ist es so, dass jeder übersetzen darf. Soll die Übersetzung jedoch beglaubigt werden, wie es bei Zeugnissen meist der Fall ist, muss man sich vorher bei dem für den Wohnsitz zuständigen Landgericht ermächtigen lassen. Die Gebühren für die einzelnen Sprachen und auch die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Bundesland. Also mein Tipp: Beim zuständigen Landgericht informieren.


 
Nicole Schnell
Nicole Schnell  Identity Verified
United States
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+ ...
In memoriam
Kommt darauf an, ob der Übersetzungsauftrag von einer Agentur oder einem Direktkunden kommt May 1, 2007

Die Beglaubigung überlasse ich gerne den Agenturen, die grundsätzlich (gute Agenturen jedenfalls), ein Beiblatt mit einer Beglaubigung anhängen und sich selbst um den Notarstempel kümmern. Ansonsten musst du nur die Einhaltung des korrekten Formats berücksichtigen. Persönlich verwende ich die Formate, die ich 1.) an der NYU gelernt habe, 2.) die in meinen eigenen Einwanderungspapieren vom Konsulat verwendet wurden.

Bei Agenturen lasse ich sogar die übliche Erklärung "The fo
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Die Beglaubigung überlasse ich gerne den Agenturen, die grundsätzlich (gute Agenturen jedenfalls), ein Beiblatt mit einer Beglaubigung anhängen und sich selbst um den Notarstempel kümmern. Ansonsten musst du nur die Einhaltung des korrekten Formats berücksichtigen. Persönlich verwende ich die Formate, die ich 1.) an der NYU gelernt habe, 2.) die in meinen eigenen Einwanderungspapieren vom Konsulat verwendet wurden.

Bei Agenturen lasse ich sogar die übliche Erklärung "The foregoing represents a true and exact translation..." usw. einfach weg.

Für eine private Kundin, die Papiere für eine deutsch-amerikanische Adoption brauchte, habe ich meine vollständige ID angegeben. Sie hat die Papiere selbst zum Notar gebracht und ist jetzt mit ihrer kleinen neuen Tochter vereint.

Ich kann allerdings nur für DE>EN, EN>DE sprechen. Falls das deine Sprachpaare sind, kann ich gerne (anonyme) Muster zur Verfügung stellen.

[Edited at 2007-05-01 13:38]
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Senator E.h. Reinold Skrabal
Senator E.h. Reinold Skrabal
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French to German
+ ...
Nachweis der Fachausbildung May 1, 2007

In aller Regel ist eine staatliche oder akademische Übersetzerausbildung erforderlich, verbunden mit dem Nachweis von Grundkenntnissen im Fachgebiet Recht. Die Korrespondentenausbildung genügt leider nicht.

Die bei den Landgerichten erhältlichen Merkblätter enthalten genaue Angaben.

Regards
Senator E.h. Univ.-Lektor Reinold Skrabal


 
buffalo29
buffalo29
German
TOPIC STARTER
Neueinsteiger May 1, 2007



Ich kann allerdings nur für DE>EN, EN>DE sprechen. Falls das deine Sprachpaare sind, kann ich gerne (anonyme) Muster zur Verfügung stellen.



Das wäre echt super, vielen Dank!!!


 
Nicole Schnell
Nicole Schnell  Identity Verified
United States
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English to German
+ ...
In memoriam
Mach ich gerne! May 1, 2007

Buffalo, schickst du mir bitte per Kontakt über meine Profile Page deine Adresse und ein paar Angaben über dich? Oder vielleicht magst du deine eigene Profile Page kurz auf Vordermann bringen? Damit ich wenigstens weiß, wem ich das Ergebnis vieler Stunden Entwicklungsarbeit und teurer Tuition und Studiererei an der NYU spendiere...)

Bis in Kürze!


 
Christian
Christian
Local time: 10:20
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Es kommt auch darauf an, ... May 1, 2007

... wem bzw. wo die Übersetzungen vorgelegt werden sollen - in Deutschland oder außerhalb Deutschlands.

In Deutschland reichen deine Qualifikationen m. E. nicht aus, um "beglaubigte" Übersetzungen anzufertigen. Die in Deutschland für die Beeidigung/Bestellung/Ermächtigung von Übersetzern zuständigen Gerichte verlangen in der Regel einen Abschluss als staatlich geprüfter Übersetzer oder Dipl.-Übersetzer. Zwar sind die Regelungen hier sehr unterschiedlich, aber was die gefor
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... wem bzw. wo die Übersetzungen vorgelegt werden sollen - in Deutschland oder außerhalb Deutschlands.

In Deutschland reichen deine Qualifikationen m. E. nicht aus, um "beglaubigte" Übersetzungen anzufertigen. Die in Deutschland für die Beeidigung/Bestellung/Ermächtigung von Übersetzern zuständigen Gerichte verlangen in der Regel einen Abschluss als staatlich geprüfter Übersetzer oder Dipl.-Übersetzer. Zwar sind die Regelungen hier sehr unterschiedlich, aber was die geforderten Qualifikationen betrifft, herrscht hier (fast) Einigkeit. Ich schließe mich auf jeden Fall Christianes Empfehlung an: Bei den zuständigen Landgerichten kannst du weitere Informationen einholen.

Wenn keine "beglaubigte" Übersetzung benötigt wird, was bei Urkunden und Zeugnissen allerdings eher selten der Fall ist, kannst du durchaus solche Dokumente übersetzen.

Außerhalb Deutschlands sieht es unter Umständen ganz anders aus. Dort *könnten* deine Qualifikationen durchaus ausreichend sein. Allerdings gibt es - genau wie in Deutschland - auch im Ausland keine verbindlichen Richtlinien, die überall gelten. Einige sehr hilfreiche Tipps hast du ja schon von Nicole bekommen. Auch die im Ausland ansässigen Berufsverbände für Übersetzer und Dolmetscher könnten dir in dieser Angelegenheit bestimmt weiterhelfen.

Viele Grüße aus Berlin

Christian
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