https://www.proz.com/forum/german/72616-vollstreckung_bei_ausl%C3%A4ndischen_schuldnern.html

Vollstreckung bei ausländischen Schuldnern
Thread poster: Herbert Fipke
Herbert Fipke
Herbert Fipke  Identity Verified
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May 9, 2007

Hallo Leute!
Habe heute beim "Surfen" zufällig diesen Artikel gefunden, der sicher für alle unter uns sehr nützlich ist, die Kunden im EU-Ausland haben.

http://www.faktuell.de/content/view/759/1/

Es geht um die rechtlichen Möglichkeiten, von säumigen Zahlern im Ausland Gelder einzutreiben.
Gruß
Herbert


 
Renate Reinartz
Renate Reinartz  Identity Verified
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Titel oder Urteil May 10, 2007

Herbert Fipke wrote:
Es geht um die rechtlichen Möglichkeiten, von säumigen Zahlern im Ausland Gelder einzutreiben.


Hallo Herbert,

danke für den Link. Die Seite behandelt die Möglichkeit, Forderungen für die bereits ein vollstreckbarer Titel bzw. Urteil besteht zu vollstrecken.

Genau das dürfte aber die Haupthürde sein. Der in Klammern eingefügte Hinweis (unbestrittene oder anerkannte) ist doch der Hauptknapppunkt.

Sind Forderungen unbestritten und anerkannt, zahlt der Kunde in der Regel auch. Natürlich gibt es auch die Grenzfälle wo der Kunde entweder nicht zahlen will oder kann, aber ob du dann das Risiko eingehen und die dazugehörigen Kosten tragen musst, im Ausland einen Titel zu erwirken...

Ich denke, dass lohnt sich erst ab einer Forderungssumme, die deutlich im fünfstelligen Eurobereich liegt. Teuer wird es meistens auf jeden Fall.

Prävention ist da oft hilfreicher. Aber ich fürchte, ein böser Forderungsausfall gehört einfach zur Selbständigkeit. ;-(


[Bearbeitet am 2007-05-10 14:49]


 
Herbert Fipke
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TOPIC STARTER
Es gibt noch einen anderen Weg... May 10, 2007

...den ich zwar noch nicht nutzen musste, aber einer Agentur (in diesem Fall in GB) angedroht habe:

Ich hätte meine Forderung an einen meiner Kollegen, der in GB lebt und dem ich vertraue, abgetreten, der der Agentur dann eine entsprechende Rechnung ausgestellt hätte. Somit wäre es innerhalb des Landes gewesen und er hätte das Geld problemlos einklagen können. Das war der Agentur wohl dann bewusst...

Daraufhin wurde plötzlich sofort bezahlt...

Solche
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...den ich zwar noch nicht nutzen musste, aber einer Agentur (in diesem Fall in GB) angedroht habe:

Ich hätte meine Forderung an einen meiner Kollegen, der in GB lebt und dem ich vertraue, abgetreten, der der Agentur dann eine entsprechende Rechnung ausgestellt hätte. Somit wäre es innerhalb des Landes gewesen und er hätte das Geld problemlos einklagen können. Das war der Agentur wohl dann bewusst...

Daraufhin wurde plötzlich sofort bezahlt...

Solche außergerichtlichen, "kleinen Dienstwege" sind oft einfacher und schneller als jedes Verfahren. Klappt natürlich nur, wenn man auch einen/eine Kollegen/in in dem entsprechenden Land kennt.

Dafür sind eben Netzwerke wie Proz auch sehr nützlich...

Gruß
Herbert
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Renate Reinartz
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Prima außergerichtlicher Weg May 10, 2007

Herbert Fipke wrote:
Ich hätte meine Forderung an einen meiner Kollegen, der in GB lebt und dem ich vertraue, abgetreten, der der Agentur dann eine entsprechende Rechnung ausgestellt hätte. Somit wäre es innerhalb des Landes gewesen und er hätte das Geld problemlos einklagen können. Das war der Agentur wohl dann bewusst...


Das ist bestimmt ein prima Weg, wenn die Agentur nur eine Verschleppungstaktik anwendet, alles nach dem Motto: "Pah, lass ihn doch mahnen. Was will der schon? Der klagt ja doch nicht...."

Wenn es hart auf hart kommt und vor Gericht geht, hätte dann dein Kollege beweisen müssen, dass deine Forderung berechtigt ist. Kann klappen, muss aber nicht. Wer weiss ob er dann dazu noch Lust hat.

Trotzdem, ein Versuch ist es allemal wert, wie nicht zuletzt dein Beispiel zeigt. Und wo kämen wir da hin, wenn wir jeden, der plötzlich keine Lust mehr hat zu zahlen, damit durch kommen lassen würden.

Dafür sind eben Netzwerke wie Proz auch sehr nützlich...


Das sehe ich auch so.


 
Mats Wiman
Mats Wiman  Identity Verified
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In memoriam
Ein außerodrdentlich guter Weg in Großbritannien! May 10, 2007

Herbert Fipke wrote:Solche außergerichtlichen, "kleinen Dienstwege" sind oft einfacher und schneller als jedes Verfahren. Klappt natürlich nur, wenn man auch einen/eine Kollegen/in in dem entsprechenden Land kennt.
Dafür sind eben Netzwerke wie Proz auch sehr nützlich...


Gewiss! Ich habe es auch praktiziert. Ich hatte € 3500 nicht bekommen und dann half mir eine Kollegin in GB mit einem "letter before action" (von mir, mit ihrer Anschrift).

Die Antwort kam sofort und die Zahlung innerhalb einiger Tage.


 


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